Скачиваний:
11
Добавлен:
23.12.2022
Размер:
718.08 Кб
Скачать

DEUTSCHSPRACHIGE LÄNDER ● LANDESKUNDE ● LEKTION 11

Österreichisches Parlamentsgebäude, Wien

Thema 11A. Das politische System Österreichs

Die Republik Österreich ist eine parlamentarische Demokratie. Die durch die föderale Struktur notwendige Aufgabenteilung zwischen der Bundesebene und der Landesebene wird durch das

Bundes-Verfassungsgesetz geregelt.

Das politische System Österreichs teilt sich in Legislative, Exekutive und Judikative.

Legislative. Das österreichische Parlament hat zwei Kammern. Der Nationalrat ist die Abgeordnetenkammer des österreichischen Parlaments. Seine Aufgabe besteht in der Gesetzgebung. Die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates beträgt fünf Jahre (bis zur Wahlrechtsreform 2008 betrug sie vier Jahre). Im Nationalrat sitzen 183 Abgeordnete.

Zusätzlich: Die momentane Mandatsverteilung im Nationalrat gestaltet sich wie folgt (Stand 30.12.2017) Die Österreichische Volkspartei (konservativ) - ÖVP: 62

Die Sozialdemokratische Partei Österreichs - SPÖ: 52

Die Freiheitliche Partei Österreichs (rechtspopulistisch) - FPÖ: 51 Das Neue Österreich und Liberales Forum (liberal) - NEOS: 10 Die Liste Peter Pilz (Grüne Politik) - PILZ: 8

Die Grünen – Die Grüne Alternative - GRÜNE: 0 Fraktionslos: 14

Gesamt: 183

Der Bundesrat ist die zweite Kammer des Österreichischen Parlaments. Er stellt die Vertretung der Länder auf der Bundesebene dar. Der Bundesrat besteht aus 61 von den Länderparlamenten gewählten Mitgliedern.

Die von Nationalrat und Bundesrat gebildete Bundesversammlung tritt nur zur Vereidigung des Bundespräsidenten und zum Beschluss einer Kriegserklärung zusammen.

Exekutive. Die Bundesregierung ist das oberste Organ des Bundes. Sie setzt sich aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den Bundesministern zusammen. Der Bundeskanzler ist Vorsitzender der Bundesregierung und wird vom Nationalrat gewählt. Seine Aufgabe ist die Koordination und Vertretung der Regierungsarbeit im Parlament und in der Öffentlichkeit. Die Bundesminister sind für ihren jeweiligen Fachbereich zuständig.

Der Bundespräsident ist das österreichische Staatsoberhaupt. Seine Amtsperiode dauert 6 Jahre, der Amtsinhaber darf nur einmal wiedergewählt werden. Der Bundespräsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und ernennt den Bundeskanzler. Der Bundespräsident hat im Gegensatz zum deutschen wesentlich mehr Macht, so kann er beispielsweise eine Regierung abberufen, das Parlament auflösen und Neuwahlen bestimmen. Ein ganz wichtiger Unterschied besteht darin, dass er direkt vom Volk gewählt wird, während in Deutschland dies durch die Bundesversammlung erfolgt.

Judikative. Bei den Gerichten unterscheidet man zwischen Ordentlichen Gerichten (so werden Zivilund Strafgerichte genannt) und Sondergerichten. Bei den Ordentlichen Gerichten gibt es die Bezirksgerichte , die Landesgerichte, die Oberlandesgerichte (Graz, Innsbruck, Linz und Wien) und den Obersten Gerichtshof (letzte Instanz, Wien). Bei den Sondergerichten sind der Verfassungsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof am wichtigsten. Im Verfassungsgerichtshof wird z.B. geprüft, ob Rechtsnormen mit der Verfassung vereinbar sind. Der Verwaltungsgerichtshof kontrolliert die Rechtmäßigkeit der Verwaltung.

Landesebene

Jedes Bundesland besitzt einen Landtag, dieser stellt das Landesparlament des Bundeslandes dar. Die Landesregierung ist das höchste Verwaltungsorgan eines Bundeslandes. Sie wird nicht direkt, sondern vom Landtag gewählt. Den Vorsitzenden der Landesregierung bezeichnet man als

Landeshauptmann.

Die Verwaltungseinheit Bundesland ist wiederum in Bezirke unterteilt, welche mehrere Gemeinden zusammenfassen.

