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Домашнюю работу

Выполнила студентка

Юридического факультета МГУ

София

THEMA 9. BETEILIGUNGSFORMEN: TEILNAHME

Wichtigste Begriffe aus dem Text:

  1. Der Anstifter ist eine Person, die den potenziellen Täter überzeugt, seine Tat zu realisieren.

  2. Der Gehilfe ist eine Person, die Hilfe dem Täter leistet, damit die Tat realisiert wurde.

  3. Omnimodo facturus“ bedeutet, dass eine Person unbedingt die Tat realisieren wird, das ist ihr Beschluss.

  4. Die psychische Beihilfe ist ein besonderer Fall, wenn der Teilnehmer den Vorsatz des Haupttäters bekräftigt. Sie wird verwirklicht, indem man z.B. ein Rat gibt (kognitive Beihilfe) oder den Täter fördert (voluntative Beihilfe).

Fragen:

  1. Welche Formen der Teilnahme gibt es?

  2. Welche Voraussetzungen gelten für beide Formen der Teilnahme?

  3. Was prüft man zuvor, Täterschaft oder Teilnahme?

  4. Erklären Sie den Begriff „Anstiftung“ und seine Rechtsfolgen.

  5. Was versteht man unter dem „omnimodo facturus“?

  6. Wie kann man einen Täter anstiften?

  7. Erzählen Sie über die Beihilfe.

  8. Erzählen Sie über die psychische Beihilfe

  9. Was ist "notwendige Teilnahme"?

  10. Erläutern Sie den Doppelvorsatz bei Anstiftung und Beihilfe.

Antworten auf Fragen:

  1. Es gibt 2 Formen der Teilnahme:

a) Die Anstiftung

b) Die Beihilfe

  1. Die Voraussetzungen für Anstiftung:

a) Einfluss des Teilnehmers auf den Haupttäter, damit er sich entschlossen hat, eine Tat zu begehen

b) Diese Handlung führt dazu, dass die Straftat endlich begangen wurde

c) Der doppelte Anstiftervorsatz gehört dazu, dass die Straftat nicht nur begonnen, sondern auch hauptsächlich beendet werden muss.

Die Voraussetzungen für Beihilfe:

a) Eine rechtswidrige Tat muss begangen werden

b) Der Gehilfe muss 2 Vorsätze haben:

  • Einen Vorsatz, dass die Tat muss begangen werden

  • Einen Vorsatz, dass er bei dieser Tat Hilfe leisten muss

c) Die Höhe der Strafe des Gehilfen hängt von der Strafhöhe des Täters, wird trotzdem laut §27 II 2 gemildert.

  1. Zuerst muss man unbedingt die Täterschaft prüfen, weil in beiden Formen der Teilnahme gebraucht wird, dass eine rechtswidrige Tat begangen wurde.

  1. Anstiftung ist ein Prozess, wenn eine Person den potenziellen Täter überzeugt, seine Tat zu realisieren. Die Höhe der Strafe des Anstifters ist eben so groß wie die Strafhöhe des Täters.

  1. „Omnimodo facturus“ bedeutet, dass eine Person unbedingt die Tat realisieren wird, das ist ihr Beschluss.

  1. Überredung, Bestechung, Bitte oder Auftrag sind Arten, wie man einen Täter anstiften kann

  1. Die Beihilfe ist ein Prozess, wenn eine Person Hilfe dem Täter leistet, damit eine bestimmte Tat realisiert wurde.

  1. Die psychische Beihilfe ist ein besonderer Fall, wenn der Teilnehmer den Vorsatz des Haupttäters bekräftigt. Sie wird verwirklicht, indem man z.B. ein Rat gibt (kognitive Beihilfe) oder den Täter fördert (voluntative Beihilfe).

  1. Notwendige Teilnahme ist der Fall, wenn eine Tat, die die Zusammenhandlung mehrerer Personen impliziert

  1. Der Doppelvorsatz bei der Anstiftung: die Straftat muss vorsätzlich nicht nur begonnen, sondern auch hauptsächlich erfolgreich beendet werden.

Der Doppelvorsatz bei der Beihilfe: die Straftat muss begangen werden, bei dieser Tat leistet man vorsätzlich Hilfe.

Aufgaben zum Thema

1. A wird von B angegriffen. Damit sich A verteidigen kann, reicht ihm C einen Stock, mit dem A den B niederschlägt. Handelt C strafbar?

2. Die Bestimmung muss kausal für den Tatentschluss sein.

3. B bittet den A, ihm ein Küchenmesser zu leihen. B will damit seinen Feind C abstechen. A weiß davon nichts. B ersticht den C mit dem Messer von A. Hat sich A wegen Beihilfe strafbar gemacht? Prüfen Sie doppelten Vorsatz.

Der Doppelvorsatz bei der Beihilfe: die Straftat muss begangen werden, bei dieser Tat leistet man vorsätzlich Hilfe. Aus diesem Grund hat A sich wegen Beihilfe strafbar nicht gemacht.

