Скачиваний:
17
Добавлен:
23.12.2022
Размер:
1.29 Mб
Скачать

Aufgaben zum Thema

Kommentieren Sie die Beispiele. Falls nötig ergänzen Sie die Sätze:

1. Die Polizei beobachtet auf einer Streifenfahrt einen Einbruchdiebstahl. Einbruchsdiebstahl ist dabei ein besonders schwerer Fall des Diebstahls. Liegt hier ein Antrags- oder Offizialdelikt vor?

Streife f. - eine Gruppe von meist zwei Polizisten, die umherfahren, um zu sehen, ob alles in Ordnung ist.

Beispiel: Die Polizei geht auf Streife.

2. „Das ________________________ dient der gerichtlichen Feststellung, ob der Beschuldigte eine strafbare Handlung begangen hat, endet mit Verurteilung, Freispruch oder Einstellung des Verfahrens.“ Welche Stufe des Strafverfahrens ist hier gemeint?

3. „Ein ______________ darf Tatsachen verschweigen, die für seinen Mandanten ungünstig sind; er darf aber Beweismittel nicht vorsätzlich verfälschen“. Wie heißt der juristische Beruf?

4. Wovon ist die Rede in jedem der beiden Fälle?

A. „Die im Recht vorgesehene Möglichkeit, nach einem Gerichtsurteil bei einem höheren Gericht eine neue Verhandlung zu verlangen.“

B. „Ein Antrag an ein höheres Gericht, das Urteil eines untergeordneten Gerichts zu prüfen und zu ändern“. Auf welche Begriffe beziehen sich Definitionen A und B?

5. „Nach diesem strafprozessualen Grundsatz sind alle ernsthaften Zweifelsfragen bei der Entscheidung zugunsten des Angeklagten zu werten.“ Von welchem Grundsatz ist hier die Rede?

6. „§ 160 StPO. Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

(1) Sobald die S___________________ durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen. (…)“

Wissenswertes (fakultativ):

- 1 -

Strafanzeige

und

Strafantrag

Als Strafanzeige, die man umgangssprachlich oft auch nur Anzeige nennt, bezeichnet man die schlichte Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden. Die Strafanzeige ist damit eine reine Tatsachenmitteilung, bei der ein Bürger Staatsanwaltschaft, Polizei oder Gericht über einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Sachverhalt informiert. Die Strafanzeige ist also dadurch charakterisiert, dass den Strafverfolgungsbehörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht ein Sachverhalt bekannt gemacht wird, der strafrechtlich relevant sein könnte. (…) Rein rechtlich gesehen hat die Strafanzeige als bloße Mitteilung eines Sachverhalts keinerlei Bedeutung. Da viele Straftaten aber erst durch eine entsprechende Anzeige bekannt werden, hat die Strafanzeige eine erhebliche praktische Relevanz.

Der Strafantrag ist im Gegensatz zur Strafanzeige als bloßer Mitteilung das tatsächliche Verlangen, eine bestimmte Tat strafrechtlich zu verfolgen. Anders als die einfache Anzeige eines Sachverhalts ist der Strafantrag deshalb die schriftliche Erklärung des Antragstellers, dass er die Strafverfolgung in einem bestimmten Fall ausdrücklich wünscht. Charakteristisch für den Strafantrag ist deshalb, dass ein bestimmter Sachverhalt nicht nur den Strafverfolgungsbehörden bekannt gemacht werden soll, sondern dass die strafrechtliche Verfolgung der Tat ausdrücklich verlangt wird. (…) Der Strafantrag hat als Strafverfolgungsvoraussetzung eine ganz erhebliche rechtliche Bedeutung. Quelle: www.anwalt.de

Wissenswertes (fakultativ):

- 2 -

Strafvollstreckung

und

Strafvollzug

Die Strafvollstreckung umfasst alle verfahrensrechtlichen Maßnahmen, die auf Durchsetzung eines rechtskräftigen Strafurteils gerichtet sind, dementsprechend also die Vollstreckung von Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 449 ff. StPO). Im Allgemeinen setzt die Strafvollstreckung die Rechtskraft des Urteils voraus, beginnt also nicht, solange noch eine Berufung oder Revision läuft und erfolgt durch die Staatsanwaltschaft (§ 451 StPO).

Dagegen ist Strafvollzug die Durchführung und inhaltliche Ausgestaltung der Haftstrafe oder der freiheitentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung. Ziel ist die Resozialisierung eines Gefangenen, die ihn auf ein Leben in sozialer Verantwortung vorbereiten soll. (…)

Zu den Maßregeln der Besserung und Sicherung gehören hauptsächlich die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) und die Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB).

Nicht zum Strafvollzug und der Strafvollstreckung gehört die Untersuchungshaft (U-Haft), die lediglich die Durchführung des Strafprozesses und die spätere Strafvollstreckung sichert. (…)

Quelle: www.strafakte.de Vergleichen Sie: http://vital.lib.tsu.ru/vital/access/services/Download/vtls:000486083/SOURCE1 Seiten 60-62