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14-es / Нем. яз / м_Плиговка_Тексты и задания для доп. чтения на нем.яз._2000г.doc
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Text 4 Das Ermittlungsverfahren

Das Strafverfahren ist die Ordnung zur Verwirklichung der Rechtsprechung in Strafsachen, die durch das Gesetz festgelegt wird. Das Strafverfahren besteht aus den Ermittlungshandlungen der Untersuchungsorgane, der Staatsanwaltschaft, des Gerichts, der Rechtsanwaltschaft und der Bürger. Am Strafverfahren nehmen auch Beschuldigte, geschädigte Personen, Zeugen usw. teil.

Der erste Hauptabschnitt des Strafverfahrens ist das Ermittlungsverfahren. Das Ermittlungsverfahren leitet der Staatsanwalt. Die Ermittlungen in Strafsachen führen die staatlichen Untersuchungsorgane durch. Die Aufsicht über alle Ermittlungen der Untersuchungsorgane obliegt dem Staatsanwalt.

Anlässe zur Einleitung einer Untersuchung können sein: Mittelungen oder Anzeigen von Staatsorganen, gesellsechaftlichen Organisationen, Bürgern, Tod unter verdächtigen Umständen.

Anzeigen von Verbrechen können mündlich oder schriftlich gemacht werden. Der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane müssen jede Anzeige oder Mitteilung überprüfen, um festzustellen, ob der Verdacht einer Straftat besteht. Im Ergebnis der Prüfung muß entschieden werden, ob das Ermittlungsverfahren eingeleitet wird oder nicht.

Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige haben das Recht, gegen die Maßnahmen eines Untersuchungsorgans Beschwerde beim Staatsanwalt einzureichen.

Der Staatsanwalt und die Untersuchungsorgane müssen die Straftat aufklären und der Täter ermitteln. Sie müssen auch die Umstände und Folgen der Tat, die Persönlichkeit des Täters und seine Beweggründe allseitig erforschen und alle belastenden und entlastenden. Umstände aufklären. Personen, die eine Ermittlungshandlung stören, können festgenommen werden. Im notwendigen Fall kann der Staatsanwalt die Durchsuchung des Beschuldigten, die Beschlagnahme dessen Vermögens und den Arrestbefehl anordnen.

In Untersuchungshaft darf der Beschuldigte nur dann genommen werden, wenn entsprechende Gründe dazu vorhanden sind. Die Verhaftung erfolgt auf Grund eines schriftlichen Haftbefehls. Eine Person, die auf frischer. Tat angetroffen oder verfolgt wird, oder deren Personalien nicht sofort festgestellt werden können, kann auch ohne schriftlichen Haftbefehl vorläufig festgenommen werden. Die Ermittlungen des Untersuchungsorgans können abschließen: mit der Einstellung des Ermittlungsverfährens, mit der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, mit der vorläufigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens, mit der Übergabe der Akten an den Staatsanwalt.

Задание 1. Прочтите текст. Используйте данные слова при переводе текста.

die Ermittlung - выяснение, обнаружение

das Strafverfahren, der Strafprozeß - производство по уголовному делу

die Rechtsprechung - выяснение судебного приговора (решения)

die Strafsache - уголовное дело

die Ermitlungshandlung - розыскные действия

~en durchführen - производить розыскные действия

das Untersuclumgsorgan - следственный орган

die Staatsanwaltschaft - прокуратура

die Rechtsanwaltschaf t - адвокатура

das Gericht - суд

der Beschuldigte - обвиняемый

der Zeuge - свидетель

der Sachverständige - эксперт

die Verhaftung - арест, взятие под стражу

die Durchsuchung - обыск, осмотр

der Verdacht - подозрение

Задание 2. Найдите в тексте эквиваленты следующих слов и словосочетаний.

устанавливаться законом

принимать участие в производстве по уголовному делу

производство дознания по уголовному делу

надзор над производством дознания

вменяться в обязанность прокурору

смерть при подозрительных обстоятельствах

проверять каждое заявление или сообщение

подавать заявление (жалобу) прокурору

изучить обстоятельства и последствия преступления

уличающие обстоятельства, обстоятельства, освобождающие от ответственности

Задание 3. Ответьте на вопросы к тексту.

1. Was ist das Strafverfahren?

2. Woraus besteht das Strafverfahren?

3. Wer nimmt am Strafverfahren auch teil?

4. Was ist der erste Hauptabschnitt des Strafverfahrens?

5. Wer leitet das Ermittlungsverfahren?

6. Wem obliegt die Aufsicht über alle Ermittlungen der Untersuchungsorgane?

7. Welches Recht haben Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige?