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Учебно-методическое пособие по немецкому экономическому языку Finanzen und Kredite для магистров направления Финансы и кредит очной, очно-заочной и заочной форм обучения экономического факультета

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Abt geringer. Dieser Sachverhalt ist gemeint, wenn von der »Finanzierung durch Abschreibungen« gesprochen wird. Ein in der Wirkung gleicher Effekt ist mit der Bildung von Rückstellungen verbunden. Gemäß Abb. 5.2 handelt es sich in der Periode der Rückstellungsbildung regelmäßig um vorperiodisierten Aufwand: Die Aufwandsverrechnung geht der Auszahlung voraus. Entspricht der Aufwands Verrechnung in der Periode keine Auszahlung, erfolgen eine Aufwandsbelastung der GuV und die Schaffung eines ausschüttungssperrenden Passivums »Rückstellung«, der kein Mittelabfluss in der Periode entspricht. Da dieser (noch) nicht eingetretene Mittelabfluss ceteris paribus nicht durch eine höhere Ausschüttung (Entnahme) absorbiert werden darf (Ausschüttungssperre), liegt eine zwangsweise, durch Vorschriften des HGB erzwungene Bindung von Mitteln im Unternehmen vor. Dieser Sachverhalt ist gemeine, wenn von der »Finanzierung durch Rückstellungen« gesprochen wird.

-Das HOB lässt den Rechnungslegenden Spielraum bei Ansatz und Bewertung von Aktiven und Passiven. Das Innenfinanzierungsvolumen einer Periode kann über dessen Nutzung gesteuert werden.

-Finanzierung durch Vermögensumschichtung liegt gemäß der obigen Systematik vor, wenn z. B. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens veräußert werden.

Fassen wir die Überlegungen zur »Innenfinanzierung« zusammen, Mittelbeschaffung durch Innenfinanzierung ist möglich durch:

- Erzielung und Einbehalt von Einzahlungen, die kraft Gesetzes ausschüttungsgesperrt sind (z. B. durch die Verrechnung von Abschreibungen). Dieser Weg des Mitteleinbehalts wird auch als stille Selbstfinanzierung bezeichnet, weil sie (im Gegensatz zur offenen Selbstfinanzierung) keinen ausdrücklichen Niederschlag auf der Passivseite der Bilanz findet; Finanzerzielung undEinbehalt von Einzahlungen, die durch Ausschüttungssperrbeschlüsse a) des Managements und/oder b) der Eigentümer im Unternehmen zurückbehalten werden. Diese Form der Mittelbeschaffung wird wegen ihrer Dokumentation auf der Passivseite der Bilanz (Gewinnrücklagen) als offene Selbstfinanzierung bezeichnet;

- Einbehalt von Einzahlungen, indem ansonsten bestehende Residualansprüche von Eigentümern bzw. anderen Berechtigten (z.B. von Genusscheininhabern, Zeichnern von partiarischen Darlehen) geplant oder ungeplant in Ansprüche Dritter umgewandelt werden. Ungeplant entstehende Ansprüche Dritter liegen z.B. vor in Form von Garantieansprüchen von Käufern der Produkte bzw. Dienstleistungen der Gesellschaft, die auf Unternehmensebene zu Garantierückstellungen führen. Geplant entstehen Ansprüche Dritter, wenn die Eigentümer des Unternehmens Arbeitnehmern Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zusagen. Auf Unternehmensebene werden Pensionsrückstellungen gebildet. Ein

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analoges Ergebnis folgt, wenn die Eigentümer des Unternehmens Arbeitnehmern eine Beteiligung am Jahresüberschuss anbieten unter der Bedingung, dass die Mittel für eine zu definierende Laufzeit im Unternehmen verbleiben und in die Form eines Mitarbeiter-Darlehens oder einer Mitar- beiter-Beteiligung gekleidet werden.

Fügen wir nun die Möglichkeiten hinzu, die Unternehmen im Wege der Außenfinanzierung haben, erhalten wir folgende Systematik der Finanzierungsformen:

Finanzielle Mittel oder geldwertäquivalente Vermögensgegenstände werden dem Unternehmen explizit von auf Finanzierungsmärkten (Kreditmärkte, Kapitalmärkte) operierenden Financiers zur Verfügung gestellt.

