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Домашнюю работу

Выполнила студентка

Юридического факультета МГУ

София

THEMA 6. RECHTSWIDRIGKEIT.

Fragen:

  1. Nennen Sie die Begriffe aus dem Text oben, die Sie fьr besonders wichtig halten.

  2. Was verstehen wir unter einem Rechtfertigungsgrund?

  3. Beschreiben Sie die wesentlichsten Notwehrmerkmale.

  4. Welche Kriterien muss eine Notwehrhandlung erfüllen?

  5. Welche Rechtsgüter sind notwehrfähig und welche nicht?

  6. Erklären Sie den Unterschied zwischen Notwehr und rechtsprechendem Notstand?

  7. Was versteht man unter „Interessenabwägung“? Wo wird das Prinzip angewendet?

  8. Erzählen Sie kurz über die drei weiteren Rechtfertigungsgründe, von denen Sie im Text gelesen haben.

Antworten auf Fragen: (ответы на вопросы после темы)

  1. Die wichtigste Begriffe: die Notwehr, die Notwehrlage, die Notwehrhandlung, das Dreistufenmodell, der Verteidigungswille, der rechtfertigende Notstand, die Notstandslage, die Notstandshandlung, der Rettungswille, die Einwilligung, das „Jedermann“- Festnahmerecht, die Wahrnehmung berechtigter Interessen

  1. Rechtfertigungsgrund ist ein Grund, aus dem ein tatsächliches Verhalten so gerechtfertigt wird, dass keine Sanktionen angewendet werden.

  1. Die charakteristischen Merkmale der Notwehr:

a) Die Notwehrlage ist dann erforderlich, wenn der rechtswidrige Angriff auf irgendwelche Individualrechtsguter oder Rechtsguter der Allgemeinheit geschah ist.

b) Die Notwehrhandlung soll in den Fällen angewendet werden, wenn sie Sicherheit garantiert und das die effektivste und mildeste Mitte ist.

c) Die Notwehrhandlung hängt von den Einschränkungen des Notwehrrechts ab.

d) Man muss so handeln, damit es klar war, dass man bewusst das Ziel der Verteidigung verfolgt.

  1. Die Notwehrhandlung soll folgende Anforderungen erfüllen:

a) Erlaubnis von einer sicheren Abwehr des Angriffs.

b) Erfordernis der mildesten aus allen potenziellen und von gleichem Wert wirkungsvollen Mitteln.

c) Erfordernis von keinen sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts in meisten Fällen.

d) Berücksichtigung von den Fallgruppen der Notwehreinschränkung(Notwehrprovokation; Angriffe von nahestehenden Personen; Angriffe von Kindern, Gemütskranken; riesige Nichtübereinstimmung von angegriffenem Gut und beschädigten Gut). Bei solchen Fällen sollte man Dreistufenmodell befolgen (Ausweichen-> Schutzwehr-> Trutzwehr).

  1. Notwehrfällig sind alle Individualrechtsgüter (z.B. Leben, Ehre, Gesundheit, Freiheit usw.)

  1. Rechtsgüter der Allgemeinheit (z.B. Überzeugung, dass der Beamtenapparat unbestechlich ist) sind im Gegenteil in der Regel nicht notwehrfähig, weil der Staat keine fremde Hilfe braucht.

  1. Interessenabwägung ist ein Prinzip, wenn das geschützte Interesse und das durch die Notstandshandlung verletzte abgewogen werden sollen. Dieses Prinzip wird häufig beim rechtfertigenden Notstand angewendet.

  1. Ich habe über folgende drei Rechtfertigungsgründe im Text gelesen:

a) Einwilligung. Das ist das Entfallen der Rechtswidrigkeit, falls der Rechtsgutsträger mit der Beschädigung einverstanden ist. Dann muss aber Rechtsgutsträger über das Rechtsgut verfügen. Im Prinzip ist es mit Individualrechtsgütern außer Leben so.

b) Das „Jedermann“- Festnahmerecht. Sogar ohne richterliche Anordnung kann jeder von jedermann festgenommen werden, wenn jemand in flagranti ertappt oder verfolgt wurde.

c) Wahrnehmung berechtigter Interessen. Man kann laut § 193 StGB objektiv Kritik ausüben. Auch wenn es um die Untergrabung der Autorität geht. Trotzdem ist Verachtung während der Äußerung der Kritik strafbar.