(Auf der Grundlage von https://www.oesterreich.com/de/staat/politik/bundesebene, https://www.goruma.de/Laender/Europa/Oesterreich/Einleitung/politisches_system.html u.a.)

Glossar:

Bundes-Verfassungsgesetz: Unter der Bundesverfassung der Republik Österreich versteht der Jurist die Gesamtheit aller Verfassungsgesetze und -bestimmungen des Bundesrechtes. Die zentralen Bestimmungen des Bundesverfassungsrechtes enthält das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das im Allgemeinen gemeint ist, wenn von der Verfassung gesprochen wird.

Gewaltenteilung f. - Gewaltentrennung f. - Trennung von gesetzgebender (Legislative), ausführender (Exekutive) u. richterlicher (Judikative) Staatsgewalt und ihre Zuweisung an voneinander unabhängige Staatsorgane

Abgeordnete m., f. - ein gewähltes Mitglied eines Parlaments ≈ Volksvertreter darstellen hier: ≈ sein

Gesetzgebungsperiode f. - Legislaturperiode f. - ist der Zeitraum, für den ein gesetzgebendes Organ gewählt wird Mandat n. - das Amt eines Abgeordneten im Parlament ≈ Sitz

Vizekanzler m. - Stellvertreter des Kanzlers koordinieren ≈ leiten, führen

Staatsoberhaupt n. - eine Person, die an der Spitze eines Staates steht und ihn repräsentiert jemanden abberufen - jemanden aus seinem Amt entlassen

etwas auflösen - die Existenz einer Organisation (vorübergehend) beenden Neuwahl f. - nochmalige Wahl

Amtsinhaber - jmd., der ein öffentliches Amt hat Amtsperiode f. - festgesetzte Zeit der Tätigkeit in einem Amt rechtmäßig - dem Recht entsprechend

Aufgabe:

Der Verf______________shof (VfGH) hat vor allem die Aufgabe, die Einhaltung der Verf____ung, wozu auch die Grundrechte gehören, zu kontrollieren. Er ist vor allem dazu berufen, Bundesund Landesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Verordnungen von Verwaltungsbehörden auf ihre G______zmäßigkeit zu überprüfen und allenfalls aufzuheben. Daneben können z.B. auch Wahlen beim Verf_______________shof angefochten werden. (...) Entscheidungen der or________en Gerichte unterliegen hingegen keiner Kontrolle durch den Verf________________shof. Vielmehr hat der O_____te Gerichtshof als oberste Instanz in Zivilund Justizstrafsachen über die Verfassungsmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidungen zu wachen und allenfalls bei Bedenken (z.B. wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes) einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung an den Verf________________shof zu stellen.

Fragen:

1.Wer bestimmt die Richtlinien der österreichischen Politik?

2.Wer ist das Staatsoberhaupt?

3.Beschreiben Sie die wichtigsten österreichischen Staatsorgane und ihre Funktionen.

4.Vergleichen Sie die politischen Systeme von Österreich und Deutschland.

5.Erzählen Sie über den Aufbau des Gerichtssystems in Österreich.

Gerichtsbarkeit in Österreich:

Das Bundeshaus in der Bundesstadt Bern, Schweiz, der Sitz von Regierung und Parlament der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Thema 11B. Das Politische System der Schweiz

Die verschiedenen Kulturen, Religionen und gesellschaftlichen Minderheiten, aus denen sich die Schweiz zusammensetzt, haben zu einem einzigartigen politischen System geführt, in dem der

Föderalismus, die erweiterten politischen Volksrechte, die außenpolitische Neutralität und der innenpolitische Konsens im Vordergrund stehen.

Die Schweiz beruht auf einer Bundesverfassung und ist somit ein Rechtsstaat. Die Schweiz ist eine (halb)direkte Demokratie, weil die Bürgerinnen und Bürger bei öffentlichen Angelegenheiten stark mitentscheiden können. Die direkte Demokratie der Schweiz gilt international als Vorbild.

Zusätzlich: Genauer gesagt, entspricht die Regierungsform der Schweiz einer halbdirekten Demokratie. Dies bedeutet, dass die Schweiz gleichzeitig Elemente einer repräsentativen (indirekten) als auch einer direkten Demokratie enthält. Im Vergleich zum Ausland hat die Schweiz sehr stark ausgeprägte Elemente einer direkten Demokratie.

