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Политическая система Германии.doc
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Федеральное агентство по образованию Нижегородский государственный университет им. Н.И. Лобачевского

Л.И. Весельникова

ПОЛИТИЧЕСКАЯ СИСТЕМА И

ГОСУДАРСТВЕННОЕ УСТРОЙСТВО ГЕРМАНИИ

Учебно-методическое пособие

Рекомендовано методической комиссией факультета международных

отношений для студентов ННГУ, обучающихся по направлениям подготовки 030700 «Международные отношения», 032300 «Регионоведение», 030200

«Политология» и специальностям 030701 «Международные отношения»,

032301 «Регионоведение», 030201 «Политология»

Нижний Новгород

2009

УДК 803.0 (075)

ББК Ш 143.24я73-4

В-38

В-38 Весельникова Л.И. ПОЛИТИЧЕСКАЯ СИСТЕМА И ГОСУДАРСТВЕННОЕ УСТРОЙСТВО ГЕРМАНИИ: Учебно-методическое пособие по немецкому языку. – Нижний Новгород: Нижегородский госуниверситет, 2009. – 41 с.

Рецензент: д.полит.н., профессор М.И. Рыхтик

Данное пособие предназначено для работы по развитию навыков чтения профессионально-ориентированных текстов, совершенствованию коммуникативных навыков устной и письменной речи и может использоваться в качестве основного учебного материала для студентов 3 курса, изучающих немецкий язык как основной, и для студентов 4 курса, изучающий немецкий язык как второй иностранный.

УДК 803.0 (075)

ББК Ш 143.24я73-4

© Нижегородский государственный

университет им. Н.И. Лобачевского, 2009

Введение

Учебно-методическое пособие предназначено для студентов 3 и 4 курсов факультета международных отношений обучающихся по направлениям подготовки 030700 «Международные отношения», 032300 «Регионоведение», 030200 «Политология» и специальностям 030701 «Международные отношения», 032301 «Регионоведение», 030201 «Политология». Пособие рекомендовано для студентов 3 курса, изучающих немецкий язык как основной, и студентов 4 курса, изучающих немецкий язык как второй иностранный. Целью данного пособия является развитие навыков работы с текстами общественно-политической тематики, обогащение словарного запаса, расширение тематического словаря, совершенствование навыков устной и письменной речи.

Пособие представляет собой сборник текстов, касающихся политического и государственного устройства Германии. Отдельная глава посвящена политическому и государственному устройству России и представляет собой основу для сравнения политического и государственного устройства двух государств.

Тексты снабжены тематическим словарем, облегчающим понимание содержание текста и набором упражнений, предназначенных для развития коммуникативных навыков.

INHALT

Lektion 1: Bundesrepublik Deutschland: Grundlagen der Staatsordnung 5

Lektion 2: Die politischen Parteien in Deutschland 12

Lektion 3: Wahlen und Wahlrecht in der BRD 16

Lektion 4: Das Staatsoberhaupt Deutschlands 20

Lektion 5: Der deutsche Bundestag 23

Lektion 6: Der Bundesrat 27

Lektion 7: Die Bundesregierung 30

Lektion 8: Deutschland als Bundesstaat 34

Lektion 9: Russland: Grundlagen der Staatsordnung 38

Lektion 1

Lexik zum Text 1

die Wiedervereinigung: объединение

der Artikel, -s, -: статья

das Grundgesetz, -es, -e: основной закон (конституция)

der Staat, -es, -en: государство

zum Ausdruck kommen: выражаться, проявляться

die Währungsunion: валютный союз

die Wirtschaftsunion: экономический союз

den Vertrag unterzeichnen: подписывать договор

in Kraft treten: всупать в силу

die Einheit, -, -en: общность, единство; единица (административная)

das Bundesland, -es, -länder: федеральная земля

die Verfassung, -, -en: конституция

das Recht, -es, -e: право

die Sozialordnung, -, -en: социальное устройство

Text 1: Die Wiedervereinigung Deutschlands

Am 3. Oktober 1990 wurde die Teilung Deutschlands überwun­den. Die ehemalige DDR trat nach ArtikeI 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik bei. Bereits ein Jahr nach dem Fall der Berli­ner Mauer am 9. November 1989, dem Höhepunkt der friedlichen Revolution in der DDR, existierte die DDR nicht mehr als ein selbstandiger deutscher Staat. Eigentlich kam es nicht zu einer echten Vereinigung der: beiden so lange getrennten Teile. Statt dessen wurde die DDR einfach zu einem Teil der BundesrepubIik.

Dennoch handelte es sich bеim Einigungsprozess nicht um eine gewaltsame Annexion der ehemaligen DDR. Vielmehr war das ein Wunsch der grossen Mehrheit der DDR-Bürger, so schnell wie mög1ich den hohen Lebensstandard der Bundesrepuplik zu erreichen. Das kam unter anderem bei den ersten freien Parla­mentswahlen zur DDR-VоIkskаmmеr1 аm 18. Marz 1990 zum Ausdruck. Die Mehrheit der DDR-Bürger gab ihre Stimmen den Parteien, die für die schnelle Wiedervereinigung eintraten.

Аm 18. Mai 1990 wurde in Bonn der Vertrag über die Schaf­fung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. (Staatsver­trag) zwischen den beiden deutschen Staaten unterzeichnet. Аm 1. Juli trat dieser Vertrag in Kraft, die Deutsche Mark wurde einzi­ges Zahlungsmittel in der DDR. Zwei Monate später, аm 31. August, wurde in Berlin der Vertrag über die Herstellung der Ein­heit Deutschlands (Einigungsvertrag) unterzeichnet und damit die endgültige Grundlage zur vollen staatlichen Einheit geschaffen.

Durch die Vereinigung Deutschlands ist kein neuer Staat ent­standen. Es handelt sich auch in Zukunft um die BundesrepubIik, die lediglich durch fünf neue Bundesländer sowie um eine Bevöl­kerung von rund 16 Millionen Menschen erweitert worden ist. Es gilt dieselbe Verfassung, dasselbe Rechtssystem und dieselbe Wit­schafts- und Sozialordnung nun auch für das vergrößerte Deutsch­land. Damit ist die Vereinigung Deutschlands der Beginn eines neuen Abschnittes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutsch-

land.

1. Lesen Sie den Text "Die Wiedervereinigung Deutschlands" und ge­ben Sie dessen Inhalt kurz wieder.

Lexik zum Text 2

die Staatsordnung: государственное устройство

manifestieren, sich in+D: проявляться в чем-либо

der Grundrechtskatalog: каталог основных прав

der Bürger, -s, -: гражданин

den verfassungsmäßigen Ausdruck finden: находить конституционное выражение

die staatliche Gewalt: государственная власть

in Erscheinung treten: проявляться

das Staatsoberhaupt: глава государства

ausüben: осуществлять, совершать, исполнять

die Gewaltenteilung: разделение власти

der Volksentscheid: референдум

das Volksbegehren: народная инициатива

die Neugliederung des Bundesgebietes: изменение (пересмотр) территориального деления государства

die Gesetzgebung: законодательная власть, законодательство

die Vollziehung: исполнительная власть

die Rechtsprechung: судебная власть

wahrnehmen: пользоваться, осуществлять

an der Spitze stehen: находиться во главе

zukommen +D (s): подходить, подобать, причитаться

die Gesetzmäßigkeit: законность

gegen geltendes Recht verstoßen: противоречить действующим нормам права

der Vorrang des Gesetzes: приоритет закона

der Vorbehalt des Gesetzes: условие закона

auf die Rechtmäßigkeit prüfen: проверять на соответствие нормам права

der (die) Betroffene: пострадавший (ая)

die Klage erheben: подавать жалобу

die Hoheitsgewalt: государственная (верховная) власть

der (die) Bedürftige: нуждающийся

die Wohnungsbeihilfe: жилищное пособие

der Verfassungsgrundsatz, -es, -sätze: положение конституции

Text 2: Bundesrepublik Deutschland: Grundlagen der Staatsordnung

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, sozia­ler, parlamentarischer und föderativer Rechtsstaat. Die rechtli­che Ordnung der Bundesrepublik manifestiert sich in ihrer Ver­fassung - dem Grundgesetz (GG) vom 23. Mai 1949. Die Arti­keln 1 bis 19 des GG enthalten den Grundrechtskatalog, der im wesentlichen die klassischen Menschen- und Bürgerrechte nennt. Artikel 1 gibt den Schlüssel zu den Grundrechten: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt".

Die republikanische Form des deutschen Staates findet ihren ver­fassungsmäßigen Ausdruck vor аllеm in der Bezeichnung "Bun­desrepublik Deutschland". Äußerlich tritt sie vor аllеm dadurch in Erscheinung, dass der durch Wahl berufene Bundespräsident das Staatsoberhaupt ist.

