
- •1. Frauen in die politik
- •2. Feministische ökonomie
- •2.1 Für ein anderes Arbeiten und Wirtschaften
- •2.2 Wertewandel in der Wirtschaft: Ökofeministische Weltinnenpolitik
- •2.3 Finanz- und Steuerpolitik
- •2.4 Regionale Komplementärwährungen
- •3. Frauen für europa
- •3.1 Grundverständnis der Europäischen Gemeinschaft
- •3.2 Für ein friedliches Europa
- •3.3 Infrastruktur und Geschlechtergerechtigkeit / Kommunale Daseinsvorsorge
- •3.4 Ökologie und Verantwortung für die nächste Generation
- •3.5 Europa ohne Grenzen
- •3.6 Für ein Europa der echten Demokratie
- •3.7 Europäisches Steuerunrecht
- •3.8 Forderungen der Feministischen Partei die frauen an Europa
- •4. Frieden
- •5. Migrantinnen und flüchtlinge
- •5.1 Frauen auf der Flucht
- •6. Antisemitismus
- •7. Rassismus
- •8. Gleichstellung aller lebensweisen
- •8.1 Familie
- •8.2 Wohngemeinschaften
- •8.3 Lesben
- •8.4 Leben mit Kindern
- •9. Wider die gewalt gegen mädchen und frauen
- •9.1 Abschaffung sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder
- •9.2 Prostitution
- •9.3 Pornographie und Pornographisches
- •I. Pornographie
- •II. Pornographisches
- •III. Forderungen der Feministischen Partei die frauen
- •10. Bevölkerungspolitik und der § 218
- •10.2 Reproduktionstechnologien / Bevökerungspolitik
- •1. Ethische Grundsätze
- •2. Reproduktionstechnologien
- •11. Gesundheit
- •I. Patriarchal-ökonomischer Ansatz
- •II. Patriarchal-medizinischer Ansatz
- •III. Folgen
- •IV. Forderungen
- •12. Bildung
- •12.1 Vorschläge zu einer feministischen Schule
- •12.2 Frauen in "Männerberufen" - HandwerkerInnen
- •12.3 Hochschule und Fachhochschule
- •13. Kulturpolitik
- •14. Architektur und stadtplanung
- •15. Gewaltfreier umgang mit tieren
- •1. Haustiere
- •2. Sogenannte Nutztiere
- •16. Energie und verkehr
- •Verkehr
8. Gleichstellung aller lebensweisen
Die Lebensweisen von Frauen sind zahlreich und vielschichtig: Frauen leben allein, verheiratet, in Zweierbeziehungen mit Männern oder mit Frauen, in Wohngemeinschaften, mit ihren Eltern oder mit anderen Verwandten zusammen, mit Kindern oder ohne Kinder. Die gesellschaftliche Dominanz der Heterosexualität und die einseitige Bevorzugung der Ehe durch den Staat schränken die Wahlfreiheit von Frauen in bezug auf ihre Lebensweise jedoch ein. Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich für eine echte Wahlfreiheit und für die Gleichstellung aller Lebensweisen ein.
Die ideelle und materielle staatliche Förderung der Ehe unterscheidet in sehr vielen Lebensbereichen völlig unberechtigterweise immer noch zwischen verheirateten und unverheirateten Personen. In vielen Fällen werden verheiratete Paare unverheirateten gegenüber bevorzugt, in anderen Fällen ist es wiederum, besonders für Frauen, vorteilhaft, nicht verheiratet zu sein. Die Sonderbehandlung der Ehe beschränkt die Handlungsfreiheit aller Frauen. Verheiratete und unverheiratete sind gleichermaßen negativ davon betroffen.
Die materiellen Vorteile der Ehe, besonders das steuerliche Ehegattensplitting, kommen vor allem zum Tragen, wenn die Frau nicht erwerbstätig ist oder wenn sie in einem minderbezahlten Beschäftigungsverhältnis steht. Vordergründig sollen die vermeintlichen Privilegien - wie die Unterhaltspflicht, die Ableitung der Rente und Pension der Frau von der des Mannes, die gemeinsamen Versicherungen - der ökonomisch schwächeren Frau Schutz bieten. In Wirklichkeit führen sie jedoch zu ihrer Abhängigkeit vom Mann.