Direkte Demokratie bedeutet, dass das Volk selber über Sachfragen und Gesetze bestimmt. In einer direkten Demokratie gibt es folglich kein Parlament. In der repräsentativen Demokratie hingegen wählt das Volk nur seine Vertreter (Repräsentanten, Politiker). Sie bilden das Parlament und entscheiden über die Sachfragen. Das Volk kann in einer repräsentativen Demokratie nicht selbst über Sachfragen entscheiden. Das Volk kann somit nur indirekt Kontrolle über den Staat und das Parlament ausüben, indem sie im nächsten Wahljahr die Politiker nicht mehr wählen, mit denen sie unzufrieden waren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die

Volksvertreter die Interessen des Volks vertreten. https://www.vimentis.ch/d/publikation/231/Das+politische+System+der+Schweiz.html

Sie ist auch föderalistisch, weil sie aus Kantonen besteht, die über eine weitreichende Eigenständigkeit verfügen. Heute zählt die Schweiz 26 Kantone, wovon sechs Halbkantone sind.

https://www.conviva-plus.ch/?page=2020

Auf nationaler Ebene sieht die Gewaltenteilung wie folgt aus:

Die Legislative ist das nationale Parlament. Es wird auch Bundesversammlung genannt und besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat zählt 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Der Ständerat mit 46 Mitgliedern repräsentiert im Parlament die 26 Kantone.

Die Exekutive ist der Bundesrat (Landesregierung). Er hat sieben Mitglieder, welche der Eidgenössischen Verwaltung vorstehen. Die Bundesversammlung wählt den Bundesrat, der nicht nur Bundesregierung, sondern auch kollektives Staatsoberhaupt ist, auf vier Jahre. Einer der Bundesräte übernimmt jeweils für ein Jahr zusätzlich die Funktion des Bundespräsidenten. Das Amt des Präsidenten umfasst in erster Linie repräsentative Pflichten. Daneben führt er oder sie das eigene Departement (Ministerium) weiter.

Normalerweise sind die vier größten Parteien in der Regierung vertreten.

Zusätzlich: Der Bundesrat wird nach dem zunehmend kritisierten Prinzip der Konkordanz nach einem bestimmten Partei-Schlüssel besetzt, um die vier wichtigsten Parteien des Landes an der Regierung zu beteiligen. Seit 1959 gilt die so genannte Konkordanz „Zauberformel2:2:1:1:1, die seit 2008 eine Bundesratspräsenz von je zwei Bundesräten von SP (Sozialdemokraten), FDP (Liberale) und je einem Vertreter der BDP (Bürgerliche Demokraten), der SVP (Schweizerische Volkspartei) und CVP (Christdemokraten) zur Folge hat.

Auf Bundesebene verkörpert das Bundesgericht in Lausanne die Judikative: Es bildet das oberste Gericht der Schweiz. Daneben gibt es auf Bundesebene das Bundesstrafgericht, das

Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht. Jeder Kanton hat seine eigenen

Gerichte. Sie beurteilen Fälle, die das eigene Kantonsgebiet betreffen, in erster Instanz.

Zusätzlich: Das Rechtsprechungssystem in der Schweiz kennt keine Verfassungsgerichtsbarkeit, die, wie in Deutschland das Bundesverfassungsgericht, verabschiedete Gesetze für verfassungswidrig und damit für ungültig erklären könnte. Eine solche Möglichkeit erscheint den Schweizern als nicht vereinbar mit der Bedeutung des sich durch Referenden ausdrückenden Volkswillens, der sich richterlicher Überprüfung nicht zu stellen hat.

Analog zum Bund kennen auch die 26 Kantone in der Schweiz die Gewaltenteilung; ihre Struktur kann allerdings variieren: Es gibt kantonale Parlamente, kantonale Regierungen und Kantonsgerichte.

Schweizerinnen und Schweizer können nicht nur durch Wahlen am politischen Entscheidungsprozess teilnehmen, sondern Verfassung und Gesetze auch direkt mitgestalten. Diese Mittel der direkten Demokratie werden aktiv genutzt, auf nationaler Ebene wie auch in den Kantonen und Gemeinden. Dass die Schweizerinnen und Schweizer wenn nötig selbst Steuererhöhungen zustimmen, ist für viele ausländische Politiker ein großes Rätsel. Sie staunen über die politische Reife des Schweizer Volks.