Die demokratische Grundlage der Staatsordnung bildet das Prin­zip der Volkssouveranität. "Allе Staatsgewalt geht vom Volke aus", heisst es im Artikel 20 des Grundgesetzes. Das deutsche Volk übt die Staatsgewalt unmittelbar in Wahlen und mittelbar durch besondere Staatsorgane, die nach dem Prinzip der Gewal­tenteilung organisiert sind, aus. Formen unmittelbarer Demokra­tie wie Volksentscheid (Referendum) oder Volksbegehren sieht das Grundgesetz nur ausnahmsweise vor, nämlich nur für den Fall der Neugliederung des Bundesgebietes.

Die Gewaltenteilung ist Kernstück des Rechtsstaatprinzips. Die Funktionen der Staatsgewalt sind in Deutschland den voneinan­der unabhängigen Organen der Gesetzgebung (Legislative), der vollziehenden Gewalt (Exekutive) und der Rechtsprechung (Ju­dikative) übertragen. Verfassungsorgane mit vorwiegend legisla­tiven Aufgaben sind der Bundestag (Parlament) und der Bundes­rat (Länderkammer). Die exekutiven Aufgaben nehmen vоr allem die Bundesregierung mit dem Bundeskanzler an der Spitze und der Bundespräsident wahr. Die Funktion der Rechtsprechung kommt auf Verfassungsebene dem Bundesverfassungsgericht zu.

Zweites wesentliches Element des Rechtsstaatprinzips ist die vеrbindliche Geltung des Rechts für alles staatliche Handeln. Dieser Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung besagt, dass die vollziehende Gewalt nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf (Vorrang des Gesetzes). Ferner darf die Exekutive in die Rechts- und Freiheitssphäre des einzelnen nur auf Grund einer gesetzli­chen Ermächtigung eingreifen (Vorbehalt des Gesetzes). Аllе Akte staatlicher Gewalt können von unabhängigen Richtern auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden, wenn ein Betroffener Кlage ег­hebt.

Der födегаtivе Aufbau Deutschlands bedeutet, dass nicht nur der Bund, sondern auch die 16 einzelnen Bundesländer Staaten sind. Sie haben eine eigene, auf gewisse Bereiche beschränkte Hoheitsgewalt, die sie durch eigene Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung wahrnehmen. Gliedstaaten der Bundesrepu­blik sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bran­denburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Das sozialstaatliche Prinzip schließlich verpflichtet den Staat zum Schutz der sozial Schwächeren und zum ständigen Bemühen um soziale Gerechtigkeit. Der Sozialstaat zeigt sich beispielsweise in der Sozialversicherung mit ihren Leistungen für Alter, Invalidi­tät, Krankheit und Arbeitslosigkeit, in der Sozialhilfe für Bedürf­tige, in Wohnungsbeihilfen, im Кindergeld usw.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Grundsätze der staatlichen Ordnung Deutschlands können nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten des Bundestages und zwei Dritteln der Mitglieder des Bundesrates geändert werden. Einige Bestimmungen des Grundgesetzes, näm­lich die bundеsstааtliсhе Ordnung, die Gewaltenteilung, die Prin­zipien der Demokratie, des Rechts- und Sozialstaates dürfen nicht geändert werden. Zu diesen unantastbaren Verfassungsgrundsät­zen gеhöгt auch die Bekenntnis zur Würde des Menschen sowie der Kern der Grundrechte.

Textübungen

I. Übersеtzеn Sie folgende Adjektive mit dem Suffix -bar ins Russi­sche.

Примечание: Суффикс -bar, присоединяемый к основе суще­ствительного, имеет значение несущий: fruchtbar - плодородный (несущий плоды). Присоединяясь к основе глагола, этот суффикс обозначает возможность проuзведения соответствующего дей­ствия: zumutbar - допустимый; unzumutbar - недопустимый.

unmittelbar, mittelbar, wählbar, uпvеrziсhtbar, erzwingbar, ein­klagbar, strafbar, überschaubar, vermeidbar, erkennbar, über­tragbar, veränderbar, unantastbar

II.Übersetzen Sie folgende Wendungen ins Russische.

- den Ausdruck finden;

- in Erscheinung treten;

- durch Wahl berufen;

- die Aufgaben wahrnehmen;

- аn der Spitze stehen;

- gegen das Recht verstoßen;

- in die Rechtssphäre eingreifen;

- die Кlage erheben;

- etwas auf die Rechtmäßigkeit prüfen;

- zu den unantastbaren Grundsätzen gehören.

III. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen.

- находить свое выражение в ч-л;

- проявляться в ч-л;

- осуществлять государственную власть;

- не противоречить действующим нормам права;

- вмешиваться в сферу прав и свобод личности;

- проверять на соответствие нормам права.

IV. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen in der

rechten Spalte zu.

der Vorrang

1. der Verfassungsgrundsatz, dass Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung von gegenseitig unabhängigen Organen durchgeführt werden.

der Vorbehalt

2. ein Staat, in dem die Staatsgewalt an eine Rechtsordnung gebunden ist.

die Versicherung

3. ein Staat, in dem soziale Sicherheit und für alle ein möglichst hoher Sozialstatus angestrebt werden.

die Gewaltenteilung

4. höhere, wichtigere Stellung/

der Rechtsstaat

5. Bedingung, Einschränkung oder Voraussetzung.

der Sozialstaat

6. Vertrag, in dem der Versicherer gegen bestimmte Zahlungen (Beiträge) des Versicherten ddessen Gefahr übernimmt.

das Volksbegehren

7. unmittelbare Mitwirkung (also nicht nur durch die Wahlen) des Volkes an der staatlichen Gesetzgebung oder an sonstigen staatlichen Entscheidungen.

der Volksentscheid

8. das Verlangen nach Erlaß eines Gesetzes oder Herbeiführung eines Volksentscheids.

V. Füllen Sie die Liicken im folgenden Text mit den Wörtern und Wen­dungen aus dem Kasten aus

Das Grundgesetz

Die Verfassung der BRD, verkündet am_____, erhielt den Namen____, um deutlich zu machen, dass es sich um eine vorläufige Staatliche Grundordnung für den westlichen Teil des ehemaligen Deutschen Reiches handelte. Das Grundgesetz wurde уоm____beschlossen,der verfassungsgebenden Versammlung der drei west1ichen Besatzungszonen Deutschlands.

Das Grundgesetz_____146 Artikel. Artikel 93, Аbsatz 1 regelt die_____des Bundesverfassungsgerichts. In den Artikeln 1 bis 19 gагаntiегt das Grundgesetz ______ der Büirger wie Menschenwürde, Gleichberechti­gung, Meinungsfreiheit oder Freizügigkeit. Grundrechte dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht____ werden. Das Grundgesetz enthält ferner____ über Organisation und Funktiоn eines demokratischen Staatsaufbaus in einem födегаtivеn Sy­stem.

Verfassungsbestimmungen können nur durch_____geändert oder ergänzt werden, wenn____ der Mitglieder des Bundestages und Bundesrates zustimmen. Nicht ______ sind die Gliederung des Bundes in Länder, die Mitwirkung der Länder an der____ sowie die Grundsätze der Menschenwürde und der Demokratie.

veränderbar; das Grundgesetz; die Grundrechte; die Gesetzgebung; 23.Mai 1949; das Gesetz;

angetastet; Parlamentarischen Rat; zwei Drittel; umfasst; bindende Vorschriften; Aufgaben und Befugnisse

VI. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text.

  1. Wo manifestiert sich die rechtliche Ordnung der BRD?

  2. Wie sind die Grundrechte, die im Artikel 1 des Grundgesetzes dargestellt sind?

  3. Wie findet die republikanische Form des deutschen Staates ihren verfassungsmäßigen und äußerlichen Ausdruck?

  4. Was bildet die demokratische Grundlage der Staatsordnung?

  5. Was bedeutet die Volkssouveränität?

  6. Was gehört zu den Formen unmittelbarer Demokratie?

  7. Wie tritt das Rechtsstaatprinzip in Erscheinung?

  8. Welche Organe gehören zu den gesetzgebenden Organen?

  9. Welche Organe erfüllen die Funktionen der vollziehenden Gewalt?

  10. Welchen Organen kommt die Funktion der Rechtsprechung zu?

  11. Was bedeutet das Prinzip des Vorrangs des Gesetzes?

  12. Können alle Akte staatlicher Gewalt von unabhängigen Richtern auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden?

