
- •Л.Н. Селюжицкая Deutsche Wirtschaftssprache für Wirtschaftsstudenten
- •Thema I. Die Wirtschaftslehre Wortschatz
- •Text 2. Wirtschaften und ökonomisches Prinzip
- •Thema II. Bedürfnisse, Bedarf, Nachfrage Wortschatz
- •Text 3. Bedarf und Nachfrage.
- •Thema III. Güter und Güterarten Wortschatz
- •Thema IV. Markt Wortschatz
- •Polylog
- •Text 3. Arten der Märkte
- •Thema V. Wirtschaftssysteme Wortschatz
- •Text 1. Die freie Marktwirtschaft
- •Text 2. Zentralverwaltungswirtschaft
- •Vorteile der Zentralverwaltungswirtschaft
- •Nachteile der Zentralverwaltungswirtschaft
- •Text 3. Die soziale Marktwirtschaft
- •Thema VI. Unternehmen Wortschatz
- •P a u l: So, der Unterschied zwischen Betrieb und Unternehmen ist mir jetzt klar. Und wann spricht man von einer Firma?
- •Text 2. Die Firma
- •Thema VII. Ökonomie und Ökologie Wortschatz
- •Thema VIII. Geld Wortschatz
- •Inflation
- •Deflation
- •Thema IX. Banken Wortschatz
- •Einlagen
- •Kredite
- •Литература
Einlagen
Jene einer Bank leihweise übertragenen Gelder nennt man Einlagen. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal der Einlagen liegt darin, wie lange der Kunde seiner Bank das augenblicklich nicht benötigte Geld überläßt.
Sichteinlagen oder täglich fällige Gelder: Für diese Einlagen können die Banken keinen hohen Zins zahlen, denn sie wissen nicht, wie lange das Geld bei ihnen bleibt. Laufende Konten oder Privatkonten, auf denen Sichteinlagen gut geschrieben werden, sind deshalb die Arbeitskonten “des Privatmannes und der Wirtschaft, über die der laufende Zahlungsverkehr abgewickelt wird.
Termineinlagen: Sie stehen der Bank für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung oder können mit einer bestimmten Frist gekündigt werden. Deshalb spricht man von Fest- und Kündigungsgeld. Sie bleiben bis zum Ablauf der Festlegungsfrist bzw. bis zur vereinbarten Zeit nach der Kündigung auf dem Konto stehen.
Spareinlagen: Je länger sie der Bank überlassen werden, je länger also ein Kredirinstitut mit dem Geld arbeiten kann, und so höher sind die Zinsen, die der Kunde bekommt. Und darin liegt der Anreiz der Bank das Geld so lange wie möglich zu überlassen.
Kredite
Die Kreditinstitute nehmen nicht nur Einlagen entgegen und verzinsen sie, sondern sie versorgen Wirtschaft und Haushalte auch mit Krediten. Das Wort „Kredit“ ist abgeleitet aus dem Lateinischen, von „credere“, das heißt „vertrauen“. Die Arten von Krediten sind:
– Der Kontokorrentkredit – auch Buchkredit. In diesem Fall stellt die Bank dem Kreditnehmer Geld auf seinem Kontokorrentkonto zur Verfügung (das heißt auf seinem laufenden Geschäftskonto);
– Der Diskontokredit. Ein Teil der Warenumsätze wird mit Wechseln finanziert. Der Inhaber solcher Wechsel kann diese nun an eine Bank verkaufen. Die Bank legt die Schuldsumme unter Abzug von Zinsen bis zum Fälligkeitstage aus. Man nennt diesen Vorrang - einen Wechsel diskontieren;
– Der Lombardkredit. Es handelt sich um einen Kredit, bei dem der Kreditnehmer der Bank ein leicht verkaufliches Pfand, z.B. Wertpapiere oder Rohstoffe, als Sicherheit überträgt. Zahlt der Kunde den Kreditbetrag nicht zum vereinbarten Termin zurück, so kann die Bank das Pfand veräußern;
– Der Avalkredit. Hier übernimmt die Bank gegenüber dem Gläubiger eines Kunden die Bürgschaft, dass bestimmte Schulden dieses Kunden pünktlich bezahlt werden;
– Dispositionskredite. Hierunter versteht man Überziehungskredite, mit denen die Banken Privatpersonen ermöglichen, einen kutzfristigen Kreditbedarf im Rahmen der häuslichen Geldwirtschaft zu decken. Die Bank bietet Kredite den Kunden an, die über ein regelmäßiges Einkommen verfügen. Der Kunde überzieht dann sein Konto bis zu einem festgelegten Höchstbetrag ohne vorherige Ankündigung und ohne Formalitäten. Die Banken verlangen für diese Kredite keine Sicherheiten;
- Das persönliche Darlehen. Es sind Kredite, die Privatpersonen ohne besondere Sicherheiten für persönliche Zwecke, vor allem für größere Anschaffungen eingeräumt werden.
Fragen zum Text:
Wie nennt man Banken?
Welche Geschäfte sind die wichtigste Geschäfte der Banken?
3. Was versteht man unter Einlagen?
4. Welche Arten von Einlagen unterscheidet man?
5. Was bedeutet das Wort Kredit?
6. Welche Kredite gibt es? Beschreiben Sie kurz jede Art?
Text 2. Börse
Die Börse entwickelte sich aus früheren Messen und Märkten; erste Börsen in Deutschland entstanden zu Ende des 16.Jahrhunderts. Die Börse ist ein besonderer Markt. Hier treffen sich Anbieter und Nachfrager zusammen, um Wertpapiere, Waren oder Devisen zu handeln, die in der Börse selbst gar nicht verfügbar sind, d.h. an Ort und Stelle nicht geprüft werden können.