Das Ehegattensplitting, das einen jährlichen Steuerausfall von ca. 40 Milliarden Mark verursacht, begünstigt vor allem die sogenannte Hausfrauenehe, bei der die Frau kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Ehefrauen, die nach einer familienbedingten Unterbrechung der Erwerbstätigkeit wieder in den Beruf zurückkehren, nehmen hierbei eine erhebliche Erhöhung der gemeinsamen Steuerlast in Kauf und müssen sich von ihren Ehemännern deswegen oft sagen lassen, daß sich ihre Erwerbsarbeit "nicht lohnt". Darüber hinaus sind verheiratete berufstätige Frauen auch gesellschaftlichen Repressalien ausgesetzt. So führt die Ideologie von den Doppelverdienerinnen dazu, daß die erwerbstätige Ehefrau bei betriebsbedingten Kündigungen eher entlassen wird als andere Personen, da ihr das Einkommen des Mannes zugerechnet wird und es so zu einer vermeintlich günstigen Sozialprognose kommt.
Die Sonderbehandlung der Ehe durch den Staat schützt in Wirklichkeit nur die herkömmliche Rollenaufteilung zwischen den Geschlechtern. Sie produziert eine dauerhafte Abhängigkeit, die der Frau einen deutlich geringeren Spielraum in ihrer Lebensgestaltung läßt und ihr Persönlichkeitsrechte - bis hin zu dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - entzieht.
Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich dafür ein, daß jede Person unabhängig von ihrem Familienstand individuell sozial abgesichert und besteuert wird. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, Einzelpersonen anders als Paare, oder Verheiratete anders als Unverheiratete zu behandeln. Die Unterhaltspflicht unter erwachsenen Menschen halten wir für unwürdig.
Eine Gleichstellung aller Lebensweisen muß auch in anderen Bereichen erfolgen - beim Zeugnisverweigerungsrecht, im Erbschaftssteuerrecht bei der Adoption sowie im Mietrecht:
Verstirbt ein Ehegatte, so steht dem anderen Teil die gemeinsame Wohnung zu, auch wenn sie oder er nicht selbst MieterIn war. Diese Regelung gilt ausschließlich für Ehegatten und heterosexuelle Paare, nicht jedoch für Wohngemeinschaften und andere Paare. Die Feministische Partei DIE FRAUEN will diese Regelung auf alle Personen ausweiten, die miteinander wohnen. Gleiches gilt für die Erteilung eines gemeinsamen Wohnberechtigungsscheines oder für die Eigentumsförderung im sozialen Wohnungsbau. Nach geltendem Recht vererben Ehepartner dem jeweils anderen Teil kraft Gesetzes einen großen Teil ihres Vermögens, und die Erbin oder der Erbe muß das Ererbte nur geringfügig oder gar nicht versteuern. EhepartnerInnen stehen höhere Steuerfreibeträge zur Verfügung als allen anderen Verwandten. Nichtverwandte ErbInnen, z. B. eine testamentarisch als Erbin eingesetzte Lebensgefährtin oder eine Freundin, müssen dagegen das Ererbte hoch versteuern. Die Feministische Partei DIE FRAUEN setzt sich für eine einheitliche Erbschaftssteuer für alle ErbInnen ein. Die Feministische Partei DIE FRAUEN fordert die Abschaffung jeglicher Sonderregelungen für Ehepaare und verheiratete Personen in allen Bereichen des Lebens (siehe "Sorgerecht"). Der Artikel 6 Grundgesetz, das Sozialrecht, das Familienrecht, das Steuer- und Erbschaftsrecht und alle anderen Bestimmungen und Vorschriften, in denen der Ehe eine Sonderstellung zukommt, müssen reformiert werden. Jede Person muß individuell sozial abgesichert sein, und alle Lebensformen müssen gleich behandelt werden.