Die Schweiz ist kein EU-Land und lehnt eine Aufnahme wegen ihrer politischen Neutralität ab. Die engen Beziehungen zur EU sind in bilateralen Verträgen geregelt.

https://www.swisscommunity.org/de/entdecken-sie-die-schweiz/das-politische-system-der-schweiz, http://www.contakt-net.ch/net/de/modellweb/staat/politik.html u. a. Quellen

Zusätzlich: In der Schweiz ist dem Volk eine wesentliche Mitwirkung bei politischen Entscheiden auf Bundesebene eingeräumt. Alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren besitzen das Stimmund Wahlrecht. Rund vier Mal jährlich ist die Bevölkerung an die Urnen gerufen, um sich zu durchschnittlich rund fünfzehn Geschäften zu äußern. In den letzten Jahrzehnten betrug die Wahlund Stimmbeteiligung im Mittel mehr als 40%.

Zusätzlich zum Wahlund Stimmrecht verfügen die Bürgerinnen und Bürger auch über die Möglichkeit, ihre Forderungen mit Hilfe von drei Instrumenten zum Ausdruck zu bringen, die den Kern der direkten Demokratie ausmachen: Die Volksinitiative, das fakultative und das obligatorische Referendum.

Die Volksinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, Vorschläge zur Änderung oder Erweiterung der Verfassung einzureichen. Ihre Wirkung besteht darin, die politische Debatte zu einem genau umschriebenen Thema anzuregen oder neu zu lancieren. Damit eine Volksinitiative gültig ist und zur Abstimmung gebracht wird, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 Unterschriften gesammelt werden. Die Behörden können einer Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen und hoffen, dass Volk und Stände diesem den Vorzug geben.

Mit dem fakultativen Referendum können die Bürgerinnen und Bürger verlangen, dass ein Gesetz, das von der Bundesversammlung verabschiedet worden ist, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Innerhalb von 100 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzestextes müssen 50’000 Unterschriften gesammelt werden, damit es zur Volksabstimmung kommt.

Jede Änderung an der Verfassung durch das Parlament untersteht dem obligatorischen Referendum, das heisst, sie muss dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Auch der Beitritt der Schweiz zu

gewissen internationalen Organisationen untersteht dem obligatorischen Referendum.

https://www.eda.admin.ch/aboutswitzerland/de/home/politik/uebersicht/direkte-demokratie.html

Politische Ämter

Die Politischen Ämter in der Schweiz sind zum größten Teil nebenberufliche Engagements. Selbst die Mitglieder des Bundesparlaments (die eidgenössischen Räte) sind Hauptberuflich keine Politiker. Dies führt vor allem bei kleineren Gemeinden zu einem regelrechten Personalmangel aufgrund der geringen

Entschädigung für politische Tätigkeit. http://www.swisspolitics.org/politische-struktur/

Glossar:

Minderheit f. - der kleinere Teil einer Gruppe ≈ Minorität ↔ Mehrheit f.

etwas setzt sich aus jemandem / etwas (Kollekt. od Pl.) zusammen - etwas besteht aus verschiedenen Personen / Teilen

Die Neutralität ist einer der wichtigsten Grundsätze der Aussenpolitik der Schweiz. Sie bedeutet, dass sich die Schweiz nicht an bewaffneten Konflikten zwischen anderen Staaten beteiligt.

Konsens m. - eine Übereinstimmung der Meinungen im Vordergrund stehen – am wichtigsten sein mitentscheiden – zusammen mit j-m entscheiden eigenständig - selbstständig

weitreichend – umfangreich, groß über etw. verfügen – etw. haben

eidgenössisch – schweizerisch, vgl.: Schweizerische Eidgenossenschaft – amtlicher Name der Schweiz

etw. (Dat.!) vorstehen – etw. (Akk.) leiten

verkörpern - jemand / etwas dient oder gilt als Symbol für etwas mitgestalten - mit j-m zusammen etw. gestalten, schaffen Rätsel n. - etwas, das man nicht erklären kann

ablehnen – nicht annehmen, „nein“ sagen bilateral - zwischen zwei Ländern ≈ zweiseitig

Fragen:

1.Was für ein Staat ist die Schweiz?

2.Was wissen Sie über die ausführende Gewalt in der Schweiz?

3.Was versteht man unter der direkten Demokratie? Welche Vorund Nachteile hat sie?

4.Wie heißt das oberste Gericht in der Schweiz?

5.Welche Aufgabe hat der Ständerat?

6.Vergleichen Sie die politischen Systeme der drei deutschsprachigen Länder. Nennen Sie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

Соседние файлы в папке Иностранный язык учебный год 2022-23