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Nürnberger Kriegsverbrecherprozess

Bereits während des Krieges, nämlich in der Moskauer Dreimächteerklärung vom 30. November 1943 über die „deutschen Grausamkeiten in Europa“, hatten die alliierten Gegner Deutschlands die Bestrafung vonKriegsverbrechen angekündigt. In Nürnberg, am Ort der nationalsozialistischen Reichsparteitage begann vor dem Internationalen Militärgerichtshof am 20. November 1945 der Prozess gegen 22 Hauptangeklagte, der am 1. Oktober 1946 mit den Urteilsverkündungen endete. Am 16. Oktober 1946 folgte die Vollstreckung von zehn Todesurteilen.

Das ganze Ausmaß der Verbrechen, insbesondere der Völkermord an den Juden, wurde offen gelegt und rief Entsetzen in der Welt, aber auch im deutschen Volk, hervor. Angeklagt waren auch folgende Organisationen: NSDAP, Gestapo, Sicherheitsdienst (SD), SS und als verbrecherische Organisationen verurteilt. Die vier Anklagepunkte lauteten: 1. Teilnahme an der Planung zu einem Verbrechen gegen den Frieden; 2. Verbrechen gegen den Frieden, d.h. Angriffskrieg; 3. Kriegsverbrechen, d.h. Verletzung der internationalen Kriegskonventionen; 4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, hier vor allem Völkermord.

Drei der Hauptverantwortlichen, nämlich Hitler, Goebbels und Himmler, hatten sich der Anklage bereits durch Selbstmord entzogen. Von den 22 Angeklagten wurden 12 zum Tode durch den Strang verurteilt, von ihnen entging Göring der Hinrichtung durch Selbstmord, gegen den Reichsleiter der NSDAP, Martin Bormann, erging das Todesurteil in Abwesenheit. Unter den zehn Hingerichteten waren der Reichsaußenminister Ribbentrop, der Chef des OKW Keitel, der Reichsinnenminister Frick und der NSDAP-Gauleiter von Franken, Julius Streicher. Sieben Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen 10 Jahren und lebenslänglich verurteilt. Nicht verurteilt wurden die SA, die Reichsregierung und das Oberkommando der Wehrmacht.

Alle Häftlinge sind inzwischen, zum Teil vorzeitig, auf freien Fuß gesetzt worden - mit Ausnahme des zu lebenslänglicher Haft verurteilten Rudolf Heß.

Sicherheit durch Westintegration und europäische Verständigung.

Männer wie der erste Bundespräsident Theodor Heuss (FDP), der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer(CDU) und sein Nachfolger Ludwig Erhard (CDU) als „Lokomotive“ des „Wirtschaftswunders“, aber auch die großen Oppositionsführer der SPD wie Kurt Schumacher spielten eine sehr große Rolle im politischen Leben. Sie alle verkörperten vor den Augen der Welt das „andere Deutschland“ und gewannen den Respekt der Besatzungsmächte.

Für Bundeskanzler Adenauer, der bis 1963 die Außen- und die Innenpolitik Deutschlands sehr stark persönlich prägte, bildete die Wiedervereinigung Deutschlands in Frieden und Freiheit das oberste politische Ziel. Unmittelbare Voraussetzung dafür war der Eintritt Westdeutschlands in die atlantische Sicherheitsgemeinschaft und zugleich am 5. Mai 1955 in die NATO.

Am 17. Juni 1953 wurde der Volksaufstand in der DDR gegen Unfreiheit von sowjetischen Panzern niedergewalzt. Die diplomatischen Beziehungen mit der UdSSR als der größten Macht in Europa wurden aufgenommen. Neben diesem Ziel erreichte Adenauer bei seinem Moskauer Besuch im September 1955 die Freilassung der letzten 10000 deutschen Kriegsgefangenen sowie von rund 20000 Zivilpersonen.

Die Niederschlagung des Volksaufstandes in Ungarn durch sowjetische Truppen im November 1956 sowie der erste Sputnik (am 4. Oktober 1957) signalisierten einen beachtlichen Stärkezuwachs der UdSSR. Am 13. August 1961 wurde die Berliner Mauer errichtet. Erneut konnte Moskau sein Protektorat absichern. Vor dem Mauerbau hatten fast drei Millionen Menschen die DDR verlassen; allein im Juli 1961 waren über 30 000 geflüchtet.

Mit der „Mauer“ hatten beide Supermächte die deutsche Frage nicht gelöst, schien aber reguliert.

Im Westen intensivierte sich die Zusammenarbeit zur Bildung der Europäischen Gemeinschaft (EG). Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Israel trotz Panarabischen Protests war ein wichtiger Schritt deutscher Verständigungspolitik. Anfang 1967 nahm Bonn diplomatische Beziehungen zu Rumänien auf.

1967 nahmen Bonn und Belgrad ihre diplomatischen Beziehungen wieder auf, die einst wegen Belgrads Anerkennung der DDR abgebrochen worden waren. Von Polen kamen Vorschläge für Abkommen über Gewaltverzicht. Neben der Aussöhnung mit den europäischen Nachbarn und der Integration in die westliche Staatengemeinschaft hatte bereits Adenauer ganz besonderes Gewicht auf die Wiedergutmachung gegenüber dem jüdischen Volk gelegt. Sechs Millionen Juden waren dem systematischen Ausrottungsfeldzug der Nazis zum Opfer gefallen. Adenauer unterstrich 1961 vor dem Parlament, die Bundesrepublik könne nur dann den vollständigen Bruch der Deutschen mit der nationalsozialistischen Vergangenheit dokumentieren, wenn auch materielle Wiedergutmachung geleistet würde. Bereits 1952 war in Luxemburg ein erstes Abkommen zur Zahlung von Geldhilfe für jüdische Flüchtlinge in Israel unterzeichnet worden. Von den insgesamt rund 90 Milliarden Mark für die Wiedergutmachung gingen etwa ein Drittel an Israel und jüdische Organisationen. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen beiden Ländern folgte allerdings erst 1965.