- •Калининград
- •Цели и задачи обучения дисциплине «иностранный язык в сфере юриспруденции» студентов-юристов заочной формы обучения
- •Требования к результатам освоения дисциплины
- •Методические рекомендации для студентов
- •Требования к уровню освоения содержания дисциплины:
- •III. Структура и содержание дисциплины
- •Предметное содержание речи
- •Языковые знания и умения
- •Рекомендуемая литература Основная литература:
- •Дополнительная литература:
III. Структура и содержание дисциплины
Продолжительность изучения дисциплины «Иностранный язык в сфере юриспруденции» составляет два семестра на первом курсе.
В соответствии с Требованиями к обязательному минимуму содержания основной образовательной программы подготовки юриста бакалавра на курс «Иностранный язык в сфере юриспруденции» на заочном отделении выделяется 24 часа установочных и итоговых аудиторных занятий.
В процессе изучения данной дисциплины используются следующие виды занятий:
- аудиторные групповые практические занятия под руководством преподавателя с использованием аудиовизуальных средств, компьютера;
- самостоятельная работа студентов во время подготовки индивидуальных заданий;
- реферирование, аннотирование и перевод аутентичных текстов по специальности;
- внеаудиторное чтение и выполнение определенных заданий к прочитанному материалу;
- индивидуальные, групповые консультации.
Предметное содержание речи
В процессе освоения дисциплины студенты используют немецкий язык в контексте различных сфер профессиональной коммуникации:
Профессия юриста.
Государственное устройство Германии.
Правовая и судебная системы Германии.
Германское гражданское уложение.
Частное право Германии.
Договорное право.
Языковые знания и умения
Систематизация языковых знаний и навыков, полученных в рамках программы обучения немецкому языку в средней общеобразовательной школе и овладение новыми языковыми знаниями и навыками.
Орфография
Совершенствование орфографических навыков применительно к языковому материалу профессиональной тематики, входящего в лексико-грамматический минимум базового уровня.
Фонетика
Совершенствование слухопроизносительных навыков применительно к новому языковому материалу с учетом специфики артикуляции звуков, акцентуации, интонации на уровне терминологических лексических единиц и фраз, совершенствование ритмико-интонационных навыков оформления различного типа предложений.
Лексика
систематизация знаний основных лексических единиц, изученных по программе общеобразовательной средней школы, которые необходимы для осуществления коммуникативного процесса в рамках изучаемых тем;
развитие и совершенствование умений и навыков использования в речи новой правовой терминологической лексики и новых лексических единиц общественно-политической тематики (в объеме: минимум 2000 учебных лексических единиц);
освоение лингвистических особенностей языка права на лексическом уровне (наличие синонимов; использование в правовой терминологии слов общеупотребительного языка, выступающих с другим значением; наличие омонимов, полисемии и др.);
понятие дифференциации лексики по сферам применения (бытовая, терминологическая, общенаучная и др.);
развитие рецептивных и продуктивных навыков словообразования;
понятие о свободных и устойчивых словосочетаниях, фразеологических единицах;
понятие об основных способах словообразования (субстантивация глаголов и других частей речи; переход из одной части речи в другую; аффиксальное и префиксальное словообразование; образование сложной терминологической лексики);
Грамматика
Систематизация знаний грамматических явлений немецкого языка, изученных в рамках программы средней школы:
на уровне морфологии – склонение существительных; склонение прилагательных; порядковые числительные; степени сравнения прилагательных; употребление временных форм Präsens, Perfekt, Futurum I, Präteritum, Plusquamperfekt в активном залоге; предлоги с Akkusativ, Akkusativ/Dativ, Dativ, Genitiv; формы повелительного наклонения, наиболее употребительные сочинительные и подчинительные союзы, глаголы с предлогами;
на уровне синтаксиса – сложносочиненные и сложноподчиненные предложения.
Формирование и дальнейшее совершенствование навыков употребления в речи аналитических грамматических конструкций.