Aufgaben zum Thema (выполненное задание после темы)

1. „Das Thema: Notwehr

Beispiel: Ein Patient versucht, einer Krankenschwester die Schlüssel zu entreißen, und hält sie dabei mit eisernem Griff fest. Die Schwester fordert ihn zunächst dazu auf, von ihr abzulassen. Als dies erfolglos ist, schlägt sie dem Patienten ins Gesicht, wodurch er sie loslässt. Der Patient verlangt später von der Krankenschwester und dem Krankenhaus Schmerzensgeld. (durch rechtlicher Anspruch)

Hat er Aussicht auf Erfolg?

Lösung: Er wird keinen Erfolg haben, da die Krankenschwester aufgrund des Angriffs dazu berechtigt war, sich zur Wehr zu setzen. Sie musste weitere Gewalt befürchten und durfte daher

Gegengewalt ausüben.“

2. Eine stillschweigende (konkludente) Einwilligung ist dann gegeben, wenn der

Beifahrer zu dem angetrunkenen Fahrer in das Auto steigt, obwohl der Beifahrer sieht, dass der

Fahrer betrunken, also fahruntüchtig ist. In dem Moment weiß er um die Unfall- und

Körperverletzungsgefahr und zeigt durch sein Einsteigen, dass es ihm „egal“ ist, wenn er verletzt wird. Wie heißt der Rechtfertigungsgrund?

Der Rechtfertigungsgrund heißt Einwilligung.

3. A ist sauer, da ihn gerade seine Freundin verlassen hat. Seinen Frust will er an B auslassen und greift ihn an. Doch A hat ein zweites Mal Pech. B hat den schwarzen Gürtel und verpasst A ein blaues Auge. Ist B strafbar wegen Körperverletzung?

B ist nicht strafbar. Das wird dadurch erwiesen, dass die Tat des B laut §32 gerechtfertigt ist.

I.Tatbestand

II. Rechtswidrigkeit: 1) Notwehrlage(+); 2) Notwehrhandlung (+) Geeignetheit und Erforderlichkeit (+); Gebotenheit (+); 3) Verteidigungswille (+).

4. Thema: Rechtfertigender Notstand

Beispiel: A geht mit einem Freund B in die Diskothek. A spricht den Abend über sehr dem Alkohol zu. Auf der Treppe stürzt A und zieht sich eine schwere Kopfverletzung zu. Der ebenfalls stark alkoholisierte B bietet dem A an, ihn ins Krankenhaus zu fahren, was dieser auch annimmt. Auf der Fahrt geraten beide in eine Verkehrskontrolle. B hat eine Blutalkoholkonzentration von 2,0 Promille. Die Alarmierung eines Krankenwagens wäre ohne weiteres möglich gewesen.

Ist des B wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) strafbar?

Lösung: Anstatt andere Verkehrsteilnehmer mit seiner Trunkenheitsfahrt zu gefährden, hätte B den Krankenwagen alarmieren müssen. Daher fehlt es an der Erforderlichkeit der Rettungshandlung. Die Rechtswidrigkeit ist somit zu bejahen. B ist strafbar wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316.

5. Thema: gegenwärtiger Angriff

Beispiel: Der Räuber R versucht, das Opfer O auszurauben. Der O, der als Einzelkämpfer ausgebildet ist, schlägt den R daraufhin kampfunfähig. Als der R bereits regungslos am Boden liegt, tritt ihm der O noch einmal kräftig in die Nieren. Handelte der O gerechtfertigt?

Lösung: Der R lag schon am Boden, so dass von ihm keine Gefahr mehr ausging. Es liegt daher kein gegenwärtiger Angriff mehr vor. (Gegenwärtiger ist der Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch fortdauert.)

Die Tat des O ist nicht gemäß § 32 StGB gerechtfertigt.

6. Beispiel: Schülerin S liest im Deutschunterricht ein Buch des Autors B, welches ihr völlig missfällt. Sie bezeichnet den Autor deshalb - ohne konkreten Bezug zum Buch - im öffentlichen

Gästebuch des Verlags von B als "steindummen, kenntnislosen und talentfreien Autor" sowie als "zum Teil pathologischen, zum Teil harmlosen Knallkopf". Liegt hier § 193 StGB vor?

Kurzantwort: Keine Wahrnehmung berechtigter Interessen, da bloße Schmähkritik.