4. "Unter dem Begriff Aufstiftung versteht man die Aufstiftung zur Qualifikation. Ein bereits zur Begehung eines Grunddelikts entschlossener Täter wird vom Anstifter zur Begehung der Qualifikation bestimmt.

Beispiel: T beschließt O heftig zu verprügeln. A überzeugt ihn jedoch davon, dass es einfacher sei ihn mit einem Messer zu verletzen. Vorliegend wurde T also zur Begehung einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 I Nr. 2 StGB, statt einer einfachen gemäß § 223 StGB aufgestiftet".

5. "Unstreitig möglich ist eine psychische Beihilfe in Form einer beratenden Beihilfe. Darunter werden Fälle gefasst, in denen der Gehilfe dem Täter dadurch Hilfe leistet, dass er ihm bestimmte Ratschläge, technische Hinweise oder sonstige Informationen vermittelt, die ihn bei der Begehung seiner Tat unterstützen. Vorstellbar wäre etwa die Einweisung in den Umgang mit Waffen und Werkzeugen oder die Information über die nicht alarmgesicherten Eingänge eines Gebäudes."

6. A gibt dem B 50.000 Euro, damit dieser den C tötet. Nur wegen dem Geld, nimmt B die Tötung vor. Hier wurde bei B durch A der Tatentschluss hervorgerufen, er wurde „bestimmt“.

7. „… Bereits reine psychische Beihilfe genügt, etwa wenn der Gehilfe dem Täter bestimmten technischen Rat gibt (es geht also um kognitive Beihilfe - Anm. d. Verf.). Ob jedoch voluntative Beihilfe strafbar ist, bei welcher der Gehilfe lediglich den Tatentschluss des Täters bestärkt, ist umstritten. Nach der herrschenden Meinung ist dies der Fall, wenn durch die Beihilfe Hemmungen oder Bedenken des Täters ausgeräumt werden. Die bloße Anwesenheit am Tatort und das Billigen der Tat sind hiernach keine ausreichenden Beihilfehandlungen. In der Literatur finden sich teils auch gegenteilige Auffassungen.“

8. A gibt B das Einbruchswerkzeug, damit er in die Wohnung des X einbrechen kann. Hier hat der A mit seinem Beitrag die Tat des B gefördert, also zu §§ 242, 244 I Nr.3 Beihilfe geleistet.

Aufgabe 1 Was ist der Unterschied zwischen Anstiftung und Beihilfe? Antworten Sie möglichst mit eigenen Worten. 

Die Anstiftung und die Beihilfe sind Formen der Teilnahme, aber diese Begriffe haben unterschiedliche Bedeutung. Die Anstiftung ist ein Prozess, wenn eine Person den potenziellen Täter überzeugt, seine Tat zu realisieren. Die Beihilfe ist ein Prozess, wenn eine Person Hilfe dem Täter leistet, damit eine bestimmte Tat realisiert wurde.

Aufgabe 2 Was ist der Unterschied einem sogenannten „Agent Provocateur“ und einem strafbar handelnden Anstifter? Möglichst mit eigenen Worten. 

Agent Provocateur ist eine Person, die einen anderen Mensch provoziert, die rechtswidrige Tat zu begehen, damit er dann ertappt wurde. Im Gegensatz zur Anstiftung gibt es hier keine Überzeugung, dass die Tat erfolgreich begangen wird.

Aufgabe 3 Was prüft man zuvor, Täterschaft oder Teilnahme? Warum? 

Zuvor prüft man die Täterschaft, weil in beiden Formen der Teilnahme gebraucht wird, dass eine rechtswidrige Tat begangen wurde.

Aufgabe 4 Переведите выполненное упражнение 7 урока 9 письменно на русский язык. 

„… Bereits reine psychische Beihilfe genügt, etwa wenn der Gehilfe dem Täter bestimmten technischen Rat gibt (es geht also um kognitive Beihilfe - Anm. d. Verf.). Ob jedoch voluntative Beihilfe strafbar ist, bei welcher der Gehilfe lediglich den Tatentschluss des Täters bestärkt, ist umstritten. Nach der herrschenden Meinung ist dies der Fall, wenn durch die Beihilfe Hemmungen oder Bedenken des Täters ausgeräumt werden. Die bloße Anwesenheit am Tatort und das Billigen der Tat sind hiernach keine ausreichenden Beihilfehandlungen. In der Literatur finden sich teils auch gegenteilige Auffassungen.“

„… Для психического пособничества уже достаточно, например, пособник дает преступнику определенный технический совет (здесь идет речь о когнитивном пособничестве – примечание автора). Однако является ли наказуемой волюнтативная помощь, при которой ответчик только укрепляет заключение преступника о совершении преступного деяния, остается спорным. По преобладающему мнению, это тот случай, когда посредством пособничества устраняются препятствия и сомнения преступника. Простого присутствия на месте преступления и одобрение преступления не являются достаточными для акта пособничества. В литературе встречаются также противоположные мнения.“