
- •Untermietvertrag über wohnraum
- •§ 1 Mietgegenstand
- •§ 2 Miete
- •§ 3 Betriebskosten
- •§ 4 Entrichtung der Miete und sonstiger Kosten
- •§ 5 Mietdauer
- •§ 6 Sicherheitsleistung
- •§ 7 Fristlose Kündigung
- •§ 8 Instandhaltung und Instandsetzung, Bagatellschäden
- •§ 9 Verkehrssicherungspflichten
- •§ 10 Schönheitsreparaturen
- •§ 11 Tierhaltung
- •§ 12 Betreten der Mietsache
- •§ 13 Schlüssel
- •§ 14 Hausordnung
- •§ 15 Personenmehrheit als Untermieter
- •§ 16 Haftung für Schäden
- •§ 17 Rückgabe der Mietsache
- •§ 18 Salvatorische Klausel
- •Anlage 1
- •Anlage 2
- •Hausordnung
- •Zusatzanlage
- •Betriebskostenverordnung
- •§ 1 Betriebskosten
- •§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Anlage 1
Übergabeprotokoll
Hinweis:
Alle Eintragungen und Änderungen des Vertrages sind gleichlautend sowohl in dem für den Hauptmieter als auch in dem für den Untermieter bestimmten Vertragstext vorzunehmen.
An dem mit 0 bezeichneten Stellen ist das Gewünschte unbedingt anzukreuzen.
Die Wohnung in der (___)-straße (___), (___) Geschoss, (___) besteht aus folgenden Räumen:
(___).
0 Der Untermieter hat ein Nutzungsrecht bezüglich folgender Gemeinschaftsanlagen:
(___).
0 Diese haben folgende Ausstattungen:
(___).
Hauptmieter und Untermieter haben gemeinsam die Räume nebst allen Anlagen und Einrichtungen begangen und besichtigt. Dabei wurden folgende Mängel festgestellt:
0 keine
0 folgende Mängel:
(___)
(___)
(___)
(___)
(___).
Die Zählerstände wurden abgelesen wie folgt:
0 Strom (___),
0 Gas (___),
0 Öl (___),
0 Wasser (___),
0 Heizung(___).
Ort, Datum_________________
Ort, Datum_________________
_________________ (______)
_________________ (______)
Anlage 2
Hausordnung
Die Hausbewohner sind untereinander zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Sorgfalt verpflichtet.
1. Störende Geräusche, durch die Mitbewohner belästigt werden und die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu unterlassen.
2. In den Ruhezeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22.00 bis 7.00 Uhr ist im Interesse aller Mieter unbedingte Ruhe einzuhalten. In diesen Ruhezeiten ist das Musizieren untersagt. Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte, Platten- und CD-Spieler und ähnliche Geräte sind auf Zimmerlautstärke zu beschränken. Die Benutzung dieser Geräte im Freien (Balkon, Garten usw.) darf andere Hausbewohner und Nachbarn nicht stören.
3. Über zulässige Feiern sind die übrigen Mieter vorab und hinreichend zu informieren. Auf jeden Fall ist die Ruhezeit ab 22.00 Uhr einzuhalten.
4. Das Grillen ist im Interesse der Mitbewohner auf Balkonen oder unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Flächen nicht gestattet.
5. Zum Schutz der Hausbewohner sind die Haus- und Hoftüren von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr verschlossen zu halten. Das Abschließen ist Sache der im Erdgeschoss wohnenden Mieter, sofern das Schließen nicht durch den Hauswart besorgt wird. Jeder Mieter, der nach der oben bestimmten Zeit ein- und ausgeht, hat die Türen ordnungsgemäß zu verschließen; diese Sorgfaltspflicht obliegt ihm auch dann, wenn seine Angehörigen, Besucher usw. nach 22.00 Uhr ein- oder ausgehen.
6. In den zu gemeinschaftlichem Gebrauch bestimmten Räumen und Anlagen dürfen Gegenstände aller Art, insbesondere Fahrräder, Mopeds, Motorräder und sonstige Fahrzeuge, sowie Kinderwagen, ohne vorherige Genehmigung des Vermieters nicht abgestellt werden. Das gilt auch für das Abstellen von Fahrzeugen und anderen Gegenständen außerhalb des Hauses auf dem Grundstück.
7. Sämtliche Fenster - auch Dach- , Gang- und Kellerfenster - sind bei Unwetter sofort zu schließen. Bei starkem Frost müssen die entsprechenden Räume so beheizt werden, dass die Wasserleitungen nicht einfrieren.
8. Der Mieter hat Schäden an der Treppenhausbeleuchtung unverzüglich dem Vermieter zu melden.
9. Um Ungeziefer zu vermeiden und einen ordentlichen Hygienestandard zu gewährleisten, sind Küchenabfälle regelmäßig fortzuschaffen. Hausmüll muss zerkleinert und je nach Abfallart in die jeweils bereitgestellte Tonne entleert werden. Glühende Asche gehört nicht in die Mülltonne.
10. Teppiche, Decken u.a. Gegenstände sind nur auf dem Hof oder an einem sonst dafür bestimmten Ort auszuklopfen. Das Ausklopfen auf dem Balkon oder vor beziehungsweise aus dem Fenster ist nicht erlaubt.
11. Um einen Brand zu vermeiden, sind Keller, Speicher und ähnliche Räume nicht mit offenem Licht zu betreten. Leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten dürfen dort nicht aufbewahrt werden.
12. Alle polizeilichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere jene zum Feuerschutz, sind vom Mieter auch dann zu beachten, wenn sie in dieser Hausordnung nicht ausdrücklich erwähnt sind.
13. Das Anbringen von Schildern bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.