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Мельникова Н.С. Методические указания и контрол...doc
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1. Wiederholen sie bitte den Artikelgebrauch bei geographischen Namen. Setzen Sie den Artikel richtig ein!

1. Auf unsere Reise in …… BRD wollten wir …. Berlin besuchen.

2. …… 1218 gegründete …. Rostock entwickelte sich zu einer der grössten Hafenstädte an …… Ostsee.

3. Wegen seiner Lage an Wald und Wasser trägt …. alte Schwerin den Beinamen “Stadt der Seen und Wälder“ .

4. …… industrielle Magdeburg neben … Dresden und …. Hamburg ist die bedeutendste Stadt an … Elbe.

5. Als Reiseziel ist …. Harz heute durch seine landschaftliche Schönheit besonders beliebt.

6. Rund um … Müritz entstand 1962 ein Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung.

Test 2: Was weiss ich über Deutschland?

1. Wo liegt Deutschland?

  1. im Herzen Europas

  2. in der Mitte der BRD

  3. im Süden von Berlin

  4. in der Europäischen Union

2. An wie viele Länder grenzt Deutschland?

  1. 5

  2. 8

  3. 10

  4. 9

3. Das grösste Bundesland der BRD ist ……..

a) Nordrhein-Westfalen

b) Brandenburg

c) Bayern

d) Mecklenburg-Vorpommern

4. Düsseldorf ist die Hauptstadt von ..

  1. Rheinland-Pfalz

  2. Sachsen

  3. Nordrhein-Westfalen

  4. Baden-Württemberg

5. Wie heisst das Bundesland mit der Hauptstadt Erfurt?

  1. Schleswig-Holstein

  2. Bayern

  3. Niedersachsen

  4. Thüringen

6. Nennen Sie alle Stadtstaaten!

  1. Hannover, Frankfurt, Wiesbaden

  2. Hannover, Bremen, Berlin

  3. Hannover, Berlin, Hamburg

  4. Bremen, Berlin, Hamburg

7. Deutschland ist ein Bundesstaat. Aus welchen Bundesländern besteht es? Nennen Sie bitte alle!

8. Wie heissen die grössten Flüsse?

  1. der Bodensee und der Rhein

  2. der Bodensee und die Elbe

  3. die Nordsee und die Ostsee

  4. der Rhein und die Elbe

9. Wann wurde Deutschland wiedervereinigt?

a)1990

b)1987

c)1991

d)1989

10. Wie heisst das deutsche Parlament?

a)der Bundesrat

b)die Bundesregierung

c)der Bundestag

d)das Bundesland

11. Wer ist das Staatsoberhaupt?

a)der Bundeskanzler

b)der Bundespräsident

c)das Bundesgesetz

d)der Bundesminister

12. Wer leitet die Regierung?

a)das Kabinett

b)der Bundeskanzler

c)die Bundeskanzlerin

d)der Bundespräsident

Lexikalisches Kapitel für Studenten in der Fachrichtung „Management“

(auf Bundes- und Kommunalebene)

Lesen Sie bitte die untenstehenden Texte und übersetzen Sie die! Machen Sie bitte kurze Nacherzählung!

Der öffentliche Dienst

Unter der Bezeichnung öffentlicher Dienst versteht man die Tätigkeit der Beamten (und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen wie Richter, Soldaten und Rechtsreferendaren), Angestellten und Arbeiter von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung, fachlichen Leistung, seiner religiösen Bekenntnis, seiner Abstammung und politischen Anschauung Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Ende 2005 arbeiteten rund 4,6 Millionen Menschen in Deutschland im öffentlichen Dienst, die Zahl der Beschäftigten ist seit vielen Jahren rückläufig.

Zum öffentlichen Dienst gehören beispielsweise neben der Tätigkeit in der Verwaltung meist die Arbeit in Schulen, Hochschulen, Wasserversorgungsbetrieben und staatlichen Krankenhäusern. Die Müllabfuhr und Verkehrsbetriebe sind oft schon privatisiert. Zum öffentlichen Dienst im weiteren Sinne gehört auch die Sozialversicherung (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) sowie die Tätigkeit in öffentlich-rechtlichen Sparkassen und der Bundesbank.

Der öffentliche Dienst umfasst 2 Gruppen von Beschäftigten: die Beamten einerseits und die Angestellter und Arbeiter andererseits.

Beamte

Der Beamte steht zu seinem Dienstherrn (Kommunen, Bundesländer, der Bund oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältniss. Der Bundespräsident ernennt z.B. die Bundesrichter, die Beamten und die Offiziere der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland. Ohne eine Ernennung durch den Bundespräsidenten können diese Leute keine Beamten werden. Laut dem Grundgesetz der BRD gibt es besondere Beamtengesetze, die überall in Deutschland für den Beamtentum gelten.

