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Verhältnis der Mitgliedstaaten unter einander (s.26) Gewaltenteilung

Legislative

Executive

Judikative

Gesetzgebende Gewalt (Parlamente)

Ausführende Gewalt (Regierungen und Administrationen)

Rechtsprechende Gewalt (Gerichte)

-Rat gemeinsam mit dem -Europäischen Parlament

-Kommission in wenigen wichtigen Bereichen

-In einem Einzelbereich - Zentralbank

-Rat

-Kommission (Hauptgewicht)

Europäischer Gerichtshof

Zusätzlich:

Nationale Parlamente

Wirtschafts- und Sozial Ausschuss und der Ausschuss der Regionen

Europäische Investitionsbank (Verwaltungstätigkeit)

Rechnungshof

Das Europäische Parlament

Nationale Parlamente

Die Arbeitssprache (Art.342 AEUV)

Die Amtssprachen der EU (Art. 55 EUV). Amtssprache bedeutet, dass sich jedermann an die EU in einer dieser Sprachen wenden kann und in dieser Sprache eine Antwort bekommen muss (Art.24 Abs.4 AEUV)

7 Organe der eu (Art.13 Abs.1 euv):

Organ

Beschreibung

Sitz, Tätigkeitsort

Aufgaben

Mitarbeiter

Oberstes Gremium

Tätigkeit

Artikel

Europäischer Rat (seit Lissabonner Vertrag zum Organ geworden)

www.europa.eu/

european-council

Staats- und Regierungschefs;

Außenminister, Kommissionspräsident

Brüssel

Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des ERs

Repräsentation der EU im Bereich Außen- und Sicherheitspolitik

Festlegung der Grundlagen der Politik

Keine eigenen Mitarbeiter

Präsident Herman Van Rompuy (BE) – für 2,5 Jahren mit qualifizierter Mehrheit (einmalige Wiederwahl);

Hoche Vertreterin („GASP“) Catherin Ashton

Tritt zweimal pro Halbjahr oder bei Dringlichkeit spontan

Art.15 Abs.2 EUV

Art. 235-236 AEUV

Rat der EU oder „Ministerrat“

www.consilium. europa.eu

27 Minister auf jeweiliger Fachebene.

Es gibt keine ständigen Ratsmitglieder.

9 verschiedene Formationen (z.B. „ECOFIN-Rat“)

Brüssel, einige Tagungen in Luxemburg

-Initiative

-Rechtsetzung

-Außenbezi-ehungen (Entsch.)

-Haushalt und Kontrolle

-Ernennungen und Per-sonalentsch.

-MglSt.:Wirtsch. und Währungsunion

3500

27 Mininster des jeweiligen Sachbereiches.

Präsidentschaft alle 6 Monate anderer Mitgliedstaat. (2011 – Ungarn und Polen, 2012 – Dänemark, Zypern)

-Gesetzgebung

-Festlegung der Politik

-Koordination der Verträge

Art.16 EUV, Art.237-243 AEUV

Die Kommission

www.ec.europa.eu

„Hüterin der Verträge“

Amtszeit – 5 Jahre

Alle Entschei-dungen – mit absoluter Mehr-

Heit (mit 14 aus 27 Stimmen, 14 anwesend).

Art.250 AEUV

Brüssel, einige Dienststellen in Luxemburg

-Initiativmonopol

-Rechtsetzung

-Außenbezie-hungen

- Haushalt

-Kontrolle des Gerichtshof

-Executive

-Vertretung der EU nach außen

38000

Präsident Jose Manuel Barroso

27 Kommissare (Günter Oettinger - DE)

Vizepräsident – der Hohe Vertreter GASP

Generaldirektionen – „Directions generales“ (DG) , Dienste, Ausschüsse – Komitologie

Art.17 EUV und Art.244-250 AEUV

Das Europäische Parlament

www.europarl.europa.eu

Vertreter der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Alle 5 Jahre direkt gewählt.

