
- •1.Erweiterung: „West-Erweiterung“
- •2. Erweiterung: „Süd-Erweiterung“
- •3. Erweiterung: die deutsche Wiedervereinigung (3.Oktober 1990)
- •4. Erweiterung: „Nord-Erweiterung“
- •5. Erweiterung: „Ost-Erweiterung“
- •6. Erweiterung: „2.Ost-Erweiterung“
- •Verträge
- •Amsterdamer Vertrag
- •Der Vertrag von Nizza
- •Lissabonner Vertrag
- •1.Januar 1994 – Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes („ewr“) der eg mit den damaligen efta-Länder (Skandinavische Länder, Österreich, Liechtenstein und Island).
- •Rechtsordnung in der eu
- •Unionsrecht
- •I nitiative von der Kommission
- •Verhältnis der Mitgliedstaaten unter einander (s.26) Gewaltenteilung
- •7 Organe der eu (Art.13 Abs.1 euv):
- •Der freie Warenverkehr
Verhältnis der Mitgliedstaaten unter einander (s.26) Gewaltenteilung
Legislative |
Executive |
Judikative |
Gesetzgebende Gewalt (Parlamente) |
Ausführende Gewalt (Regierungen und Administrationen) |
Rechtsprechende Gewalt (Gerichte) |
-Rat gemeinsam mit dem -Europäischen Parlament -Kommission in wenigen wichtigen Bereichen -In einem Einzelbereich - Zentralbank |
-Rat -Kommission (Hauptgewicht) |
Europäischer Gerichtshof |
Zusätzlich: Nationale Parlamente Wirtschafts- und Sozial Ausschuss und der Ausschuss der Regionen |
Europäische Investitionsbank (Verwaltungstätigkeit) |
Rechnungshof Das Europäische Parlament Nationale Parlamente |
Die Arbeitssprache (Art.342 AEUV)
Die Amtssprachen der EU (Art. 55 EUV). Amtssprache bedeutet, dass sich jedermann an die EU in einer dieser Sprachen wenden kann und in dieser Sprache eine Antwort bekommen muss (Art.24 Abs.4 AEUV)
7 Organe der eu (Art.13 Abs.1 euv):
Organ |
Beschreibung |
Sitz, Tätigkeitsort |
Aufgaben |
Mitarbeiter |
Oberstes Gremium |
Tätigkeit |
Artikel |
Europäischer Rat (seit Lissabonner Vertrag zum Organ geworden)
www.europa.eu/ european-council |
Staats- und Regierungschefs; Außenminister, Kommissionspräsident
|
Brüssel |
Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des ERs Repräsentation der EU im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik
Festlegung der Grundlagen der Politik |
Keine eigenen Mitarbeiter |
Präsident Herman Van Rompuy (BE) – für 2,5 Jahren mit qualifizierter Mehrheit (einmalige Wiederwahl); Hoche Vertreterin („GASP“) Catherin Ashton |
Tritt zweimal pro Halbjahr oder bei Dringlichkeit spontan |
Art.15 Abs.2 EUV Art. 235-236 AEUV |
Rat der EU oder „Ministerrat“
www.consilium. europa.eu
|
27 Minister auf jeweiliger Fachebene. Es gibt keine ständigen Ratsmitglieder. 9 verschiedene Formationen (z.B. „ECOFIN-Rat“) |
Brüssel, einige Tagungen in Luxemburg |
-Initiative -Rechtsetzung -Außenbezi-ehungen (Entsch.) -Haushalt und Kontrolle -Ernennungen und Per-sonalentsch. -MglSt.:Wirtsch. und Währungsunion |
3500 |
27 Mininster des jeweiligen Sachbereiches. Präsidentschaft alle 6 Monate anderer Mitgliedstaat. (2011 – Ungarn und Polen, 2012 – Dänemark, Zypern) |
-Gesetzgebung -Festlegung der Politik -Koordination der Verträge |
Art.16 EUV, Art.237-243 AEUV |
Die Kommission www.ec.europa.eu
„Hüterin der Verträge“ |
Amtszeit – 5 Jahre Alle Entschei-dungen – mit absoluter Mehr- Heit (mit 14 aus 27 Stimmen, 14 anwesend). Art.250 AEUV |
Brüssel, einige Dienststellen in Luxemburg |
-Initiativmonopol -Rechtsetzung -Außenbezie-hungen - Haushalt -Kontrolle des Gerichtshof -Executive -Vertretung der EU nach außen |
38000 |
Präsident Jose Manuel Barroso 27 Kommissare (Günter Oettinger - DE) Vizepräsident – der Hohe Vertreter GASP |
Generaldirektionen – „Directions generales“ (DG) , Dienste, Ausschüsse – Komitologie |
Art.17 EUV und Art.244-250 AEUV |
Das Europäische Parlament www.europarl.europa.eu |
Vertreter der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Alle 5 Jahre direkt gewählt.
