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1. Der deutschsprachige Raum: brd, Österreich, die Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein (Landeskunde. Allgemeine Information)

Zum deutschsprachigen Raum gehören folgende Landes: Deutschland, Österreich, die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein. Deutschland und Österreich sind Bundesrepubliken, die aus Bundesländern bestehen. Die Schweiz ist die Eidgenossenschaft oder die Konföderation, die aus 26 Kantonen besteht. Luxemburg und Lichtenstein sind Konstitutionelle Erbmonarchien.

An der Spitze des Staates steht der Bundespräsident, der überwiegend (преимущественно) representative Funktionen hat. Der Bundespräsident ist im Deutschland fünf Jahre in Amt, im Österreich sechs Jahre in Amt. An der Spitze in der Schweiz steht ein Mitglied der Regierung. Er ist nur ein Jahr in Amt. An der Spitze des Staates in Luxemburg und die Lichtenstein steht ein Monarch: in Luxemburg der Großherzog und in Lichtenstein der Fürst. Luxemburg heißt das Großherzogtum und Liechtenstein heißt das Fürstentum.

An der Spitze der Bundesregierung steht der Bundeskanzler. Die deutsche Bundeskanzlerin ist zur Zeit ist Frau Angela Merkel. Der Bundeskanzler bestimmt gerichtlichen der Politik. Die Regierung besteht aus der Bundeskanzler und Bundesministern. Jeder Minister leitet ein Ministerium. Die Ministerien heißen: Außenministerium, Innenministerium, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium, Justizministerium und Verteidigungsministerium.

Die Parlamente der Bundesländer heißen Landtage. An der Spitze der Landesregierung steht Ministerpräsident. An der Spitze die Gemeinde steht Bürgermeister.

Das Gerichtssystem Deutschlands ist einfach. An der Spitze des Gerichtssystems steht das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das BVerfG hat eine Sonderstellung. Dieses Gericht liegt in Karlsruhe. Zu dem obersten Gerichten Ds gehören folgende: Bundesfinanzhof (BFH) in München, Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, Bundesarbeitsgericht (BArbG) in Erfurt und Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Man unterscheidet drei Gerichtsinstanzen: die erste Instanz, die zweite Instanz oder die Berufung und die dritte Instanz oder die Revision.

In Österreich unterscheidet man ordentliche Gerichte und Gerichte des öffentlichen rechts. Zu dem ordentlichen Gerichten gehört der Oberste Gerichtshof (OGH). Zu dem Gerichten des öffentlichen rechts gehören der Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof.

In der Schweiz gibt es nur ein Gericht. Dieses Gericht heißt das Bundesgericht. Das Bundesgericht besteht aus sieben Abteilung: zwei Abteilung sind für öffentlich-rechtliche Fragen zuständig, zwei Abteilung sind für zivilrechtliche Fragen zuständig, zwei Abteilung sind für sozialrechtliche Fragen zuständig und eine Abteil sind für strafrechtliche Fragen zuständig.

Deutschland grenzt im Norden an Dänemark, im Westen an die Niederlande, an Belgien, an Luxemburg und an Frankreich, im Süden grenzt es an die Schweiz und an Österreich, im Osten grenzt es an Polen und an die Tschechische Republik.