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Transaktionskosten an den insgesamt anfallenden Aufwendungen mit der Anzahl der Wiederholungen sinkt.

Die Eigenschaften des betreffenden Gutes (betrifft die Vereinbarungs-, Abwicklungs-, Kontrollund Anpassungskosten). Bestimmte Güter sind deshalb nur schwer einer Transaktion über den Markt zugänglich, weil die Erfüllung der vereinbarten Leistung nur mit außerordentlich hohem Aufwand kontrolliert werden kann. Beispielsweise sind die Transaktionskosten für den Erwerb eines standardisierten Gutes gegen sofortige Bezahlung (etwa Tanken des Autos an einer Tankstelle) relativ gering. Der Erwerb von Dienstleistungen im Bereich von Forschung und Entwicklung über den Markt ist demgegenüber mit relativ hohen Transaktionskosten verbunden, da das Ergebnis von Forschungsund Entwicklungsaktivitäten nicht sicher prognostiziert werden kann und sich die entsprechende Leistung im Vorhinein nur entsprechend ungenau spezifizieren lässt.

Das Ausmaß spezifischer Aufwendungen und die Unsicherheit über das zukünftige Verhalten des Transaktionspartners (betrifft die Vereinbarungs-, Abwicklungs-, Kontrollund Anpassungskosten). Viele Austauschbeziehungen sind dadurch gekennzeichnet, dass Leistung und Gegenleistung nicht vollständig simultan erfolgen. Tätigt ein Transaktionspartner im Vertrauen auf eine spätere Gegenleistung spezifische („irreversible") Aufwendungen, die in anderen Transaktionsbeziehungen ökonomisch wertlos oder deutlich weniger wert sind, so wird er erpressbar, sofern in dem entsprechenden Vertrag nicht sämtliche Details erschöpfend geregelt sind (so genanntes „Hold-up-Problem"). In solchen Konstellationen kommt dann der Unsicherheit über das zukünftige Verhalten des Transaktionspartners eine wesentliche Bedeutung zu. Muss man damit rechnen, dass der Transaktionspartner die durch spezifische Aufwendungen gegebenen Ausbeutungsspielräume ausnutzt, so wird man dazu neigen, die entsprechende Transaktion zu unterlassen.

Diese Übersicht über verschiedene Bestimmungsfaktoren der Transaktionskosten macht deutlich, dass die Höhe der Transaktionskosten sowohl vorn Staat als auch von den beteiligten Akteuren beeinflusst werden kann. Der Staat kann etwa dadurch für relativ niedrige Transaktionskosten von Austauschbeziehungen der Privaten sorgen, indem er einen zweckmäßigen rechtlichen Rahmen schafft und für kostengünstige Möglichkeiten zur Durchsetzung der Property-Rights sorgt. Gelingt es den Akteuren, die Unsicherheit über das zukünftige Verhalten tatsächlicher oder potenzieller Transaktionspartner abzubauen, so kann auch dies eine wesentliche Verringerung der Transaktionskosten bewirken. In der wirtschaftlichen Praxis finden sich diverse Beispiele für organisatorische Arrangements, bei deren Anwendung eine Nutzung des Marktmechanismus auch für unvollständig

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spezifizierte Verträge und/oder bei Notwendigkeit eines hohen Maßes an irreversiblen Aufwendungen ökonomisch vorteilhaft ist. Solche Arrangements lassen sich in der Regel als Kombination von ,reiner’ Marktsteuerung und Hierarchie auffassen. Man kennzeichnet derartige Mischformen auch als „hybrid".

Beispiele für solche Mischformen von Marktsteuerung und hierarchischer Lenkung sind etwa:

Langfristige Rahmenverträge, in denen lediglich Grundprinzipien und nicht die konkreten Bedingungen für einen bestimmten Austausch geregelt sind, und die entsprechende Geschäftsbeziehungen mit anderen Partnern zulassen.

