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5.5 Recht auf freie entfaltung der persönlichkeit

Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (allgemeine Handlungsfreiheit) wird durch Art. 2 I GG geschützt. Es ist eines der praktisch bedeutsamsten Grundrechte.

Jeder Mensch ist danach frei, zu tun und zu lassen, was ihm beliebt, sofern er sich an die vom GG gezogenen Schranken hält. Die freie Entfaltung wird nicht nur im persönlichen Bereich geschützt, sondern auch im sozialen, wirtschaftlichen oder kulturellen Kontext. Beispiel: Genuss von Rauschmitteln, Gestaltung der äußeren Erscheinung durch Kleidung oder Haartracht, individuelle Gestaltung der Freizeit. In der praktischen Fallprüfung ist Art. 2 I GG erst dann heranzuziehen, wenn sich speziellere Grundrechte als nicht einschlägig erwiesen haben.

Das BVerfG hat aus Art. 2 I GG (zusammen mit Art. I I GG) zusätzlich ein allgemeines Persönlichkeitsrecht entwickelt. Es soll vor allem die engere persönliche Lebenssphäre, die Ehre und das Verfügungsrecht über Darstellungen der eigenen Person gewährleisten.

Für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann Schmerzensgeld (§ 253 II BGB) verlangt werden. Teilbereiche des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind auch strafrechtlich geschützt, etwa die Ehre (§§ 185 ff. StGB) und der persönliche Geheimbereich (§ 201 ff. StGB). Der weite Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG erweitert die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde beträchtlich.

Die allgemeine Handlungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht werden durch drei Gesichtspunkte begrenzt: die verfassungsmäßige Ordnung, die Rechte anderer und das Sittengesetz.

1. Die verfassungsmäßige Ordnung besteht aus sämtlichen Rechtsnormen, die mit der Verfassung in Einklang stehen, also auch aus einfachen Gesetzen. Die allgemeine Handlungsfreiheit unterliegt damit einem einfachen Eingriffsvorbehalt. Gesetze, die die Handlungsfreiheit einschränken, müssen in jeder Hinsicht der Verfassung entsprechen. Unverhältnismäßige Eingriffe sind nicht erlaubt.

2. Die Rechte anderer sind sämtliche subjektiven Rechte anderer Personen.

3. Der Verweis auf das Sittengesetz bezieht sich auf solche moralischen Auffassungen, die in der Rechtsgemeinschaft allgemein oder zumindest nahezu allgemein als besonders wichtig akzeptiert werden (Kern der geltenden Sozialmoral). Da heute fast alle Lebensbereiche gesetzlich bis ins Detail geregelt sind und diese Gesetze als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung gelten, spielt das Sittengesetz als Schranke der allgemeine Handlungsfreiheit in der Praxis kaum eine eigenständige Rolle.

5. 6 Justizgrundrechte; petitionsrecht

Die Justizgrundrechte schützen und stärken die Position des rechtsunterworfenen Bürgers, indem sie den Rechtsweg sichern und das Verfahren vor den Gerichten an feste Regeln binden.

Die Rechtsschutzgarantie (Art. 19 IV GG) sichert jedem, der sich durch die Staatsgewalt in seinen Rechten verletzt fühlt, den Rechtsweg zu. Dies bedeutet, dass kein Akt der Exekutive der richterlichen Nachprüfung entzogen werden darf, also uneingeschränkte Justiziabilität. Damit wird die Position des Bürgers gegenüber der Exekutive wesentlich gestärkt. Man nennt die Rechtsschutzgarantie deshalb auch formelles Hauptgrundrecht analog zum ”materiellen Hauptgrundrecht“, der allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 21 GG). Die Rechtsschutzgarantie ist ein wesentlicher Bestandteil des modernen Rechtsstaatsverständnisses. Правовые гарантии обеспечивают каждому, кто чувствует себя ущемленным в своих правах государственной властью… Это значит, что ни один акт исполнительной власти нельзя лишить судебной проверки. Таким образом позиция гражданина по отношению к исполнительной власти существенно усиливаются, поэтому называют гарантии… по аналогии с материальным основным правом. Гарантии правовой защиты - это …

