
- •1.Erweiterung: „West-Erweiterung“
- •2. Erweiterung: „Süd-Erweiterung“
- •3. Erweiterung: die deutsche Wiedervereinigung (3.Oktober 1990)
- •4. Erweiterung: „Nord-Erweiterung“
- •5. Erweiterung: „Ost-Erweiterung“
- •6. Erweiterung: „2.Ost-Erweiterung“
- •Verträge
- •Amsterdamer Vertrag
- •Der Vertrag von Nizza
- •Lissabonner Vertrag
- •1.Januar 1994 – Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes („ewr“) der eg mit den damaligen efta-Länder (Skandinavische Länder, Österreich, Liechtenstein und Island).
- •Rechtsordnung in der eu
- •Unionsrecht
- •I nitiative von der Kommission
- •Verhältnis der Mitgliedstaaten unter einander (s.26) Gewaltenteilung
- •7 Organe der eu (Art.13 Abs.1 euv):
- •Der freie Warenverkehr
1946 – ein Vorschlag von W.Churschill zur Überwindung des Faschismus und Lösung des Wiederaufbauproblems („Europäischer Bund“)
1947 – das Europäische Wiederaufbauprogramm von dem amerikanischen Außenminister George C. Marshall („Marshall-Plan“)
9.Mai 1950, Paris – Schuman Plan bei Robert Schuman (französischer Außenminister) und Jean Monnet (Generalsekretar des Völkerbundes). Idee der Verschmelzung der Kohl- und Stahlindustrie Frankreichs und Deutschlands (und anderen Europäischen Staaten), Organisierung des gemeinsamen Aufsichtsorgans.
18.April 1951, Paris – Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag) der 6-er Gemeinschaft: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg. EGKS-Vertrag wurde begrenzt auf 50 Jahre abgeschlossen (am 22. Juli 2002 abgelaufen).
23. Juli 1952 – EGKS-Vertrag trat in Kraft
EGKS-Vertrag =Pariser Vertrag =Montan-Vertrag
EGKS = Montanunion
Politiker: Konrad Adenauer (Deutschland), Robert Schuman (Frankreich), Alcide de Gasperi (Italien)
G
emeinschaftsorgan
(„Höhe Behörde“) mit Jean Monnet als erster Präsident
Kommission
1. Juli 1955 – Konferenz von Messina. Die Ausgestaltung einer weiteren wirtschaftlichen Integration der EGKS-Staaten.
Politiker: Paul Henri Spaak (Belgien)
25. März 1957 – Römische Verträge wurden unterzeichnet.
1. Januar 1958 - Römische Verträge sind in Kraft getreten.
Römische Verträge = Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) und Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG-Vertrag).
Römische Verträge wurden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie waren die Grundlagen für gemeinsamen Markt.
Präsident der ersten EWG-Kommission: Walter Hallstein.
1.Erweiterung: „West-Erweiterung“
1. Januar 1973 – Inkrafttreten der Beitrittsverträge mit dem Vereinigten Königreich, Dänemark, Irland
1979 – das Europäische Parlament wird zum ersten Mal direkt gewählt.
2. Erweiterung: „Süd-Erweiterung“
1. Januar 1981 - Inkrafttreten der Beitrittsverträge mit Griechenland
1. Januar 1986 - Inkrafttreten der Beitrittsverträge mit Spanien und Portugal
23. Februar 1982 – Grönland scheidet aus der Gemeinschaft aus.
1.Juli 1987 – Einheitliche Europäische Akte (EAA). Erste große Vertragsrevision. EAA stellten den 1. besonderen Reformvertrag dar und Vereinbarung über Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ).
19.Juni 1990 – Schengener Abkommen (5 Mitgliedstaaten) in Dreieckland von Frankreich, Deutschland und Luxemburg. Die Zusammenarbeit war rein völkerrechtlich (международно-правовой).
3. Erweiterung: die deutsche Wiedervereinigung (3.Oktober 1990)
31. Dezember 1992 – die Vollendung des gemeinschaftlichen Binnenmarktes
1. November 1993 – Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages vom 07.02.1992 und Begründung der EU. 2. Große Vertragsrevision. Grundstein für die Währungsunion. 3-Säulen-System (neue Säule: Außen- und Sicherheitspolitik; Innen- und Rechtspolitik).
1.Januar 1994 - Inkrafttreten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit Österreich, Norwegen, Schweden, Finnland und Island.
4. Erweiterung: „Nord-Erweiterung“
1. Januar 1995 – Beitritt von Schweden, Finnland, Österreich.
1. Januar 1999 – Beginn der Währungsunion
1. Mai 1999 – Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags (vom 2.10.1997). Das war 3. Große Vertragsrevision. Ziel: Osterweiterung vorzubereiten (das klappte nicht), Integrationsfortschritte zu stimulieren.
7. Dezember 2000 – Proklamation der Grundrechte-Charta
1. Januar 2002 – EURO als Bargeld
1. Februar 2003 – Inkrafttreten des Vertrags von Nizza (von 26.02.2001). Das war 4.große Vertragsrevision. Ziel: Osterweiterung vorzubereiten, Qualifizierte Mehrheit zu definieren.
5. Erweiterung: „Ost-Erweiterung“
1. Mai 2004 – Beitritt von Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Zypern, Malta.
29.Oktober 2004 – Unterzeichnung der Europäischen Verfassung. Referendum in Mai 2005 in Frankreich und Niederlande – kein Inkrafttreten.
6. Erweiterung: „2.Ost-Erweiterung“
1. Januar 2007 – Beitritt von Rumänien und Bulgarien. |EU-27|
1. Dezember 2009 – Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags (vom 13.12.2007). 5. Große Vertragsrevision. (EU ersetzt EG; EUV und AEUV; Grundrechte Charta).
Kopenhagener Kriterien:
Politische Kriterien (Demokratie, Stabilität, Rechtsstaat, Grundrechte)
Ökonomische Kriterien (funktionierende Marktwirtschaft)
Die Übernahme des Gemeinschaftsbestands (acquis commuinautaire - приобретённый, относящийся к Европейскому сообществу)
Die Bereitschaft allen Verpflichtungen einer Mietgliedschaft nachzukommen (auch Art.49 EUV)
Jeder Mitgliedstaat kann im Übrigen aus der Union wieder austreten (entsprechendes Verfahren ist in Art. 50 EU-Vertrag).