Kooperationsbeziehungen (z.B. im Bereich der Forschungund Entwicklung, Kartelle, Strategische Allianzen).

Franchise-Systeme; der Franchise-Nehmer ist unter der Marke bzw. entsprechend dem Geschäftskonzept des Franchise-Gebers tätig und durch den Franchise-Geber in seinem Geschäftsgebaren beschränkt.

Gemeinsames Eigentum an bestimmten Produktionsmitteln z.B. im Rahmen einer Genossenschaft (nicht-gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen, dessen Eigentümer Transaktionspartner der Genossenschaft sind), gegenseitige Kapitalbeteiligung, die Gründung eines gemeinsamen Tochter-Unternehmens (Joint Venture) bei grundsätzlicher Wahrung der rechtlichen Selbstständigkeit.

Je geringer die Transaktionskosten des Marktes, um so eher wird die Alternative „Markt" der internen Erstellung einer Leistung in einer „Hierarchie" vorgezogen und desto intensiver lassen sich die Vorteile einer Koordination über den Markt nutzen.

Beantworten Sie die Fragen:

1.Von wem kann die Höhe der Transaktionskosten beinflußt werden? 2.Wie kann sie beeinflußt werden?

3.Was versteht man unter Kombination von ,,reiner“ Marktsteuerung und hierarchischer Lenkung?

Text 5.

Was soll der Markt leisten?

Die Entdeckung, dass Marktprozesse dem Vorteil aller Beteiligten dienen können und dazu beitragen, die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt zu steigern, markiert die Geburtsstunde der modernen Volkswirtschaftslehre. Man verbindet diese Erkenntnis gewöhnlich mit dem Namen von Adam Smith und seinem 1776 erschienenen Werk „An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations", obwohl der belgische Arzt Bernard

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Mandeville in seiner berühmten, 1714 erschienenen Satire „Die Bienenfabel" zumindest das Grundprinzip der Wirkungsweise der ,unsichtbaren Hand' des Marktes schon Jahrzehnte vorher plastisch beschrieben hatte. Aus solchen Beschreibungen der Wirkungsweise von Marktprozessen ist das erwachsen, was man heute als „Funktionen des Wettbewerbs" bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um ,Aufgaben', welche die Gesellschaft dem Markt zugeordnet hätte, sondern um erfahrungsgestützte Erwartungen über Verlaufsmuster, die funktionierenden Märkten eigen sind. Das nachfolgend dargestellte Schema umfasst die

fünf wesentlichen Funktionen des Wettbewerbs und kann als (jedenfalls unter Ökonomen) allgemein anerkannt gelten. Demnach sollte ein funktionsfähiger Wettbewerb folgende Funktionen in zufrieden stellender Weise erfüllen:

I. Verteilung der Markteinkommen entsprechend der Marktleistung. Dabei bestimmt sich die Marktleistung nach der Produktivität bei der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen bzw. nach der Zahlungsbereitschaft der auf die hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichteten Nachfrage. Eine in diesem Sinne leistungsgerechte Entlohnung („Entlohnung nach dem Erfolg") bzw. die Verhinderung nichtleistungsgerechter Einkommen wird deshalb als erstrebenswert angesehen, weil sie mit relativ stark ausgeprägten Anreizen zur Leistungssteigerung verbunden ist. Die funktionelle Einkommensverteilung nach der Marktleistung impliziert nicht zwangsläufig ein ethisches Gerechtigkeitsprinzip und macht verteilungspolitische Eingriffe des Staates nicht unbedingt überflüssig. Die mit dieser Form der Leistungsgerechtigkeit verbundenen effizienzfördernden Anreize führen aber dazu, dass die für solche Umverteilungsmaßnahmen zur Verfügung stehende Masse relativ groß ausfällt. Die Verteilung entsprechend der Marktleistung stellt eine Form der „kom-mutativen" Gerechtigkeit dar; Grundsätze der kommutativen Gerechtigkeit sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich allein auf die Regeln für das Zustandekommen eines bestimmten Ergebnisses beziehen, das Ergebnis selbst aber nicht thematisieren („Gerechtigkeit durch Verfahren"). Man bezeichnet sie auch als ,,Längsschnitt“- Grundsätze der Gerechtigkeit. Im Gegensatz dazu stehen Grundsätze der „distributiven“ Gerechtigkeit, die allein das Ergebnis und nicht den zu Grunde liegenden Entstehungsprozess betrachten; sie werden auch als „Querschnittsgrundsätze“ gekennzeichnet.

