
- •1. Der deutschsprachige Raum: brd, Österreich, die Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein (Landeskunde. Allgemeine Information)
- •2. Staat und Verfassung. Das Grundgesetz
- •3. Strukturprinzipien des deutschen Staates (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat)
- •4. Gewaltenteilung
- •5. Oberste Staatsorgane (Bundestag, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesrat)
- •6. Die Gesetzgebung des Bundes
- •7. Das System der Grundrechte
- •8. Die Menschenwürde. Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
- •9. Justizgrundrechte
- •10. Bundesverfassungsgericht (Funktion und Aufbau)
8. Die Menschenwürde. Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Die Menschenwürde gehört als oberster Wert und Maßstab allen staatlichen Handelns zu den tragenden Prinzipien der deutschen Verfassungsordnung. Die Menschenwürde steht unter keinem Gesetzesvorbehalt.
Eine Verletzung des menschlichen Eigenwertes und damit ein Eingriff in seine Würde liegt danach vor:
Recht auf das materielle Existenzminimum;
Recht auf autonome Selbstentfaltung;
Recht auf geistig-seelische Integrität;
Recht auf Schmerzfreiheit;
Recht auf informationelle Selbstbestimmung;
Recht auf Rechtsgleichheit;
Recht auf minimale Achtung
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (allgemeine Handlungsfreiheit) wird durch Art. 2 I GG geschützt. Es ist eines der praktisch bedeutsamsten Grundrechte.
9. Justizgrundrechte
Die Justizgrundrechte schützen und stärken die Position des Bürgers. Die Rechtsschutzgarantie sichert jedem, der sich durch die Staatsgewalt in seinen Rechten verletzt fühlt, den Rechtsweg zu. Dies bedeutet, dass kein Akt der Exekutive der richterlichen Nachprüfung entzogen werden darf. Die Rechtsschutzgarantie ist ein wesentlicher Bestandteil des modernen Rechtsstaatsverständnisses.
Art. 19 IV GG garantiert nicht nur Zugang zu den Gerichten, sondern einen effektiven Rechtsschutz. Jedes Verfahren muss so gestaltet sein, dass der Betroffene auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen kann und seine Rechte effektiv Schutzen kann.
Zu den Justizgrundrechten gehören auch: Recht der Verfassungsbeschwerde, Recht auf den gesetzlichen Richter und Anspruch auf rechtliches Gehör:
Recht auf die Verfassungsbeschwerde bedeutet, dass jeder, der sich in seinen rechten verletzt fühlt, eine Verfassungsbeschwerde bei Bundesverfassungsgericht ein Legen darf;
Recht auf den gesetzlichen Richter bedeute, dass die Zuständigkeit der Richter durch die Gesetze und die Geschäftsverteilungspläne der Gerichte festgelegt sein muss;
Anspruch auf rechtliches Gehör garantiert das Recht, sich als Kläger oder Beklagter vor Gericht zu der behandelten Sache zu äußern
Auch das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip gehört zu den Justizgrundrechten. Verboten sind Rückwirkende Strafgesetze und die Doppelbestrafung.
Petitionsrecht ist kann Justizgrundrecht. Dieses Recht bedeutet, dass sich jeder mit Bitten oder Beschwerden jeder Art an die zuständigen Stellen wenden kann.
10. Bundesverfassungsgericht (Funktion und Aufbau)
Die Tätigkeit aller Staatorgane wird vom BVerfG kontrolliert. Deshalb nennt man dieses den Hüter der Verfassung. Neben der rechtsprechenden Funktion übt das BVerfG eine wichtige politische Funktion aus (осуществляет важную политическую функцию).
Das BVerfG hat seinen Sitz in Karlsruhe. Sein Aufbau ist im Gesetz über das BVerfG im Detail geregelt. Das BVerfG besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. Der erste Senat ist für Grundrechte zuständig und der zweite Senat für das Staatsrecht zuständig. Das Plenum wird von allen 16 Mitgliedern des Gerichts gebildet. Die Kammern besteht aus drei Richtern, sie nehmen die Vorprüfung vor. Wählbar ist, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
Das Gericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die wichtigsten Entscheidungen werden in einer eigenen Entscheidungssammlung publiziert. Für die übrigen Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie die Gerichte und Behörden sind die Entscheidungen des BVerfG bindend.
Es gibt verschiedene Verfahrensarten. Diese Verfahrensarten sind im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) vollständig aufgeführt. Die wichtigsten und die häufigsten Verfahrensarten sind: (самые важные и самые распространенные виды процесса такие:
a) Verfassungsbeschwerde;
b) konkrete Normenkontrolle;
c) Organstreitigkeiten;
d) Bund-Länder-Streitigkeiten;
Jeder, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, kann nach nach der Erschöpfung des Rechtsweges als letztes Mittel die Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Beschwerde kann nur schriftlich eingelegt werden und muss begründet sein (жалоба должна быть подана только письменно и должна быть обоснована). Die Beschwerde muss auch den Beschwerdeführer persönlich betreffen (лично касаться).