Der Beamte wird nach seiner Ausbildung und dem Bestehen der Probezeit auf Lebenszeit ernannt. Der Beamte ist verpflichtet, vor seiner Ernennung den Diensteid zu leisten. Der Staat ist verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie auf Lebenszeit Lebensunterhalt zu gewähren, der seinem Amt ausgehend vom Lebensstandart angemessen ist. Das gilt auch für den Ruhestand des Beamten und für den, dass er dienstunfähig wird.

Der Beamte ist verpflichtet, sein Amt parteipolitisch neutral zu führen. Wichtige Amtspflichten der Beamten sind uneigennützige Amtsausübung, Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten und Befolgung ihrer Anordnungen, Amtsverschwiegenheit und Genehmigung zu Aussagen vor Gericht. Genehmigungspflichtig ist Übernahme eines Nebenamtes, einer Nebentätigkeit mit Vergütung. Genehmigungsfrei sind eigene Vermögensverwaltung, wissenschaftliche, schriftstellerische und kulturelle Tätigkeit sowie unentgeltliche Tätigkeit in Gewerkschaften und Berufsverbände. Belohnungen und Geschenke dürfen nur mit der Zustimmung der obersten Dienstbehörde angenommen werden, ausländische Titel, Orden und Ehrenzeichen Genehmigung des Bundespräsidenten.

Die Beamten dürfen sich zu Gewerkschaften zusammenschliessen, aber sie dürfen nicht streiken. Alle Streitfragen regeln die Beamtengewerkschaften mit der Regierung und dem Parlament durch Verhandlungen.

Angestellte und Arbeiter

Neben den Beamten gehören zum öffentlichen Dienst Angestellte und Arbeiter, die für bestimmte Aufgaben eingestellt werden. Die Angestellten sind überwiegend geistig tätig, wärend die Arbeiter überwiegend manuell-körperlich arbeiten.

Das privatrechtliche Dienstverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern wird durch Tarifverträge und einzelne Arbeitsverträge geregelt. Bis 2005 galten für den öffentlichen Dienst einheitliche Tarifverträge, der bekannteste war der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Nach über 14-wöchigen Streiks im öffentlichen Dienst der Länder haben sich die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder am 19. Mai 2006 in Potsdam auf einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geeinigt. Dieser sieht bei einer einheitlichen Entgelttabelle jedoch unterschiedliche Arbeitszeiten von 38,70 bis 40,1 Wochenstunden in den Ländern West vor.

Die Angestellten und Arbeiter müssen Beiträge zur Sozialversicherung entrichten und werden nicht auf Lebenszeit eingestellt. Sie haben Recht zu streiken, um bessere Arbeitsbedingungen insbesondere einen höheren Lohn, durchzusetzen. Für politische Ziele darf man nicht streiken.

Zu wichtigsten Pflichten der Angestellten und Arbeiter sowie Beamten gehören Amtsverschwiegenheit, Unbestechlichkeit und Verfassungstreue.

Laufbahngruppen

Das deutsche Bundesrecht kennt 4 Laufbahngruppen: den einfachen, den mittleren, den gehobenen und den höheren Dienst. Der Beamte kann innerhalb seiner Laufbahngruppe durch Beförderung vorwärtskommen. Bei der Beförderung ist das Leistungsprinzip zu beachten. Jedes Amt der Laufbahngruppe ist tz durch laufen. Springbeförderungen sind in der Regel unzulässig.

Voraussetzungen für eine Einstellung in die jeweilige Laufbahngruppe oder für den Aufstieg von einer Laufbahngruppe in die nächste sind ein entsprechender Bildungsabschluss, eine erfolgreiche Laufbahnprüfung und entsprechende Berufserfahrungen.

Aus- und Fortbildung im öffentlichen Dienst

Der einfache Dienst benötigt keine Verwaltungsausbildung. Erforderlich ist nur der erfolgreiche Abschluss einer Hauptschule.

Der mittlere Dienst benötigt Verwaltungsausbildung (Haupt- oder Realschule) und auch in Anspruch gegen 2 Jahre genommene praktische Ausbildung in der Behörde.

Der gehobene Dienst wird 3 oder 4 Jahre lang an der Hochschule oder Fachhochschule ausgebildet. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Ausbildung ist das Abitur.

Der höhere Dienst wird an der Universität ausgebildet( z. B. gesamte juristische Ausbildung dauert in der Regel 7-8 Jahre).

Mit der Ausbildung ist das Lernen nicht abgeschlossen. Da sich die Welt laufend ändert und damit die Verwaltung ständig vor neuen Aufgaben steht, müssen die Angehörigen des öffenlichen Dienstes lebenslang fortgebildet werden.

Übungen zum Text