Text 2 staatsaufbau der bundesrepublik deutschland
„ Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“- dieses Grundprinzip ist in der Verfassung der BRD festgelegt. Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen aus, durch besondere Organe der Gesetzgebung.
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und wird von der Bundesversammlung gewählt. Er vertritt die BRD volkerrechtlich. Der Bundespräsident schließt im Namen der BundesrepublikVerträge mit andere Stssten ab und beglaubigt sowie empfängt Botschafter ausländischer Staaten. Die Richtung der Außenpolitik bestimmt aber die Regierung.
Die Volksvertretung der BRD ist der Bundestag. Seine Aufgabe ist die Gesetzgebung. Er wählt außerdem den Kanzler und befaßt sich mit der Kontrolle der Regierung. Der Bundestag wird jede vier Jahre gewählt.
Der Bundesrat ist eine Vertretung der Bundesländer. Er arbeitet bei der Gesetzgebung mit sowie auch bei der Verwaltung des Bundes. Mitglieder des Bundesrates sind Vertreter der Landesregierungen.
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Des Bundeskanzler nimmt in der Regierung eine Sonderstellung ein. Er bildet die Regierung, wählt die Minister aus, untscheidet über ihre Anzahl und bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik.
Das Bundesverfassunggericht befindet sich in Karlsruhe. Es hat die Aufgabe, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen. Es schlichtet außerdem die Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen einzelnen Bundesorganen.
6. Gliedern Sie den Text! Machen sie sich zu jedem Gliederungspunkt Stichpunkte!
7. Erzählen Sie anhand der Stichpunkte über die Statsaufbau der BRD.
8 .Lesen Sie!
Grundrechte: Achtung der Menschenwürde,Freiheit der Persönlichkeit, Asylrecht ( für Ausländer),Beziehungen des einzelnen Bürgers zu den sozialen Gemeinschaften wie Ehe, Familie, Kirche, Schule, auch zum Staat, insbesondere als Sozialstaat.
Klassische Freiheitsrechte: Glaubensfreiheit, Freiheit der Meinungsäußerung ( + Pressefreiheit),Gewährleistung, des Eigentums, Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Koalitionsrecht, Brief-,Post-,Fernmeldegeheimnis,grundsätzlicher Schutz vor Arbeitswang und zwangsarbeit, Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern.
Bürgerrechte: politische Mitwirkungsrechte ,freie berufliche Betätigung, Versammlungsfreiheit, das Recht, Vereine und Geselschaften zu gründen, Freizugigkeit im Bundesgebiet, Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung, Verbot der Auslieferung, Wahlrecht
Gleichbeitsrechte: Geschlecht ( Mann ´+ Frau), Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat,Herkunft,Glauben,Religion,Politische Anschauung dürfen weder zu Benachteiligung, noch zu Bevorzugung führen.
Lesen und übersetzen Sie! Text 3 die sozialversicherung in deutschland
Alle Arbeiter und Angestellten der BRD sind Pflichtmitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung, außerdem auch Rentner, Arbeitslose und Studenten. Nichtarbeitende, Ehegatten und Kinder sind mitversichert. Die Leistungen der sozialen Krankenversicherung bestehen aus Krankenhil fe umfaßt die Krankenpflege (ärztliche und zahnärztlichebn Behandlung, Versorgung mit Medikamenten, Brillen u. a.), bei Arbeitsunfähigkeit die Zahlung von Krankengeld, die Krankenhauspflege und die Genesungsfürsorge.
Träger der Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Der Beitrag zur Krankenkase liegt bei etwa 12 % des Grundlohns. Die Hälfte davon zahlt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Der Arzt wird nicht bar bezahlt, ihm wird ein Behandlungsschein vom Kassenpatienten vorgelegt. Der Arzt wird dann direkt von der Krankenkasse bezahzlt. Für Medikamente bekommt man ein Rezept, daqs man in der Apotheke abgibt. Dafür muß man allerdings einen Teil der Kosten selbst tragen.
Nach der Gesundheitsreform von 1989 müsen für zahlreiche Leistungen wie z. B. Zahnersatz oder Brillen höhere Selbstbeteiligungsbeiträge gezahlt werden, um den starken Anstieg der Krankheitskosten zu bremsen.
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt ist, bekomt er von seinem Arbeitgeber den vollen Lohn bis zu 6 Wochen weitergezahlt (Lohnfortyahlung). Danach zahlt die Krankenkasse bis zu 78 Wochen lang Krankengeld, das 80 % des Durchschnittslohns beträgt.
