
- •1. Der deutschsprachige Raum: brd, Österreich, die Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein (Landeskunde. Allgemeine Information)
- •2. Staat und Verfassung. Das Grundgesetz
- •3. Strukturprinzipien des deutschen Staates (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat)
- •4. Gewaltenteilung
- •5. Oberste Staatsorgane (Bundestag, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesrat)
- •6. Die Gesetzgebung des Bundes
- •7. Das System der Grundrechte
- •8. Die Menschenwürde. Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
- •9. Justizgrundrechte
- •10. Bundesverfassungsgericht (Funktion und Aufbau)
4. Gewaltenteilung
Wesentliches Merkmal des modernen Rechtsstaats ist die Gewaltenteilung. Bei der Teilung der Staatsgewalt werden traditionellerweise die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt unterscheiden. Im GG ist die Gewaltenteilung in Art 20 Satz 2 festgelegt. Sie darf auch durch eine Verfassungsänderung nicht beseitigt werden.
Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) liegt in einer Demokratie beim Volk beziehungsweise bei den vom Volk gewählten Repräsentanten, dem Parlament. Das Parlament hat zwei Aufgabe: Erlass von Gesetzen und die Kontrolle der Ausführung der Gesetze durch die Regierung.
Die rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist der Richterschaft übertragen und wird von den Gerichten ausgeübt.
Die vollziehende Gewalt (Exekutive) hat zwei Funktionen: Gesetzesvollzug und jede Ausübung staatlicher Gewalt. Sie liegt bei der Regierung als politische Führung und der rechtsanwendenden Verwaltung.
Die Presse wird gelegentlich als die vierte Gewalt bezeichnet. Die Presse spielt eine wichtige Rolle. Sie kontrolliert die drei Gewalt und informiert der Bevölkerung, d.h. nennt man sie die vierte Gewalt.
5. Oberste Staatsorgane (Bundestag, Bundesregierung, Bundespräsident, Bundesrat)
Die Verfassungsorgane spielen eine besondere Rolle. Sie beziehen ihre Kompetenzen direkt aus der Verfassung, üben staatsleitende Funktionen aus und sind keinem anderen Staatsorgan untergeordnet.
Man unterscheidet folgende oberste Staatsorgane: Bundestag, Bundesrat, Gemeinsamer Ausschuss, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Keine obersten Staatsorgane sind der Bundesrechnungshof, die Bundesbank und die obersten Bundesgerichte.
Der Bundestag, das Deutsche Parlament, bestehet aus den Abgeordneten. Der Bundestag hat folgende Kompetenzen: die Wahl des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesregierung und die Gesetzgebung. Alle vier Jahre wird der Bundestag vom Volk neu gewählt (allgemeine, unmittelbar, freie, gleiche und geheim). Die Abgeordnete genießen Immunität und Indemnität. Für wichtige Fachgebiete bildet der Bundestag fraktionsübergreifende Ausschüsse. Wichtige Ausschüsse sind z.B. der Haushaltausschuss, der Finanzausschuss, der Auswärtige Ausschuss, der Verteidigungsausschuss und der Petitionsausschuss.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie bildet die Spitze der Exekutive und bestimmt die Politik. Der Bundeskanzler bestimmt der rechtlinien Politik, die Ministern sind für einen bestimmten Geschäftsbereich verantwortlich. Nach dem Kanzlerprinzip obliegt die Koordination und Führung der Regierung dem Bundeskanzler.
Der Bundespräsident ist der Staatsoberhaupt. Er hat drei Funktionen:
a) repräsentationsfunktion: er repräsentiert die BRD nach innen und außen;
b) integrationsfunktion: er verkörpert die Einheit des Staates und wirkt damit integrierend;
c) reservefunktion: in Krisenzeiten hat er besondere Kompetenzen, wenn andere Verfassungsorgane funktionsunfähig geworden sind;
Er muss Gesetze prüfen und ausfertigen. Außerdem ernennt und erlässt er auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Bundesminister.
Der Bundesrat ist das föderative Organ des Bundes und besteht aus vertreten des Landesregierungen. Die wichtigste Aufgabe des Bundesrates besteht in der Mitwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes.