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16. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die Staatsverfassung ist das Grundgesetz eines Staates. Sie legt fest und sichert juristisch die Grundlagen der Gesellschafts- und Staatsordnung, das System der Staatsorgane, ihre Aufgaben und Kompetenzen sowie ihre Bildung.

In der Verfassung sind auch die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger verankert.

Das Grundgesetz der BRD besteht aus elf Abschnitten.

Der erste Abschnitt heißt „Die Grundrechte“. Im zweiten Abschnitt sind die allgemeinen Aufgaben des Staates zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt, das heißt, das Grundgesetz bestimmt die Aufgabenbereiche des Bundes und jedes Landes. Auf verschiedenen Gebieten kann nur der Bund Gesetze erlassen. Die wichtigsten Gebiete sind: die auswärtigen

Angelegenheiten, Fragen der Wehrpflicht und Landesverteidigung. Auch die Länder können Gesetze erlassen. Die wichtigsten Gebiete sind: Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, das Gerichtswesen. Auf dem Gebiet der Schule, Bildung und Kultur steht das Gesetzgebungsrecht den Ländern zu, nicht dem Bund. Man spricht deswegen von der „Kulturhoheit“ der Länder.

Die Abschnitte III – VI umfassen die Aufgaben und Kompetenzen des Bundestages, des Bundesrates, des Bundespräsidenten und der Bundesregierung.

Der siebente Abschnitt enthält Bestimmungen über die Gesetzgebung des Bundes.

Der achte Abschnitt heißt „Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung“.

Der neunte Abschnitt enthält die Bestimmungen über die Organisation der rechtsprechenden Gewalt in der BRD. Er heißt „Die Rechtsprechung“.

Der zehnte Abschnitt umfasst Grundlagen des Finazwesens der BRD.

Der elfte Abschnitt enthält die Übergangs- und Schlussbestimmungen.

Vor der Annahme des Grundgesetzes veröffentlicht man dessen Entwurf in der Presse und stellt ihn zur Diskussion. Die Bevölkerung bespricht den Entwurf der Verfassung, reicht Vorschläge ein. Alsdann entscheidet das Parlament über die Annahme der Verfassung, und sie tritt in Kraft.

Fragen zum Thema:

1. Was ist das Grundgesetz eines Staates?

2. Was legt fest und sichert die Verfassung eines Staates?

3. Was ist in der Verfassung verankert?

4. Wie heißt der erste Abschnitt?

5. In welchem Abschnitt sind die allgemeinen Aufgaben zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt?

6. Welche Gesetze nehmen die Länder an?

7. Welche Gesetze nimmt der Bund an?

8. Welche Abschnitte umfassen die Aufgaben und Kompetenzen des Parlaments, des Präsidenten, der Regierung?

9. Was enthält der 7. Abschnitt?

10. Wie heißt der 8. Abschnitt?

11. Wie heißt der 9. Abschnitt?

12. Wer bespricht den Entwurf der Verfassung und reicht Vorschläge ein?

17. Unabhängigkeit der Richter

Art. 97 des Grundgesetzes der BRD lautet:

Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Die Gesetze für die Unabhängigkeit der Richter bilden die Rechtsnormen: die Richter sind also an die Rechtsnormen gebunden. Im Einzelnen unterscheidet man zwei Aspekte der Unabhängigkeit:

  • die sachliche Unabhängigkeit,

  • die persönliche Unabhängigkeit.

Die sachliche Unabhängigkeit bedeutet die völlige Weisungsfreiheit der Richter gegenüber allen Organen der vollziehenden Gewalt und aus gegenüber Einzelweisungen des Parlaments.

Die persönliche Unabhängigkeit schützt den Richter vor Entlassung und Verletzung. Ohne Gesetz oder Gerichtsurteil kann man ein Richter gegen seinen Willen nicht entlassen, zu einem anderen Gericht versetzen oder in den Ruhestand versetzen. Zur Sicherung der persönlichen Rechtsstellung ist auch ein eigenes Berufsrecht für Richter geschaffen. (Deutsches Richtergesetz).

Fragen zum Thema:

1. Wie sind die Richter nach dem Grundgesetz?

2. Was bilden die Gesetze für die Unabhängigkeit der Richter?

3. Wie lauten die zwei Aspekte der Unabhängigkeit der Richter?

4. Was bedeutet die sachliche und persönliche Unabhängigkeit der Richter?

5. Kann man ohne Gesetz oder Gerichtsurteil einen Richter gegen seinen Willen entlassen, in den Ruhestand versetzen?

6. Zu welchem Zweck ist ein eigenes Berufsrecht für Richter geschaffen?

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