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6. Die Gesetzgebung des Bundes

Gesetze sind das wichtigste Regierungsinstrument in Bund und Ländern. Er lassen sich drei Kompetenzbereiche unterscheiden:

a) eine ausschließliche Kompetenz des Bundes; dazu gehört z.B. die auswärtigen Angelegenheiten, die Verteidigung, die Staatsangehörigkeit im Bund, die Währung, das Postwesen und die Telekommunikation;

b) die konkurrierende Gesetzgebung von Bund und Ländern; zur konkurrierenden Gesetzgebung gehören vor allem das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht sowie das Wirtschafts- und Arbeitsrecht und das Prozessrecht;

c) Gesetzgebung der Länder; die wichtigsten in Länderkompetenz verbliebenen Materien sind das Polizeirecht, das Kommunalrecht und das Schulrecht;

Die Bundesgesetzgebung erfolgt in einem festgelegten Verfahren. Zuerst entsteht ein Referentenentwurf, dann wird dieser Entwurf der Bundesregierung zugeleitet. Die Bundesregierung bringt diesem Gesetz Entwurf in Bundestag ein. In der Praxis gehen rund drei Viertel aller Gesetze von der Bundesregierung aus. Danach wird der Entwurf, in Bundestag in drei Lesungen beraten.

Nachdem der Bundestag einen Gesetzentwurf mit eifacher Mehrheit angenommen hat, wird der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet. Dabei ist zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen zu unterscheiden.

Hat der Gesetzentwurf (Einspruchs- und Zustimmungsgesetz) den Bundesrat passiert, muss er vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

7. Das System der Grundrechte

Zu unterscheiden sind: Menschenrechte, Bürgerrechte, Grundrechte. Menschenrechte sind unveräußerliche Rechte des Menschen (jedes Menschen). Bürgerrechte stehen nur den Angehörigen einzelner Staaten zu. Grundrechte umfassen sowohl Menschen- als auch Bürgerrechte; sie sind im Abschnitt eins GG verankert (festgelegt). Die Rechte der einzelnen das sind Menschenrechte, das Deutschenrechte das sind Bürgerrechte.

Im GG sind die Grundrechte in Art. 1-19 geregelt. Hinzu treten die grundrechtsgleichen Rechte. Alle Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte richten sich in erster Linie gegen den Staat und beschränken dessen Eingriffsbefugnisse. Wenn man sich in seinen Rechten verletzt führt, kann man eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Man unterscheidet folgende Grundrechtsüpen:

  1. erstens - Hauptgrundrecht ist die Menschenwürde;

  2. zweite - Freiheitsrechte garantieren die freie Entfaltung der Persönlichkeit gegenüber staatlichen Eingriffen; Gleichheitsrechte richten sich gegen die unterschiedliche Behandlung von Individuen durch den Staat; Aktivbürgerrechte beinhalten das Recht der Bürger zur Teilnahme am staatlichen Leben; Prozessuale Grundrechte dienen der Sicherung eines effektiven und fairen Justizverfahrens; Soziale Grundrechte beinhalten gegen den Staat gerichtete Ansprüche auf soziale Leistungen

Grundrechte sind in folgenden Normen festgelegt: Landesverfassungen, GG, Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Charta der Vereinten Nationen, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.