II. Erstellung und Verteilung des Angebotes an Waren und Dienstleistungen entsprechend den Präferenzen der Konsumenten (Prinzip der Konsumentensouveränität). Hierdurch wird das Maß an individueller Bedürfnisbefriedigung im Rahmen der jeweiligen Faktorausstattung und der jeweiligen Einkommensverteilung maximiert.

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III. Lenkung der Produktionsfaktoren in ihre jeweils produktivste Verwendungsmöglichkeit. Ein solcher Einsatz der Produktionsfaktoren minimiert - bei gegebenem Produktionsvolumen und gegebener Produktionstechnik - die Gesamtkosten der Produktion bzw. maximiert die mit einer bestimmten Faktorausstattung erzielbare Wertschöpfung. Man bezeichnet die Aufteilung der Produktionsfaktoren auf die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten als „Faktorallokation".

IV. Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen (Anpassungsflexibilität). Die Wirtschaft soll sich durch den Wettbewerb derart an sich wandelnde Rahmenbedingungen (z.B. Veränderungen der Nachfragestruktur, der Produktionstechnik) anpassen, dass die drei zuerst genannten Aufgaben auch im Zeitablauf zufrieden stellend erfüllt sind.

V. Förderung des technischen Fortschritts bei Produkten und Produktionsmethoden. Da technischer Fortschritt definitionsgemäß den Output bzw. das Niveau der Bedürfnisbefriedigung bei gegebenem Input erhöht, wird durch Steigerung des technischen Fortschritts auch das Wachstum der gesellschaftlichen Wohlfahrt beschleunigt.

Neben diesen ökonomischen Funktionen wird dem Wettbewerb auch eine gesellschaftspolitische Bedeutung zugesprochen (Freiheitsfunktion des Wettbewerbs).

Märkte bzw. Wettbewerb sind untrennbar mit individueller Freiheit (= Abwesenheit von Zwang) verbunden. Denn Wettbewerb setzt das Vorhandensein von Handlungsalternativen, also von Freiheitsspielräumen (Freiheit zum Wettbewerb), voraus. Dies erfordert zum einen, dass die Marktteilnehmer Alternativen hinsichtlich ihres eigenen Verhaltens haben. So muss etwa gewährleistet sein, dass ein Nachfrager wählen kann, ob er ein bestimmtes Gut kaufen will oder nicht, und dass Anbieter entscheiden können, ob sie ihr Leistungsangebot verändern wollen (indem sie beispielsweise Innovationen durchführen), ob sie den Preis für die von ihnen angebotenen Güter variieren oder ob sie aus dem Markt austreten (Freiheit im Parallelprozess). Zum anderen bedeutet Wettbewerb auch, dass die Akteure die Wahl zwischen mehreren Anbietern bzw. Nachfragern haben und somit über Ausweichmöglichkeiten verfügen (Freiheit im Austauschprozess). Insofern wird dem Wettbewerb auch die Aufgabe zugesprochen, den einzelnen Akteuren Freiheitsspielräume offen zu halten bzw. zusätzliche Freiheitsspielräume zu schaffen.