Einbindung der nationalen Parlamente – Art.12 EUV, Protokoll Nr.1, Protokoll Nr. 2 – Anwendung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Straßburg (Plenarsitzungen)

Brüssel (Ausschuss Sitzungen und Verwaltung)

Luxemburg (Verwaltung)

! kein Gesetzinitiativrecht

-Initiative der Initiative (Art.225 AEUV)

-Beteiligung an der Rechtsetzung

-Außenbeziehun-gen

-Haushalt

-Kontrolle

-Personalentsch-eidungen

-„Bürgernähe“ (Petitionen) – Art.227 AEUV

5000

Präsident Gegenwärtig: 736 Parlamen-tarien

Ab 2014: 750 und 1

(Art.14 Abs.2 EUV – degressiv proportionale Methode)

Plenum einmal im Monat für eine Woche in Straßburg.

Hauptarbeit ist in Ausschüssen und Unterausschüssen.

Beschlüsse: Art.231 AEUV

Sanktionsverfahren: Art.354 AEUV

Art.14 EUV und Art.223-224 AEUV

Der Gerichtshof

http://curia.europa.eu

Verfahrenssprachen – 23 Amtssprachen

Luxemburg

Straßburg

Haag

EuG: die Klagen der Mitgliedstaaten und von Privaten gegen die EU-Organe

EuGöD: alle Organe und Einrichtungen mit eigenen Bediensteten

EuGH: alle übrige Rechtsakte

2000

Präsident: Vassilios Skouris

27 Richter (судья)

8 Generalan-wälte EuGH (прокурор)

27 Richter EuG

7 Richter EuGöD (Gericht für den öffentlichen Dienst der EU)

Der Gerichtshof:

die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der Europäischen Union überprüft,

darüber wacht, dass die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus den Verträgen ergeben,

auf Ersuchen nationaler Gerichte das Unionsrecht auslegt.

Art. 19 EUV und Art.251-281 AEUV

Die Europäische Zentralbank

(seit Lissabonner Vertrag zum Organ geworden)

www.ecb.int

ESZB

Präsident

EZB-Rat (besteht aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken).

Frankfurt am Main

Unabhängiges Gremium der Währungspolitik

Rechtsetzung in spezifischen Bereich

1500

Präsident: Mario Draghi

(bis Oktober 2011: Jean-Claude Trichet)

Kann Verordnungen und Entscheidungen erlassen

(Bußgelder - денежные штрафы und Zwangsgelder)

Art. 282-284 AEUV, Art.130 AEUV

Der Rechnungshof

www.eca.europa.eu

Je einer Mitglied jedes (27) Mitgliedstaats

für 6 Jahre

Luxemburg

-Kontrolle von Rechtsmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit

-Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

Präsident:

Vitor Manuel da Silva Cadeira

Art.285-287 AEUV

Beratende Einrichtungen (Art.13 Abs.4 EUV und Art. 300 AEUV)

Einrichtung.

Beschreibung

Sitz, Tätigkeitsort

Aufgaben

Mitarbeiter

Oberstes Gremium

Tätigkeit

Artikel

Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) www.eesc.europa.eu

„Dynamischer Akteur und Förderer der repräsentativen Demokratie“.

Brüssel

-Beteiligung am Rechtsetzungsverfahren

- unmittelbarer Kontakt zwischen Gemeinschaftsorganen und innenstaatlichen Interessengruppen, Zivillgesellschaft

704

Präsident Mario Sepi (It)

344 Mitglieder

Art. 13 Abs. 4 EUV, Art.300-304 AEUV

Ausschuss der Regionen

(seit Maastrichter Vertrag)

www.cor.europa.eu

Brüssel

-Beteiligung am Rechtsetzungsverfahren

- unmittelbarer Kontakt zwischen Gemeinschaftsorganen und regionalen Interessenvertretern

502

Maximal 350 Mitglieder auf 5 Jahre genannt

Präsident für 2,5 Jahre: Luc Van den Brande

Art. 13 Abs. 4 EUV, Art. 300 und 305-307 AEUV

Europäische Investitionsbank

www.eib.europa.eu

Hat Rechtspersönlichkeit. Mitglieder sind die Mitgliedstaaten

Luxemburg

-Kreditvergabe zu Investitionsvorhaben in strukturschwachen Gebieten oder zu sonstigen besonders förderungswürdigen Projekten

1800

Präsident: Philippe Maystadt

Entwicklung des Binnenmarkts im Interesse der Union

Finanzierung von Investitionsprogrammen

Art.308-309 AEUV

Abgeordnete im Europäischen Parlament

Einfache Mehrheit – quasi nach Kopfteilen (Art.238 Abs.1 AEUV). Es ist sehr selten vorgesehen. Beispiel: der Geschäftsordnung des Rates (Art.240 Abs.3 AEUV). 50 % +1 (von 27 Staaten 14 sind genug).

