9.Das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Organ des Bundes auf dem Gebiet der Gerichtsbarkeit.
Das Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe.
Es besteht aus zwei Senaten.
In jeden Senat werden acht Richter gewählt.
Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.
Die Richter werden auf 12 Jahre gewählt.
Sie müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Die Richter müssen zum Bundestag wählbar sein
Sie müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen.
Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist im Grundgesetz festgelegt.
Es hat das Recht, Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung zu überprüfen .
Der Bundestag und der Bundesrat wählen im Wechsel den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts.
10. Die Verfassung der rf.
V, Die Verfassung der Russischen Föderation von 1993 trat am 12. Dezember in Kraft. Die Verfassung besteht aus einer Präambel und 137 Artikeln. Der grundlegende Verfassungstext gliedert sich in 20 Abschnitte.
Der erste Abschnitt umfasst 9 Kapitel. Die Verfassung regelt die politische und rechtliche Grundordnung Russlands. Laut Verfassung ist Russland ein demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform.
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Das Volk übt Staatsgewalt durch die gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Organe aus. Die Organe der Legislative, Exekutive und Judikative sind selbstständig.
Das 2. Kapitel verankert die Grundrechte ,Bürgerrechte und Freiheitsrechte des Menschen und der Bürger Russlands.
Im dritten Kapitel handelt es sich um den föderativen Aufbau Russlands, um die Kompetenzausscheidungen zwischen der Föderation und den Subjekten der Föderation.
In den Kapiteln 4-7 finden sich die Artikel über die Bundesbehörden: den Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt, die Bundesversammlung als vertretendes und gesetzgebendes Organ der Russischen Föderation, die Regierung als vollziehendes Organ und Gerichte als Organe der rechtsprechenden Gewalt.
Das Kapitel 8 umfasst die Fragen der Selbstverwaltung.
Das Kapitel 9 heißt „Verfassungsänderungen und Revision der Verfassung".
Der 2. Abschnitt enthält die Schluss- und Übergangsbestimmungen.
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11.
Der juristische Beruf
Der Berufsstand der Juristen ist durch die einheitliche Berufsausbildung der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungs-, Verbands- oder Wirtschaftsjuristen gekennzeichnet. Der erste Teil der Ausbildung umfasst ein rechtswissenschaftliches Studium von mindestens 3x Jahren, davon mindestens vier Halbjahre an einer Universität der Bundesrepublik Deutschland.
Das Studium wird mit der ersten juristischen Staatsprüfling abgeschlossen. Dem zweiten Teil der Ausbildung muß ein Vorbereitungsdienst von 2 Jahren als Referendar vorangehen, insbesondere bei Gerichten und Behörden sowie bei einem Rechtsanwalt.
Mit der anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die den Zugang zu allen juristischen Berufen eröffnet.
Die Richter sind Berufsrichter (bei ordentlichen Gerichten mit den Dienstbezeichnungen: Amts-, Land-, Oberlandesgerichtsrat; Amts-, Landgerichtsdirektor; Senatspräsident; Oberamtsrichter, Amts-, Land-, Oberlandesgerichtspräsident) oder ehrenamtliche Richter (z. B. Schöffen, Geschworene, Handelsrichter).
Richter werden vom Staat berufen und stehen im Dienste des Bundes oder eines Landes. Sie sind aber keine Beamten. Im Gegensatz zum Beamten ist der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
D
ie
Staatsanwälte sind Beamte der Staatsanwaltschaften, die bei jedem
Gericht bestehen sollen.
Die Staatsanwaltschaften (Amts-, Staats-, Oberstaats-,
Generalstaatsanwälte) sind staatliche Untersuchungs- und
Anklagebehörden in Strafsachen. Staatsanwälte müssen zum
Richteramt befähigt sein, doch üben sie keine richterlichen
Funktionen aus. Die meisten Staatsanwälte sind bei den Amtsgerichten
bestellt und werden als Amtsanwälte bezeichnet.
Die Rechtsanwälte sind die gesetzlich berufenen, unabhängigen Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie üben einen freien Beruf aus. Zur Aufnahme seiner Tätigkeit bedarf der Rechtsanwalt der Zulassung bei einem bestimmten Gericht
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und betreut die Parteien bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, beispielsweise bei der Abfassung eines Ehevertrages, eines Testaments oder der Gründung einer Gesellschaft. Bei bestimmten Geschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hat der Notar z. B. Unterschriften oder Abschriften von Dokumenten zu beglaubigen.
12.
Die wichtigsten Rechte und Pflichten der Bundesbürger
Die meisten Rechte und Pflichten der deutschen Bürger entstehen bis zum 21. Lebensjahr. Aus der nachfolgenden Zusammenstellung wird die rechtliche Bedeutung des Lebensalters ersichtlich.