Einbindung der nationalen Parlamente – Art.12 EUV, Protokoll Nr.1, Protokoll Nr. 2 – Anwendung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
|
Straßburg (Plenarsitzungen) Brüssel (Ausschuss Sitzungen und Verwaltung) Luxemburg (Verwaltung) |
! kein Gesetzinitiativrecht -Initiative der Initiative (Art.225 AEUV) -Beteiligung an der Rechtsetzung -Außenbeziehun-gen -Haushalt -Kontrolle -Personalentsch-eidungen -„Bürgernähe“ (Petitionen) – Art.227 AEUV |
5000 |
Präsident Gegenwärtig: 736 Parlamen-tarien Ab 2014: 750 und 1 (Art.14 Abs.2 EUV – degressiv proportionale Methode) |
Plenum einmal im Monat für eine Woche in Straßburg. Hauptarbeit ist in Ausschüssen und Unterausschüssen. Beschlüsse: Art.231 AEUV Sanktionsverfahren: Art.354 AEUV
|
Art.14 EUV und Art.223-224 AEUV
|
Der Gerichtshof
http://curia.europa.eu |
Verfahrenssprachen – 23 Amtssprachen |
Luxemburg Straßburg Haag |
EuG: die Klagen der Mitgliedstaaten und von Privaten gegen die EU-Organe EuGöD: alle Organe und Einrichtungen mit eigenen Bediensteten EuGH: alle übrige Rechtsakte |
2000 |
Präsident: Vassilios Skouris 27 Richter (судья) 8 Generalan-wälte EuGH (прокурор) 27 Richter EuG 7 Richter EuGöD (Gericht für den öffentlichen Dienst der EU) |
Der Gerichtshof: die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der Europäischen Union überprüft, darüber wacht, dass die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus den Verträgen ergeben, auf Ersuchen nationaler Gerichte das Unionsrecht auslegt.
|
Art. 19 EUV und Art.251-281 AEUV |
Die Europäische Zentralbank (seit Lissabonner Vertrag zum Organ geworden)
www.ecb.int
ESZB |
Präsident EZB-Rat (besteht aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken). |
Frankfurt am Main |
Unabhängiges Gremium der Währungspolitik Rechtsetzung in spezifischen Bereich |
1500 |
Präsident: Mario Draghi (bis Oktober 2011: Jean-Claude Trichet) |
Kann Verordnungen und Entscheidungen erlassen (Bußgelder - денежные штрафы und Zwangsgelder) |
Art. 282-284 AEUV, Art.130 AEUV |
Der Rechnungshof www.eca.europa.eu |
Je einer Mitglied jedes (27) Mitgliedstaats für 6 Jahre |
Luxemburg |
-Kontrolle von Rechtsmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit -Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung |
|
Präsident: Vitor Manuel da Silva Cadeira |
|
Art.285-287 AEUV |
Beratende Einrichtungen (Art.13 Abs.4 EUV und Art. 300 AEUV)
Einrichtung. |
Beschreibung |
Sitz, Tätigkeitsort |
Aufgaben |
Mitarbeiter |
Oberstes Gremium |
Tätigkeit |
Artikel |
Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) www.eesc.europa.eu
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„Dynamischer Akteur und Förderer der repräsentativen Demokratie“.
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Brüssel |
-Beteiligung am Rechtsetzungsverfahren - unmittelbarer Kontakt zwischen Gemeinschaftsorganen und innenstaatlichen Interessengruppen, Zivillgesellschaft |
704 |
Präsident Mario Sepi (It) 344 Mitglieder |
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Art. 13 Abs. 4 EUV, Art.300-304 AEUV
|
Ausschuss der Regionen (seit Maastrichter Vertrag) www.cor.europa.eu |
|
Brüssel |
-Beteiligung am Rechtsetzungsverfahren - unmittelbarer Kontakt zwischen Gemeinschaftsorganen und regionalen Interessenvertretern |
502 |
Maximal 350 Mitglieder auf 5 Jahre genannt Präsident für 2,5 Jahre: Luc Van den Brande |
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Art. 13 Abs. 4 EUV, Art. 300 und 305-307 AEUV |
Europäische Investitionsbank www.eib.europa.eu |
Hat Rechtspersönlichkeit. Mitglieder sind die Mitgliedstaaten |
Luxemburg |
-Kreditvergabe zu Investitionsvorhaben in strukturschwachen Gebieten oder zu sonstigen besonders förderungswürdigen Projekten |
1800 |
Präsident: Philippe Maystadt |
Entwicklung des Binnenmarkts im Interesse der Union Finanzierung von Investitionsprogrammen |
Art.308-309 AEUV |
Abgeordnete im Europäischen Parlament
Einfache Mehrheit – quasi nach Kopfteilen (Art.238 Abs.1 AEUV). Es ist sehr selten vorgesehen. Beispiel: der Geschäftsordnung des Rates (Art.240 Abs.3 AEUV). 50 % +1 (von 27 Staaten 14 sind genug).
