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Feministische Partei.doc
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3.7 Europäisches Steuerunrecht

Europa beherbergt viele prominente Steueroasen: Luxemburg, Monaco, Liechtenstein, die Schweiz, Österreich. Die Finanzflucht-Begünstigung dieser Länder verursachen jährlich Steuerausfälle bis zu 144 Mrd. Den Mitgliedsstaaten steht immer weniger Geld für die Wahrnehmung ihrer sozialen Infrastruktur-Aufgaben zur Verfügung; ein parallel dazu forciertes Lohndumping treibt große Mengen von BürgerInnen in die Verarmung. Einzige Gewinner: die global agierenden Konzerne, die aufgrund ihrer internationalen Finanzmachtstellung kaum mehr auf Standortproduktion angewiesen sind, sondern ihrer Gewinne zunehmend mit Hilfe von Finanztransaktionen erzielen. Wir wollen nicht länger zusehen, wie die Vision eines vereinten Europas immer mehr zu einer unsozialen Freihandelszone verkommt. Daher ist es dringend nötig, die europäische Politik dahingehend auszurichten, einheitliche steuerliche Behandlung von Kapital durchzusetzen und damit die zunehmende innereuropäische Steuerflucht von Firmen und Privatleuten zu unterbinden. Die 2005 eingeführte Zinsrichtlinie war ein erster Schritt in diese Richtung. Sie wurde jedoch von Belgien, Luxemburg und Österreich boykottiert. Eine Lockerung des Bankgeheimnisses muss jedoch für alle EU-Staaten durchgesetzt werden, um zukünftig alle Kapitalerträge nach dem Wohnsitzlandprinzip einheitlich zu versteuern. Dies würde auch für Erträge gelten, die außerhalb der EU erbracht werden: liegt der Gewinnsteuersatz in diesem Land niedriger muss die Differenz zum EU-Steuersatz nach versteuert werden.

Wir fordern, dass Kapitalerträge nicht geringer besteuert werden dürfen als Einkommen aus Arbeit. Dies widerspricht einem gerechten Steuersystem, da damit ausgerechnet diejenigen Einkommen finanziell besser gestellt werden, die ohne Arbeit entstehen und nur der finanziell besser gestellten Bevölkerung - in der großen Mehrheit Männer - zufallen. Diese Ungleichheiten zu Ungunsten von Frauen müssen innerhalb der Steuersysteme angemessen Berücksichtigung finden. Dazu gehört u. a. eine Entlastung der unteren Einkommen, die Einbeziehung aller Einkunftsarten in die Besteuerung und die Abschaffung von negativen Erwerbsanreizen für Frauen wie z.B. Ehegattensplitting (Deutschland) oder Alleinverdienerprämien (Österreich).

3.8 Forderungen der Feministischen Partei die frauen an Europa

Die Feministische Partei DIE FRAUEN fordert:

 Eine generelle Umgestaltung der europäischen Institutionen. Das bedeutet beispielsweise, dass die Gesetzgebungskontrolle von der Kommission auf das demokratisch legitimierte Parlament verschoben werden muss.

 die Repräsentation von Frauen in allen europäischen Gremien mindestens in der Höhe, die ihrem Anteil in der Bevölkerung entspricht. Das ist ein Gebot der Demokratie und der Gerechtigkeit

 Initiativ- und Beteiligungsrechte für die europäischen WählerInnen

 nachhaltige Transparenz durch eine wirkungsvolle demokratische Kontrolle über das Lobbying-Geschäft. Dies soll mit EU-Gesetzen zur Auskunftspflicht der Brüsseler LobbyistInnen und durch bessere Transparenz ihrer Einflüsse ermöglicht werden.

Wir fordern ein Europa,

 in dem militärische, sexualisierte und strukturelle Gewalt gesellschaftlich geächtet wird. Das schließt Pornographie, Prostitution und religiös motivierte Gewalt gegen Frauen ein.

 das allen das Recht auf Arbeit und soziale Sicherheit garantiert;

 das die Rechte auf Selbstbestimmung in Bezug auf Sexualität, Schwangerschaft und die Wahl der Lebensweise garantiert;

 mit einer konsequenten Trennung von Staat und Religion;

 der offenen Grenzen für alle, die in Europa Zuflucht suchen, weil sie anderswo verfolgt, bedroht oder benachteiligt werden;

 mit sauberer Luft, sauberem Trinkwasser und unbelasteten Lebensmitteln;

 des strikten Individualprinzips bei allen Steuern und sozialen Sicherungssystemen.

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