7. A geht die Straße entlang. Dabei sieht er, wie der einige Meter vor ihm laufende B plötzlich der Frau F die Handtasche entreißt und wegrennt. A rennt ihm hinterher. Als er ihn einholt, hält er ihn am Boden fest und hindert ihn am Weggehen, bis die Polizei eintrifft. Strafbarkeit des A wegen Freiheitsberaubung? Wie heißt der Rechtsfertigungsgrund?

Bei dieser Situation gibt es ein Rechtsfertigungsgrund. Das heißt das „Jedermann“- Festnahmerecht. Laut dieser Regel hat A einen Anlass, B auf Zeit abzuhalten, damit er den Rechtsbrecher der Polizei übergeben könnte.

Aufgabe 1 Опишите на нем.яз. три признака действия необходимой обороны - "geeignet, erforderlich, geboten" (5-6 Sätze).

Die charakteristischen Merkmale der Notwehr:

a) Die Notwehrlage ist dann erforderlich, wenn sie Sicherheit garantiert und das die effektivste und mildeste Mitte ist. Man muss so handeln, damit es klar war, dass man bewusst das Ziel der Verteidigung verfolgt.

b) Die Notwehrhandlung ist in den Fällen geeignet, wenn der rechtswidrige Angriff auf irgendwelche Individualrechtsgüter oder Rechtsguter der Allgemeinheit geschah ist.

Zu Individualrechtsgüter gehören z.B. Leben, Ehre, Gesundheit, Freiheit usw.

c) Die Notwehrlage ist geboten, außer wenn sozialethische Einschränkungen des Notwehrrechts gebraucht sind.

Aufgabe 2 Опишите отличия между Notwehr и (rechtfertigender) Notstand. (6-8 Sätze).

Bei der Notstandslage geht es um die Gefahr für ein Rechtsgut. Die Gefahr kann auch dauerhaft sein. Im Gegenteil zur Notstandslage ist es bei der Notwehr kurzzeitig. Ein weiterer Unterschied ist, dass es beim rechtfertigenden Notstand eine Interessenabwägung gibt. Interessenabwägung ist ein Prinzip, wenn das geschützte Interesse und das durch die Notstandshandlung verletzte abgewogen werden sollen. Dieses Prinzip wird häufig beim rechtfertigenden Notstand angewendet.

Aufgabe 3 Выпишите из шестого урока 5-6 типичных глагольных конструкций с управлением.

Konstruktionen:

  1. bestehen in Dat. – заключаться в чем-то

  2. basieren auf – базироваться на чем-то

  3. es geht um – (речь) идет о чем-то

  4. verfügen über – обладать чем-то

  5. leiden durch – страдать от чего-то

Beispiele:

  1. Die Notstandslage besteht in einer gegenwärtigen Gefahr für ein Rechtsgut (z.B. Leben, Freiheit, Eigentum).

  1. Die Notwehr basiert auf dem Prinzip: „Wer angegriffen wird, darf sich angemessen verteidigen“.

  1. Wenn ein Dritter angegriffen wird und man ihn schützt, geht es um Nothilfe.

  1. Das heißt, der Rechtsgutsträger muss darüber verfügen können.

  1. Laut Paragraf 193 ist es nie strafbar, wenn sachliche Kritik geäußert wird – selbst wenn dadurch der gute Ruf des Kritisierten (z.B. eines Politikers) leidet.

Aufgabe 4 Письменный перевод (выполненного) задания 5 после урока 6.

Thema: gegenwärtiger Angriff

Beispiel: Der Räuber R versucht, das Opfer O auszurauben. Der O, der als Einzelkämpfer ausgebildet ist, schlägt den R daraufhin kampfunfähig. Als der R bereits regungslos am Boden liegt, tritt ihm der O noch einmal kräftig in die Nieren. Handelte der O gerechtfertigt?

Lösung: Der R lag schon am Boden, so dass von ihm keine Gefahr mehr ausging. Es liegt daher

kein gegenwärtiger Angriff mehr vor. (Gegenwärtiger ist der Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch fortdauert.)

Die Tat des O ist nicht gemäß § 32 StGB gerechtfertigt.

Тема: настоящая атака

Пример: Вор R пытается ограбить жертву О. О, как одиночный боец, бьет R в ответ. Как только R уже лежит неподвижно на полу, О наносит еще один сильный удар по почкам. Поступил ли О правомерно?

Решение: Р уже лежал на полу, так что от него не исходила опасность. Поэтому больше атаки нет. (Настоящая атака – та, что неизбежна, началась или еще продолжается)

В соответствии с § 32 Уголовного кодекса Германии поступок О не оправдан.