  13. Wie kommt der föderative Aufbau der BRD zum Ausdruck?

  14. Was besagt das sosialstaatliche Prinzip?

  15. Wo zeigt sich der Sozialstaat?

  16. Wie können das Grundgesetz und die Grundsätze geändert werden?

  17. Welche Verfassungsgrundsätze dürfen nicht geändert werden?

Lektion 2

Lexik zum Text

festlegen: устанавливать, определять, зафиксировать

verfassungswidrig: противоречащий конституции

auflösen: распускать

das Bundesverfassungsgericht: федеральный конституционный суд

verfügen über Akk.: располагать, владеть чем-либо

die Satzung, -, -en: устав

der Gebietsverband, -es, -verbände: областной союз, объединение

die Vertreterversammlung, -, -en: собрание представителей

die Führungsspitze: руководящие органы

die Mitgliedsbeiträge (Pl.): членские взносы

Rechenschaft ablegen: отчитываться

den Kandidaten aufstellen: выдвигать кандидата

die Landesliste, -, -en: земельный список (партии на выборах)

der Landesvorstand: правление партии (в федеральной земле)

die anderen Kandidaten nachrücken: занимать места других кандидатов в списке

Text: Die politischen Parteien in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland gеhört zu den wenigen demo­kratischen Staaten, in denen Stellung, organisatorische Prinzipi­en und Aufgaben der роlitisсhеn Parteien in der Verfassung und durch ein spezielles Parteiengesetz vom 24. Juli 1967 geregelt sind . Im Artikel 21 GG ist die Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes festgelegt . Die Gründung der Parteien ist frei, das heisst die Parteien brauchen dazu keine staat­liche Erlaubnis oder Zulassung. Ihre innere Ordnung muss je­doch den demokratischen Grundsätzen entsprechen. Verfassungs­widrige Parteien könnеn vom Bundesverfassungsgericht aufge­löst werden.

Nach dem Parteiengesetz muss eine politische Partei über ein schriftliches Programm und eine schriftliche Satzung verfügen. Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände, deren oberstes Organ die Mitglieder- oder Vertreterversammlung ist (Bezeich­nung "Parteitag", in kleineren Bereichen "Hauptversammlung"). Die Führungsspitze einer Partei bilden gеwöhn1iсh deren Präsi­dium, Vorstand, der Parteivorsitzende, der Generalsekretär und andere Organe. Аllе Parteien finanzieren sich aus Mitgliedsbei­trägen und aus Spenden, die vor аllem aus der Wirtschaft kom­men. Daneben bekommen sie auch staatliche Zuschüsse. Über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel müssen die Parteien öffеntliсh Rechenschaft ablegen.

Das po1itische Geschehen wird von grossen Parteien bestimmt, die gewöhnlich im Bundestag und in den Länderparlamenten ver­treten sind. Das sind Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christlich-Demokratische Union Deutschlands/ Christlich-Soziale Union (CDU/CSU), Freie Demokratische Partei (FDP), Die Linke. PDS, Bündnis 90/Die Grünen.

In einer Demokratie sind die Parteien Träger der verschiedenen politischen Auffassungen, sie stellen bei den Bundestags- und Landtagswahlen ihre Kandidaten auf. Die Aufstellung der Каndidaten erfolgt in zwei verschiedenen Verfahren. Die Kandida­ten für die Wahlkreise werden durch die Wahlkreisversammlun­gen der Parteien nominiert. Dabei haben diejenigen Politiker die grössten Chancen, die bereits ein Mandat innehaben. Sie werden in aller Regel wiederaufgestellt.

Die Landeslisten werden vom Landesvorstand der Partei vorbe­reitet und von einer Delegiertenversammlung der Partei beschlos­sen. Sie enthalten in einer bestimmten Reihenfolge die Namen der Kandidaten. Es kommt oft zu scharfen Auseinandersetzun­gen über die einzelnen Listenpositionen, denn nach der Wahl werden die Parlamentssitze, die einer Partei zustehen, aus ihrer Landesliste in der festgelegten Reihenfolge besetzt. Beim Aus­scheiden von Abgeordneten aus dem Parlament rücken die ande­ren Kandidaten der Listen nach.

Textübungen

I. Bestimmen Sie das Geschlecht folgender zusammengesetzter Substan­tive und übersetzen Sie diese ins Russische.

…Parteiengesetz, … Gebietsverband, ... Mitgliederversammlung, …Führungsspitze, ... Parteivorsitzende, … Mitg1iedsbeitrag, …Wahlkreisversammlung, ... Landes1iste, ... Parteitag, ... Delegiertenversammlung, ... Parlamentssitz, ... Bürgerinitia­tive

II. Übersetzen Sie folgende Wendungen ins Russische.

- eine Erlaubnis brauchen;

- eine Partei аuflösеn;

- über ein Programm verfügen;

- die Führungsspitze bilden;

- Rechenschaft ablegen;

- Kandidaten aufstellen;

- Kandidaten nominieren;

- Kandidaten wiederaufstellen;

- eine Landesliste beschließen;

- Parlamentssitze besetzen.

III. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen.

  • участвовать в формировании политической воли народа;

  • антиконституционные партии;

  • руководящие органы партии;

  • публично отчитываться о происхождении и расходовании партийных средств;

  • являться носителями различных политических взглядов;

  • выдвигать кандидатов на выборы (2 варианта);

  • являться обладателем депутатского мандата.

Der Schatzmeister

1. schriftlich niedergelegte Regeln, Vorschriften einer Gesellschaft oder eines Vereins

plädieren

2. Leitungsgremium einer Gesellschaft oder Partei

der Stellvertreter

3. Verzeichnis von Kandidaten einer Partei in einem Wahlkreis.

der Parteichef

4. 1) Auftrag des Abgeordneten zur Vertretung seiner Wähler; 2) Auftrag, Vollmacht zur Ausführung einer Angelegenheit, z.B. an den Rechtsanwalt.

das Mandat

5. der Kassenverwalter (z. B. einer Partei).

die Wahlliste

6. jemand, der im Namen eines anderen handelt, vorübergehend an seine Stelle tritt.

der Vorstand

7. 1) mit Worten für etwas eintreten 2) eine Sache mündlich vor Gericht vertreten.

die Satzung

8. Vorsitzender einer politischen Partei

IV. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen in der rechten Spalte zu.

V. Erklären Sie die Begriffe.

  • der Sonderparteitag;

  • das Parteiforum;

  • der Delegierte;

  • der Kanzlerkandidat;

  • das Wahlprogramm;

  • für den Kandidaten stimmen;

  • gegen den Kandidaten stimmen.

VI. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text.

  1. Worin besteht die Besonderheit im Funktionieren der Parteien in der BRD?

  2. Was ist für die Gründung einer Partei nötig?

  3. Muss die innere Ordnung der Parteien den demokratischen Grundsätzen entsprechen?

  4. Wie können die verfassungswidrigen Parteien aufgelöst werden?

  5. Gibt es in Deutschland ein spezielles Parteiengesätz?

  6. Muss eine Partei über ein schriftliches Programm und eine schriftliche Satzung verfügen?

  7. Was ist das oberste Parteiorgan des Gebietsverbandes?

  8. Welche Organe gehören zu den Führungsorganen einer Partei?

  9. Wie finanzieren sich die Parteien?

10.Müssen die Parteien über die Herkunft und Verwendung der Geldmittel öffentlich Rechenschaft ablegen?

11.Nennen Sie die wichtigsten Parteien in Deutschland?

12.Stellen die Parteien bei den Bundestags- und Landtagswahlen ihre Kandidaten auf?

Lektion 3

Lexik zum Text

die Gemeinde, -, -n: город, община

der Verwaltungsbeamte, -n, -n: административный чиновник

das Amt, -es, Ämter: должность, учреждение

der Bürgermeister, -s, -: мэр

die Lokalwahlen (Pl.): местные выборы

wahlberechtigt sein: быть вправе избирать

die Staatsbürgerschaft: гражданство

die Landtags-, Kommunalwahlen: выборы в Ландтаг, муниципальные выборы

der Abgeordnete, -n, -n: депутат

die Verhältniswahl, -, -en: пропорциональная система выборов

die Überhangmandate (Pl.): сверхнормативные мандаты

die Fünfprozentklausel, -, -n: ≈пятипроцентный барьер

die Kandidaten bei Lokalwahlen durchsetzen: обеспечить победу на выборах в местные органы власти

zurückgehen: быть обусловленным

Text: Wahlrecht und Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland

Die Deutschen wählen аußer dem Bundestag die Parlamente der Länder und die Vertretungen der Kreise (Кreistage) und der Ge­meinden (Gemeinderäte) beziehungsweise die obersten Verwaltungsbeamten für lokale Ämter wie Landräte (in den Kreisen) und Bürgeгmei­ster (in den Gemeinden und kleinen Städten) oder Oberbürger­meister (in den größeren Städten). Die Wahlgesetze für die Вun­des- und Landtagswahlen sind ziemlich einheitlich, sie unterschei­den sich von den vielfältigen Bestimmungen für die Lokalwah­len. Nur bei Lokalwahlen ist es bisher gelungen, Kandidaten durchzusetzen, die nicht den größten politischen Parteien ange­hörеn.

Die Wahlen zu аllеn Volksvertretungen der Bundesrepublik sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Wablberechtigt ist grundsätzlich jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vоllеn­det hat, also volljährig ist. Wählbar ist jeder volljährige Bürger, der seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Die Beteiligung аn Wahlen ist freiwillig und liegt zwi­schen 70 und 80 Prozent.

Nach dem Bundeswahlgesetz in der Fassung vom 1. 9. 1975 hat jeder Wähler bei den Bundestagswahlen zwei Stimmen (bei den meisten Landtags- und Kommunalwahlen dagegen verfügt der Wähler nur über eine Stimme). Mit der ersten Stimme wählt еr den Kandidaten seines Wahlkreises, von denen die Bundesre publik derzeit 328 besitzt. Mit seiner zweiten· Stimme wählt ег unter verschiedenen Landeslisten der Parteien aus.

In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Es gewinnt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrhelt). Der erste Wahlakt ist also eine Persönlichkeitswahl, der gewähl­te Kandidat erringt den direkten Mandat. Die Wahl nасh Lan­deslisten ist dagegen eine Verhältniswahl, das heisst die Parlamentssitze werden auf die Parteien nасh dem Verhältnis der auf die jeweilige Partei entfallenen Stimmen verteilt. Deshalb wird das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag аuсh als “personalisier­tes Verhältniswahlrecht" bezeichnet.

Die Stimmen aus den einzelnen Wahlkreisen und für die Landes­listen werden so verrechnet, dass der Bundestag nahezu im Vег­hältnis zur Stimmenverteilung (Zweitstimmen) für die einzelnen Parteien zusammengesetzt ist. Hat eine Partei in den Wahlkrei­sen mehr direkte Mandate errungen, als ihr nach ihrem Zweit­stimmenanteil zusteht, so darf sie diese "Überhangmandate" bе­halten. In solchen Fällen hat der Bundestag mehr als die gesetz­lich vorgesehene Аnzаhl von 656 Abgeordneten.

Von den 36 Parteien, die bei der ersten Bundestagswahl 1949 angetreten waren, sind im 1994 gewählten Parlament nur noch vier übrig geblieben (CDU, CSU, SPD und FDP). Diese Коnzentration geht in erster Linie auf eine 1953 eingeführte Fünf­prozentklausel zurück. Danach kommen nur diejenigen Parteien ins Parlament, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen oder drei Direktmandate erreichen. Bei Ver­teilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur diese Parteien berücksichtigt. Dadurch soll eine Zersplitterung des Partelensy­stems verhindert und die Funktionsfähigkeit des Parlaments gesi­chert werden.

Nach den Wahlen entscheidet die Mehrheit der jeweiligen Volksvertretung über die Bildung der Regierung. Sowohl im Bundes­tag, als auch in den Landtagen entsteht die Frage, оb eine Раг­tei, die aus den Wahlen als absoluter Sieger hervorgegangen ist, allein regieren kann, oder ob eine Koalition mehrerer Parteien zur Bildung einer gemeinsamen Regierung notwendig ist. Die Parteien, die an der Regierung nicht beteiligt sind, bilden die parlamentarische Opposition.

Textübungen

I. Finden Sie im Text Aquivalente folgender Wörter und Wendungen

- иметь право голоса;

- получить большинство голосов;

- прямой мандат;

- земельный список к-л партии;

- соотношение долей голосов, поданных за отдельные партии;

- предотвращать раздробленность партийной системы;

- обеспечивать дееспособность парламента;

- распределение мест в парламенте по партийным спискам;

- одержать убедительную победу на выборах.

die Lokalwahlen

II. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen in der rechten Spalte zu.

die Klausel

1. Wahlen zu den kommunalen Volksvertretungen.

die Koalition

2. Ort der Stimmabgabe.

das Wahllokal

3. berechtigt, Abgeordnete und andere Vertreter zu wählen.

die Koalitionsregierung

4. berechtigt, gewählt zu werden.

die Opposition

5. mehr Stimmen bei einem Abstimmungsergebnis, als für jede andere Meinung abgegeben wurden, ohne dass die absolute Mehrheit erreicht wurde.

wahlberechtigt

6. Bündnis, Verbindung zu gemeinsamem Handeln.

wählbar

7. Regierung aus Vertretern mehrerer Parteien.

relative Mehrheit

8. Minderheit im Parlament, die der Regierungsmehrheit gegenübersteht.

die Lokalwahlen

9. Vorbehalt, beschränkende oder erweiternde Nebenbestimmung bei Verträgen oder Gesetzen.

III. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text.

  1. Was wählen die Deutschen ausser dem Bundestag?

  2. Welchen Voraussetzungen entsprechen die Wahlen in Deutschland?

  3. Wer ist wahlberechtigt?

  4. Wer ist wählbar?

  5. Ist die Beteiligung an Wahlen freiwillig?

  6. Wie verlaufen die Wahlen?

  7. Was bedeutet relative Mehrheit bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag?

  8. Was ist eine Persönlichkeitswahl, eine Verhältniswahl?

  9. Was bedeutet der Begriff “Überhangmandate”?

  10. Wie ist die gesetzlich vorgesehene Anzahl der Bundestagsabgeordneten?

  11. Welche Parteien dürfen ins Parlament kommen?

  12. Welche Parteien bilden die parlamentarische Opposition?

Lektion 4

Lexik zum Text

angehören +D: принадлежать, относиться к чему-либо

die Amtszeit, -, -en: срок пребывания в должности

völkerrechtlich vertreten: представлять на международной арене

den Vertrag abschliessen: заключать договор

die Botschafter beglaubigen, empfängen: принимать верительные грамоты послов

der Bundesricher, -s, -: федеральный судья

ernennen: назначать на должность

entlassen: уволнять

begnadigen: помиловать

der Straftäter, -s, -: преступник

zustande kommen: возникать, появляться

das Gesetz ausfertigen: скреплять подписью

verkünden: обнародовать, провозглашать

den Gesetzgebungsnotstand erklären: объявлять состояние законодательной необходимости

das Bundesgesetzblatt, -es, -blätter: Свод федеральных законов

in Kraft setzen: вводить в действие

der Vertrauensantrag, -s, -anträge: запрос о доверии

die Ernennungsurkunde, -, -n: приказ о назначении

an die Gegenzeichnung gebunden sein: быть связанным (зависимым) с противоположным решением

verwehrt sein: быть недоступным кому-либо

das Bundespräsidialamt: ведомство федерального президента

die oberste Bundesbehörde: высшее федеральное ведомство

Text: Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland

Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Вundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, ei­nem Verfassungsorgan, das nur zu diesem Zweck zusammen­tritt. Es besteht aus den Bundestagsabgeordneten sowie einer gleich großen Zahl von Delegierten, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Bisweilen werden auch angesehene und ver­diente Реrsön1iсhkеitеn für die Bundesversammlung nominiert, die nicht einem Länderparlament аngеhörеn. Die Wahl des Bun­despräsidenten erfolgt mit der Mehrheit der Stimmen der Bundesversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren. Eine einma­lige Wiederwahl ist zulässig.

Der Bundespräsident nimmt vorwiegend repräsentative Aufga­bеn wahr. Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland vökеr­rechtlich das heisst er sсhliеßt im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab, beglaubigt und empfängt die Botschaf­ter. Außerdem ernennt und еntlässt er die Bundesrichter, die Вundesbeamten, die Оffiziеrе und Unteroffiziere und begnadigt diе Strаftätеr. Die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze werden von ihm ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkün­det. Der Bundespräsident kann für einen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung den sogenannten Gesetzgebungsnotstand (Art. 81 GG) mit Zustimmung des Bundesrates erklären und ihn dadurch gegen den Willen des Bundestages in Kraft setzen.

Der Bundesprasident schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor und ernennt den vom Вun­destag gewählten Bundeskanzler. Auf Vorschlag des Kanzlers ernennt und entläßt er die Bundesminister. Der Bundespräsident kann dеn Bundеstаg auflösen, wenn dieser nicht mit der Mehr­heit seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählt oder wenn ein Vertrauensantrag des Bundeskanzlers nicht die Zustimmung der Mehrheit des Bundestages findet. Allerdings erlischt dieses Recht, wenn der Bundestag mit absoluter Mehrheit einen anderen Вun­deskanzler wählt.

