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- •Der deutschsprachige Raum
- •2. Die Bundesrepublik Deutschland
- •3. Die Bundesrepublik Deutschland Die deutschen Bundesländer
- •4. Die Bundesrepublik Deutschland Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- •5. Die Bundesrepublik Deutschland Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
- •6. Die Bundesrepublik Deutschland Parteien in Deutschland
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- •8. Die Republik Österreich
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5. Die Bundesrepublik Deutschland Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Ein neuer Bundestag ist gewählt. Die Partei, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten hat, kann nun die Regierung bilden; sie hat die absolute Mehrheit, das sind mehr als 50% der Wählerstimmen. Denn ohne Mehrheit ist eine Regierung nicht funktionsfähig. Wenn keine Partei die absolute Mehrheit erreicht hat, können zwei oder mehr Parteien zusammen eine Koalitionsregierung bilden. Die Partei, die bei der Wahl unterliegt, geht in die Opposition.
Jede Partei hat schon vor der Wahl bekanntgegeben, welchen Kandidaten sie dem Wähler als Bundeskanzler empfiehlt. Bei der ersten Sitzung des neuen Bundestags schlagen die stärksten Fraktionen ihren Kandidaten für das Bundeskanzleramt vor. Der Kandidat, der bei der folgenden Abstimmung die meisten Stimmen erhält, wird Bundeskanzler.
Nach der Bundeskanzlerwahl ernennt der Bundespräsident den neugewählten Kandidaten offiziell zum Bundeskanzler und überreicht ihm die Ernennungsurkunde. Danach stellt der neue Bundeskanzler die Minister seiner Regierung (sein Kabinett) vor, die ebenfalls vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde erhalten. Nach der offiziellen Vereidigung vor dem Bundestag kann sodann die neue Regierung an die Arbeit gehen. Nach dem Grundgesetz bestimmt der Bundeskanzler in den folgenden vier Jahren die Richtlinien der Politik.
Die Amtszeit einer Regierung beträgt im allgemeinen vier Jahre. Dagegen ist der Bundespräsident, der hauptsächlich Repräsentationsaufgaben hat, fünf Jahre im Amt.
Jeder Minister leitet ein Ministerium. Die Ministerien heißen:
Offizielle Bezeichnung |
allgemeine Bezeichnung |
Auswärtiges Amt |
Außenministerium |
Bundesministerium des Inneren |
Innenministerium |
Bundesministerium der Finanzen |
Finanzministerium |
Bundesministerium für Wirtschaft |
Wirtschaftsministerium |
Bundesministerium der Justiz |
Justizministerium |
Bundesministerium der Verteidigung |
Verteidigungsministerium |
Wörter und Wendungen
Die Partei kann die Regierung bilden.
Die Partei hat die meisten Stimmen erhalten. / Die Partei hat die absolute Mehrheit erreicht.
Die stärksten Fraktionen schlagen ihren Kandidaten vor.
Der neue Bundeskanzler stellt die Minister vor.
Der Bundespräsident ernennt den Kandidaten zum Bundeskanzler.
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik.
Die Amtszeit beträgt (dauert) vier Jahre.
Der Bundespräsident ist fünf Jahre im Amt.
6. Die Bundesrepublik Deutschland Parteien in Deutschland
Die Parteien spielen bei der politischen Meinungsbildung in der Bundesrepublik eine wichtige Rolle.
Bei jeder Bundestagswahl, wie auch bei Landtagswahlen geben die Wähler ihre Stimme einer bestimmten Partei oder dem Kandidaten, den die Partei aufgestellt hat. Parteilose Kandidaten haben selten eine Chanse. Die Partei mit den meisten Wählerstimmen stellt im allgemeinen auch den Regierungschef. Der bildet sein Kabinett mit seinen Parteifreunden. Er kann aber auch Parteilose in sein Kabinett aufnehmen.
Wenn eine Partei bei einer Wahl keine 5% der Stimmen erhält, kann sie keinen Abgeordneten in den Bundestag entsenden. Diese Fünfprozentklausel gilt auch für die übrigen Parlamente, die Landtage, die Bezirkstage und die Kreistage.
Die wichtigsten Parteien
CDU |
Christlich-Demokratische Union (nicht in Bayern) |
CSU |
Christlich-Soziale Union (nur in Bayern) |
SPD |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
FDP |
Freie Demokratische Partei |
Die Grünen |
Basisdemokratische Partei mit vorwiegend ökologischer Zielsetzung |
Parteien, die sich in den neuen Bundesländern gebildet haben
Bündnis 90 |
ein Zusammenschluß der verschiedensten Gruppierungen der Opposition in der früheren DDR |
PDS |
Partei des Demokratischen Sozialismus (hervorgegangen aus der ehemaligen SED = Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Staatspartei der früheren DDR) |
Wörter und Wendungen
Partei / einer Partei angehören / sich zu einer Partei vereinigen / für (gegen) j-n Partei nehmen / parteilos / die Partei hat den Kandidaten aufgestellt