-Finanzierung durch bisherige Eigentümer in Form von a) Eigenkapital (Eigenfinanzierung)

b) Fremdkapital (Gesellschafterdarlehen)

-Finanzierung durch neue Eigentümer (Beteiligungsfinanzierung)

-Finanzierung durch Gläubiger (Fremdfinanzierung)

-Finanzierung durch Financiers, die Verfügungsrechte von Eigentümern und Gläubigern kombinieren.

Finanzielle Mittel, die dem Unternehmen in Form eines (positiven) Saldos zwischen Einzahlungen aus Nicht-Finanzierungsmärkten und Auszahlungen an diese Märkte in einer Periode zugeflossen sind, werden am Verlassen des Unternehmens gehindert durch:

-gesetzliche Ausschüttungssperrvorschriften

-explizite Ausschüttungssperrbeschlüsse des Managements bzw. der Eigentümer (offene Selbstfinanzierung)

-implizite (stille) Ausschüttungssperrbeschlüsse des Managements durch entsprechende Nutzung des Spielraums bei handelsrechtlichen Ansatzund Bewertungsvorschriften (stille Selbstfinanzierung)

-geplante Umwandlung in künftige Ansprüche Dritter über

a)Pensionsrückstellungen

b)Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung und Einkleidung der Ansprüche in eine Eigenkapitalbeteiligung

c)Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung und Einkleidung der Ansprüche

in Mitarbeiterdarlehen

- ungeplantes Entstehen von Ansprüchen Dritter und daraus folgende bilanzielle Vorkehrungen (z.B. Garantierückstellungen).

1.3 Das Problem der optimalen Finanzierung

Idealtypisch kann man sich das Finanzierungsproblem eines Investors oder Unternehmens wie folgt vorstellen: Investoren bzw. Unternehmen planen

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Investitionsprogramme und treten an den Finanzierungsmarkt heran, um Financiers zu finden, die die geplanten Investitionsprogramme ganz oder teilweise finanzieren. Investoren bzw. Unternehmen suchen Kapitalgeber (Financiers), weil sie entweder zu geringe Eigenmittel besitzen oder das, was sie besitzen, aus Gründen der Risikostreuung nicht vollständig in einem Objekt binden wollen. Die Kapital nachfragenden Investoren bzw.

Unternehmen informieren die Kapital anbietenden Investoren über die künftigen Einzahlungen aus den geplanten Investitionsobjekten. Die Kapitalanbieter stellen ihren Finanzierungsanteil unter Beachtung der am Finanzierungsmarkt herrschenden Zinssätze (Renditen) bereit. Ein Finanzierungsvertrag legt den Finanzierungsanteil des Mittelgebers am Gesamtobjekt und seine Ansprüche bezüglich der künftigen Einzahlungen, die aus dem Investitionsobjekt erwartet werden, fest. Zur Verdeutlichung sei im Folgenden zunächst eine sehr einfache Welt angenommen: Es bestehe Sicherheit. Dies bedeutet, dass die finanziellen Konsequenzen (Einzahlungen) von geplanten Investitionsobjekten zu jedem Zeitpunkt bekannt sind. Investoren (Unternehmen) und Gläubiger haben somit gleiche Kenntnisse über alle für sie relevanten Tatbestände. Die Rendite, die am Finanzierungsmarkt für Darlehen erzielt werden kann, wird mit dem Zinssatz i bezeichnet. Auf dem hier unterstellten, umfangreichen Finanzierungsmarkt isr der Zinssatz i unabhängig von den Angebotsbzw. Aufnahmeentscheidungen einzelner: i wird somit als konstant angesehen. Der Finanzierungsmarkt ist vollkommen.

Ein Unternehmen, das die Durchführung eines Investitionsprogramms plant, erwartet aus diesem Vorhaben bestimmte finanzielle Erfolge, die mit dr bezeichnet werden. Diese dr sind annahmegemäß sicher. Der Wert der während der Lebensdauer des Investitionsobjektes (-programms) an das Unternehmen fließenden Erfolge ergibt sich unter den gesetzten Annahmen aus:

T kennzeichnet den Zeitpunkt, zu dem die letzte Einzahlung dT anfällt. dr schließt mögliche Liquidationserlöse ein. b0 ist somit der Wert des Investitionsvorhabens, wenn das Unternehmen bzw. die hinter

diesem stehenden Eigentümer die Anschaffungsauszahlungen für das Investitionsobjekt mit eigenen Mitteln finanzieren. Der Wert ba wird auch als

Bruttokapitalwert bezeichnet.