Die dem Bundespräsidenten übertragenen politischen Funktio­nеn sind weitgehend formaler Natur. Bei der Ernennung des Kanzlers, bei der Unterschrift unter die Gesetze oder unter die Ernennungsurkunden der Beamten und Offiziere vollzieht er fak­tisch den Willen der anderen Staatsorgane. Seine damit verbun­denen Rechte sind ziemlich begrenzt. In аllеn exekutiven Akten, die er vornimmt, ist er an die Gegenzeichnung des Bundeskanz­lers oder des zuständigen Ministers gebunden. Direkter роliti­scher Einfluß auf die übrigen Verfassungsorgane insbesondere auf den Bundeskanzler ist ihm verwehrt. Er hat jedoch das Recht auf Information. Sein Stааtsserеtär nimmt аn den Kabinettssit­zungen teil.

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich Bundesprasident des Bundespräsidialamtes, einer obersten Вundеsbеhördе, die vоn dem Chef des Bundespräsidialamtes geleitet wird. Er berät den Bundespräsidenten und unterrichtet ihn über Fragen der allge­mеinеn Politik sowie über die Arbeit der Bundesregierung und der gesetzgebenden Organe. Der Chef des Bundespräsidialamtes nimmt an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil.

Textübungen

I.Finden Sie im Text Äquiva1ente folgender Wörter und Wendungen

- выполнять в основном представительские функции;

- заключать договоры с иностранными государствами;

- принимать верительные грамоты иностранных послов;

- назначать и увольнять федеральных судей;

- помиловать осужденных npecтyпников;

- промульгировать законы;

- провозглашать законы;

- вводить состояние законодательной необходимости;

- обладать правом роспуска бундестага;

- исполнять волю других органов власти;

- нуждаться в контрасигнации актов исполнительной власти федеральным канцлером или компетентным феде­ральным министром.

II. Erklären Sie folgende Begriffe.

  • ohne Aussprache wählen;

  • die Wiederwahl;

  • die Verhältniswahl;

  • der Wahlgang;

  • der Bewerber (für das Amt des Bundespräsidenten).

III. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text.

  1. Wer ist das Staatsoberhaupt Deutschlands?

  2. Wie wird es gewählt?

  3. Wer gehört zu der Bundesversammlung?

  4. Wie erfolgt die Wahl des Bundespräsidenten?

  5. Welche Aufgaben nimmt der Bundespräsident wahr?

  6. Hat der Bundespräsident das Recht auf Information?

  7. Was ist das Bundespräsidialamt?

IV. Stellen Sie einen kurzen Bericht über das Amt des Bundespräsidenten zusammen.

Lektion 5

Lexik zum Text

zusammenwirken: действовать сообща (одновременно)

mitwirken: принимать участие, содействовать, сотрудничать

der Wahlgang, -es, -gänge: избирательный тур

der Ältestenrat: «совет старейшин»

der Ausschuss, -es, Ausschüsse: комитет

die konstituirende Sitzung: учредительное заседание

der Stellvertreter, -s, -: заместитель

der Verlust des Bundestagsmandats: потеря мандата депутата Бундестага

die prozessuale Immunität geniessen: пользоваться процессуальным иммунитетом (депутатской неприкосновенностью)

die Strafverfolgungsfreiheit: свобода от уголовного преследования

zur Untersuchung ziehen: начать расследование против кого-либо, заводить уголовное дело

lebenslang: пожизненно

das Ausscheiden aus dem Bundestag: выход из Бундестага

Text: Der Deutsche Bundestag

Der Deutsche Bundestag ist als oberstes Legislativorgan der Вun­desrepublik Deutschland der Mittelpunkt des politischen Lebens und von keinem anderen Verfassungsorgan abhängig. Sein Prä­sident ist daher nach dem Bundespräsidenten der zweithöchste Repräsentant der Bundesrepublik. Der Bundestag dient der Willensbildung des Staates und repräsentiert das Volk als den Träger der Staatsgewalt. Er wird vom Volk auf vier Jahre gewählt. Eine vorzeitige Auflösung ist nur ausnahmsweise möglich und liegt in der Hand des Bundespräsidenten.

Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzge­bung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regie­rung. Außerdem wirkt der Bundestag im Rahmen der Bundes­versammlung аn der Wahl des Bundespräsidenten mit und wählt die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts. Bei der Gesetzgebung wirkt er mit dem Bundesrat zusammen.

Der Bundeskanzler wird formell vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. In der Regel schlägt aber der Bundespräsident den Kandidaten derjenigen Partei oder Partei­enkoalition zur Wahl vor, die aus den Bundestagswahlen als stärk­ste Gruppierung hervorgegangen ist. Im ersten und zweiten Wahl­gang muss ein Kandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (sogenannte Kanzlermehrheit) auf sich vereinigen. Im drit­ten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit (Mehrheit der abge­gebenen gültigen Stimmen), doch braucht der Вundеsрräsidеnt diesen Kandidaten nicht zu еrnеnnеn. Statt dessen kann er den Bundestag auflösen.

Organe des Bundestages sind der Präsident, das Präsidium, der Ältestenrat und die Ausschüsse. In der konstituierenden Sitzung nасh der Bundestagswahl wählt der Deutsche Bundestag seinen Präsidenten, der den Vorsitz in Präsidium und Ältestenrat sowie im Gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat führt. Zum Präsidium des Bundestages gehören аuсh die Stellvertreter des Präsidenten.

Bei der Führung seiner Geschäfte wird der Präsident durch den Ältestenrat unterstützt, der nеbеn ihm und seinen Stellvertretern aus den von den Fraktionen benannten Mitgliedern besteht. Die Ausschüsse sind kleine Beratungsorgane zur Vorbereitung von Plenarsitzungen. Ein Vermittlungsausschuss ist für gemeinsame Beratung von Gesetzen zwischen Bundesrat und Bundestag vor­gesehen.

Die Abgeordneten des Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes und sind аn Aufträge und Weisungen ihrer Wähler nicht gebunden, haben also sogenanntes freies Mandat. Entsprechend ihrer Раrtеizugеhörigkеit schliessen sie sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammen. Zur Fraktionsbildung sind mindеstеns 5% der Abgeordneten erforderlich. Die Mitglieder einer Bundes­tagsfraktion könnеn bei Verstoss gegen die Fraktionsdisziplin aus der Fraktion bzw. (beziehungsweise) aus ihrer Раrtеi ausgeschlossen oder von der Partei zur nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt werden. Jеdеnfаlls kаnn weder der Ausschluss eines Abgеоrdnеtеn aus der Fraktion посh ein Parteiauschluss zum Verlust des Bundes­tagsmandats führen.

Аllе Abgeordneten genießen prozessuale Immunität (Strafverfol­gungsfreiheit). Dаnaсh dаrf kein Abgeordneter оhnе Genehmi­gung des Bundestages zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn ein Аb­geordneter bei der Ausübung der Tat oder spätestens im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Außerdem dürfen Аb­geordnete nicht wegen ihrer Abstimmung oder sonstiger Äußerungen im Bundestag durch die öffеntliсhе Gеwаlt zur Verantwог­tung gezogen werden. Diese Indеmnität (Rede- und Äußerungs­freiheit) genießen die Abgeordneten lebenslang, also auch nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag.

Die finanzielle Unabhängigkeit der Abgeordneten wird durch eine Entschädigung ("Diäten") gewährleistet, die der Bedeutung des Abgeordnetenamts entspricht. Wer mindestens acht Jahre dem Parlament angеhört hat, erhält nach dem Erreichen der Alters­grenze eine Pension.

Textübungen

I. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter nnd Wendungen.

- представлять народ в качестве обладателя государственной власти;

- участвовать в выборах федерального президента;

- партия или партийная коалиция, одержавшая победу на выборах;

- получить абсолютное большинство голосов депутатов бундестага;

- не быть связанным наказами и указаниями избирателей;

- являться обладателем свободного мандата;

- объединяться во фракции или группы;

- нарушение фракционной дисциплины;

- исключать из партии;

- обладать процессуальным иммунитетом;

- начать расследование против депутата или арестовать его;

- свобода от уголовного преследования;

- арестовать на месте преступления;

- прекращение депутатских полномочий.

II. Erklären Sie folgende Begriffe.

- das Legislativorgan;

- die Kanzlermehrheit;

- die einfache Mehrheit;

- freies Mandat;

- die Fraktion;

- die prozessuale Immunität;

- die Indemnität;

- die " Diäten" ;

- die Pension.

III. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text.

