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Variante № 15 Weitere Länder

Einige Staaten waren bereits eine Währungsunion mit anderen Teilnehmern der Eurozone eingegangen und führten demzufolge ebenfalls den Euro als gesetzliche Währung ein. So bestanden Währungsunionen

• zwischen Frankreich und den Fürstentümern Andorra und Monaco

• zwischen Italien, San Marino und der Vatikanstadt

• zwischen Spanien und Andorra

Während Monaco, San Marino und die Vatikanstadt inzwischen Abkommen mit der EU abgeschlossen haben, die sie zur Emission von Euromünzen berechtigen, existiert zwischen Andorra und der Union bisher kein derartiges Abkommen. Daher ist der Euro in Andorra zwar gesetzliches Zahlungsmittel, allerdings gibt es keine von Andorra geprägten Euromünzen. Das Land verhandelt zwar seit Oktober 2004 mit der Europäischen Gemeinschaft, diese beendete aber nach wenigen Monaten die Verhandlungen, da die Regierung Andorras nicht bereit war, die politischen Forderungen zu erfüllen, die unter anderem eine Lockerung des Bankgeheimnisses vorsehen. Der zweite kritisierte Punkt, die Aufhebung der Steuerfreiheit, wurde durch die Einführung einer Unternehmenssteuer erst vor kurzem behoben. Der mögliche Termin, ab dem 1. Januar 2009 eigene Euromünzen prägen zu dürfen, gilt unter Experten als unrealistisch.

Im Zuge seiner Unabhängigkeitsbemühungen hatte Montenegro einseitig die Deutsche Mark als Währung eingeführt. Im Kosovo wurde die DM nach dem Ende des Kosovo-Krieges von der UNO-Verwaltung als Währung eingeführt. Nach deren Abschaffung führten beide den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ein (Montenegro ist seit dem 3. Juni 2006 ein unabhängiger Staat, der Kosovo seit dem 17. Februar 2008 ebenfalls). Allerdings haben auch sie bisher kein Abkommen mit der EU über eine Einführung des Euro abgeschlossen – dies ist seitens der EU auch nicht angestrebt, sodass sie weder Einfluss auf die Geldpolitik der EZB nehmen können noch Euromünzen prägen dürfen. Somit partizipieren sie auch nicht an den

Seigniorage-Einnahmen. Der Euro als Komplementärwährung

Auch außerhalb der Eurozone ist es in vielen europäischen Ländern möglich, mit Euro zu bezahlen, wobei aber in der Regel ein vom Verkäufer selbstständig festgelegter Wechselkurs verwendet und das Wechselgeld oft in der Landeswährung ausgegeben wird.

Länder mit Wechselkursbindung zum Euro

Mehrere Länder verfügen über eine weitestgehend feste Wechselkursbindung zum Euro. Diese lassen sich in drei Gruppen gliedern: Erstens existieren bilaterale Wechselkursbindungen über den Wechselkursmechanismus II zu einer Reihe von EU-Ländern, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel (noch) nicht eingeführt haben. Zweitens existieren historische Wechselkursbindungen zwischen früheren französischen Kolonien und dem Euro, die in der Regel ebenfalls bilateral geschützt werden. Drittens haben sich unilateral mehrere Länder an den Euro gekoppelt.

EU-Länder mit Pflicht zur Euro-Einführung

Alle EU-Mitgliedsländer, die den Euro nicht bereits als Währung eingeführt haben, sind gemäß Maastricht-Vertrag dazu verpflichtet, die Gemeinschaftswährung nach Erfüllung festgelegter nomineller Konvergenzkriterien einzuführen. Der zweijährige Verbleib im WKM II ohne Anpassung des Leitkurses ist eines von vier Konvergenzkriterien zur Euro-Einführung. Lediglich Großbritannien und Dänemark behielten sich das Recht vor, selbst über den Beitritt zur Währungsunion zu entscheiden (so genanntes „Opting out“).