Wie wirkt sich die Beteiligung von Fremdmitteln an der Finanzierung des geplanten Investitionsprogramms auf den Wert b^ aus? a0 bezeichne die Anschaffungsauszahlung für das Investitionsobjekt. Fn sei der Betrag, den

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Gläubiger gemäß einer Vereinbarung mit den Eigentümern zur Finanzierung von a0 bereitzustellen gewillt sind. Finanzieren die Eigentümer das Objekt allein, haben sie die Anschaffungsauszahlung aa aufzubringen.

Sie erhalten dafür die Erfolge dt, t = l, 2, ..., T. Die Durchführung des Investitionsprogramms lohnt sich für sie, wenn der Wert b0 (der Bruttokapitalwert) größer ist als der Anschaffungspreis a0. Die Differenz b,-, - a0 bezeichnet den Reichtumszuwachs, den die Eigentümer durch die Realisierung des Investitionsprogramms erzielen können. Gelingt es ihnen, Gläubiger an der Finanzierung des Objektes zu beteiligen, brauchen sie lediglich Mittel in Höhe von a0 - F() bereitzustellen, Der Preis der Beteiligung der Gläubiger an der Finanzierung des Objektes besteht in den Zahlungen, die die Eigentümer an die Gläubiger für deren Finanzierungsbeteiligung F0 leisten müssen. Letztere fordern Zahlungen ft während des Vertragszeitraums, der hier zur Vereinfachung als mit dem Zeitraum t0 bis T identisch angenommen wird. Für diese Zahlungen muß unter den oben gemachten Annahmen gelten:

Die Gläubiger verdienen somit an ihrer Finanzierungsbeteiligung genau den Zinssatz i, die Marktrendite für Darlehensverträge. Die Eigentümer erhalten anstelle der Einzahlungen dt, die sie bei alleiniger Eigenfinanzierung hätten, dt - ft. Die Periodeneinzahlung aus dem Investitionsprogramm ist jetzt aufgespalten: ft fließt an die Gläubiger; der Rest, dt - ft, geht an die Eigentümer. Der mit den Gläubigern abgeschlossene Finanzierungsvertrag teilt unter Eigentümern und Gläubigern

-den Gesamtfinanzierungsbetrag a,-, und

-die finanziellen Erfolge des Investitionsprogramms dc

auf. Finanzierungsverträge teilen Gesamtpositionen in Teilpositionen. Welche Auswirkungen hat die Finanzierungsbeteiligung der Gläubiger auf den Reichtumszuwachs der Eigentümer? Unter den gesetzten

Annahmen (Sicherheit, vollkommener Finanzierungsmarkt) hat die Finanzierungsbeteiligung der Gläubiger keinen Einfluss auf die Erfolge des Investitionsprogramms vor Zinsen und Tilgungen, wenn von Steuern abgesehen wird. Bleiben die dt unverändert, folgt ein unveränderter Wert b0. Vom Wert bri gehört den Eigentümern indessen nur noch h,, - F(); denn Zahlungen ft, t = l, 2, .... T, im Wert von F0 wurden an die Gläubiger abgetreten. Der Reichtumszuwachs der Eigentümer beträgt somit

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und ist so groß wie bei alleiniger Eigenfinanzierung durch die Eigentümer. Der Übergang von einer reinen Eigenfinanzierung zu einer Mischfinanzierung unter Beteiligung von Gläubigern hat somit weder den Wert des Investitionsobjektes (-programms) b„ noch den Reichtumszuwachs der Eigentümer, b„ - aö, berührt. Die beiden hier unterschiedenen Finanzierungsformen haben unter diesen Bedingungen offenbar keine erkennbare Bedeutung.

Das gleiche Ergebnis lässt sich ableiten, wenn die bisherigen Eigentümer anstelle von Gläubigern neue Eigentümer für die Finanzierung des Investitionsprogramms zu gewinnen suchen. Gelingt es, diese mit der Rendite »abzuspeisen« - und bei Sicherheit und vollkommenem Finanzierungsmarkt muss dies gelingen -, beeinflusst die veränderte Finanzierungsforrn (Beteiligungsanstelle von Fremdfinanzierung) weder b0 noch den Reichtumszuwachs der Eigentümer.