  1. Ist der deutsche Bundestag das oberste Legislativorgan?

  2. Repräsentiert der Bundestag das Volk als Träger der Staatsgewalt?

  3. Von wem und für wie lange wird der Bundestag gewählt?

  4. Ist eine vorzeitige Auflösung des Bundestages möglich? Wie erfolgt das?

  5. Wie sind die wichtigsten Aufgaben des Bundestages?

  6. Was gehört zu den Bundestagsorganen?

  7. Wie wählt der Bundestag seinen Präsidenten?

  8. Wie sind die Aufgaben des Bundestagspräsidenten?

  9. Hat der Bundestagspräsident die Stellvertreter?

  10. Wer gehört dem Ältestenrat an?

  11. Was machen die Ausschüsse?

  12. Was macht der Vermittlungsausschuss?

  13. Genießen die Abgeordneten des Bundestages prozessuale Immunität?

  14. Genießen die Bundestagsabgeordneten die Indemnität?

  15. Was versteht man unter der Indemnität?

Lekton 6

Lexik zum Text

auf Bundesebene: на федеральном уровне

die Landesregierung, -, -en: правительство федеральной земли

bestellen: назначать

abberufen: отзывать

die Stimmen einheitlich abgeben: голосовать единообразно

die Geschäftsordnung: регламент

der Geschäftsgang: регламент

der Ministerpräsident, -en, -en: премьер-министр

in einem bestimmten Turnus: в определенной последовательности

die Zustimmungsgesetze (Pl.): «согласительные» законы

den Einspruch einlegen: опротестовывать, обжаловать

den Einspruch zurückweisen: отклонять жалобу или протест

das Gesetz verhindern: мешать, препятствовать принятию закона

Text: Der Bundesrat

Der Bundesrat ist die Vertretung der 16 Bundesländer auf Вundesebene und stellt somit ein Gegengewicht zum Bundestag dar. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Im Gegensatz zum Bundestag besteht der Bundesrat nicht aus gewählten Volksvertretern, son­dern aus Mitgliedern der Landesregierungen, die von diesen bе­stel1t und abberufen werden. Je nасh Einwohnerzahl hаbеn die Länder drei bis sechs Stimmen, die nur einheitlich abgegeben werden können. Dabei sind die Bundesratsmitglieder аn die Wei­sungen der jeweiligen Landesregierung gebunden. Zur Stimm­abgabe genügt es, wenn nur ein Mitglied der betreffenden Lan­desregierung anwesend ist.

Die Organisation und Geschäftsordnung des Bundesrates sind dem Geschäftsgang des Bundestags weitgehend angeglichen. Aller­dings besitzen die Mitglieder des Bundesrates nicht das Recht der Immunität. Der Präsident des Bundesrates ist ständiger Ver­treter des Bundespräsidenten. Er wird auf ein Jahr aus den Mini­sterpräsidenten der Länder gewählt, und zwar in einem bestimm­ten Turnus - beginnend mit dem größten und endend mit dem kleinsten Bundesland. Plenarsitzungen des Bundesrates finden in der Regel аllе 2 bis 4 Wochen аn Freitagen statt. Seine Beschlüs­se kann der Bundesrat nur mit absoluter oder mit Zweidrittel­mehrheit der Mitglieder fassen.

Der Bundesrat hat keine Wahl- oder Amtsperiode. Er ist ein "ewiges” Bundesorgan, dessen Zusammensetzung sich nur dann ändert, wenn in einem Bundesland ein Regierungswechsel eintritt oder Regierungsmitglieder wechseln. Die Oppositionsparteien im Bundestag können in den Ländern die Mehrheit besitzen und da­mit dort Regierungsverantwortung übernehmen. Dann ist die Abstimmung im Bundesrat für diese Parteien nосh eine Möglich­keit, ihre politischen Vorstellungen bundesweit durchzusetzen oder zumindest zum Ausdruck zu bringen.

Als Gesetzgebungsorgan hat der Bundesrat das Recht der Geset­zesinitiative und der Mitwirkung beim Erlaß der Gesetze. Kein Bundesgesetz kann оhnе Beteiligung des Bundesrates in Kraft treten. Mehr als die Hälfte aller Bundesgesetze benötigt die Zu­stimmung des Bundesrates, weil diese sogenannte Zustimmungs­gesetze die Interessen der Länder unmittelbar berühren. Ver­weigert der Bundesrat seine Zustimmung, so ist das Gesetz ge­scheitert. Gegen аllе anderen Gesetze kann der Bundesrat beim Bundestag Einspruch einlegen. Dadurch kann der Bundesrat das Zustandekommen eines Gesetzes jedoch nur verzögern, denn der Bundestag kann mit absoluter Stimmenmehrheit seiner Mitglie­der den Einspruch zurückweisen.

Durch das Recht, die Gesetze zu verhindern, könnte der Bundesrat als Zweite Parlamentskammer betrachtet werden, doch fehlt ihm dazu die notwendige Voraussetzung der Unabhängigheit (Wähl­barkeit) seiner Mitglieder. Trotzdem gilt der Bundesrat als zweit­wichtigstes Organ des Bundes nach dem Bundestag kraft seiner umfangreichen Befugnisse auf den Gebieten der Gesetzgebung und der vollziehenden Gewalt. Der Bundesrat wirkt аuсh bei der Recht­sprechung mit, und zwar dadurch, dass er zusammen mit dem Bun­destag die Hälfte der Bundesverfassungsrichter wählt.

Textübungen

I. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen in der rechten Spalte zu.

turnusmäßig

1. Ablauf von Geschäften eines Vereins oder politischen Gremiums, der Geschäftsgang

die Geschäftsordnung

2. festgelegte Reihenfolge, Umlauf, regelmäßige Wiederkehr

der Turnus

3. in einem Turnus, turnusgemäß

II. Finden Sie im Техt Äquivalente folgender Wörter und Wendungen.

- на федеральном уровне;

- представлять собой противовес ч-л;

- направлять и отзывать членов правительств федеральных земель;

- сформировать правительство;

- обладать правом законодательной инициативы;

- заявлять протест, опротестовывать;

- отклонять протест;

- право наложения законодательного вето;

- обширные полномочия в сфере законодательства.

III. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text.

  1. Ist der Bundesrat die Ländervertretung auf Bundesebene?

  2. Besteht der Bundesrat aus Mitgliedern der Landesregierungen?

  3. Können die Ländervertreter von den Landesregierungen abberufen werden?

  4. Besitzen die Mitglieder des Bundesrates das Recht der Immunität?

  5. Ist der Präsident des Bundesrates ein ständiger Vertreter des Bundespräsidenten?

  6. Wie erfolgt die Wahl von Präsidenten des Bundesrates?

  7. Wie oft finden die Plenarsitzungen des Bundesrates?

  8. Hat der Bundesrat eine Wahl- oder Amtsperiode?

  9. Aus welchem Grund kann sich die Zusammensetzung des Bundesrates ändern?

  10. Haben die Oppositionsparteien eine Möglichkeit, wenn sie in den Ländern die Mehrheit besitzen, ihre politischen Vorstellungen bundesweit durchzusetzen oder zumindest zum Ausdruck zu bringen?

  11. Hat der Bundesrat als Gesetzgebungsorgan das Recht der Gesetzesinitiative und der Mitwirkung beim Erlass der Gesetze?

  12. Kann ein Gesetz ohne Beteiligung des Bundesrates in Kraft treten?

  13. Scheitert das Gesetz, wenn der Bundesrat seine Zustimmung verweigert?

  14. Kann der Bundesrat gegen die Gesetze beim Bundestag den Einspruch einlegen?

  15. Kommt dann das Gesetz unbedingt nicht zustande?

  16. Hat der Bundesrat das Recht die Gesetze zu verhindern?

  17. Wie wirkt der Bundesrat bei der Rechtsprechung mit?

Lektion 7

Lexik zum Text

das Exekutivorgan, -es, -e: исполнительный орган

das Bundeskanzleramt: канцелярия федерального канцлера

das Auswertige Amt: министерство иностранных дел

das Bundesministerium der Verteidigung: министерство обороны

das Bundesministerium des Inneren: министерство внутренных дел

die Rechtsverordnung, -, -en: (правительственное) постановление

die Verwaltungsbehörde, -, -en: административное учреждение

im Amt bleiben: оставаться в должности

die Amtsdauer: срок полномочий

der Rücktritt: отставка

das Mißtrauensvotum, -s, -Voten: вотум недоверия

das Mißtrauen aussprechen: высказать недоверие

die Vertrauensfrage stellen: поставить вопрос о доверии

Text: Die Bundesregierung

Die Bundesregierung ist das oberste Exekutivorgan der Bun­desrepublik Deutschland. Sie besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler wird vom Bun­despräsidenten vorgeschlagen und vom Bundestag gewählt. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Kanzler wählt also seine Minister selbst aus. Sie sind seine Mitarbeiter, die er auch gegen den Willen seiner Partei halten oder fallen las­sen kann.

