
- •Kapitel 1 einführung staat und verfassung
- •Kapitel 2 strukturprinzipien des deutschen staates
- •2.1 Demokratie
- •2.2 Rechtsstaat
- •2.3 Sozialstaat
- •2.4 Bundesstaat
- •Kapitel 3 staatsorganisationsrecht
- •3.1 Gewaltenteilung
- •Die drei Staatsgewalten
- •3.2 Oberste staatsorgane
- •Der Bundestag
- •Bundesregierung
- •Bundespräsident
- •Der Bundesrat
- •3.3 Die gesetzgebung des bundes
- •Gesetzgebungsverfahren
- •Kapitel 4 der schutz der verfassung
- •4.1 Der schutz der verfassung
- •Änderung des gg (Изменение Конституции)
- •Schutz gegen Verfassungsfeinde
- •Kapitel 5 die grundrechte
- •5.1 Begriff und entwicklung der menschenrechte
- •5.2. Das system der grundrechte
- •Grundrechtstypen
- •Andere Grundrechtekataloge
- •5.3 Grundrechtsfunktionen; grundrechtsschutz
- •Grundrechtsschutz
- •5.4 Die menschenwürde
- •5.5 Recht auf freie entfaltung der persönlichkeit
- •5. 6 Justizgrundrechte; petitionsrecht
- •Kapitel 6
- •Verfassungsprozessrecht
- •6.1 Bundesverfassungsgericht: funktion und aufbau
- •6.2 Bundesverfassungsgericht: verfahrensarten
6.2 Bundesverfassungsgericht: verfahrensarten
Den weitreichenden Zuständigkeiten des BVerfG entsprechen verschiedene Verfahrensarten. Im BVerfGG sind sie vollständig aufgeführt (§ 13). Различным широким компетенциям суда соответствуют различные виды процессов. Виды процессов полностью перечислены в Законе о Конституционном Суде.
Die Verfassungsbeschwerde
ist die mit Abstand häufigste Verfahrensart. Sie macht weit über 90% aller beim BVerfG anhängig gemachten Verfahren aus. Конституционная жалоба является наиболее распространенной процедурой. Она занимает более 90% всех дел, рассматриваемых в Суде.
Verfassungsbeschwerde kann von jedem Grundrechtsträger eingelegt werden, der sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder den in Art. 93 I Nr. 4 a GG aufgeführten grundrechtsähnlichen Rechten verletzt fühlt. Конституционная жалоба может быть подана любым обладателем основных прав, который чувствует себя ущемленным госудерственной властью в своих основных правах, а также в правах, приравненных к основным правам.
Vor der Prüfung einer Verfassungsbeschwerde sind, wie bei allen Gerichtsverfahren, bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen zu beachten. Dazu gehört zunächst, dass die Beschwerde schriftlich eingelegt und begründet worden ist. Weiter muss angegeben sein, wogegen sich der Beschwerdeführer wendet (Beschwerdegegenstand). Allerdings können nicht beliebige Grundrechtsverletzungen angegriffen werden. Erforderlich ist vielmehr, dass der Beschwerdeführer persönlich in einem Grundrecht betroffen ist (Beschwerdebefugnis). Перед проверкой конституционной жалобы, так же как и во всех других судебных разбирательствах, следует принять во внимание определенные условия премлемости жалобы к рассмотрению. К ним относится, во-первых, то, что жалоба была подана в письменной форме и была обоснована. Далее должен быть указан предмет жалобы, против чего жалобщик обращается. Однако жалоба принимается не при любых нарушениях основных прав. Требуется, чтобы именно личные права заявителя были затронуты.
Die Verfassungsbeschwerde kann grundsätzlich erst nach Erschöpfung des Rechtsweges eingelegt werden. Die Verfassungsbeschwerde soll also immer das ”letzte Mittel“ sein. Конституционная жалоба может быть подана после исчерпания всех возможных средств защиты. Конституционная жалоба рассматривается как последнее средство.
Verfassungsbcschwerden unterliegen einer strengen Vorprüfung. Offensichtlich unbegründete Beschwerden werden von vornherein nicht zugelassen. Конституционные жалобы подлежат строгой предварительной проверке. Заведомо необоснованные жалобы не допускаются до рассмотрения.
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Die konkrete Normenkontrolle
bildet die zweitgrößte Gruppe der beim BVerfG anhängig gemachten Verfahren (Art. 100 I GG). Wenn ein Gericht im Laufe eines Prozesses zu der Überzeugung gelangt, dass ein für seine Entscheidung erhebliches Gesetz gegen das GG verstößt, so muss es das Verfahren aussetzen und eine Entscheidung des BVerfG einholen. Ein verfassungswidriges Gesetz darf nicht angewendet werden.
Diese Normenkontrolle ist konkret, weil ein (konkreter) Einzelfall Anlass der Überprüfung ist.
Dagegen wird bei der abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG) das in Frage stehende Gesetz ohne jeden Bezug auf einen Einzelfall geprüft. Gegenstand der Prüfung kann jede Norm des Bundes- oder Landesrechts sein. Die Überprüfung erfolgt nur auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Drittels der Mitglieder des Bundestags.
Des Weiteren entscheidet das BVerfG bei Organstreitigkeiten (Art. 93 I Nr. 1 GG). Darunter versteht man eine Auseinandersetzung zweier Organe innerhalb ein und derselben juristischen Person. Als Streitparteien kommen nur oberste Bundesorgane in Betracht, z.B. Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, sowie mit eigenen Rechten ausgestattete Teile dieser Organe, z.B. Bundestagsfraktionen.
Auch bei Bund-Länder-Streitigkeiten (Art. 93 I Nr. 3 GG), also Auseinandersetzungen zwischen dem Bund und einem oder mehreren Bundesländern über ihre Rechte und Pflichten, entscheidet das BVerfG. Streitgegenstand ist oft die Ausführung von Bundesrecht durch die Länder.
Andere Verfahrensarten sind Entscheidungen über die Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG), Parteienverbote (Art. 21 II GG), Wahlprüfungen (Art. 41 II GG), die Anklage des Bundespräsidenten (Art. 61 GG) und die Kommunalverfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr. 4 b GG). Diesen Verfahrensarten kommt in der Praxis nur geringe Bedeutung zu.