Art. 19 IV GG garantiert nicht nur Zugang zu den Gerichten, sondern einen effektiven Rechtsschutz: Das gerichtliche Verfahren muss in einer Weise geregelt sein, die dem Bürger die Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte nicht erschwert. Dazu gehört, dass der Bürger auf die gerichtliche Klärung seines Falles nicht zu lange warten muss. Besonders das Strafverfahren muss so ausgestaltet sein, dass der Betroffene auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen und seine Rechte effektiv zur Geltung bringen kann. Nur in wenigen Fällen ist die Rechtsschutzgarantie eingeschränkt. Dies gilt etwa für Prüfungsentscheidungen, die infolge des Beurteilungsspielraums des Prüfers nur teilweise gerichtlich kontrolliert werden können. Dasselbe gilt für Entscheidungen über die Begnadigung von Strafgefangenen, soweit sie nicht auf einem gesetzlich geregelten Verfahren basieren. … которые лишь частично могут быть проконтролированы в судебном порядке. … до тех пор, пока оно не основывается

Das Recht der Verfassungsbeschwerde ist eine besondere Ausprägung der Rechtsschutzgarantie (Art. 93 I Nr. 4 a GG): Jeder Bürger kann zur Durchsetzung seiner Grundrechte Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einlegen. Daneben existiert in mehreren Bundesländern, z.B. in Bayern, Berlin und Sachsen, die Möglichkeit, bei Verletzung von Grundrechten aus der Landesverfassung den Verfassungsgerichtshof des Landes anzurufen. Право на конституционную жалобу - это особое выражение гарантии на правовую защиту.

Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 I S. 1 GG) ergänzt die Rechtsschutzgarantie. Die Zuständigkeit der Richter muss durch die Gesetze und die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte festgelegt sein. Der danach zuständige gesetzliche Richter darf nicht durch Einzelfallentscheidungen einem anderen Verfahren zugewiesen werden (Art. 101 I S. 2GG). Dadurch soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass im Einzelfall durch Zuweisung geeigneter Richter am Verfahrensausgang manipuliert wird. Право на законного судью дополняют гарантию правовой защиты. Компетенция судьи должна быть … ограничиваться законами и планами распределения дел в суде. Кроме того, судью нельзя назначить на отдельный прцоесс. Таким образом, должна предупреждаться опасность, что в каждом конкретном случае…. будет проводиться манипуляция в отношении исхода судебного разбирательства.

Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) garantiert das Recht, sich als Kläger oder Beklagter vor Gericht zu der behandelten Sache zu äußern. Der Einzelne soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, die Möglichkeit haben, selbst auf das Verfahren Einfluss zu nehmen. Das Gericht muss die Beteiligten hinreichend informieren, damit diese fundiert auf die Sachlage eingehen können. Auch zur Rechtslage dürfen sich die Beteiligten äußern. Das Gericht muss ihre Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und bei seinen Erwägungen berücksichtigen. Право быть выслушанным гарантирует право как для истца, так и для ответчика делать высказывания в суде по существу дела. Каждый человек перед вынесением решения в его случае должен иметь возможность самостоятельно влиять на ход процесса. Суд должен достаточно информировать стороны так, чтобы они могли разбираться в ходе дела. Также стороны должны иметь право высказаться по поводу своей правовой позиции. Суд должен принять позицию к сведению и при принятии решения ее учиывать.

Auch das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip gehört zu den Justizgrundrechten. Strafbarkeil und Strafe müssen gesetzlich niedergelegt und so bestimmt formuliert sein, dass jedermann sein Verhalten daran ausrichten kann. ckwirkende Strafgesetze sind ebenso verboten (Art. 103 II GG, ebenso § 1 StGB) wie die Doppelbestrafung (Art. 103 III GG). … Преступления и наказания должны быть закреплены и определены таким образом, чтобы каждый мог сопоставить свое поведение с ними. Уголовный закон не имеет обратной силы, как и двойное наказание.

Das Petitionsrecht (Art. 17 GG) betrifft nicht nur Gerichtsentscheidungen, sondern bezeichnet das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden jeder Art an die zuständigen Stellen zu wenden. Es ist kein Justizgrundrecht; gelegentlich spricht man von einem ”prozessualen Grundrecht“. Petitionen müssen von ihren Adressaten entgegengenommen und beantwortet werden. Право петиций относится не только к судебным решениям, но также обозначает право жалоб любого вида обращаться в компетентные органы. Его относят не к судебным правам, а его называют процедурным правом. Эти обращения должны быть приняты и на них должен быть получен ответ.