Die Altersrente wird in der Regel nach der Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, kann sie aber auch schon nach Vollendung des 63. oder des 60. Lebensjahres gezahlt werden (flexible Altersgrenze). Bei Frauen ist die Mindestdauer der Versicherung, die erfüllt sein muß, kürzer als bei Männern; fast durchweg erhalten sie ihre Altersrente, wenn sie 60 Jahre alt geworden sind.
Die Höhe der Rente richtet sich nach verschiedenen Kriterien, z.B. nach der Höhe des Bruttoarbeitsverdienstes des einzelnen Versicherten, nach der durchschnittlichen Höhe des Arbeitsverdienstes aller Versicherten und nach der Zahl der Versicherungsjahre. Die Rentenzahlungen müssen normalerweise nicht versteuert werden.
Wenn sich der Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer rehöht, dann werden auch die Renten dieser Erhöhung angepaßt.
Bei Tod eines Renteversicherten kann 60% seiner Rente an seine Witwe bzw. seinen Witwer gezahlt werden. Die Weisenrente betregt 20 %.
Der Anspruch auf Unfallversicherung entsteht bei Körperverletzung oder Tod infolge Arbeitsunfahlls und bei Erkrankung oder Tod infolge einer Berufskrankheit des Versicherten. Als Arbeitunfall gelten auch Unfälle auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz. Kommt ein Versicherter zu Schaden, so trägt die Unfallversicherung die vollen Kosten der Heilbehandlung. Ist er arbeitsunfähig, so erhält er Verletztengeld.
Beim Tod eines Arbeitnehmers durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit zahlt die Versicherung an die Familienmitglieder ein „Sterbgeld“ und eine „ Hinterbliebenenrente“ ( von 30% bis 80% des Arbeitsverdienstens je nach Alter und Anzahl der Familienmitglieder).
Wer arbeitslos ist, bekommt 68% seines letzten Nettoarbeitsentgelts als „Arbeitslosengeld“, im Hüchstfall ein Jahr lang. Voraussetzung ist, daß man vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate lang berufstätig war. Wer arbeitslos ist aber kein Arbeitslosengeld bekommt oder nicht mehr bekommt, hat Anspruch auf „Arbeitslosenhilfe“. Sie beträgt nur 58% des letzten Nettoarbeitsengeld. Voraussetzung ist, daß man vorher mindestens 5 Monate berufstätig war und daß man bedürftig ist.
Wenn jemand in Not geraten ist, und sich nicht selbst helfen kann, auch keine Hilfe durch engste Verwandte bekommen kann hat einen Rechtanspruch auf sozialhilfe.
Die sizialhilfe ist normalerwise eine Hilfe zum Lebensunterhalt d.h. für ErnährungKleidung,Wohnung,Heizung, Hausrat usw. Man bekommt vom Sozialamt sogenannte monatliche „ Regelsätze“. Hinzu kommt noch die Übernahme von Mietkosten und Hilfe für notwendige größere Anschaffungen für den Haushalt.
Für werdende Mütter gibt es einen besonderen Arbetsschutz. Sie dürfen nicht mit schweren körperlichen oder gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden. Sie dürfen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt überhaupt nicht beschäftigt werden. Als Ersatz für Lohn oder Gehalt zahlt die Krankenkasse wärend der Schutzfristen ein „Mutterschaftsgeld“, d.h. einen Beitrag in der Höhe des letzten Arbeitsverdienstens.
Bis zum Ende des 1. Lebensjahres eines Kindes kann ein Elternteil „Erzihungsurlaub“ nehmen. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Staat zahlt für diese Zeit ein „Erziehungsgeld“ von monatlich 600 DM, das jedoch nach 6 Monaten in Abhängigkeit vom Familieneinkommen gekürzt werden kann.
Alle Eltern erhalten ein Kindergeld, das jedoch ab 2 Kind abhängig vom Familieneinkommen ist. Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des 16 . Lebensjahres eines Kindes gezahlt, oder sogar bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Für alle arbeitenden Jugentlichen unter 18 Jahren gibt es ein besonderes Jugendarbeitsschutzgesetz. Kinderarbeit ist grundsetzlich verboten, das Mindestalter für die Beschäftigung Jugendlicher liegt bei 15 Jahren . Alle Jugendlichen dürfen täglich nicht mehr 8 Stunden und wöchentlich nicht mehr 40 Stunden arbeiten. Sie dürfen nicht mit Akkordarbeit oder Nachtarbeit beschäftigt werden. Sie haben einen Ansprucht auf einen längeren Urlaub. An Berufsschultagen werden die Jugendlichen von der Arbeit im Betrieb freigestellt.
6. Gliedern Sie den Text! Machen sie sich zu jedem Gliederungspunkt Stichpunkte!
7. Erzählen Sie anhand der Stichpunkte über die Sozialversicherung in der BRD.
