Добавил:
Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:

5706

.pdf
Скачиваний:
4
Добавлен:
13.11.2022
Размер:
4.75 Mб
Скачать

51

52

53

LEKTION 2. WIE FUNKTIONIERT DIE EUROPÄISCHE UNION

Was meinen Sie, gibt es eine Regierung in der EU? Und ein Parlament? Gerichte?

Was sind die Funktionen der Regierung, des Parlaments, der Gerichte in einem Staat?

Wie charakterisiert das Bild das gemeinsame Europa? Sind sie derselben Meinung?

Hat die Europäische Union eine Hauptstadt?

Lesen Sie folgende Texte. Beachten Sie die Texterläuterungen.

Texterläuterungen:

1.die Funktionen wahrnehmen – принимать функции

2.Trennung – разделение

3.Legislative, Exekutive, Judikative (Gewalt) – законодательная, исполнительная,

судебная (власть)

4.strikte Dreiteilung – строгое разделение на три части

5.der Erlass – указ, предписание, приказ

6.verbindliche Rechtsakte – обязывающий, обязательный

7.das Vorschlagsverfahren – процедура, процесс предложения

8.das Entscheidungsverfahren – процесс принятия решения

9.etw. vorschlagen – что-либо предлагать

10.der Ausschuss – комитет, комиссия

11.der Sitz – местопребывание, резиденция

12.etw. verkörpern – воплощать, олицетворять

54

13.die Einrichtung (en) – учреждение, организация

14.etw. ausüben – выполнять, исполнять, заниматься

15.etw. (Dat.) unterliegen – находиться в чьем-то ведении, быть подведомственным

16.die Gesetzgebung – законодательство

17.etw. einhalten – придерживаться, соблюдать

18.gegen etw. (z.B. eine Regel) verstoßen – нарушать, напр. правила

Text 1. Die Organe der Europäischen Union und ihre

Aufgaben

Da die EU Funktionen wahrnimmt, die sonst nur Staaten zustehen, drängt sich die Frage auf, ob es eine Regierung, ein Parlament, Verwaltungsbehörden und Gerichte gibt, wie sie aus den Mitgliedstaaten bekannt sind.

Eine strenge Trennung der Staatsgewalten in Legislative, Exekutive und Judikative, wie sie der Grundidee des Parlamentarismus entspricht, gibt es bei den Organen der EU fast nicht. Allerdings ist diese strikte Dreiteilung auch bei den parlamentarischen Demokratien der Mitgliedstaaten nicht mehr vorhanden.

Der Erlass verbindlicher Rechtsakte (Verordnungen und Richtlinien) erfolgt auf dem Wege des Vorschlag- und Entscheidungsverfahrens. Vereinfacht gesagt: Die Kommission schlägt vor, Wirtschaftsund Sozialausschuss bzw. Ausschuss der

Regionen sowie Europäisches Parlament kommen zu Wort, und der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) beschließt. In einigen Politikbereichen kann das Europäische Parlament Gesetzentwürfe zu Fall bringen, also den Ministerrat überstimmen.

Die Europäische Kommission

Die Kommission mit derzeit 20 Mitgliedern hat ihren Sitz in Brüssel und verkörpert die supranationale Gewalt am einprägsamsten. Die Dienststellen der Kommission beschäftigen ca. 15000 Mitarbeiter, verteilt auf Brüssel und

Luxemburg sowie auf zahlreiche Einrichtungen in verschiedenen EUMitgliedstaaten. Maßgebend für die Kommissionsmitglieder ist das Gemeinschaftsinteresse. Alle Kommissionsmitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit von den nationalen Regierungen aus und unterliegen ausschließlich der Kontrolle des Europäischen Parlaments.

55

Die Kommission entwickelt die Unionspolitik und besitzt das Initiativrecht für die

EU-Gesetzgebung, indem sie Vorschläge zur Weiterentwicklung der Unionspolitik macht. Dabei muss die Kommission die sog. Subsidiaritätsklausel beachten, nach der die Union nur dann tätig werden soll, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können.

