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7. Die Republik Österreich
Im Süden grenzt die Bundesrepublik Deutschland an die Republik Österreich. Österreich hat eine parlamentarische Demokratie als Regierungsform. Es ist, wie die Bundesrepublik Deutschland, ein föderativer Bundesstaat.
Die Staatsgewalt ist nach dem demokratischen Prinzip in folgende voneinander unabhängige Funktionen aufgeteilt: die Legislative (Gesetzgebung), die Exekutive und die Gerichtsbarkeit (Jurisdiktion).
Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat (Länderkammer). Im Bundesrat sind die Abgeordneten der neun österreichischen Bundesländer vertreten.
Das österreichische Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident. Der Regierungschef ist der Bundeskanzler.
Die Chefs der einzelnen Landesregierungen haben den Titel Landeshauptmann. Die Landesparlamente heißen Landtage.
Die Hauptstadt der Republik Österreich ist Wien.
Die Bevölkerung Österreichs ist zu rund 98% deutschsprachig. Im südöstlichen Teil des Landes leben als sprachliche Minderheiten Kroaten, Magyaren, Slowenen und Tschechen.
Die Länder der Republik Österreich
Land |
Einwohnerzahl in Millionen |
Hauptstadt |
Burgenland |
0,3 |
Eisenstadt |
Kärnten |
0,5 |
Klagenfurt |
Niederösterreich |
1,4 |
Wien |
Oberösterreich |
1,3 |
Linz |
Salzburg |
0,5 |
Salzburg |
Steiermark |
1,2 |
Graz |
Tirol |
0,6 |
Innsbruck |
Voralberg |
0,3 |
Bregenz |
Wien |
1,5 |
Wien |
Österreich |
7,6 |
Wien |
Wörter und Wendungen
Die Staatsgewalt ist in folgende Funktionen aufgeteilt:
Im Bundesrat sind die Abgeordneten der Bundesländer vertreten.
8. Die Republik Österreich
Die Republik Österreich liegt im südlichen Mitteleuropa. Österreich grenzt an Deutschland, an Tschechien und an die Slowakische Republik, Ungarn, Italien, die Schweiz und Liechtenstein.
In Österreich leben acht Millionen Menschen. Die Fläche von Österreich beträgt etwa 84 000 km².
Österreich ist ein föderaler Staat mit neun Bundesländern, eine parlamentarische Bundesrepublik. Die Republik Österreich wurde im November 1918 gegründet. An der Spitze steht der Bundespräsident, den Bundeskanzler ernennt.
Die Exekutive liegt bei der Regierung, die aus dem Bundeskanzler, den Ministern und Staatssekretären besteht.
Das höchste gesetzgebende Organ ist das Parlament, das aus dem Nationalrat und dem Bundesrat besteht. Der Nationalrat wird direkt vom Volk gewählt. Der Bundesrat vertritt die Interessen der Bundesländer.
Jedes Bundesland hat sein Parlament. Es heißt Landtag. An der Spitze der Landesverwaltung steht der Landeshauptmann.
Seit 1945 bewahrt Österreich politische Neutralität. Der 26. Oktober ist der Nationalfeiertag. Am 26. Oktober 1955 beschloss der österreichische Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität Österreichs.
Die wichtigsten Parteien sind Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ), die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ).
Grundlage des österreichischen Rechtswesens ist das Bundesverfassungsgericht.
Wien ist die Hauptstadt und gleichzeitig das kleinste aber bevölkerungsreichste Bundesland. 25% der Bevölkerung wohnt in Wien.
Wörter und Wendungen
Die Fläche beträgt…
An der Spitze steht…
Der Nationalrat wird direkt vom Volk gewählt.
Bundesverfassungsgesetz, das