Werden die Annahme der Sicherheit, d. h. der Bekanntheit aller finanziellen Konsequenzen von Investitionsprogrammen und Finanzierungsverträgen für Eigentümer und Gläubiger, aufgehoben und die Unsicherheit der Erwartungen explizit eingeführt, ändert sich dann so ,| gut wie nichts an den abgeleiteten Ergebnissen, wenn angenommen wird, dass zwar unsichere Erwartungen bestehen, Gläubiger und Eigentümer aber gleiche (unsichere] Erwartungen haben (Haley/Schall [TheoryJ 215-238; Drukarczyk [Theorie und Politik] Kapitel 5 und 8). Das kann hier nur angedeutet, nicht erklärt werden.

Überblickt man diesen Stand der Dinge, muss man sich fragen, was unter diesen Bedingungen »optimale Finanzierung« heißen kann und was ein Optimum an Finanzierung denn eigentlich zu leisten hat. Das Problem ist, dass Finanzierung mehr ist und mehr sein muss als die zahlenmäßige Aufteilung von Gesamtin Teilpositionen. Im Folgenden werden einige Argumente aufgeführt, die begründen sollen, warum j dies so ist:

1.Kapitalnehmer (Geschäftsführung, bisherige Eigentümer) sind regelmäßig weit besser über die wirtschaftliche Lage ihres Unternehmens informiert als Kapitalgeber (Gläubiger, neue Eigentümer). Das Wissensdefizit derjenigen, die finanzielle Mittel bereitstellen, kann zwar gemindert, aber nicht vollständig abgebaut werden. Kapitalgeber werden deshalb zu Recht misstrauisch sein, d.h. die von Unternehmen (Eigentümern) gelieferten Informationen nicht für bare Münze nehmen.

2.Wenn Kapitalgeber keine (oder nur geringe) Mitwirkungsrechte bei allen belangvollen Investitionsund Finanzierungsentscheidungen des Unternehmens haben, beschränkt sich ihr Misstrauen nicht auf den Zeitpunkt des

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Vertragsabschlusses. Bei fehlenden Mitwirkungsrechten wissen z.B. Gläubiger, dass die Position, zu deren Finanzierung sie beizutragen aufgefordert sind, nicht identisch mit der sein muss, die die Eigentümer oder die beauftragten Geschäftsführer nach der Kreditgewährung _ letztlich realisieren.

Es kann sich für diese nämlich lohnen, ganz andere Investitionsprogramme zu verwirklichen, als sie ursprünglich zu planen vorgegeben haben, weil sie damit Risikobzw. Vermögensverschiebungen zu Easten der Gläubiger vornehmen können (Drukarczyk [Theorie und Politik] Kapitel 10). Gläubiger werden deshalb versuchen, Mittel und Wege zu finden, die solche Vermögensverschiebungen während der Vertrags laufzeit wenn nicht unterbinden so doch hemmen: Hierher gehören die Vereinbarung von Negativklauseln, die Bestellung von Kreditsicherheiten, die Verpflichtung für Schuldner, in regelmäßigen Abständen über die wirtschaftliche Lage zu berichten, Kündigungsrechte etc. Auch solche Maßnahmen sind Bestandteil von Finanzierungsentscheidungen. Es könnte sogar im Interesse der Eigentümer sein, das Sicherungsbedürfnis der Gläubiger zu unterstützen, weil sie Fremdmittel dann möglicherweise »billiger« bekommen.

3. Auch am Ende eines Finanzierungsvertrages stellen sich Probleme. Wie ist ein Gesellschafter abzufinden, wenn er am Ende der vertraglichen Beteiligungszeitspanne aus der Gesellschaft ausscheidet? Erhält er sein eingezahltes Kapital zurück oder erhält er auch einen Anteil am inzwischen eingetretenen Zuwachs des Wertes des Unternehmens? Zu welchen Konditionen kann ein Gesellschafter ausscheiden, wenn er die Ziele, die er mit seiner Einlage verfolgt, als nicht mehr erreichbar ansieht? Sind Gesellschaftsanteile an (Sekundär-) Märkten frei handelbar wie etwa Aktien, ist es einfach auszusteigen. Besteht kein Sekundärmarkt, entstehen die Probleme der Käufersuche, der Bestimmung des Preises des Anteils, der Gewinnung der Zustimmung der Mitgesellschafter, des Übergangs der Haftung usw. 4, In der Realität müssen Unternehmen Steuern entrichten, wenn bestimmte steuerbare Sachverhalte vorliegen. Gälten im obigen Beispiel steuerliche Regelungen, wie dies etwa in Deutschland der Fall ist, hätte das Ergebnis anders ausgesehen. In fast allen westlichen . Steuersystemen wirken steuerliche Regelungen nicht finanzierungsneutral, sondern begünstigen bestimmte Finanzierungsformen.