Entscheidungen sollen nahe beim Bürger, also auf der untersten politischen Ebene fallen, und dann erst in Brüssel, wenn man auf dieser Ebene zu besseren Lösungen kommt. Außerdem sorgt die Kommission dafür, dass das Gemeinschaftsrecht eingehalten wird (Exekutivrecht). Gelangt sie zur Auffassung, dass ein Mitgliedstaat dagegen verstoßen hat, so ist es ihre Aufgabe, Ermittlungen anzustellen und den beschuldigten Staat beim Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Zudem ist die Kommission für die Durchführung des EU-Haushalts zuständig. Die Kommission ist ein Kollegialorgan, d. h. sämtliche Beschlüsse müssen von allen Kommissaren gemeinschaftlich gefasst werden. Zur Beschlussfassung reicht allerdings die (einfache) Mehrheit der Stimmen aus (Quelle: K-H. Rube, 1997).

Aufgaben:

I. Was meinen Sie, warum gibt es keine strenge Trennung der Staatsgewalten bei den Organen der EU?

II. Beschreiben Sie kurz Vorschlagsund Entscheidungsverfahren.

III. Nennen Sie verschiedene Aufgaben der Europäischen Kommission.

IV. Überlegen Sie sich, warum alle Kommissionsmitglieder ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit von den nationalen Regierungen ausüben.

V. Beschreiben Sie die Bedeutung der Subsidiaritätsklausel.

VI. Was passiert, wenn die Kommission feststellt, dass ein Mitgliedstaat gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen hat?

VII. „Die Kommission ist ein Kollegialorgan“ – wie verstehen Sie diese Aussage?

56

VIII. Erläutern Sie und kommentieren Sie folgendes Schema:

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Europäische Kommission

 

 

1 Belgien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Dänemark

 

 

 

 

 

 

 

Präsident

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2 Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

Kommission

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20 Mitglieder von den Regierungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Finnland

 

 

 

 

 

der EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

und nach Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2 Frankreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

des Europäischen Parlaments

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 Griechenland

 

 

 

 

einvernehmlich für 5 Jahre ernannt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2 Großbritannien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Generaldirektionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorschläge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Weiter-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontrolle

 

Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

entwicklung

 

 

über

Einhaltung

 

und Durchfüh-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der Gemein-

 

 

und richtige

 

rung der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

schaftspolitik

 

 

Anwendung

 

Gemeinschafts-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der EU-Verträge

 

vorschriften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1Irland

2Italien

1 Luxemburg

1 Niederlande

1 Österreich

1Portugalien

1Schweden

2Spanien

Vertretung

der

Europäischen

Union in den internationalen Organisationen

Texterläuterungen zum Text 2:

1.das Beschlussorgan – орган, выносящий решение

2.der Fachminister – министр, отвечающий за круг специальных вопросов

3.über etw. (Akk.) entscheiden – что-л. решать

4.das Zusammenwirken – взаимодействие, согласованные действия

5.das Einzelinteresse / Gemeinschaftsinteresse – интересы отдельно взятого,

общие интересы

6.etw. zur Geltung bringen – выставить кого-л. что-л. в выгодном свете

Text 2. Der Rat (Ministerrat)

Zentrales Leitungs- und Beschlussorgan der Europäischen Union ist der Rat, in dem je nach dem Gegenstand der Beratungen die jeweiligen Fachminister (bzw.

Staatssekretäre) als weisungsgebundene Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten zusammentreten. Über die allgemeinen Fragen entscheiden die Außenminister, während die übrigen Fachminister über spezielle Probleme befinden. Den Vorsitz

57

führt der Präsident, der alle sechs Monate in alphabetischer Reihenfolge der 15 Mitgliedstaaten wechselt. Die Bedeutung des Mehrheitsprinzips liegt nicht so sehr darin, kleinere Staaten daran zu hindern, wichtige Beschlüsse zu blockieren, als darin, ihnen die Möglichkeit zu geben, große Mitgliedstaaten gegebenenfalls überstimmen zu können. Nur in für die Mitgliedstaaten besonders bedeutenden

Politikbereichen (z. B. beim Steuerrecht) ist Einstimmigkeit vorgesehen.