развитие и совершенствование навыков употребления временных форм в страдательном залоге Präsens, Perfekt, Präteritum , Plusquamperfekt, Futurum I, Infinitiv Passiv, Präsens und Präteritum Zustandspassiv, Infinitiv Zustandspassiv;
развитие навыков распознавания и употребления в речи причастных оборотов в атрибутивной функции Partizip I, Partizip II, Partizip I + zu;
развитие навыков распознавания и использования в речи различных грамматических средств для выражения значений пассивной возможности/необходимости (sich lassen + Infinitiv, sein + zu + Infinitiv, Modalverb + Infinitiv Passiv);
совершенствование навыков употребления инфинитивных оборотов;
систематизация навыков употребления сложноподчиненных предложений в профессионально-направленной речи;
развитие навыков распознавания и употребления временных форм сослагательного наклонения Konjunktiv II в предложениях, выражающих нереальное желание, в нереальных условных придаточных предложениях, в нереальных сравнительных придаточных предложениях;
развитие навыков распознавания в речи временных форм сослагательного наклонения в косвенной речи Konjunktiv I.
Текущий и итоговый контроль
Допуском к сдаче устного зачета и экзамена являются предъявление и защита письменных контрольных работ. Контрольная работа I – первый семестр – зачет; контрольная работа II – второй семестр – экзамен.
Содержание зачета/экзамена:
1. Чтение со словарем аутентичного текста знакомой юридической тематики объемом 1600-1800 п.з., письменный перевод указанного отрывка объемом 600-800 п.з. Реферирование всего текста, беседа с преподавателем по проблематике текста.
2. Устное изложение указанной в билете пройденной темы.
Время подготовки 20-25 минут.
Вопросы к экзамену:
Juristische Berufe
Das Bürgerliche Gesetzbuch
Rechtspflege in der BRD
Der Staatsaufbau Deutschlands
Das Privatrecht
Das Vertragsrecht
ЗАДАНИЯ ДЛЯ КОНТРОЛЬНЫХ РАБОТ
Kontrollarbeit I (1. Semester)
Aufgabe 1. Lesen Sie den Text „Der juristische Beruf“
Der Berufsstand der Juristen ist durch die einheitliche Berufsausbildung der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungs-, Verbands- oder Wirtschaftsjuristen gekennzeichnet. Der erste Teil der Ausbildung umfasst ein rechtswissenschaftliches Studium von mindestens 3,5 Jahren, davon mindestens vier Halbjahre an der Universität der Bundesrepublik Deutschland. Das Studium wird mit der ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Dem zweiten Teil der Ausbildung muss ein Vorbereitungsdienst von 2,5 Jahren als Referendar vorangehen, insbesondere bei Gerichten und Behörden sowie bei einem Rechtsanwalt. Mit der anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die den Zugang zu allen juristischen Berufen eröffnet.
Die Richter sind Berufsrichter (bei ordentlichen Gerichten mit den Dienstbezeichnungen: Amts-, Landgerichtsdirektor; Senatspräsident; Oberamtsrichter, Amts-, Land-, Oberlandesgerichtspräsident) oder ehrenamtliche Richter (z.B. Schöffen, Geschworene, Handelsrichter).
Richter werden vom Staat berufen und stehen im Dienste des Bundes oder eines Landes. Sie sind aber keine Beamten. Im Gegensatz zu Beamten ist der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es darf keinem Richter vorgeschrieben werden, wie er zu urteilen hat. Berufsrichter können nur auf Grund einer Entscheidung des Gerichts entlassen oder an eine andere Stelleversetzt werden. Bewirbt sich ein Richter um ein Mandat als Abgeordneter des Bundestages oder einer Volksvertretung des Landes, so hat er vor dem Wahltag Anspruch auf zwei Monate Urlaub ohne Dienstbezüge.
Die Staatsanwälte sind Beamte der Staatsanwaltschaften (Amts-, Staats-, Oberstaats-, Generalstaatsanwälte), die bei jedem Gericht bestehen sollen. Sie sind staatliche Untersuchungs-, und Anklagebehörden in Strafsachen. Bei Verdacht einer Straftat sind die Staatsanwälte für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen oder die Anklage zu erheben ist. Im gerichtlichen Verfahren haben sie die Anklage zu vertreten.
Die Rechtsanwälte sind die gesetzlich berufenen, unabhängigen Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie üben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf aus. Zur Aufnahme seiner Tätigkeit bedarf der Rechtsanwalt der Zulassung bei einem bestimmten Gericht. Im Allgemeinen wird der Rechtsanwalt auf Grund eines mit dem Mandanten abgeschlossenen Dienstvertrages (Mandat) tätig, jedoch kann eine Verpflichtung zur rechtlichen Interessenvertretung auch durch gerichtliche Entscheidung (z.B. Pflichtverteidigung).
Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und betreut die Parteien bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, beispielsweise bei der Abfassung eines Ehevertrages, eines Testaments oder der Gründung einer Gesellschaft. Bei bestimmten Geschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hat der Notar z.B. Unterschriften oder Abschriften von Dokumenten zu beglaubigen.
Eine besondere Stellung unter den juristischen Berufen nimmt der Beruf eines Rechtspflegers ein. Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der auf Grund gesetzlicher Ermächtigung mit der Wahrnehmung richterlicher Aufgaben betraut ist. Er erledigt die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die meisten Angelegenheiten im Mahnverfahren und in der Strafvollstreckung. Voraussetzung für die Betrauung mit den Aufgaben eines Rechtspflegers ist ein Vorbereitungsdienst von mindestens drei Jahren (davon 1,5 Jahre fachwissenschaftlicher Studiengang) und Ablegung der Rechtspflegerprüfung. Eine Befähigung zum Richteramt ist also für das Amt des Rechtspflegers nicht nötig.
(А.P. Krawtschenko, S. 267-269)
Aufgabe 1.1 Was passt? Ordnen Sie zu:
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Aufgabe 1.2. Bilden Sie Sätze im Präsens Aktiv und Präsens Passiv, indem Sie die folgenden Wörter gebrauchen:
z.B.:
- der Berufsstand, sein, die Juristen, durch, die Berufsausbildung, einheitlich, gekennzeichnet
Der Berufsstand der Juristen ist durch die einheitliche Berufsausbildung gekennzeichnet.
3,5 Jahre, die Ausbildung, ein rechtswissenschaftliches Studium, der erste Teil, umfassen, von, mindestens;
abgeschlossen, das Studium, wird, die erste, Staatsprüfung, juristisch, mit;
der zweite, die Ausbildung, Teil, müssen, vorangehen, ein Vorbereitungsdienst, als Referendar, von, 2,5 Jahre;
die zweite, die Befähigung, juristisch, Prüfung, mit, werden, zu, das Richteramt erworben;
Das Richteramt, eröffnen, der Zugang, juristisch, alle, zu, Beruf.
Aufgabe 1.3 Antworten Sie auf die Fragen zum Text:
1. Welche juristischen Berufe kennen Sie?
2. Wofür ist Richter /Staatsanwalt /Rechtsanwalt /Notar /Rechtspfleger zuständig?
Aufgabe 1.4 Schreiben Sie über Ihr Studium, indem Sie die folgenden Anhaltspunkte beachten:
Wo studieren Sie? (Universität, Fakultät)
In welchem Semester sind Sie?
Was studieren Sie?
Welche Vorlesungen und Seminare haben Sie?
In welchen Fächern werden Sie Vorprüfungen und Prüfungen ablegen?
Welche Kompetenzen soll Jurist haben?
Welchen juristischen Beruf möchten Sie ergreifen? Warum?
Aufgabe 2. Lesen Sie den Text „Staatsrechtliches Wesen der BRD“
Die Bundesrepublik ist ein demokratischer, sozialer, parlamentarischer und föderativer Rechtsstaat. Die rechtliche Ordnung der Bundesrepublik manifestiert sich in ihrer Verfassung – dem Grundgesetz (GG) vom 23. Mai 1949. Die Artikeln 1 bis 19 enthalten den Grundrechtskatalog, der im Wesentlichen die klassischen Menschen- und Bürgerrechte nennt. Artikel 1 gibt den Schlüssel zu den Grundrechten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Der föderative Aufbau Deutschlands bedeutet, dass nicht nur Bund, sondern auch die 16 einzelnen Bundesländer Staaten sind. Sie haben eine eigene, auf gewisse Bereiche beschränkte Hoheitsgewalt, die sie durch eigene Gesetzgebung, Vollziehung und Rechtsprechung) wahrnehmen. Gliedstaaten der Bundesrepublik sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hesse, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein (alte Länder), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen (neue Länder).
Die demokratische Grundlage der Staatsordnung bildet das Prinzip der Volkssouveränität. Somit ist die BRD eine demokratische Republik. Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1 GG) fügt hinzu, dass die BRD ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Das deutsche Volk übt die Staatsgewalt unmittelbar in Wahlen und mittelbar durch besondere Staatsorgane, die nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert sind, aus.