Besondere Probleme bestehen, wenn viele Eigentümer - im Extremfall alle Eigentümer - Außenstehende sind und alle Managerfunktionen angestellten Geschäftsführern bzw. Vorständen

übertragen haben. Diese Konstellation ist typisch für die große Publikumsaktiengesellschaft, die keinen oder einen Großaktionär

und daneben Tausende von Kleinaktionären hat. Wie verteidigen diese ihre Interessen gegen einen Großaktionär oder - wenn ein

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solcher nicht existiere - gegen das prinzipiell von den Eigentümern beauftragte Management? Wie kann man die Verselbständigung eines Managements, das die Interessen vieler verstreuter, zur Koalitionsbildung nahezu unfähiger Aktionäre, die jeweils nur

Kleinstquoten am Kapital der Gesellschaft halten, lediglich marginal zur Kenntnis nimmt, verhindern?

Die genannten Punkte legen die vorläufigen Folgerungen nahe:

(1)Finanzierungsprobleme sind nur z. T. identisch mit Problemen der Beschaffung von finanziellen Mitteln (oder geldwerten Äquivalenten). Einund Auszahlungen und deren Unsicherheit bilden nicht die einzige Bewertungsbasis für Finanzierungsbeziehungen.

(2)Neben den reinen Zahlungsbeziehungen sind Informations-, Mitent- scheidungs-, Kontrollund Sicherungsrechte bzw. -beziehungen von Bedeutung.

(3)Welche Beziehungen im Vordergrund stehen und wie diese zu gestalten sind, hängt u. a. von den bestehenden gesetzlichen Normen

ab, z.B. davon, wie weitgehend der Schutz von Gläubigerpositionen ausgebaut ist, welche Sicherungsrechte die Rechtsordnung zur Verfügung stellt und wie das Insolvenzrecht konzipiert ist.

(4) In Ergänzung zu (1) lautet das Grundproblem der Finanzierung jetzt, wie Unternehmen Kapitalgeber überzeugen können, ihnen

finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, und wie Vereinbarungen ge-

troffen werden können, die Nachteile der Kapitalgeber und die der Kapi-

talnehmer möglichst gering halten. Allgemeine, also generell gültige, eine

»optimale« Finanzierung verheißende Grundsätze und Daumenregeln kön-

nen daher vernünftigerweise nicht erwartet werden.

Bitte lesen Sie den folgenden Text № 2 und markieren Sie alle Kom-

posita. Analysieren Sie, woraus diese Komposita bestehen.

Investitionen

Kaum ein anderer Begriff aus dem Wirtschaftsleben wird so unter-

schiedlich verstanden wie der Begriff „Investition“ bzw. „investieren“. Im

folgenden wird der Begriff nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht erläutert;

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geht es um volkswirtschaftliche Probleme, wird wiederum anderes darunter

verstanden.

Mit Investitionen kann gemeint sein:

eine Erweiterung des Anlagevermögens (Kauf von Maschinen)

eine Erweiterung des Sachvermögens (Erhöhung der Lagerbestände)

Erweiterung der Produktionskapazität durch zusätzliche Ressourcen

jeder Einsatz von Kapital im Rahmen der Unternehmung

Geld in eine Unternehmung stecken

Vorsorge für die Zukunft treffen

Allen Vorstellungen gemeinsam ist, dass man Geld, das als „Gut höchster Liquidität“ angesehen wird, für irgendwelche Zwecke ausgibt.

