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Домашнюю работу

Выполнила студентка

Юридического факультета МГУ

София

THEMA 7. SCHULD.

Wichtigste Begriffe aus dem Text:

  1. Schuldfähigkeit ist ein Merkmal, das die Anwesenheit der Verantwortung für die begangenen Handlungen bestimmt.

  2. Spezielle Schuldmerkmale sind Merkmale, die den „Gesinnungsunwert“ einer Tat charakterisieren

  3. Schuldform ist ein bestimmtes Verhältnis (eine Kombination) von Elementen des Bewusstseins und des Willens der Person, die ein Verbrechen begeht, das seine Einstellung zur Handlung charakterisiert.

  4. Unrechtsbewusstsein ist Bewusstsein davon, dass man etwas Unrechtes, Rechtswidriges tut.

  5. Entschuldigungsgründe sind Gründe, aufgrund deren etwas entschuldigt werden kann.

  6. Der entschuldigende Notstand ist ein Faktor, der bei einer eigentlich rechtswidrigen Handlung zur Straffreiheit oder Strafmilderung führen kann

  7. Die Notwehrüberschreitung ist Handlung jenseits der zulässigen über das objektiv erforderliche Maß an Verteidigung in einer Notwehrlage.

Fragen:

  • Was versteht man unter „Schuldprinzip“?

  • Welche Formen der Schuldfähigkeit sind Ihnen bekannt?

  • Welche Stufen der Schuldfähigkeit kennen Sie?

  • Was bedeutet „actio libera in causa“?

  • Können Sie die Begriffe „Vorsatzschuld“ und „Fahrlässigkeitsschuld“ erläutern?

  • Was ist unter einem unvermeidbaren Irrtum zu verstehen?

  • Welche Schuldausschließungsgründe und Entschuldigungsgründe sind Ihnen bekannt?

  • Beschreiben Sie die Situation des „Brettes des Karneades“.

  • Unter welchen Voraussetzungen wird eine Notwehrüberschreitung entschuldigt?

  • Welche Rolle spielen die Schuldausschließungs- und Entschuldigungsgründe?

Antworten auf Fragen: (ответы на вопросы после темы)

  1. Schuldprinzip ist ein Prinzip, der aus 2 Teilen besteht:

a) Strafe ist möglich, wenn Schuld vorhanden ist

b) Es gibt Beschränkung der Höhe der Strafe durch Schuld

  1. Es gibt 2 Formen von Schuldfähigkeit:

a) die Vorsatzschuld, das ist der Fall, wenn eine rechtswidrige und dabei gleichmütige Straftat geschah ist.

b) die Fahrlässigkeitsschuld, das heißt fahrlässiges oder gleichgültiges Verhalten des Schuldigen

  1. Insgesamt gibt es 4 Stufen der Schuldfähigkeit:

a) volle Schuldfähigkeit

b) verminderte Schuldfähigkeit (bei Problemen mit seelischer Gesundheit oder beim starken Konsum von Drogen oder Alkohol)

c) bedingte Schuldfähigkeit (für Jugendliche unter 18 Jahren, trotzdem muss die Reife in jedem Fall prüfen)

d) Schuldunfähigkeit (für Kinder unter 14 Jahren; Geistkranken; Menschen, die an Demenz leiden; bei dem tiefen Zustand des verstörten Bewusstseins)

  1. „Actio libera in causa“ bedeutet sich selbst bewusst in einen Zustand versetzen, in dem es nicht möglich ist, Bürgerrechte zu erwerben und zu verwirklichen, und dann eine rechtswidrige Tat ausführen.

  1. Die Vorsatzschuld ist der Fall, wenn eine rechtswidrige und dabei gleichmütige Straftat geschah ist.

Die Fahrlässigkeitsschuld ist fahrlässiges oder gleichgültiges Verhalten des Schuldiges.

  1. Unter einem unvermeidbaren Irrtum versteht man ein seltener Schuldausschließungsgrund, bei dem die Schuld und die Strafbarkeit entfallen. Dieser Schuldausschließungsgrund ist dann erforderlich, wenn es nicht möglich war, den Verbotsirrtum zu verhindern

  1. Es gibt folgende Schuldausschließungsgründe:

a) unvermeidbarer Irrtum

b) Schuldunfähigkeit

Es gibt folgende Entschuldigungsgründe:

a) der entschuldigende Notstand

b) die Notwehrüberschreitung

  1. "Das Brett des Karneades": 2 Menschen sind im Wasser nach einer Seenot. Person A tötet Person B, um sein eigenes Leben zu retten.

Dieses Verbrechen ist aber entschuldigt, weil man 2 Leben nicht abwägen kann (laut § 34 StGB)

  1. Eine Notwehrüberschreitung wird dann entschuldigt, wenn man wegen der Verwirrung oder der Frucht handelt und versehentlich gegen das Gesetz verstoßt.

  1. Die Schuldausschließungs- und Entschuldigungsgründe spielen eine große Rolle, weil

sie besondere Situationen berücksichtigen. Außerdem beeinflussen sie den Erlaß des Urteils bis zu der Unschuld des Täters.

Aufgaben zum Thema (выполненные задания после темы)

1.Wenn ein Ausländer, der aufgrund eines umgeleiteten Fluges unerwartet in Deutschland landet und demnach keine Ahnung von den deutschen Gesetzen hat (und auch nicht haben muss, denn er wollte schließlich nicht nach Deutschland), etwas tut, was in Deutschland verboten ist, in anderen Staaten aber typischerweise erlaubt ist (z. B. Hakenkreuze offen tragen), handelt es sich um einen Verbotsirrtum, weil er nicht damit rechnen konnte, ein Gesetz zu brechen.

2. „Thema: Entschuldigender Notstand

(...) Außerdem darf der Täter keine Pflicht zur Hinnahme der Gefahr haben (sog. Gefahrtragungspflicht). Diese Pflicht zur Duldung liegt etwa vor, wenn der Täter die Gefahr selbst verursacht hat oder in einem besonderen Rechtsverhältnis steht (z.B. Soldaten, Polizisten, Feuerwehrleute).“ Auf welchen Aspekt des Themas 7 bezieht sich das Zitat?