Qualifizierte Mehrheit – Gilt bis 31.Oktober 2014 für Normalfälle. In überwiegenden Fällen, in denen der Rat tätig wird (Art. 16 Abs. 3 EUV; Art. 238 Abs.3 AEUV):

  • 255 Stimmen aus 345 Stimmen;

  • die Mehrheit der Mitgliedstaaten ist repräsentiert;

  • in diesen Mitgliedstaaten 62 % der Gesamtbevölkerung der EU wohnen;

  • falls ein Mitgliedstaat beantragt (предлагать, вносить предложение, подавать заявление) hat, letzteres festzustellen.

Stimmen im Rat bis 31.Oktober 2014

345 Stimmen insgesamt, 255 Stimmen sind notwendig

DE 29

FR 29

UK 29

IT 29

ES 27

PL 27

RU 14

NL 13

EL 12

BE 12

PT 12

HU 12

CZ 12

SV 10

AT 10

BU 10

DK 7

FI 7

IE 7

SK 7

LV 7

LU 4

LT 4

SL 4

ET 4

CY 4

ML 3

Doppelte

6 große Mitgliedstaaten,170 Stimmen

10 mittlere Mitgliedstaaten,117 Stimmen

11 kleine Mitgliedstaaten,58 Stimmen

Protokoll Nr. 36 (über die Übergangsbestimmungen), Titel II Art.3 „Bestimmungen über die qualifizierte Mehrheit“.

Doppelte Mehrheit – ab 1. November 2014 wird für Normalfälle gelten (Art.16 Abs.4 EUV, Art.238 Abs.3 AEUV):

  • 55 % der Mitgliedstaaten;

  • Darunter wenigstens 15 Mitgliedstaaten repräsentiert sind;

  • In diesen Mitgliedstaaten 65 % der Gesamtbevölkerung der EU wohnen;

  • Nicht 4 Mitgliedstaaten dagegen sind (Sperrminorität).

Coreper“ – „Comité des représantants permanents des états membres“ (комитет представителей постоянных государств-членов) = Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV). Art. 240 AEUV. Der Ausschuss besteht aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten bei der EU. Der Coreper bildet organisatorisch ein Teil vom Rat und ist eine „Schaltstelle zwischen den EU-Behörden und den Ministerien der Mitgliedstaaten. Der Coreper als allgemeiner Ausschuss kann mit den unterschiedlichsten Sachbereichen befasst werden. Coreper tagen jede Woche in Brüssel oder Luxemburg. Coreper bekommen Anordnungen aus Nationalregierungen.

Der Hohe Vertreter für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Art. 18 und 27 EUV. Die Funktion wurde in Vertrag von Maastricht begründet. Mit Lissabonner Vertrag führt er den Vorsitz im Rat für die “Auswärtige Angelegenheiten“. Jetzt ist Catherine Ashton eine Vertreterin.

Der Hohe Vertreter wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit unter Zustimmung des Präsidenten der Europäischen Kommission ernannt.

Doppelhut-Funktion“ des Hohen Vertreters: 1. die GASP zu leiten und für die Ausführung der außenpolitischen Beschlüsse zu sorgen („Auswärtige Angelegenheiten“); 2. Vizepräsidentschaft der Europäischen Kommission wahrzunehmen.

Der Hohe Vertreter hat mit dem Lissabonner Vertrag einen Unterbau (фундамент) bekommen: Europäischen Auswärtigen Dienst und Europäischen Diplomatischen Dienst (Art.27 Abs. 3 EUV und Art.221 AEUV) mit Botschaftern. EDD besteht aus 1200 Mitarbeitern, hat Missionen in 125 Länder. Sein Budget stammt aus den Mitteln des Rates und der Kommission.

Gemeinsame Verteidigungspolitik - Art. 42-46 EUV

Das Rechtschutzsystem

Verfahrensart

ART.

Vertragsverletzungsverfahren

Art. 258-260 AEUV

Nichtigkeitsklage (иск о признании недействительным; кассационная жалоба).

Art. 263-264 AEUV

Untätigkeitsklage

Art.265 AEUV

Schadenersatzklage

Art.268 AEUV

Vorabentscheidungsverfahren

Art.267 AEUV

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