
- •1.Erweiterung: „West-Erweiterung“
- •2. Erweiterung: „Süd-Erweiterung“
- •3. Erweiterung: die deutsche Wiedervereinigung (3.Oktober 1990)
- •4. Erweiterung: „Nord-Erweiterung“
- •5. Erweiterung: „Ost-Erweiterung“
- •6. Erweiterung: „2.Ost-Erweiterung“
- •Verträge
- •Amsterdamer Vertrag
- •Der Vertrag von Nizza
- •Lissabonner Vertrag
- •1.Januar 1994 – Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes („ewr“) der eg mit den damaligen efta-Länder (Skandinavische Länder, Österreich, Liechtenstein und Island).
- •Rechtsordnung in der eu
- •Unionsrecht
- •I nitiative von der Kommission
- •Verhältnis der Mitgliedstaaten unter einander (s.26) Gewaltenteilung
- •7 Organe der eu (Art.13 Abs.1 euv):
- •Der freie Warenverkehr
Verträge
Unterzeichnet |
In Kraft getreten |
Name des Vertrages |
Besonderheiten |
7. Februar 1992 |
1. November 1993 |
Maastrichter Vertrag |
3-Säulen-System (neue Säule: Außen- und Sicherheitspolitik - GASP; Innen- und Justizpolitik) Neuerungen in der 1. Säule:
|
2. Oktober 1997 |
1. Mai 1999 |
Amsterdamer Vertrag |
- Integrationsvortschritte |
26.Februar 2001 |
1. Februar 2003 |
Der Vertrag von Nizza |
- Grundrechte-Charta |
29.Oktober 2004, Rom |
Wurde nicht ratifiziert. |
Europäische Verfassung |
Frankreich und Niederlande haben die Verfassung in Referenden in Mai 2005 abgelehnt. |
13. Dezember 2007 |
1.Dezember 2009 |
Lissabonner Vertrag |
„Der Reformvertrag“ |
M
aastrichter
Vertrag: EU-Vertrag, Europäische Union
Amsterdamer Vertrag
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Änderungen in Säulen-Gefüge (структура):
Schengen (bisher außerhalb) in der EGV
Asyl und Einwanderung von der 3. In die 1. Säule
GASP wird operativer – „Mister GASP“ (der Hohe Vertreter für die GASP – Javier Solana, Jetzt Catherin Ashton)
Neuerungen in der 1. Säule
Institutionelle Änderungen im Hinblick auf Erweiterungen
Grundrechtsschutz
Verstärkte Zusammenarbeit
Stärkung einzelner Politiken
Der Vertrag von Nizza
-
Keine Änderungen in Säulen-Gefüge
Neuerungen in der 1. Säule
Institutionelle Änderungen im Hinblick auf Erweiterungen, insbesondere Änderung der Stimmengewichtung im Rat
Ausdehnung (расширение) der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit
Modernisierung des EuGH
Lissabonner Vertrag
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Aufgabe des Säulen-Modells
EU ersetzt EG und frühere EU und bekommt Rechtspersönlichkeit (Art. 47 EUV)
Inhalt aller früheren Säulen zusammengefasst in EUV und AEUV, im Rang identisch (Art.6 Abs. 1 EUV)
Grundrechte Charta verbindlich im selben Rang
Neuerungen der zusammengefassten Inhalte aller Säulen
Kompetenzrahmen ausformuliert
Demokratische Grundsätze ausformuliert
Präsident des Europäischen Rates als neues Amt
Hoher Vertreter GASP mit neuen Befugnissen
Institutionelle Reformen, vor allem Aufwertung des Europäischen Parlaments
Beteiligung nationaler Parlamente
Bürgerinitiativen für Gesetzgebung
Verstärkung von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit
1.Januar 1994 – Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes („ewr“) der eg mit den damaligen efta-Länder (Skandinavische Länder, Österreich, Liechtenstein und Island).
EFTA – European Free Trade Association
EWR – Europäische Wirtschaftsraum = EEA – European Economic Area
EWR-Vertrag enthält wesentliche Elemente einer binnenmarktähnlichen Zusammenarbeit (Übernahme des Teils des Unionsrechts und der Unionspolitiken - acquis commuinautaire – mit der Ausnahme der Agrarpolitik).
EFTA-Gerichtshof befindet sich in Luxemburg.
Modell der privilegierten Partnerschaft mit der Türkei.