Die Koordination von Angebot und Nachfrage auf einem Markt, der Wettbewerb, stellt einen dynamischen Prozess dar, dessen konkretes Ergebnis zu Beginn einer Periode nicht exakt prognostiziert werden kann. So lassen sich beispielsweise ex ante keine genauen Aussagen darüber machen, welcher Marktpreis sich einspielen wird, wie groß die zu diesem Preis abgesetzte Menge ist, welche Marktanteile auf die einzelnen Anbieter

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entfallen, was für Güterqualitäten umgesetzt werden und welche Produktinnovationen erfolgreich sein werden und welche nicht. Denn erst mit der Kaufhandlung zeigt sich, ob ein bestimmtes Gut nachgefragt wird und welches der alternativen Angebote am vorteilhaftesten erscheint. Erst dann weiß ein Anbieter, ob er sein Angebot auch absetzen kann oder ob sich seine Konkurrenten durchsetzen. Was die besten Lösungen sind, müssen die Akteure im Verlauf des Marktprozesses erst durch Versuch und Irrtum herausfinden. Der Wettbewerb entscheidet, welche Güter, Ideen bzw. Unternehmen ökonomisch tragfähig sind und welche nicht. Wettbewerb stellt ein Entdeckungsverfahren, also einen Suchbzw. Lernprozess, dar, dessen genaues Ergebnis auf den dezentra-

len Entscheidungen der Marktakteure beruht und vor Ablauf dieses Prozesses unbekannt ist. Denn würde man das genaue Ergebnis dieses Suchprozesses im Vorhinein kennen, so wäre der Wettbewerb überflüssig. Es lassen sich allenfalls Muster-Voraussagen darüber machen, wie gut die angeführten Wettbewerbsfunktionen unter alternativen Bedingungen erfüllt werden. Aussagen dazu, welche konkrete Rate des technischen Fortschritts sich einstellen wird oder welche Gütermengen, Güterpreise und Güterqualitäten genau bereitgestellt werden, sind hingegen ex ante nicht möglich. Zu welchen konkreten Ergebnissen der Marktprozess führt, hängt von zahlreichen Umständen ab, wie etwa von

den Regeln, welche für die Ausübung wirtschaftlicher Aktivitäten gelten (z.B. dem Kartellrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Gewerberecht, dem Arbeitsrecht, dem Umweltrecht),

den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen die einzelnen Akteure handeln (z.B. der Infrastmkturausstattung, der Geldversorgung, der Steuerbelastung),

den Fähigkeiten der Akteure (z.B. ihrer Qualifikation, ihrem finanziellen, technischen und organisatorischen Potenzial) sowie

den Handlungszielen, denen die Akteure folgen.

Alle genannten Umstände kann der Staat durch entsprechende wirtschaftspolitische Maßnahmen zu beeinflussen versuchen. Die Marktergebnisse werden dadurch zwar verändert, aber der Marktmechanismus selbst wird grundsätzlich nicht anders funktionieren als ohne diese Maßnahmen.

Beantworten Sie die Fragen:

1.Was sind die Funktionen des Wettbewerbs?

2.Was wird unter Freiheit zum Wettbewerb verstanden?

3.Warum stellt derWettbewerb einen dynamischen Prozeß dar?

4.Von welchen Umständen hängt der Marktprozess ab?

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Text 6.

Wie ,, moralisch“ ist der Markt?

