
- •Arbeitsrecht
- •Text 1 arbeitsrecht als begriff. Rechte und pflichten im arbeitsverhältniss
- •II. Verstehen
- •1. Finden Sie im Text die Informationen über:
- •2. Stellen Sie fest, ob der Inhalt der Sätze dem Textinhalt entspricht:
- •3. Setzen Sie den Gedanken fort, benutzen Sie dabei die Informationen aus dem Text:
- •III. Wortschatzarbeit
- •3. Übersetzen Sie die Wortverbindungen, finden Sie diese im Text und übersetzen Sie die Sätze, wo Sie vorkommen:
- •IV. Grammatik im blickpunkt
- •2. Lesen Sie die Satzgefüge und bestimmen den Typ der Nebensätze, beachten Sie dabei die Konjunktionen bzw. Andere Relativwörter sowie den Charakter der Relationen zwischen dem Haupt- und Nebensatz:
- •3. Lesen Sie die Sätze, beachten dabei Sie den Gebrauch der Partikel „zu“ mit dem Infinitiv. Erklären Sie den Gebrauch dieser Partikel.
- •I.Einstieg
- •3. Lesen Sie den Text und erschließen Sie seinen Inhalt, beachten Sie dabei die Bedeutung von kursiv gedruckten Wörtern und Wendungen aus dem aktiven Wortschatz. Text 2 Arbeitsrecht in der Ukraine
- •II. Entwicklung
- •5. Füllen Sie die Lücken im Text mit Wörtern und Wendungen unten aus.
- •6. Stellen Sie fest, ob die Aussagen dem Textinhalt entsprechen:
- •7. Übersetzen Sie ins Deutsche:
- •III. Praxis und erfahrung
- •1. Lesen Sie und besprechen Sie Fälle zum Günstigkeitsprinzip (принцип сприяння): Was können die Arbeitnehmer beanspruchen?
- •2. Überlegen Sie sich, ob die folgenden Angelegenheiten der Mitwirkung des Betriebsrats bedürfen.
2. Überlegen Sie sich, ob die folgenden Angelegenheiten der Mitwirkung des Betriebsrats bedürfen.
1. Die Arbeitgeberin A ordnet wegen verstärkten Auftragseingangs 3 Überstunden wöchentlich für alle Arbeitnehmer an. In den Arbeitsverträgen ist diese Verpflichtung ausdrücklich enthalten. 2. Der Chef C bittet seine Sekretärin S, eine Stunde länger zu bleiben, um einen wichtigen Brief fertig zu schreiben. 3. Die Arbeitgeberin G will ihre bei den Werkswohnungen verkaufen und kündigt den betreffenden Arbeitnehmern die Wohnung. 4. Die D-GmbH hat ihrem akademischen Personal bisher eine "jederzeit widerrufliche" Forschungszulage bezahlt. Wegen finanzieller Schwierigkeiten wird die Forschungszulage für alle Arbeitnehmer mit sofortiger Wirkung gestrichen. 5. Die D-GmbH ordnet weiter an, dass ab sofort keine Überstunden mehr gemacht werden dürfen. Diese hatte bisher der Geschäftsführer im Einzelfall angeordnet.