Liquidität bedeutet „Flüssigkeit“, im übertragenen Sinn „Zahlungsfähigkeit“. D. h. man kann mit Geld viele andere Dinge kaufen, jedoch erhält man für diese Dinge dann nicht so leicht wieder Geld. (Beispiel: Sie kaufen eine antike Vase für Ihr Geld; u. U. müssen Sie aber lange einen Käufer suchen, um diese Vase dann wieder zu Geld zu machen)

Bei einer Investition wird das Geld also gebunden und kann damit für keinen anderen Zweck mehr verwendet werden. Dies bedeutet, daß man mit der Liquiditätsaufgabe einen Verzicht leistet, für den man sich nun ein zusätzliches Entgelt erhofft, d.h. einen Gewinn aus der Investition. Dies auch deshalb, weil man in der Zeit bis zum Rückfluss von Einnahmen das Risiko eingeht, dass das Geld gar nicht mehr zurückkehrt.

Eine Investition liegt also immer dann vor, wenn eine Ausgabe von liquiden Mitteln in der Absicht erfolgt, später diese Mittel durch einmalige oder laufende Einnahmen zurückzuerhalten (und dabei nach Möglichkeit einen Gewinn zu erzielen). Die Erfolgserwartung muss nicht mit finanziel-

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lem Gewinn identisch sein, sondern kann generell in jeder Art von betriebswirtschaftlichem bzw. volkswirtschaftlichem Nutzen bestehen.

Die Ausgabe von Geld für Gebäude, Maschinen, Anlagen, Betriebseinrichtungen jeder Art rechnet damit also ebenso zu Investitionen wie die Ausgabe für Personal, Material, Energie usw. Dagegen ist die Geldausgabe bei der Rückzahlung von Krediten, der Ausschüttung von Gewinnen oder der Zahlung von Gewinnsteuern keine Investitionsausgabe, weil bei Ausgaben nicht mit einem Rüchfluss gerechnet wird.

In diesem weiten Sinn kann man bei Investitionen die

Sachinvestitionen

immateriellen Investitionen

Finanzinvestitionen unterscheiden.

INVESTITIONEN

 

 

 

 

Im Produktionsbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Finanzbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sach-

 

 

 

Immaterielle

 

 

Forderungs-

 

 

Beteiligungs-

 

 

 

investitionen

 

 

Investitionen

 

 

investitionen

 

 

Investitionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage-

 

 

 

Umlauf-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

vermö-

 

 

 

vermö-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Forschung

 

+ Ent-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundstücke

 

 

Material

wicklung Personal-

 

 

 

 

Aktien

 

 

 

festverzinsli-

 

 

 

Gebäude

 

 

Halbund

entwicklung Marke-

 

 

Kapitalbeteili-

 

 

che Wertpa-

 

 

 

Maschinen

 

 

Fertigwaren

ting Organisations-

 

 

gungen

 

 

entwicklung Lizen-

piere Darle-

 

 

 

Einrichtun-

 

 

Forderungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zen + Patente u.a.m.

hen

 

 

 

 

 

 

 

gen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Ein engerer Begriff der Investition ist die Ausgabe von Geldmitteln für die Beschaffung von Anlageoder Umlaufvermögen (Sachinvestition). Im Bilanzzusammenhang läßt sich diese Investition, zusammen mit der Fi-

nanzierung, wie folgt darstellen:

Investition und Finanzierung im Bilanzzusammenhang

Aktiva = Vermögen

Passiva = Kapital

 

 

Anlagevermögen

Eigenkapital

Umlaufvermögen

Fremdkapital

 

 

= Investition

= Finanzierung

 

 

= Verwendung von Geldmitteln

= Beschaffung von Geldmitteln

 

 

Die Entscheidung über größere Investitionen ist oft außerordentlich schwierig. Zum einen werden i.d.R. liquide Mittel sehr langfristig gebunden, was meist nicht revidierbar ist; zum zweiten beruhen diese Entscheidungen in der Regel auf sehr unsicheren Erwartungen aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit von ausreichenden Daten über zukünftige Entwicklungen. Die Beschaffung von Kennzahlen für eine Investitionsentscheidung ist sehr kompliziert: Hier müssen sowohl innerbetriebliche Informationen als auch externe über den Markt, die Wettbewerber, die Wirtschaftsentwicklung und Wirtschaftspolitik, über den Stand und Entwicklung der Technologie herangezogen werden. Und nicht zuletzt sollte die Komplexität der Entscheidung bedacht werden, da praktisch alle Unternehmensbereiche davon betroffen werden. Letztlich kommt zu allem häufig noch die Schwierigkeit der Kapitalbeschaffung.

Merken Sie sich die Rektion: 1. etw. rechnet zu etw. D

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