Qualifizierte Mehrheit – Gilt bis 31.Oktober 2014 für Normalfälle. In überwiegenden Fällen, in denen der Rat tätig wird (Art. 16 Abs. 3 EUV; Art. 238 Abs.3 AEUV):
255 Stimmen aus 345 Stimmen;
die Mehrheit der Mitgliedstaaten ist repräsentiert;
in diesen Mitgliedstaaten 62 % der Gesamtbevölkerung der EU wohnen;
falls ein Mitgliedstaat beantragt (предлагать, вносить предложение, подавать заявление) hat, letzteres festzustellen.
Stimmen im Rat bis 31.Oktober 2014
345 Stimmen insgesamt, 255 Stimmen sind notwendig
DE 29
FR 29
UK 29
IT 29
ES 27
PL 27
RU 14
NL 13
EL 12
BE 12
PT 12
HU 12
CZ 12
SV 10
AT 10
BU 10
DK 7
FI 7
IE 7
SK 7
LV 7
LU 4
LT 4
SL 4
ET 4
CY 4
ML 3
Doppelte
6 große Mitgliedstaaten,170 Stimmen
10 mittlere Mitgliedstaaten,117 Stimmen
11 kleine Mitgliedstaaten,58 Stimmen
Protokoll Nr. 36 (über die Übergangsbestimmungen), Titel II Art.3 „Bestimmungen über die qualifizierte Mehrheit“.
Doppelte Mehrheit – ab 1. November 2014 wird für Normalfälle gelten (Art.16 Abs.4 EUV, Art.238 Abs.3 AEUV):
55 % der Mitgliedstaaten;
Darunter wenigstens 15 Mitgliedstaaten repräsentiert sind;
In diesen Mitgliedstaaten 65 % der Gesamtbevölkerung der EU wohnen;
Nicht 4 Mitgliedstaaten dagegen sind (Sperrminorität).
„Coreper“ – „Comité des représantants permanents des états membres“ (комитет представителей постоянных государств-членов) = Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV). Art. 240 AEUV. Der Ausschuss besteht aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten bei der EU. Der Coreper bildet organisatorisch ein Teil vom Rat und ist eine „Schaltstelle zwischen den EU-Behörden und den Ministerien der Mitgliedstaaten. Der Coreper als allgemeiner Ausschuss kann mit den unterschiedlichsten Sachbereichen befasst werden. Coreper tagen jede Woche in Brüssel oder Luxemburg. Coreper bekommen Anordnungen aus Nationalregierungen.
Der Hohe Vertreter für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Art. 18 und 27 EUV. Die Funktion wurde in Vertrag von Maastricht begründet. Mit Lissabonner Vertrag führt er den Vorsitz im Rat für die “Auswärtige Angelegenheiten“. Jetzt ist Catherine Ashton eine Vertreterin.
Der Hohe Vertreter wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit unter Zustimmung des Präsidenten der Europäischen Kommission ernannt.
„Doppelhut-Funktion“ des Hohen Vertreters: 1. die GASP zu leiten und für die Ausführung der außenpolitischen Beschlüsse zu sorgen („Auswärtige Angelegenheiten“); 2. Vizepräsidentschaft der Europäischen Kommission wahrzunehmen.
Der Hohe Vertreter hat mit dem Lissabonner Vertrag einen Unterbau (фундамент) bekommen: Europäischen Auswärtigen Dienst und Europäischen Diplomatischen Dienst (Art.27 Abs. 3 EUV und Art.221 AEUV) mit Botschaftern. EDD besteht aus 1200 Mitarbeitern, hat Missionen in 125 Länder. Sein Budget stammt aus den Mitteln des Rates und der Kommission.
Gemeinsame Verteidigungspolitik - Art. 42-46 EUV
Das Rechtschutzsystem
Verfahrensart |
ART. |
Vertragsverletzungsverfahren |
Art. 258-260 AEUV |
Nichtigkeitsklage (иск о признании недействительным; кассационная жалоба). |
Art. 263-264 AEUV
|
Untätigkeitsklage |
Art.265 AEUV |
Schadenersatzklage |
Art.268 AEUV |
Vorabentscheidungsverfahren |
Art.267 AEUV |