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Lektion12. Literatur.doc
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12.24. Lernen Sie alle neuen Wörter auswendig.

Das partizip. Bildung der partizipien.

Das partizip I. Partizip II.

Das Parizip

Das Partizip ist das zweite der beiden Nominalformen des Verbs. Als Nominalform steht es dem Adjektiv nahe und wird daher auch verbales Adjektiv genannt. Es gibt im Deutschen zwei Partizipien: das Partizip I und das Partizip II. Das Partizip II ist mit dem System des Verbs auf engste verknüpft. Es ist eine seiner zusammengesetzter Zeitformen (Perfekt, Plusquamperfekt, alle Zeitformen des Passivs) und Infinitivs II.

Das Partizip I. Gerundiv

Das Partizip I aller Verben wird vom Präsensstamm mit Hilfe des Suffixes (e)nd gebildet: fieber-nd, wiss-end, steh-end, sag-end, schreib-end, lauf-end, wend-end. Das Suffix -nd bekommen die Verben mit -el, -er im Stammauslaut.

Das Partizip I bezeichnet einen nicht abgeschlossenen, dauernden Vorgang, es drückt die Gleichzeitigkeit in bezug auf das Prädikat des Satzes aus: ich sehe (sah, werde sehen) die aufgehende Sonne, ich ging weinend zu Bette (H. Heine)

Das Partizip I der transitiven Verben wird in attributiver Funktion zuweilen mit der Partikel zu gebraucht (Gerundiv), dabei erhält es eine passive Bedeutung und bezeichnet eine Notwendigkeit bzw. Möglichkeit: das zu lesende Buch – das Buch, das gelesen werden soll (das zu lesen ist).

Das Partizip I mit zu bezeichnet die Möglichkeit, wenn eine Negation bzw. Die Adverbien kaum, leicht, schwer, schwerlich und manche anderen hinzutreten: Herr von Prackwitz hatte an diesem Tage einige nicht wieder gutzumachende Dummheiten hinter sich. (H. Fallada)

Zuweilen hat das Partizip I mit zu keine ausgesproche modale Bedeutung: Jetzt lebten sie noch für ihr häusliches Glück und genossen die Vorfreude auf das zu erwartende Kind. (H. Fallada)

Im Partizip I der Verben mit trennbaren Bestandteilen steht die Partikel zu zwischen den beiden Bestandteilen: Er fährt in diese Stadt mit neugieriger Freude und – heimlicher Angst, mit einem nicht abzuschüttelnden Gefühl des Unbehagens. (W. Bredel)

Das Partizip II

Das Partizip II wird vom Verbalstamm mit Hilfe des Präfixes ge- und des Suffixes –(e)t bzw. –en gebildet: ge-sammel-t, ge-sag-t, ge-lauf-en, ge-schrib-en. Im Partizip II der Verben mitt trennbaren Bestandteilen steht das Präfix ge- zwischen den beiden Betandteilen: auf-ge-standen, mit-ge-bracht, weg-ge-gangen, teil-ge-nommen, statt-ge-funden. Kein Präfix bekommt das Partizip II der Verben mit dem unbetonten, daher untrennbaren ersten Bestandteil sowie das Partizip II der Verben mit dem Sufix –ier: versammelt, entlaufen, übersetzt, vollbracht, studirt, marschiert.

Das Partizip II der schwachen Verben bekommt das Suffix –(e)t. Der Stammvokal bleibt unverändert: sagen – gesagt, machen – gemacht, studieren – studiert.

Das Suffix –et bekommen die Partizipien der Verben mit d, t, chn, ffn, gn, tm im Stammauslaut: geland-et, geleit-et, gerechn-et. Geordn-et, feöffn-et, geleugn-et, geatm-et.

Das Partizip II der Verben mit dem Präsensumlaut lautet: gekannt, gelacht usw.

Das Partizip II der starken Verben bekommt das Suffix –en; der Stammvokal verändert sich nach dem Ablaut: beginnen – begann – begonnen.

Das Partizip II der Verben praeteritopraesentia weist Doppelformen auf. In der einen Form stimmt der Stammvokal mit dem des Präteritums überein und das Rpartizip bekommt das Suffix –t: können – konnte – gekonnt, müssen – musste – gemusst.

Das Partizip II der transitiven Verben hat stets passive Bedeutung: das gelesende Buch – das Buch, das gelesen worden ist.

Das Partizip II der intransitiven Verben mit begrenzter Bedeutung unterscheidet sich seinen Funktionen nach wesentlich von dem Partizip II der intransitiven Verben mit nichtbegrenzter Bedeutung.

Das Partizip II der intransitiven Verben mit begrenzter Bedeutung hat stets aktive Bedeutung: die angekommene Delegation, die Delegation, die angekommen ist.

Das Partizip II der intransitiven Verben mit nichtbegrenzter Bedeutung dient nur zur Bildung zusammengesetzter Verbalformen, d. h. es existiert im System des Verbs ausschließlich als dritte Grundform. Es besitzt keinerlei verbale und nominale Eigenschaften, die die Prinzipien anderer Verben aufweisen. Doch kommt es vor, dass auch das Partizip II der letztgenannten Verben im Satz als eine Nominalform des Verbs auftritt. In diesem Fall wird das Partizip II durch nähere Bestimmungen konkretisiert und erhält dadurch die Eigenschaften des Partizipis II eines Verbs mit begrenzter Bedeutung: Den nur in Hemd und Hose auf die Straße geeiten Männern rief Brenten zu....(W. Bredel)

Das Partizip II der transitiven Verben mit begrenzter Bedeutung bezeichnet zuwellen eine Eigenschaft, die als Ergebnis einer Handlung entstanden ist: Er sah sich in einem ziemlich großen, halbdunklen Gemach: die Fenster waren verhängt. (Th. Mann).

Das Partizip II der transitiven Verben mit nichtbegrenzter Bedeutung bezeichnet einen nicht abgeschlossenen Vorgang und drückt die Gleichzeitigkeit in bezug auf das Prädikat des Satzes aus: Er fuhr, von Erika begleutet, in geschlossenem Wagen zum Bahnhof…..(Tn. Mann).

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