Dem Koordinationsmechanismus „Markt" wird vielfach vorgeworfen, die in der Gesellschaft vorhandenen moralischen Grundsätze und Werte nicht oder nicht in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. So lautet ein Einwand gegen die Marktwirtschaft, dass der Wettbewerb kaum soziales oder umweltfreundliches Verhalten erzeugen würde, weil sich solche Verhaltensweisen nicht im Einklang mit den eigennützigen, gewinnmaximierenden Zielen der Akteure befinden. Insofern könne man sich aus ethischen Gründen nicht (allein) auf den Marktmechanismus als gesellschaftliches Entscheidungsverfahren verlassen. M. a. W.: Der Marktmechanismus und die Durchsetzung von moralisch erwünschtem Verhalten können im Gegensatz zueinander stehen. A. Smith hat hinsichtlich dieser Frage zwischen der Rahmen-Ordnung des Handelns und den Handlungen innerhalb einer solchen Rahmenordnung unterschieden. Handlungen eigennütziger Individuen werden wesentlich durch die Rahmenordnung, also die geltenden Regeln (Gesetze) und die vorhandenen Anreize, geprägt. Dies bedeutet, dass man das Handeln der Akteure durch geeignete Ausgestaltung der Rahmenordnung beeinflussen kann. Dementsprechend lässt sich moralisches Verhalten stimulieren, indem man unerwünschte Handlungsweisen verbietet bzw. verteuert und/oder moralisch erwünschtes Verhalten besonders belohnt. Sofern das moralisch erwünschte Verhalten für den einzelnen Akteur nicht von vornherein die günstigste Handlungsalternative darstellt, ist eine Verhaltensänderung nur dann zu erwarten, wenn die Rahmenordnung entsprechend modifiziert wird.

Es bietet sicher Vergleich zum Verhalten in sportlichen Wettkämpfen an: Faires Verhalten kann von ehrgeizigen Wettkämpfern nur dann erwartet werden, wenn die Spielregeln unfaires Verhalten verbieten und diese Regeln mittels entsprechender Sanktionen (z.B. unter Einsatz eines Schiedsrichters) auch durchgesetzt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so führt der Wetkampf zum Ergebnis, dass der bessere, und nicht etwa der sich unfair verhaltende Konkurrent gewinnt.

Gelingt es der Wirtschaftspolitik in der Rahmenordnung des Handelns die geeigneten Anreize zu setzen, dann kann auch das Verhalten eigennützig motivierter Individuen im Marktprozess den jeweiligen Moralvorstellungen entsprechen. Für die Umsetzung moralischen Verhaltens durch Modifikation der Rahmenordnung sind jedoch Vorkehrungen zur Durchsetzung dieser Regeln erforderlich. Kann nämlich ein Anbieter durch die Missachtung einer nicht hinreichend durchgesetzten Regel Kosten einsparen, so erleiden diejenigen Konkurrenten, die sich an die betreffende Regel halten, einen Wettbewerbsnachteil. Dieser Nachteil zwingt sie dazu,

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sich diesem regelwidrigen Verhalten anzuschließen, denn bei Befolgung der Regel laufen sie Gefahr, aus dem Markt gedrängt zu werden. Moralische Motive der Marktakteure spielen freilich für die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs eine allenfalls untergeordnete Rolle. Entscheidend sind vielmehr die Regeln bzw. Anreize, die den eigennützig handelnden Individuen vorgegeben sind. Insofern bestätigt sich auch bei der Frage nach der Moral eine der berühmtesten Aussagen von Adam Smith: „Nicht vom Wohlwollen des Metzgers, Brauers und Bäckers erwarten wir das, was wir zum Essen brauchen, sondern davon, dass sie ihre eigenen Interessen wahrnehmen". Folglich sind solche Handlungen, die aus der Sicht der Gesellschaft als moralisch verwerflich gelten, nicht durch ,schlechte Menschen' oder unzulässig eigennützige bzw. profitsüchtige Handlungsmotive bedingt, sondern Ergebnis von nicht zieladäquat ausgestalteten oder unzureichend durchgesetzten Regeln. Für die Wirtschaftpolitik folgt daraus, nicht an den Handlungsmotiven der Individuen (Präferenzen) anzusetzen, sondern die Rahmenbedingungen entsprechend zu verändern.