Im Zusammenwirken mit der Kommission ist der Rat das gesetzgebende Organ der EU. Er ist außerdem zuständig für die Vertretung der EU nach außen. Im Rat vollzieht sich der Ausgleich zwischen den Einzelinteressen und dem Gemeinschaftsinteresse. Obwohl im gemeinsamen Rat vor allem die nationalen Einzelinteressen zur Geltung gebracht werden, sind die Ratsmitglieder zugleich auf die Ziele und Notwendigkeiten der EU im Ganzen verpflichtet. Grundsätzlich gilt bei Entscheidungen im Rat die Mehrheitsregel, wobei bei vielen Entscheidungsbereichen eine qualifizierte Mehrheit (d. h. mindestens 62 der 87 Stimmen) vorgeschrieben ist. Bei solchen Entscheidungen spielen die unter - schiedlichen Stimmengewichte der Mitgliedstaaten eine besondere Rolle (Quelle: K.H.-Rube, 1997).

Aufgaben:

I.Erklären Sie folgende Begriffe: der Außenminister, der Fachminister, das Mehrheitsprinzip, die Einstimmigkeit, die qualifizierte Mehrheit.

II.Worüber entscheiden die Außenminister? Die Fachminister? Was bedeutet das genau? Führen Sie Beispiele dazu an.

III. Ist der Ministerrat das gesetzgebende oder das vollziehende Organ der EU? Was bedeutet das? Erklären Sie das anhand der Beispiele.

IV. Studieren Sie die Zusammensetzung des Ministerrates (Tabelle). Was meinen Sie, wovon hängt die Stimmenverteilung im Ministerrat ab?

Ministerrat

Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, unterstützt vom

Ausschuss der ständigen Vertreter

 

58

 

 

 

 

 

 

 

Stimmenverteilung

 

 

 

Belgien5

 

Italien

10

 

Bundesrepublik Deutschland 10

Luxemburg

2

Dänemark

3

Niederlande

5

Finnland

3

Österreich

4

Frankreich

10

Portugal

5

 

Griechenland

5

Schweden

4

Großbritannien 10

Spanien

8

 

Irland 3

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtstimmenzahl 87/ qualifizierte Mehrheit 62

 

 

 

 

 

 

 

 

Texterläuterungen zum Text 3:

1.die Abstimmung – голосование

2.die (höchste) Regierungsebene – (высший) правительственный уровень

3.die Leitlinie – направляющая линия

4.die vertraglichen Grundlagen – основы, закрепленные в договоре

5.Einheitliche Europäische Akte – Institutionalisierung der politischen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten.

Text 3. Der Europäische Rat

Die generelle Abstimmung über den Kurs der europäischen Politik erfolgt auf höchster Regierungsebene. Der Europäische Rat legt die allgemeinen Leitlinien der europäischen Politik fest, an die sich der Ministerrat zu halten hat. So hat er z. B. entscheidende Anstöße für die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments (1979), für das Europäische Währungssystem (1979) und für die Gründung der Europäischen Union gegeben.

Nachdem sich die Staatsund Regierungschefs zunächst in unregelmäßigen Abständen getroffen hatten, setzen sie sich seit 1975 jährlich mehrmals (mindestens zweimal) zusammen, um Grundsatzfragen der Gemeinschaft zu behandeln und die Leitlinien für die weitere politische Einigung zu erlassen. Eine genaue Festlegung des Europäischen Rats als Institution erfolgte erst durch die am 1.7.1987 in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte, durch die die vertraglichen Grundlagen der Gemeinschaft zum ersten Mal reformiert worden sind. Der Rat besteht demnach aus den Staatsund Regierungschefs der Mitgliedsländer und dem

59

jeweiligen Präsidenten der Europäischen Kommission und wird durch die 15 Außenminister und ein weiteres Mitglied der Kommission unterstützt. Seit 1987 ist es üblich, dass sich der Europäische Rat zu Beginn seiner Tagungen mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments bespricht (Quelle: K.H. Rube, 1997).

Fragen:

1.Wie oft treffen sich die Staatsund Regierungschefs? Wozu treffen sie sich?

2.Welche wichtigen Ereignisse hat der Europäische Rat initiiert?