Bei Warenbörsen wird zwischen Produktenbörsen und Warenterminbörsen unterschieden. Produktenbörsen dienen dem Handel von Waren, insbesondere von landwirtschaftlichen Produkten, die sofort geliefert werden sollen. Bei Warenterminbörsen werden Verträge abgeschlossen, die nicht sofort, sondern zu einem späteren Termin erfüllt werden müssen.
Handelsobjekte der Devisenbörse sind Devisen, also auf fremde Währung laufende Forderungen.
Auf der Effekten-oder Wertpapierbörse werden zum Börsenhandel zugelassene Kapitalwertpapiere, insbesondere Aktien gehandelt.
Der Preis, der sich an der Börse für die gehandelten waren oder Werte bildet, ergibt sich ausschließlich aus den Forderungen der Anbieter und den Vorstellungen der Nachfrager.
Die Börse wird als Veranstaltung von einem Börsenträger errichtet, der für die ordnungsgemäße Abhaltung und Durchführung sorgt. Solche Börsenträger sind z.B. Industrie- und Handelskammern oder Börsenvereine. Nur ein ganz enger Personenkreis ist jeweils berechtigt, Geschäfte an der Börse abzuwickeln. Die größte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit genießen die Wertpapierbörsen, deren Aktivität täglich in Funk und Fernsehen übertragen und in vielen Tageszeitungen dargestellt wird.
Fragen zum Text:
1. Wann entstand die erste Börse in Deutschland?
2. Was ist eigentlich die Börse?
3. Wer trifft an der Börse zusammen?
4. Was sind Handelsobjekte der Devisenbörse?
5. Von welchen Faktoren hängen Preisvorstellungen an der Börse ab?
6. Welche Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit genießen die Wertpapierbörsen? Und warum?
Text 3. Deutsche Bundesbank
Wesen. Die Deutsche Bundesbank ist nach dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1957 eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital steht dem Bund zu, ihr vorläufiger Sitz ist Frankfurt am Main. Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank heißen Landeszentralbanken. Gemäß §8 Abs.1 unterhält die Deutsche Bundesbank je eine Hauptverwaltung mit der Bezeichnung Landeszentralbanken für den Bereich:
1) des Landes Baden-Würtemberg;
2) des Freistaates Bayern;
3) der Länder Berlin und Brandenburg (Sitz Berlin);
4) der Freien Hansestadt Hamburg und der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt;
5) der Freien und Hansestadt Hamburg und der Länder Mecklenburg-Vorpommern; und Schleswig-Holstein (Sitz Hamburg);
6) des Landes Hessen;
7) des Landes Nordrhein-Westfallen;
8) der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland (Sitz Mainz);
9) des Freistaates Sachsen und des Landes Thüringen (Sitz Leipzig).
Die Bundesbank unterhält ein Netz von Zweiganstalten zur Sicherstellung der Versorgung mit Notenbankdienstleistungen. In jeder Hauptstadt gibt es eine Hauptstelle der Deutschen Bundesbank, die die Geschäfte mit den Kreditinstituten der Landeshaupstadt und Umgebung tätigt und dem jeweiligen Land als „fiscal agent“ zur Verfügung steht.
Organe. Als Organe sind der Zentralbankrat, das Direktorium und die Vorstände der Landeszentralbanken gesetzlich bestimmt.
Der Zentralbankrat bestimmt die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank und stellt als oberstes Organ auch Rechtlinien für die Geschäftsführung und Verwaltung auf und grenzt die Zuständigkeit des Direktoriums und der Vorstände der Landeszentralbanken ab. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, den weiteren Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der Landeszentralbanken.
Das Direktorium ist ein ausführendes Orgen. Es leitet und verwaltet die Bundesbank und führt die Beschlüsse des Zentralbankrats aus. Es besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Bundesbank und sechs weiteren fachlich geeigneten Mitgliedern. Alle Mitglieder des Direktoriums werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhören des Zentralbankrats bestellt.
Der Vorstand der Landeszentralbank führt die Geschäfte und Verwaltungsarbeiten aus, die in den Bereich seiner bank fallen. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten und kann noch um ein Mitglied oder zwei Mitglieder erweitert werden. Der Präsident wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesrats und der zuständigen Landesregierungen und nach Anhören des Zentralbankrats bestellt. Bei den länderübergreifenden Hauptverwaltungen mssen sich die betroffenen Länder auf einen gemeinsamen Vorschlag für den Präsidenten der LZB einigen.
Die übrigen Mitglieder werden vom Präsidenten des Zentralbankrats bestellt. Der vorstand der Landeszentralbank wird in Fragen der Währungs-und Kreditpolitik von einem Beirat beraten, der bis zu vierzehn Mitglieder haben soll.
Aufgaben. Die Deutsche Bundesbank hat eine derifache Aufgabe:
– Als Notenbank hat sie den Geldumlauf zu bestimmen und für die Stabilität der Währung zu sorgen (Hüterin der Währung);
– Als Bank der Banken ist sie die Kreditgeberin für die Banken und hat fr die Durсhführung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland zu sorgen;
- Als Bundesвank ist sie Kassenhalterin und Kreditgeberin des Bundes und der Länder.
Wiederholungsaufgaben zum Thema „Banken“:
|