Beispiel Umweltpolitik; Ein Appell an Unternehmen mit schadstoffintensiver Produktion, die Umwelt zu schonen, ist solange wenig Erfolg versprechend, wie die Reduktion des Schadstoffausstoßes mit Kosten verbunden ist und der einzelne Emittent nicht davon ausgehen kann, dass seine Konkurrenten gleichzeitig ebenfalls ihren Schadstoffausstoß

reduzieren. Nur wenn durch entsprechende staatliche Maßnahmen (z. B. Emis-ionsabgaben) sichergestellt ist, dass die Reduktion der Emissionsmenge für das betreffende Unternehmen von Vorteil ist (etwa weil es wesentlich teurer wäre, die entsprechende Abgabe zu zahlen), kann mit einer wesentlichen Verringerung des Schadstoffausstoßes gerechnet werden.

Beispiel Arbeitsmarktpolitik: Ein Aufruf an die Unternehmen, aus „sozialer Verantwortung“ mehr Arbeitskräfte einzustellen, um auf diese Weise die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, muss dann folgenlos bleiben, wenn sich die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte nicht lohnt und ein Unternehmen bei Missachtung dieser ökonomischen Zwänge u. U. seine Überlebensfähigkeit aufs Spiel setzt. Erst wenn die Rahmenbedingungen die Einstellung zusätzlicher Arbeitskräfte als ökonomisch vorteilhaft erscheinen lassen, ist ein entsprechendes Verhalten der Unternehmen zu erwarten.

Im Ergebnis zeigt sich, dass der Markt für sich genommen ohne eine adäquat ausgestaltete Rahmenordnung, d.h. ohne Berücksichtigung moralischer Aspekte in der Rahmenordnung, wohl nicht dazu in der Lage ist, moralische Ansprüche und Wettbewerb zu harmonisieren. Um eine solche Übereinstimmung herbeizuführen, bedarf es der Berücksichtigung dieser Aspekte in der Rahmenordnung, indem man moralisch erwünschtes Handeln begünstigt und moralisch verwerfliches Handeln benachteiligt.

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Damit diese Regelungen auch ihre Wirkungen entfalten, müssen sie faktisch durchgesetzt werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, so stehen Markt und Moral nicht im Widerspruch zueinander.

Beantworten Sie die Fragen:

1.Was wird dem Koordinationsmechanismus ,,Markt“ vorgeworfen?

Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse

Gemäß einer allgemeinen Definition liegt ein Markt immer dann vor, wenn eigennützig handelnde Akteure in Austauschbeziehungen zueinander treten, die nicht zentral geplant sind. Dabei ist der konkrete Gegenstand dieser Austauschbeziehungen weit gehend beliebig. Getauscht werden allerdings nicht die Güter oder Dienstleistungen an sich, sondern die entsprechenden Handlungsbzw. Verfügungsrechte (Property-Rights), die sich letztendlich aus der rechtlichen Rahmenordnung ableiten. Das Ausmaß dieser Handlungsrechte ist von wesentlicher Bedeutung für den Nutzen eines Gutes und damit für den Preis, der sich dafür am Markt erzielen lässt. Die Inanspruchnahme des Marktes ist mit Transaktionskosten verbunden. Die Höhe der Transaktionskosten hat Auswirkungen auf das Ausmaß an Arbeitsteilung zwischen den Akteuren (Individuen, Haushalten, Unternehmen): Je geringer die Transaktionskosten, desto vorteilhafter ist es, ein Gut auf dem Markt zu erwerben anstatt es selbst herzustellen. Der vom Staat vorgegebene rechtliche Rahmen, die für die Durchsetzung von Rechten erforderlichen Kosten, die Häufigkeit von Transaktionen mit einem bestimmten Partner sowie bestimmte Eigenschaften des betreffenden Gutes bzw. der betreffenden Leistung haben wesentliche Bedeutung für die Höhe der anfallenden Transaktionskosten. Allgemein unterscheidet man fünf Funktionen, die ein Markt erfüllen sollte, um als „funktionsfähig" zu gelten. Dabei handelt es sich um:

die Verteilung der Markteinkommen entsprechend der Marktleistung,

die Erstellung und Verteilung des Angebotes an Gütern und Dienstleistungen entsprechend den Konsumentenpräferenzen,

die Lenkung der Produktionsfaktoren in ihre jeweils produktivste Verwendungsmöglichkeit,

die Anpassung der Produktion an sich ändernde Rahmenbedingungen sowie

die Förderung des technischen Fortschritts bei Produkten und Produktionsmethoden.

