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Контрольная работа по немецкому.doc
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Т ексты для перевода к контрольной работе № 1

Text 1. DIE NATIONALHYMNE DER BUNDESREPUBLIK

DEUTSCHLAND

Die Nationalhymne der alten Bundesrepublik ist auch die Nationalhymne des vereinigten Deutschlands. Sie lautet:

Einigkeit und Recht und Freiheit

Für das deutsch Vaterland!

Danach lasst uns alle streben

Brüderlich mit Herz und Hand!

Einigkeit und Recht und Freiheit

Sind des Glückes Unterpfand –

Blüh’ im Glanze dieses Glückes,

Blühe, deutsches Vaterland.

Die Nationalhymne ist die dritte Strophe des sogenannten Deutshlandslieds. Der Text des Deutshlandslieds wurde von Heinrich Hoffmann von Fallersleben verfasst.

In dem kleinen Dorf Fallersleben, das heute zu Wolfsburg gehört, wurde im Jahre 1798 August Heinrich Hoffmann geboren, der sich später „Hoffmann von Fallersleben“ nannte. Hoffmann studierte deutsche Sprache und Literatur, beschäftigte sich mit der Erforschung der altniederländischen Sprache (wofür er die Ehrendoktorwürde der Universität Leyden bekam) und schrieb Gedichte und Kinderlieder. Fast fünfzig Jahre nach seinem Tode wurde er in ganz Deutschland bekannt. Damals, im Jahre 1922, bestimmte nämlich der Präsident der Weimarer Republik, dass Hoffmanns „Lied der Deutschen“ die deutsche Nationalhymne werden sollte. Das „Deutschlandlied“, wie es später hieβ, wurde nach einer Melodie des österreichischen Komponisten Joseph Haydn gesungen. Die erste Strophe lautet:

Deutschland, Deutschland über alles,

Über alles in der Welt,

Wenn es stets zu Schutz und Trutze

Brüderlich zusammenhält.

Von der Maas bis an die Memel

Von der Etsch bis an den Belt –

Deutschland, Deutschland über alles,

Über alles in der Welt.

Zur Zeit als dieses Gedicht geschrieben wurde, war Deutschland kein einheitlicher Nationalstaat. Es bestand aus zahlreichen selbständigen Königsreichen, Fürsten- und Herzogtümern, die seit 1815 unter der Vormachtstellung Preuβens und Österreichs lose im Deutschen Bund zusammengeschlossen waren. Der Deutsche Bund sah seine Hauptaufgabe in der Unterdrückung der demokratischen Freiheitsbewegungen des Bürgertums und in der Aufrechterhaltung der bestehenden feudalen Ordnung. Presse und Publizistik unterlagen einer scharfen Zensur, die Universitäten wurden überwacht, politisch Unliebsame wurden verfolgt. Der patriotische Dichter Heinrich von Fallersleben, Verfasser des später (1922) zur Nationalhymne erklärten „Deutschlandlieds“, wurde 1840 wegen seiner „Unpolitischen Lieder“ (zu denen auch dieses Gedicht gehört) aus Preuβen ausgewiesen.

Die erste Strophe des Gedichts („Deutschland, Deutschland über alles“) diente später der Naziregime zur Unterstützung seines Eroberungskrieges. Sie wird heute nicht mehr gesungen. Ein Lied, das man – teilweise – verstecken muss. Viele Bürger der Bundesrepublik schämen sich ihrer Hymne und nämlich wegen der Expansionspolitik von Hitler. Als Hoffmann sein „Lied der Deutschen“ schrieb – das nicht als Nationalhymne gedacht war – beschrieb er darin die politischen und sprachlichen Verhältnisse seiner Zeit. Hoffmanns „Lied der Deutschen“ wurde 1922 durch den Reichspräsidenten Ebert zur detschen Nationalhymne erklärt. Durch die missverständliche Sinngebung des Textes „Deutschland, Deutschland über alles“ geriet das „Deutschlandlied“ nach dem 2.Weltkrieg in Misskredit.

1945 wurde das „Deutschlandlied“ durch die damalige Militärregierung verboten. Deutshland war besiegt, in vier Besatzungszonen aufgeteilt, es reichte nicht mehr – 1841, als Hoffmann das Lied schrieb – „von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt.“ Sieben Jahre lang hatte die Bundesrepublik keine Nationalhymne. 1952 wurde vom damaligen Bundespräsidenten Thedor Heuss das „Deutschlandlied“ wieder zur Nationalhymne erklärt, allerdings mit der Einschränkung, dass bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen werden dürfe („Einigkeit und Recht und Freiheit“...). Diese Hymne wurde auch zur Nationalhymne des vereinigten Deutshlands.

Text 2. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistischer Staat. Hamburg, Bremen und Berlin sind genau genommen Stadtstaaten.

In einem föderalistischen Staat sind die Aufgaben von Regierung und Verwaltung auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. So unterstehen z.B. die Auβen-Verteidigungspolitik dem Bund, Erziehung und Polizei den Ländern, während für Sozialhilfe und Meldewesen die Gemeinden zuständig sind.

Kultur, Schulen und Hochschulen gehören zu den Ländern. Die Bundesländer machen die Gesetze, die Verordnungen, den Haushalt, alles, was mit den Schulen zu tun hat. Und der Bundeskanzler kann zum Beispiel den Schulen nichts sagen. Die Bundesregierung hat dabei also keine Kompetenzen. Das hat natürlich auch Probleme. Alle Bundesländer haben etwas andere Gesetze, etwas andere Lehrbücher und andere Lehrinhalte. Das bedeutet, wenn Kinder von einem Bundesland zum anderen gehen, weil sie dort wohnen, weil die Eltern dort arbeiten, dann müssen sie neue Bücher nehmen, an das Lernen sich gewöhnen. Sie verlieren manchmal dadurch ein Schuljahr. Das ist ein Nachteil. Auf der anderen Seite ist es interessant. Man kann verschiedene Experimente machen. Die Schulen entwickeln sich verschieden und man kann vergleichen. Auf der ständigen Konferenz der Kultusminister können die Kultusminister freiwillig Vereinbarungen treffen. Sie können einen Vertrag zwischen den Kultusministern der Länder schließen.

Die Wappen der 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland

Baden-Württemberg

Berlin

Bayern

Brandenburg

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Bremen

Hamburg

Mecklenburg- Vorpommern

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Hessen

Thüringen

Text 3. POLITISCHE ORGANE