Die Gewalteneinteilung ist Kernstück des Rechtsstaatsprinzips. Die Funktionen der Staatsgewalt sind in Deutschland den voneinander unabhängigen Organen der Gesetzgebung (Legislative – Bundestag (Parlament), Bundesrat (Länderkammer)), der vollziehenden Gewalt (Exekutive – Bundesregierung, Bundespräsident) und der Rechtsprechung (Judikative – Bundesverfassungsgericht (BVerfG)) übertragen. Zweites wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips ist die verbindliche Geltung des Rechts für alles staatliche Handeln.
Das sozialstaatliche Prinzip schließlich verpflichtet den Staat zum Schutz der sozial Schwächeren und zum ständigen Bemühen um soziale Gerechtigkeit. Der Sozialstaat zeigt sich beispielsweise in der Sozialversicherung mit ihren Leistungen für Alter, Invalidität, Krankheit und Arbeitslosigkeit, in der Sozialhilfe für Bedürftige, Wohnungsbeihilfen, im Kindergeld usw.
Hoheitszeichen des Bundes sind die Bundesflagge (schwarz-rot-gold; Art. 22 GG), das Bundeswappen (einköpfiger schwarzer Adler auf goldgelben Grund) und das Bundessiegel (Bundesadler mit Kranz).
(Смирнова, с. 8, 11; Кравченко с. 39-41)
Aufgabe 2.1 Ordnen Sie zu:
A.
A. Rechtsstaat |
1. das Bemühen um soziale Gerechtigkeit |
B. Sozialstaat |
2. die verbindliche Geltung des Rechts für alles staatliche Handeln |
C. Demokratischer Staat |
3. nicht nur Bund, sondern auch die 16 einzelnen Bundesländer sind Staaten |
D. Föderativer Staat |
4. das Prinzip der Volkssouveränität |
Aufgabe 2.2. Bilden Sie Komposita:
1. Grund |
A. Staat |
2. Sozial |
B. Organ |
3. Bund |
C. Einteilung |
4. Staat |
D. Regierung |
5. Gewalt |
E. Gesetz |
6. Recht |
F. Gericht |
7. Verfassung |
G. Rechte |
8. Kinder |
H. Versicherung |
9. Bürger |
I. Land |
10. Mensch |
J. Hilfe |
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K. Geld |
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L. Gewalt |
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M. Ordnung |
Aufgabe 2.2. Finden Sie ihre russischen Äquivalenten:
конституция, основные права, федеральная земля, государственная власть, государственный орган, разделение власти, правовое государство, федеральное правительство, конституционный суд, социальное государство, социальное страхование, социальная помощь, детское пособие, гражданские права, права человека, государственное устройство
Aufgabe 2.3. Ordnen Sie zu:
1. федеративное правовое государство |
A. der Schutz der sozial Schwächeren |
2. достоинство человека |
B. föderativer Rechtsstaat |
3. обязанность государственной власти |
C. die Würde des Menschen |
4. федеративное устройство |
D. die Verpflichtung staatlicher Gewalt |
5. собственное законодательство |
E. der föderative Aufbau |
6. опека социально незащищенных слоев |
F. eigene Gesetzgebung |
7. социальная справедливость |
G. die Organe der Rechtsprechung |
8. органы правосудия |
H. die soziale Gerechtigkeit |
Aufgabe 3. Lesen Sie den Text „Organisation der Rechtspflege in der BRD“
Rechtspflege ist die Tätigkeit der Justizbehörden, deren Aufgabe die Anwendung des Rechtes im Einzelfall ist. Zur Rechtspflege gehört neben den Entscheidungen der Gerichte auch die Vollstreckung dieser Entscheidungen. Auch die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sowie der Rechtsanwälte und Notare ist Rechtspflege.
Die Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland besteht aus fünf Zweigen:
1. Die sogenannten ordentlichen Gerichte sind zuständig für Strafsachen, Zivilsachen (z.B. bei Streitigkeiten über privatrechtliche Verträge wie Kauf oder Miete sowie Ehe- und Familiensachen) und das Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Grundbuch-, Nachlass- und Vormundschaftssachen). Es gibt vier Ebenen:
Amtsgericht (AG)
Landgericht (LG)
Oberlandgericht (OLG)
Bundesgerichtshof (BGH)
In Strafsachen kann je nach Art des Falles der drei zuerst genannten Gerichte, in Zivilsachen entweder das Amts- oder das Landgericht als Eingangsinstanz mit bis zu zwei weiteren Instanzen für Berufung und Revision in Betracht kommen.
