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  1. Das Studium an der Hochschule - с.99(нов.учебник),107(ст).

  2. Die BRD-адм.-гос.устройство-с.144(н), 154(ст).

  3. Die obersten Staatsorgane Deutschlands-с.144-145(н), 154-155(ст.)

  4. Der Bundestag. 191-192(н). 201-202(ст.)

  5. Der Bundesrat. 195-196(н) 205-206(ст)

  6. Die Bundesregierung.211-212 (н) 222-223(ст)

  7. Der Bundespräsident Deutschlands.215-216(н) 226-227(ст)

  8. Politische Parteien Deutschlands.200-201(н) 210-211 (ст)

  9. Das Bundesverfassungsgericht. 258-259(н) 267-268 (ст)

  10. Die Verfassung der RF(см.текст №2).с.176(н) 185-186 (ст)

  11. Der juristische Beruf

12. Die wichtigsten Rechte und Pflichten der Bundesbürger.

4.Der Bundestag

I. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Als Volksvertretung ist es das wichtigste Organ Deutschlands. Es ist auch das oberste Verfassungsorgan, das aus etwa 600Abgeordneten besteht. Das Volk wählt die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf 4 Jahre. Die Abgeordneten des Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes, die an Auftrage und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich sind. Sie haben also ein freies Mandat. Entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit schließen sie sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammen.

II. Der Bundestag wählt den Präsidenten des Bundestages, dessen Stellvertreter, die Schriftführer und verwaltet seine Angelegenheiten selbst.

III. Der Bundestag nimmt die zentrale Stellung in der Gesetzgebung des Bundes ein. Er nimmt alle Bundesgesetze an.

IV. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, der in der Regel der Vertreter der stärksten Partei ist, und kann ihm das Misstrauervotum aussprechen. Er wählt auch eine Hälfte des Bundesverfassungsgerichts. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, den Haushaltsplan festzulegen und die Kontrolle der vollziehenden Gewalt auszuüben.

  1. Der Bundestag bestellt einen ständigen Ausschuss, der auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses hat. Er bestellt auch einen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuss für Verteidigung. Der Ausschuss für Verteidigung hat auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses

Der Bundestag bestimmt selbst die Zahl seiner Ausschüsse. In den Ausschüssen liegt auch der Schwerpunkt der parlamentarischen Kontrolle der Regierungstätigkeit. Eine besondere Bedeutung hat der Haushaltsausschuss, da er die Budgethoheit des Parlaments verkörpert.

  1. Der Bundestag verhandelt grundsätzlich öffentlich. Er hat jedoch die Möglichkeit, in bestimmten Fällen die Öffentlichkeit auszuschließen. C:191

5. Bundesrat

Der Bundesrat Deutschlands ist die Vertretung der 16 Bundesländer.

Durch den Bundesrat haben die Länder die Möglichkeit, bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitzuwirken. Den Bundesrat bilden Mitglieder der Landesregierungen, die sie bestellen und abberufen.

Jedes Land hat mindestens drei Stimmen im Bundesrat. Die Mitglieder des Bundesrates stimmen nach den Weisungen ihrer Regierungen.

Organe des Bundesrates sind: der Präsident des Bundesrates, dessen Stellvertreter und die Ausschüsse.

Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr.

Der Bundesrat verhandelt grundsätzlich öffentlich.

Mehr als die Hälfte aller Gesetze benötigt die Zustimmung des Bundesrates. Er hat das Recht, gegen ein Gesetz Einspruch einzulegen. Der Bundesrat hat auch selbst das Recht der Gesetzesinitiative.

Den Ausschüssen des Bundesrates können andere Mitglieder oder Beauftragte der Regierungen der Länder angehören. Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen.

Der Bundesrat wählt eine Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts.

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