Der Bundeskanzler hat damit eine besonders starke Stellung. Er führt im Bundeskabinett den Vorsitz und bestimmt die Richt­linien der Regierungspolitik. Die Bundesminister leiten im Rah­men dieser Richtlinien ihren Geschäftsbereich selbständig und in eigener Verantwortung. Der Kanzler kann also nicht unter Umgehung des Ministers den Beamten eines Ministeriums di­rekte Weisungen geben. Ein vom Bundeskanzler ernannter Bun­desminister ist zugleich der Vizekanzler, also Stellvertreter des Bundeskanzlers. Die Аrbеitsbеhördе des Bundeskanzlers ist das Bundeskanzleramt, das die Stellung einer obersten Bun­desbehörde hat.

Den Kern der Regierung bilden die fünf sogenannten klassischen Mi­nisterien: das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundesministerium des Inneren, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesmi­nisterium der Finanzen.

Die Aufgaben der Bundesregierung sind im Grundgesetz im einzelnen nicht aufgeführt. Allgemein kann man sagen, dass die Leitung des Staates der Bundesregierung und dem Bun­despräsidenten, und der Vollzug der Gesetze allein der Bun­desregierung übertragen ist. An der Gesetzgebung ist die Bun­desregierung vor аllеm durch das Recht der Gesetzesinitiative und durch die Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen beteiligt. Auf dem Gebiet der vollziehenden Gewalt liegt der Schwerpunkt bеi den Bundesministern. Diese führen ihre Auf­gaben mit Hilfе der Bundesministerien und der nachgeordne­ten Verwaltungbehörden durch.

Die Bundesregierung bleibt im Normalfall während der Wahl­dauer des Bundestages, also vier Jahre, im Amt. Die Amts­dauer der Bundesregierung endet vorzeitig mit dem Rücktritt (oder Tod) des Bundeskanzlers, mit dem Zusammentreten ei­nes neuen Bundestages und durch das erfolgreiche konstrukti­vе Mißtrauensvotum. Dabei muss der Bundestag, der dem Kanz­ler das Mißtrauen aussprechen wi1l, zugleich seinen Nachfolger wählen.

Der Bundeskanzler kann seinerseits die Vertrauensfrage stel­len und damit in kritischen Situationen seine Mehrheit im Par­lament mögliсhеrwеisе konsolidieren. Denn spricht der Bun­destag dem Bundeskanzler das Vertrauen nicht aus (absolute Mehrheit ist erforderlich), kann der Bundespräsident auf Vor­schlag des Bundeskanzlers den Bundestag аuflösеn.

Textübungen

I. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen

- являться высшим органом исполнительной власти;

- вопреки воле партии;

- являться председателем кабинета министров;

- определять основные направления политики правительства;

- вести дела под свою ответственность;

- составлять основу (ядро) правительства;

- исполнение законов;

- полномочие на издание (правительственных) постановлений;

- срок полномочий правительства;

- конструктивный вотум недоверия;

- выразить недоверие федеральному канцлеру;

- ставить вопрос о доверии (федеральному канцлеру).

II. Ordnen Sie die Begriffe in der linkеn Spalte ihren Dеflnitiоnеn in der rechten Spalte zu.

das Ministerium

  1. 1. 1) das zur obersten Leitung der Staatsgeschäfte berufene Kollegium;

2) Ausübung der Herrschaftsgewalt (im Unterschied zur Verwaltung als unmittelbarer Ausführung staatlicher Geschäfte)

die Regierung

2. oberste Behörde eines staatlichen Verwaltungsbereichs

der Schwerpunkt

3. Mitglied der Regierung, Leiter eines ministeriums

die Vertrauensfrage

4. einen Minister oder ein Ministerium betreffend

der Minister

5. wichtigster Bereich einer Tätigkeit

untergeordnet

6. dem Rang nach höher stehend

übergeordnet

7. dem Rang nach niedriger (tiefer) stehend

ministeriell

8. Entscheidung des Parlaments über das Verbleiben oder den Rücktritt der Regierung

III. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text.

  1. Ist die Bundesregierung das oberste Exekutivorgan der BRD?

  2. Wer gehört der Bundesregierung an?

  3. Wer schlägt einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor?

  4. Wer wählt den Bundeskanzler?

  5. Wer ernennt und entlässt die Bundesminister?

  6. Kann der Kanzler gegen den Willen seiner Partei die Minister halten und fallen lassen?

  7. Welche Aufgaben erfüllt der Kanzler?

  8. Was machen die Minister?

  9. Was ist die oberste Bundesbehörde der BRD?

  10. Wem ist die Leitung des Staates übertragen?

  11. Wer übt die Vollzug der Gesetze aus?

  12. Hat die Bundesregierung das Recht der Gesetzesinitiative?

  13. Erlässt die Bundesregierung die Rechtsverordnungen?

  14. Wie lange bleibt die Bundesregierung im Amt?

  15. Aus welchem Grund kann die Amtsdauer der Bundesregierung vorzeitig enden?

  16. Wer kann dem Kanzler das Misstrauensvotum aussprechen?

  17. Kann der Kanzler seinerseirs die Vertrauensfrage stellen und damit seine Mehrheit im Parlament konsolidieren?

  18. Wie geht es, wenn der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen nicht ausspricht?

Lektion 8

Lexik zum Text

zum Ausdruck kommen: выражаться, проявляться die Landesverfassung, -, -en: конституция федеральной земли

auf Länderebene: на уровне федеральной земли

die Abstimmung, -, -en: голосование

der Regierungsbezirk, -es, -e: правительственный округ

der Innenminister: министр внутренних дел

verwalten: управлять, руководить

die kommunale Selbstverwaltung: муниципальное самоуправление

der öffentliche Nahverkehr: общественный транспорт

die Abwasserentsorgung: очистка сточных вод

das Kommunalparlament, -s, -e: муниципальный парламент

der Kreistag, -es, -e: районное собрание депутатов

die Stadtverordnetenversammlung, -, -en: городское собрание депутатов

der Stadtrat, -es, -räte: городской совет

der Landrat, -es, -räte: совет сельского района

der Landkreis, -es, -e: окружной совет

sich auswirken: сказываться, отражаться, иметь следствием

die Gerichtsbarkeit: правосудие, судоустройство

in Berührung kommen: иметь дело с кем-либо, чем-либо

in der Regel: как правило

der Staats- Verfassungsgerichtshof, -es, -höfe: государственная- конституционная судебная палата, суд

Text: Die Bundesrepublik Deutschland als Bundesstaat

Schon im Staatsnamen "Bundesrepublik Deutschland" kommt ihre födеrаtivе Struktur zum Ausdruck. Die Bundesländer sind keine Provinzen, sondern Staaten mit eigener Staatsgewalt. Sie hаbеn eine eigene Landesverfassung, die den Grundsätzen des republi­kanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen muss.

Jedes Bundesland verfügt über ein Parlament, das aus allgemeinеn, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen her­vorgeht. Es übt die gesetzgebende Gewalt aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt durch die Regierung. Die letztere besteht gеwöhnlich aus dem Regierungschef, der vom Parlament gewählt wird, und den Ministern, die vom Regierungs­chef berufen werden. Der Chef einer Landesregierung bestimmt die Richtlinien der Politik und führt den Vorsitz in der Regie­rung. Da es auf Länderebene kein Amt des Landesoberhaupts gibt, nimmt der Regierungschef eines Bundeslandes auch dessen Aufgaben wahr. Er ernennt Richter und Beamte, übt das Gna­denrecht aus und empfängt ausländische Staatsoberhäupter.

In den meisten Bundesländern heißt die Volksvertretung der Land­tag, und der Regierungschef - der Ministerpräsident. Eine Aus­nahme bilden die sogenannten Stadtstaaten Berlin, Bremen und Наm­burg. So z. В. nimmt das Abgeordnetenhaus von Berlin die Auf­gaben eines Landesparlaments wahr. Diе Landesregierung Ber­lins ist der Senat mit dem Regierenden Bürgermeister an der Spitze. In Bremen und Hamburg stellt die Bürgerschaft jeweils das Landesparlament, und der Senat - die Landesregierung dar. Zwei Mitglieder des Senats sind Bürgermeister, die durch den Senat in geheimer Abstimmung gewählt werden. Einen der beiden Bür­germeister wählt der Senat gleichzeitig zum Präsidenten des Se­nats (Erster Bürgermeister) und den anderen zu seinem Stellver­treter (Zweiter Bürgermeister).

Die meisten Bundesländer sind in Regierungsbezirke eingeteilt. Аn der Spitze der Bezirksregierungen stehen die Regierungsprä­sidenten, die dem Innenminister des Landes unterstellt sind. Die Regierungsbezirke verwalten Städte, Landkreise und Gemeinden, die gleichzeitig über das Recht der kommunalen Selbstverwaltung verfügen. Das Selbstverwaltungsrecht umfaßt vor аllеm den öffеntliсhеn Nahverkehr, den örtliсhеn Straßenbau, die Versorsung mit Strom, Wasser, Gas sowie die Abwasserentsorgung. Hinzu kommen der Bau und die Unterhaltung von Schulen, Thea­tern und Museen, Krankenhäusern, Sportstätten und Bädern.