2. Die Arbeitsgerichte (mit den drei Instanzen Arbeitsgericht – Landesarbeitsgericht - Bundesarbeitsgericht) sind zuständig für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie in Angelegenheiten der Betriebsverfassung und Mitbestimmung. Vor den Arbeitsgerichten geht es beispielsweise um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung.
3. Die Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgericht- Oberverwaltungsgericht – bzw. Verwaltungsgerichtshof - Bundesverfassungsgericht) sind zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Prozesse im Verwaltungsrecht, wenn sie nicht unter der Kompetenz der Sozial- und Finanzgerichte oder – ausnahmsweise – der ordentlichen Gerichte fallen oder wenn nicht eine verfassungsrechtliche Streitigkeit vorliegt.
4. Die Sozialgerichte (Sozialgericht – Landessozialgericht - Bundessozialgericht) entscheiden in Streitigkeiten aus dem Gesamtbereich der Sozialversicherung.
5. Die Finanzgerichte (Finanzgericht - Bundesfinanzhof) befassen sich mit Steuer- und Abgabesachen.
Außerhalb der oben dargestellten fünf Zweige steht das Bundesverfassungsgericht, das nicht nur das höchste Gericht des Bundes, sondern zugleich ein Verfassungsorgan ist. Die Gerichte sind mit Richtern besetzt. Bei einem Richter spricht man vom Einzelrichter, bei mehreren Richtern von einer Kammer oder einem Senat. Gerichtliche Entscheidungen nach mündlicher Verhandlung werden als Urteile bezeichnet, solche ohne mündliche Verhandlung als Beschlüsse.
Gegen Urteile und Entscheidungen der Richter können vielfältige Rechtsmittel eingelegt werden. Grundsätzlich bestehen zwei Rechtsmittelinstanzen. Die Berufung eröffnet eine Kontrolle in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Vor der Berufungsinstanz können also neue Tatsachen vorgebracht werden. Die Revision, das übliche zweite Rechtsmittel, führt dagegen nur zu der Prüfung, ob das geltende Recht richtig angewandt und die wesentlichen Verfahrensvorschriften beachtete wurden. (A.P. Krawtschenko S. 257-258)
Aufgabe 3.1 Finden Sie russische Äquivalenten zu den folgenden Wortverbindungen:
die Anwendung des Rechtes
die Vollstreckung der Gerichtsentscheidungen
Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
die Rechtmäßigkeit einer Kündigung
unter der Kompetenz des Gerichts fallen
Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheidungen einlegen
eine Kontrolle in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht
neue Tatsachen vorbringen
__________________________________________________________________
применение права; споры по трудовым вопросам; правомерность увольнения; входить в компетенцию суда; обжаловать решение суда; проверка по форме и по существу выносить на рассмотрение суда новые факты; исполнение решения суда
Aufgabe 3.2 Setzen Sie die folgenden Sätze fort:
a. Rechtspflege ist die Tätigkeit der Justizbehörden, deren … (чьей задачей является применение права в отдельно взятом случае).
b. Die Verwaltungsgerichte sind zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Prozesse im Verwaltungsrecht, wenn … (если они не находятся в ведении социальных и финансовых судов).
c. Außerhalb der oben dargestellten fünf Zweige steht das Bundesverfassungsgericht, das … (который является не только высшей судебной инстанцией Германии, но и одновременно выполняет функцию конституционного органа).
d. Die Revision führt zu der Prüfung, ob … (правильно ли применялось действующее законодательство).
Aufgabe 3.3. Antworten Sie auf die Fragen:
a. Wofür sind die Gerichtszweige zuständig?
b. Wofür ist das Bundesverfassungsgericht zuständig?
Kontrollarbeit II (2. Semester)
Aufgabe 1. Lesen Sie den Text „Das BGB“, indem Sie erweiterte Attribute und Satzgefüge beachten:
Stand: 1. August 1997. Das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gliedert sich in fünf Bücher: den Allgemeinen Teil, das Recht der Schuldverhältnisse, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Das BGB bildet die Grundlage des gesamten deutschen Privatrechtes.