Darüber hinaus soll der Wettbewerb individuelle Freiheitsspielräume schaffen bzw. offen halten. Da Wettbewerbsprozesse auf den dezentralen, individuellen Entscheidungen der Marktakteure beruhen, lässt sich das Marktergebnis nicht genau prognostizieren. Es wird vielmehr von den

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Marktteilnehmern im Verlauf des Wettbewerbs erst entdeckt („Wettbewerb als Endeckungsverfahren").

Inwieweit das Verhalten der Akteure bzw. das Marktergebnis einer bestimmten ethisch-moralischen Vorstellung entspricht, ist wesentlich von den rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. den Anreizen der Marktteilnehmer abhängig; der Markt an sich hat keine ,Moral". Will man das Marktergebnis in Übereinstimmung mit gesellschaftlichen Wertvorstellungen bringen, so sollte man an den Rahmenbedingungen für individuelle Entscheidungen ansetzen.

Übungsaufgaben

I.Stellen Sie dar, was unter einem Markt zu verstehen ist! In welcher Hinsicht stellt ein Wochenoder Bauernmarkt nur einen Spezialfall eines Marktes dar? Was sind die dynamischen Aspekte des Marktes bzw. des Wettbewerbs?

2.Was sind Verfügungsrechte (Property-Rights)? Welche verschiedenen Formen von Property-Rights lassen sich unterscheiden? Verdeutlichen Sie diese verschiedenen Arten von Verfügungsrechten am Beispiel eines PKWs!

3.Wieso sind Property-Rights nicht mit Eigentumsrechten gleichzusetzen? Geben Sie ein Beispiel für ein Verfügungsrecht, das mehr umfasst als das Eigentum an einem Gut.

4.Erläutern Sie anhand von Beispielen, wie sich Veränderungen in der Definition von Property-Rights auf den Marktpreis auswirken!

5.Was für Aufwendungen subsumiert man unter dem Begriff der Transaktionskosten ? Welche Arten von Transaktionskosten fallen vor Vertragsabschluss, welche Arten fallen nach Vertragsabschluss an?

6.Inwiefern hat die Art der herrschenden Property-Rights Auswirkungen auf die Transaktionskosten? Welche Rolle kommt in diesem Zusammenhang dem Staat zu?

7.„Je niedriger die Transaktionskosten, desto geringer auch die Leistungstiefe bzw. der Grad an vertikaler Integration der Unternehmen!" Begründen Sie diese Aussage.

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8 Erläutern Sie wesendiche Faktoren, von denen die Höhe der Transaktionskosten abhängt.

9 Was soll ein funktionsfähiger Wettbewerb in dynamischer Hinsicht leisten?

10 Wieso lassen sich Marktergebnisse nicht genau prognostizieren? Geben Sie Beispiele für Aspekte des Marktergebnisses, die sich einer genauen Prognose in der Regel entziehen!

11 Nehmen Sie Stellung zu dem Vorwurf, der Marktmechanismus vernachlässige als gesellschaftliches Entscheidungsverfahren ethischmoralische Grundsätze! Erläutern Sie, wieso die Politik an den Rahmenbedingungen ansetzen sollte, wenn das Marktergebnis nicht den herrschenden ethisch-moralischen Grundsätzen entspricht.

Literatur

Marktversagen und Wirtschaftspolitik.

Mikroökonomische Grundlagen staatlichen Handelns von M. Fritsch ,Th. Wein,

H.-Jü.Ewers 5.Auflage 2003 Verlag Franz Vahlen München 420S.

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