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Мельникова Н.С. Методические указания и контрол...doc
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01.01.2020
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Internationalisierung des Finanzhandels

Die Gesamtheit der nationalen Finanzsysteme und ihre Interaktion bezeichnet man auch als das globale (internationale) Finanzsystem. Außerdem treten hier Nationen auch als internationale Gläubiger und Schuldner auf.

Unternehmer mit profitablen Projekten können sich im Ausland verschulden, wenn die inländische Ersparnis nicht ausreichend groß ist, um alle profitablen Investitionsprojekte im Inland mit Kapital zu versorgen. Ein Akteur im globalen Finanzsystem ist der Internationale Währungsfonds (IWF). Dem IWF werden folgende Aufgaben zu geschrieben: Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Währungspolitik, Ausweitung des Welthandels, Stabilisierung von Wechselkursen, Kreditvergabe, Überwachung der Geldpolitik, Technische Hilfe.

Lexikalisches Kapitel für Studenten in der Fachrichtung „Rechtswissenschaften“

Lesen Sie bitte die untenstehenden Texte und übersetzen Sie die! Machen sie bitte kurze Nacherzahlung!

Juristen im Staatsdienst

Die klassische Juristenausbildung ist zweistufig: Sie umfasst ein Studium der Rechtswissenschaft und eine 2-jährige praktische Ausbildung in verschiedenen Tätigkeitsfeldern des Juristen (Referendariat). Jeder dieser Ausbildungsabschnitte endet mit staatlichen Prüfungen zum Erwerb der akademischen Grade des ersten und des zweiten Staatsexamen. Der Jurist ist breit in den drei großen Rechtsgebieten (Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht) ausgebildet („Volljurist“) und kann jeden der klassischen juristischen Berufe ergreifen („Einheitsjurist“).

Seit Ende des 20. Jahrhunderts gibt es daneben neue Studiengänge (z.B. Wirtschaftsrecht), deren Inhalte von der traditionellen Ausbildung zum Juristen abweichen. Diese Studiengänge sind auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt und haben eine von Grund auf andere Qualifikation zum Ziel.

Studium der Rechtswissenschaft

Das klassische Studium der Rechtswissenschaft (lateinisch „iura“ - die Rechte) wird in Deutschland ausschließlich von Universitäten angeboten.

Erste Staatsprüfung

Diese Staatsprüfung ist Voraussetzung für die weitere Ausbildung zum Volljuristen und damit für den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Höherer Verwaltungsbeamter).

Die in der Ersten Staatsprüfung zu erbringenden Prüfungsleistungen unterscheiden sich je nach Bundesland; in der Regel sind mehrere umfangreiche Klausuren und eine mehrstündige mündliche Prüfung zu absolvieren, daneben wird in manchen Bundesländern auch das Verfassen einer wissenschaftlichen Hausarbeit zu einem vorgegebenen Thema verlangt.

Vorbereitungsdienst

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Ersten Staatsprüfung haben die Absolventen das Recht, am zweiten Ausbildungsabschnitt der staatlichen Juristenausbildung teilzunehmen, dem juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat). Das Ziel der Referendarzeit ist die praktische Anwendung des im Studium erworbenen Wissens und die Vertiefung der Kenntnisse in ausgewählten Gebieten, vor allem im Prozessrecht.

Das Referendariat dauert mindestens zwei Jahre und umfasst mehrere „Stationen“, in denen der Referendar die Arbeit in den verschiedenen juristischen Berufen erlernen soll. Zwingend ist je eine Station bei einem Gericht, bei einer Verwaltungsbehörde und bei einem Rechtsanwalt; außerdem müssen die drei Hauptgebiete des Rechts mit je einer Station abgedeckt werden: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.

Zweite Staatsprüfung

Den Abschluss des Referendariats bildet die Zweite Juristische Staatsprüfung (weitere Bezeichnungen: Zweites Juristisches Staatsexamen, Assessorexamen, Großes Juristisches Staatsexamen). Der Referendar muss mehrere umfangreiche Klausuren schreiben, eine mündliche Prüfung absolvieren und (außer in Bayern) einen Aktenvortrag halten.

Die zweite Staatsprüfung wird von einer staatlichen Behörde abgenommen.

Mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung erlangt man die „Befähigung zum Richteramt“ und die „Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst“, die zugleich Voraussetzung ist für die Zulassung als Rechtsanwalt, für die Einstellung als Staatsanwalt, für den höheren Staatsdienst und für andere juristische Berufe.

Absolventen der Zweiten Staatsprüfung sind berechtigt, die Bezeichnung Volljurist bezeichnet - dieser Begriff ist allerdings kein offizieller Titel und auch keine geschützte Berufsbezeichnung.

Wirtschaftsjuristen

Die Bezeichnung "Wirtschaftsjurist" ist seit einiger Zeit nicht mehr nur eine Berufsbezeichnung für Juristen, die sich hauptsächlich mit Wirtschaftsrecht beschäftigen. Neben der klassischen Juristenausbildung gibt es seit einigen Jahren neuere Ausbildungsgänge, die mit dem akademischen Grad Dipl.-Wirtschaftsjurist abschließen.

Berufswahl

Typische Berufe der Volljuristen sind Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt, Notar und höherer Verwaltungsbeamter. Viele Juristen arbeiten in Rechtsabteilungen mittlerer und größerer Unternehmen hier insbesondere die Wirtschaftsjuristen . Zudem ist eine bedeutende Zahl von Juristen im operativen Geschäft und in der Leitung von Unternehmen tätig.

Rechtsberatung und Juristensprache

Die Notwendigkeit, sich bei Rechtssachen exakt und möglichst unzweideutig auszudrücken, hat zu einer sehr ausgeprägten Fachsprache der Juristen geführt. Sie wird umgangssprachlich oft Juristendeutsch bzw. Juristenlatein genannt. Viele in der Alltagssprache synonym gebrauchte Begriffe - zum Beispiel Eigentum/Besitz oder Darlehen/Leihe/Miete - haben in der Sprache der Juristen eigene, klar von einander getrennte Begrifflichkeiten, die der breiten Bevölkerung so nicht bekannt sind.

Kontrollarbeiten für Jurastudenten