1. Der Allgemeine Teil (§§ 1 bis 240) bringt in der Hauptsache Vorschriften über natürliche und juristische Personen, Sachen und Rechtsgeschäfte, Fristen und Termine, Anspruchsverjährung, Rechtsausübung und Sicherheitsleistung (z.B. Hinterlegung von Wertpapieren).
2. Das zweite Buch umfasst das Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 bis 853). Ein Schuldverhältnis liegt dann vor, wenn eine Person einer anderen etwas schuldet.
3. Das Sachenrecht (§§ 854 bis 1296) hat den Besitz und die Rechte an Sachen zum Gegenstand. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Eigentum und den sogenannten beschränkt dinglichen Rechten (z.B. Pfandrecht, Nießbrauch, Grundschuld, Hypothek).
4. Das Familienrecht (§§ 1297 bis 1921) regelt zunächst die mit der Eheschließung und Eheführung zusammenhängenden Fragen, angefangen vom Verlöbnis bis hin zur Scheidung (eheliches Güterrecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich). Weiter regelt das Familienrecht die Rechtsbeziehungen zur „Verwandtschaft“, insbesondere das Verhältnis zwischen Eltern und Kind, die Stellung der nichtehelichen Kinder, die Adoption.
5. das Erbrecht (§§ 1922 bis 2383) regelt die Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeit haftet. (Томсон, с. 18-20)
Aufgabe 1.1 Ordnen Sie die folgenden Begriffe und deren Definitionen zu:
1. Vorschriften/ Normen über Personen, Sachen (bewegliche und unbewegliche) und Rechtsgeschäfte |
A. das Erbrecht |
2. Schuldverhältnisse zwischen einzelnen Personen (Schuldner und Gläubiger) |
B. Das Sachenrecht |
3. die Beziehungen einer Person zu einer Sache(tatsächlicher Besitz/rechtliche Sachherrschaft)/ beschränkt dingliche Rechte |
C. das Familienrecht |
4. Normen über die familiären Beziehungen |
D. das Schuldrecht |
5. vermögensrechtliche Folgen des Todes eines Menschen |
E. der Allgemeine Teil des BGB |
Aufgabe 1.2 Bilden Sie Komposita und finden Sie ihre russischen Äquivalente:
A. Pfand |
1. Leistung |
B. Erbe |
2. Verbindlichkeit |
C. Familie |
3. Ausgleich |
D. Sache |
4. Brauch |
E. Recht |
5. Verhältnis |
F. Schuld |
6. Verjährung |
G. Nachlass |
7. Beziehung |
H. Nieß |
8. Geschäft |
I. Ehe |
9. Recht |
J. Versorgung |
10. Schuld |
K. Anspruch |
11. Schließung |
L. Grund |
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M. Sicherheit |
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N. Privat |
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внесение залога; заключение брака; сделка; исковая давность; вещное право; обязательственное право; наследственное право; наследство с обременением; залоговое право; право пользования чужим имуществом; раздел финансового права на пенсионное обеспечение; семейное право; частное право; залог земельного участка
Aufgabe 1.3. Antworten Sie schriftlich auf die Fragen zum Text:
a. Was enthält der Allgemeine Teil?
b. Was regelt das Sachenrecht?
c. Was hat das Schuldrecht zum Gegenstand?
d. Was regelt das Familienrecht?
e. Was regelt das Erbrecht?
Aufgabe 1.4. Lesen Sie den folgenden Text.
Гражданский кодекс РФ принят думой 21 октября 1994 года.
По состоянию на 22 марта 2011 года ГК РФ состоит из четырех частей, семи разделов, 77 глав, 1551 статьи.
Первая часть (§§ 1 - 453) состоит из следующих разделов: 1. Общие положения (Гражданское законодательство; Физические и юридические лица; Объекты гражданских прав; Ценные бумаги; Сделки; Сроки, Исковая давность); 2. Право собственности и другие вещные права; 3. Общая часть обязательственного права (Исполнение обязательств; Общие положения о договоре).
Вторая часть (§§ 454 - 1109): 4. Отдельные виды обязательств (Купля-продажа; Мена; Дарение; Аренда).
Третья часть (§§1110 - 1224): 5. Наследственное право; 6. Международное частное право.