Sehen Sie sich den Film „Der Rat der Europäischen Union“. Welche Informationen kommen Ihnen bekannt vor? Was Neues haben Sie über den Europäischen Rat erfahren?

Texterläuterungen zum Text 4:

1.der Vertreter – представитель

2.umfassen – охватывать

3.der Abgeordnete – депутат

4.sich schliessen – объединяться

5.beratend mitwirken – принимать участие, участвовать, содействовать совещательно

6.die Änderungen vornehmen und durchsetzen – предпринимать и реализовывать изменения

7.die Zustimmung – согласие

Text 4. Das Europäische Parlament (EP)

Das EP, dessen Plenarsitzungen in Straßburg und Brüssel stattfinden, besteht aus den Vertretern der in der Union zusammengeschlossenen Staaten. Es umfasst derzeit

626 auf fünf Jahre gewählte Abgeordnete, die weder der Regierung eines Mitgliedstaats noch einem leitenden Gemeinschaftsorgan angehören dürfen. Seit 1979 werden die Abgeordneten von den Bürgern der einzelnen Mitgliedstaaten direkt gewählt. Sie gruppieren sich im Europäischen Parlament nicht nach ihrer nationalen Herkunft, sondern schließen sich entsprechend ihrer politischen Überzeugung in supranationalen Fraktionen zusammen. Im gegenwärtigen

60

Parlament gibt es sieben Fraktionen. Das Parlament wird von einem Präsidium geleitet, das sich aus dem Präsidenten und 14 Vizepräsidenten zusammensetzt.

Das EP übt nur andeutungsweise die Funktionen eines Parlaments aus, wie dies etwa im staatlichen Modell der parlamentarischen Demokratie der Fall ist. Es wählt z. B. keine Regierung, da es keine Regierung im herkömmlichen Sinn gibt. Die regierungsähnlichen Funktionen werden, wie oben dargelegt, innerhalb der Union vom Europäischen Rat, vom Ministerrat und von der Kommission wahrgenommen.

Das Parlament hat aber Kontrollmöglichkeiten gegenüber der Kommission und seit der Einheitlichen Europäischen Akte ein erweitertes Mitwirkungsrecht in einigen Politikbereichen (z. B. in der Sozialpolitik). Seit 1987 gibt es neben dem Anhörungsbzw. Konsultationsverfahren, bei dem das EP nur beratend mitwirken kann, auch ein Zusammenarbeitsbzw. Kooperationsverfahren. Dabei besitzt das EP in diesem Zusammenarbeitsverfahren zwischen Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament echte Mitentscheidungsrechte. Im Rahmen des Haushaltsverfahrens stellt das EP zusammen mit dem Ministerrat den Haushaltsplan auf und kann unter bestimmten Voraussetzungen für gewisse Ausgabenbereiche Änderungen vornehmen und durchsetzen. Auf dem Gipfeltreffen des Europäischen Rats am 9./10.12.1991 in Maastricht wurde mit der Annahme des Vertrags über die Europäische Union eine neue Stufe eingeleitet, und es wurden die Rechte des EP nochmals ausgedehnt. Neben einem erweiterten

Mitentscheidungsrecht kann das EP nun Untersuchungsausschüsse einsetzen und bei der Berufung der Kommission mitentscheiden. Das EP kann die Kommission durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen, und es erhält das Recht, von ihr Vorschläge (also Gesetzesentwürfe) zu fordern (indirektes Gesetzesinitiativrecht).

Zudem ist für das Inkrafttreten von Beitrittsund Assoziierungsabkommen die Zustimmung des EP erforderlich (Quelle: K.-H. Rube, 1997).

Fragen:

1.Wie werden die Fraktionen des Europäischen Parlaments gebildet? Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus dieser Form der Fraktionsbildung für die Gemeinschaft und für die einzelnen Mitgliedstaaten?

2.Wie entsteht ein EU-Gesetz (Verordnung bzw. Richtlinie) und welche

Mitwirkungsmöglichkeiten hat das Europäische Parlament im Rahmen der

Gesetzgebung im Zusammenarbeitsbzw. Mitentscheidungsverfahren der EU?

Соседние файлы в предмете [НЕСОРТИРОВАННОЕ]