Abschluß von Verträgen
Kinder
unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Ab 6 besteht jedoch
für sie die Schulpflicht (nach den Landesschulgesetzen).
Kinder
und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt
geschäftsfähig. Sie dürfen Entscheidungen, die auch
Verpflichtungen
mit sich bringen, nur mit Zustimmung der gesetzlichen
Vertreter treffen, Im Bereich der kleinen Ausgaben1,die
sie von ihrem Taschengeld2
bezahlen, können Kinder und Jugendliche
selbständig handeln. Sie können von ihrem gesetzlichen
Vertreter ermächtigt werden, einen Arbeitsvertrag zuschließen.
Ab
16 ist in Ausnahmefällen Heirat möglich (Ehefähigkeit).
Vor
einem Notar kann ein Testament errichtet werden (beschränkte
Testierfähigkeit).
Ab
18 ist man voll geschäfts- und testierfähig. Gleichzeitig erwirbt
man die Ehemündigkeit, d. h. man darf jederzeit eine Ehe
abschließen.
Staatsbürgerliche
Rechte und Pflichten
-Mit
der Geburt wird ein Kind Träger der Grundrechte und erwirbt
die Staatsangthörigkeit.
-Ab
10 Jahren gibt es einen Ausweis mit Paßbild.
-Ab
16 muß jeder Jugentliche einen Personalausweis oder einen Paß
besitzen und ihn auf Verlangen der zuständigen Behörde vor-legen.
-Mit
18 Jahren ist man vollständig.Man erwirbt Wahlrecht zum Bundestag
und zu den Länderparlamenten.
-Alle
Männer vom 18.Lebensjahr an sind wehrpflichtig.