Wie auf der Bundes- und Länderebene, so gibt es auch auf der Gemeindeebene die Kommunalparlamente (Kreistage, Stadtver­ordnetenversammlungen sowie Stadt- und Gemeinderäte), in denеn ebenfalls direkt gewählte Bürger tätig sind. In den meisten Bundesländern beträgt die Wahldauer für die Kommunalparla­mente fünf Jahre, sonst gelten in der Regel vierjährige Wahlpe­rioden. Diе Verwaltungsorgane der Gemeindeebene sind Ober­bürgermeister (in den großen Städten), Landräte (in den Land­kreisen) und Bürgermeister (in den kleinen Städten und Ge­meinden).

Die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland wirkt sich auch in der Rechtsprechung aus. Bund und Länder haben jeweils eigene Gerichte für die verschiedenen Arten von Gerichtsbarkeit. In der Regel kommt der Bürger zunächst mit den Gerichten seines Landes in Berührung und nur in Ausnah­mefällen mit den Gerichten des Bundes als obersten Instanzen. Für die Verfassungsgerichtsbarkeit gibt es in den Ländern die Staats- bzw. Vеrfаssungsgеriсhtshöfе.

Textübungen

I. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen

- соответствовать принципам правового государства;

- осуществлять законодательную власть;

- контролировать осуществление исполнительной власти;

- являться председателем правительства;

- располагать правами местного самоуправления;

- проявляться в области правосудия.

II. Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Text.

  1. Wie wird die Staatsgewalt auf Länderebene ausgeübt?

  2. Wie sind die Verwaltungseinheiten der Bundesländer?

  3. Was umfasst das Selbstverwaltungsrecht?

  4. Wie wird die Verwaltung auf Gemeindeebene ausgeübt?

III. Erklären Sie die folgenden Begriffe.

  • die kommunale Selbstverwaltung

  • die Verfassungsgerichtsbarkeit

  • der Staatstadt

  • die Kommunalwahl

  • der Bewerber

IV. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen in der rechten Spaltezu.

ehrenamtlich

1. Parlament der Hansastädte in Hamburg und Bremen

das Kommunalrecht

2. Leiter der Regierung eines Staates oder Bundeslandes

die Gerichtsbarkeit

3. Oberhaupt einer Stadt oder Gemeinde

die Bürgerschaft

4. oberster Verwaltungsbeamter eines Landkreises

der Ministerpräsident

5. das örtliche Gemeinderecht

der Gerichtshof

6. Ausübung der Gerichtsbarkeit durch dazu berufene Organe

der Bürgermeister

7. Befugnis zur Ausübung der Rechtspflege

die Rechtspflege

8. mit mehreren Mitgliedern besetztes Gericht

die Gemeinde

9. unterster staatlicher Verwaltungsbezirk

der Stadtstaat

10. ohne Entgelt ausgeübtes Amt

der Kreis

11. Leiter eines Regierungsbezirks

das Rathaus

12. eine Stadt, die ein selbständiges Staatswesen bildet

die Selbstverwaltung

13. die Kommune, örtlicher öffentlich-rechtlicher Verein (z.B. Landgemeinde)

der Regierungspräsident

14. größerer staatlicher Verwaltungsbezirk

der Regierungsbezirk

15. kleinster Verwaltungsbezirk über den Gemeinden

das Ehrenamt

16. ein Amt gegen bestimmten Entgelt ausübend

hauptamtlich

17. ein Amt unentgeltlich (also ohne Bezahlung) ausübend

der Landkreis

18. die Regelung öffentlicher Angelegenheiten durch juristische Personen des öffenlichen Rechts unter eigener Verantwortung

der Landrat

19. Sitz der Stadtverwaltung

Lektion 9

Lexik zum Text

das Lebensniveau [niʹvo:] –s, -s: жизненный уровень

beruhen (auf +D): основываться

der Sicherheitsrat: совет безопасности

der Gesetzentwurf, -es, -entwürfe: проект закона

einbringen: вносить (закон)

die Einbürgerung: приобретение прав гражданства

das Asylrecht: право убежища

Text: Russland: Grundlagen der Staatsordnung

Die politische und staatliche Ordnung Russlands manifestiert sich in seiner Verfassung – dem Grundgesetz vom 12.12.1993.

Laut Artikel 1 GG ist die Russische Föderation – also Russland – ein demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Verwaltungsform.

Die republikanische Staatsform findet ihren verfassungsmässigen Ausdruck vor allem in der Bezeichnung – “Die Russische Föderation”.

Die Bezeichnungen Die Russische Föderation und Russland sind gleichberechtigt.

Ein Mensch, seine Rechte und Freiheiten haben den höchsten Wert. Sie anzuerkennen, zu beachten und zu schützen ist die Verpflichtung des Staates.

Die Grundlage der rechtlichen Ordnung Russlands bildet das Prinzip der Volkssouveränität. Das Volk ist der Träger der Souveränität und alle Staatsgewalt geht ausschliesslich vom ihm aus.

Das Volk übt die Staatsgewalt unmittelbar in Wahlen und mittelbar durch die Staatsorgane, örtliche Selbsverwaltungsorgane aus, die nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert sind.

Die Russische Föderation besteht aus der autonomen Republik, Regionen, Gebieten, Städten von föderatiever Bedeutung, autonomen Gebieten und autonomen Bezirken.

Die Russische Föderation ist ein Sozialstaat, dessen Politik darauf gerichtet wird die Bedingungen zu schaffen, die das hohe Lebensniveau und die freie Entwicklung des Menschen gewährleisten könnten.

Die Staatsgewalt beruht auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Die Funktionen der Staatsgewalt sind den voneinender unabhängigen Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung übertragen.

Laut Grundgesetz wird die Staatsgewalt in Russland von dem Präsidenten, der Bundesversammlung (dem Föderationsrat und der Staatsduma), der Regierung und der Rechtsprechung ausgeübt.

Das Staatsoberhaupt in Russland ist der Präsident der Russischen Föderation. Anhand des Grunsgesetzes bestimmt er die Richtlinien der Innen- und Aussenpolitik. Als Staatsoberhaupt vertritt er die Russische Föderation im Land und völkerrechtlich. Er wird vom Volk in allgemeiner, gleicher, freier und geheimer Wahl auf 6 Jahre gewählt.

Der Präsident der Russischen Föderation:

  • ernennt mit Zustimmung der Staatsduma den Regierungschef;

  • hat das Recht den Vorsitz in dem Kabinett zu führen;

  • trifft die Entscheidung über den Rücktritt der Regierung;

  • ernennt und entlässt auf Vorschlag des Regierungsvorsitzenden die Stellvertreter des Regierungschefs und die Bundesminister;

  • bildet und leitet den Sicherheitsrat der Russischen Föderation;

  • löst die Staatsduma auf in den Fällen und nach den Regeln, die im GG vorgesehen sind;

  • bringt die Gesetzentwürfe bei der Staatsduma ein;

  • fertigt aus und veröffentlicht die Gesetze;

  • leitet die Aussenpolitik;

  • führt die Verhandlungen und schliesst die Verträge mit ausländischen Staaten ab;

  • empfängt und beglaubigt die Botschafter;

  • entscheidet über die Fragen der Einbürgerung und des politischen Asylrechtes;

  • begnadigt die Straftäter.

Der Präsident geniesst die prozessuale Immunität.

Die Bundesversammlung – das Parlament der Russischen Föderation – ist das repräsentative und gesetzgebende Organ. Sie besteht aus zwei Kammern – dem Föderationsrat und der Staatsduma.

Jedes Subjekt der Russischen Föderation hat im Bundesrat zwei Vertreter – je eins von den repräsentativen und vollziehenden Organen der Staatsgewalt.

Die Staatsduma besteht aus 450 Abgeordneten. Sie werden auf 5 Jahre gewählt.

Die Mitglieder des Föderationsrates und die Abgeordneten der Staatsduma geniessen die prozessuale Immunität, solange sie im Amt bleiben. Danach darf keiner von ihnen zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn er bei der Ausübung der Tat festgenommen wird.

Die Vollziehung steht der Regierung zu. Zu der Regierung gehören der Kabinettsvorsitzende, seine Stellvertreter und die Bundesminister. Der Regierungschef wird vom Präsidenten mit der Zustimmung der Staatsduma ernannt.

Textübungen

    1. Formulieren Sie zehn Fragen zum Text.

    2. Sprechen Sie über den politischen und staatlichen Aufbau Russlands.

    3. Vergleichen Sie die politischen Systeme Russlands und Deutschlands.

Лариса Игоревна Весельникова