
- •Texte für zusätzliches Lesen Abteil I Text 1. Ein ausblick auf die entwicklung der weltwirtschaft
- •Text 2. Einleitung in die wirtschaftslehre
- •Text 3. Wesen und aufgaben der wirtschaft
- •Text 4. Die deutsche wirtschaft von heute
- •Text 6. Wesen der zentralverwaltungswirtschaft
- •Text 7. Was man wissen muss, um einen markt zu beurteilen
- •Text 8. Markt und preisbildung
- •Text 9. Unternehmen und andere wirtschaftseinheiten
- •Text 10. Betrieb, unternehmung und unternehmer
- •Text 11. Arten von unternehmungen
- •Text 12. Firma
- •Text 13. Wirtschaftsgüter des unternehmens
- •Text 14. Unternehmensstrategien
- •Text 15. Aus- und weiterbildung von führungskräften als aufgabe der unternehmensführung
- •Text 16. Ziele der aus- und weiterbildung von führungskräften
- •Text 17. Der personalbedarf der unternehmung
- •Abteil II Text 18. Management
- •Text 19. Der anwendungsbereich des marketings
- •Text 20. Die vertriebskanäle
- •Text 22. Preispolitik
- •Text 23. Kaufverträge
- •Text 24. Public relations
- •Text 25. Werbung entscheidet über marktanteile
- •Text 26. Wettbewerb
- •Text 27. Messen in deutschland
- •Text 28. Der wandel der messeszene
- •Text 29. Magdeburg «tafelt» auf!
Text 12. Firma
Die Firma, das heißt die Bezeichnung eines Untenehmens, besteht aus einem Firmenkern und einem Firmenzusatz, der auf den Geschäftszweig oder das Produkt hinweist. Folgende Arten von Firmierungen sind möglich:
– Die Personenfirma enthält einen oder mehrere Personennamen, das heißt den oder die Namen des Unternehmers oder der Unternehmer
– Die Sachfirma besteht aus dem Gegenstand der Unternehmung, das heißt sie nennt den Bereich, in dem das Unternehmen wirkt
– Die gemischte Firma enthält Personennamen und den Gegenstand der Unternehmung.
Mit dem Namen eines Unternehmens ist sein Ruf verbunden. Deshalb gibt es bei der Auswahl eine Reihe von Grundsätzen zu beachten:
1. Firmenwahrheit: Der Name des Unternehmens muß mit dem bürgerlichen Namen des Unternehmers und mit dem Gegenstand des Unternemens übereinstimmen.
2. Firmenklarheit: Der Name der Unternehmung muss unmissverständlich sein. Der Zusatz darf keine Verhältnisse andeuten, die tatsächlich nicht bestehen.
3. Firmenausschließlichkeit/Firmenschutz: jede Firma darf von keinem anderen Unternehmen benutzt werden. Jedes neue Unternehmen muss sich vor Ort erkundigen, ob der geplante Name bereits existiert. Überregionale Unternehmungen müssen dafür sorgen, dass Verwechslungen mit anderen Firmen ausgeschlossen sind.
4. Firmenbestätigkeit: Wechselt der Inhaber eines Unternehmens, steht es dem neuen Egentümer frei, den alten Namen weiterzuführen. Der alte Eigentümer oder seine Erben müssen dem zustimmen. Die Firma kann auch einen neuen Zusatz bekommen, der das neue Verhältnis angibt, zum Beispiel, Hans Koch, Inhaber Jost Braun.
5. Firmenöffentlichkeit: Die Öffentlichkeit muss über den Namen des Unternehmens unterrichtet werden.
Fragen zum Text:
Worin besteht eine Firma?
Welche Arten von Firmierungen sind möglich?
Was ist bei der Auswahl des Namens eines Unternehmens zu beachten?
Was heißt “Firmenausschließlichkeit”?
Wie erklärt man die Begriffe “Firmenbestätigkeit” und “Firmenöffentlichkeit”?
Text 13. Wirtschaftsgüter des unternehmens
Wirtschaftsgüter oder knappe Güter sind der Inhalt wirtschaftlichen Handelns. Sie sind, im Gegensatz zu freien Gütern, grundsätzlich nur in beschränktem Maße vorhanden. Die Knappheit der Güter ist durch ihr begrenztes Naturvorkommen verursacht, wie bei Rohöl, Kohle oder Schwermetallen. Die Tatsache, dass vielfältig notwendige Grundstoffe der Natur erst durch viel Mühe und Arbeit abgerungen werden müssen und dazu Arbeitskräfte und Arbeitsmittel eingesetzt werden müssen, die wiederum beschränkt sind ein weiterer Grund für diese Knappheit. Die Landwirtschaft gibt hierfür anschauliche Beispiele. Da also viele Güter knapp sind, ist der Mensch gezwungen zu wirtschaften und damit bei gegebenenen Mitteln einen möglichst hohen Output beziehungsweise eine hohe Ausbringung zu erlangen (Maximalprinzip des wirtschaftlichen Handelns) oder eine festgesetzte Leistung mit möglichst geringen Mitteln zu erreichen (Minimalprinzip des wirtschaftlichen Handelns).
Eine Einteilung von Wirtschaftsgütern kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen:
1. Sachen – Dienstleistungen – Rechte. Beispiele für Rechte sind Patente oder Markenzeichen, die Dienstleistungen können von der Bereitstellung von Informationen über die Reparatur von Autos bis zur Gewährung eines Kredits reichen.
2. Produktionsgüter – Konsunigüter. Während Konsumgüter direkt zur Befriedigung von menschlichen Bedürfnissen eingesetzt werden, (z. B. Lebensmittel), dienen Produktionsgüter zur Herstellung neuer Güter. Sie dienen der Befriedigung von Bedürfnissen nur indirekt (z. B. Werkzeuge).
3. Inputgüter – Outputgüter. Während Inputgüter (auch Einsatzgüter) im wirtschaftlichen Produktionsprozess genutzt werden, um andere Güter zu erstellen, sind Outputgüter (auch Ausbringungsgüter) das Ergebnis eines Produktionsprozesses.
4. Verbrauchsgüter – Gebrauchsgüter. Ob ein Wirtschaftsgut ein Verbrauchs- oder ein Gebrauchsgut ist, hängt davon ab, ob es bei seinem Einsatz nur einmal verwendet werden kann und dabei unter beziehungsweise in ein Produkt eingeht, so bei Rohmaterial, oder ob es wiederholt genutzt werden kann.
Fragen zum Text:
Was ist der Inhalt wirtschaftlichen Handelns?
Warum ist der Mensch gezwungen zu wirtschaften?
Was bedeuten die Begriffe das Maximal- und das Minimalprinzip des wirtschaftlichen Handelns?
Wie kann man Wirtschaftsgüter einteilen?
Wie unterscheidet man zwischen Verbrauchs- und Gebrauchsgütern?