Четвертая часть (§§ 1225 – 1551): 7. Право на результаты интеллектуальной деятельности и средства индивидуализации (Авторское право; Патентное право).
Aufgabe 1.5. Antworten Sie schriftlich auf die Fragen zum Text:
a. Aus wie vielen Teilen besteht das Bürgerliche Gesetzbuch der Russischen Föderation?
b. Was enthalten seine Teile?
Aufgabe 2. Lesen Sie den Text „Das Privatrecht“
Eine der Haupteinteilungen des deutschen Rechts ist die Einteilung in Privatrecht und in öffentliches Recht. Synonym werden für Privatrecht auch die Begriffe Bürgerliches Recht oder Zivilrecht verwendet, die genau genommen aber nur einen Teil desselben bezeichnen.
Die Unterscheidung in Privatrecht und öffentliches Recht ist bestimmend für das anzuwendende materielle Recht und für die Wahl des zulässigen Rechtswegs (z.B. ordentliche Gerichte oder Verwaltungsgerichte).
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen einzelner rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) auf der Grundlage der Gleichordnung und Selbstbestimmung untereinander sowie die Rechtsbeziehungen von Bürgern mit den Trägern hoheitlicher Gewalt, wenn diese privatrechtlich handeln.
Ein und derselbe Sachverhalt kann jedoch sowohl privatrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Folgen haben. So entstehen bei einem Verkehrsunfall für die Beteiligten privatrechtliche Konsequenzen (z.B. der Schadensersatz) und Konsequenzen von öffentlich-rechtlicher Seite z.B. in Form einer Ordnungsstrafe oder einer Strafe nach dem Strafgesetzbuch (StGB).
Zum Privatrecht gehören vornehmlich das Bürgerliche Recht (auch allg. Privatrecht genannt) einerseits und die Sonderprivatrechte, die für bestimmte Berufsgruppen oder Sachgebiete spezielle Regeln enthalten (z.B. Wirtschaftsprivatrecht, Handels- oder Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht u.a.). Es ist im Gegensatz zum öffentlichen Recht, meist nicht zwingendes, sondern nachgiebiges, d.h. abänderbares Recht.
Das Privatrecht sieht im Gegensatz zum öffentlichen Recht eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grundsätzlich gestattet, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten (oder auch darauf zu verzichten).
Diese Freiheit lässt eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zu. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag.
Aufgabe 2.1. Finden Sie deutsche Äquivalenten zu den folgenden Wörtern und Wortgruppen:
субъект права, частное право, вступать в правовые отношения, публичное право, физическое лицо, юридическое лицо, гражданское право, публично-правовые последствия, обычный суд, административный суд, частноправовые последствия, дисциплинарное взыскание, возмещение ущерба, дорожно-транспортное происшествие (ДТП), уголовный кодекс, коммерческое право, корпоративное право, трудовое право, жилищное право, штраф, индивидуальная воля.
Aufgabe 2.2. Antworten Sie auf die Fragen zum Text:
a. In welche Gebiete gliedert sich das deutsche Recht?
b. Wofür ist diese Unterscheidung bestimmend?
c. Was regelt das Privatrecht?
d. Welche Folgen kann ein und derselbe Sachverhalt haben?
e. Was enthalten die Sonderprivatrechte?
f. Was gehört zu den Sonderprivatrechten?
g. Was sieht das Privatrecht vor?
h. Was ist eines der privatrechtlichen Gestaltungsmittel?
Aufgabe 3. Lesen Sie den folgenden Text „Das Zustandekommen von Verträgen“
Ein Vertrag betrifft mindestens zwei Personen, die durch rechtsgeschäftliche Willenserklärungen den Vertragsabschluss herbeiführen. Als Leitbild hat das BGB einen Vertrag vor Augen, der durch den Antrag eines Vertragspartners und die Annahme dieses Antrags durch den anderen zustande kommt. Wenngleich es nicht der gesetzlichen Terminologie entspricht, wird der Antrag in der Rechtpraxis vielfach auch als Angebot bezeichnet.
Das Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Von einem Angebot kann man erst dann sprechen, wenn es so gefasst ist, dass bereits durch die bloße Annahme des Angebots das Zustandekommen des Vertrags bewirkt wird. Das Angebot ist daher auch zu unterscheiden von der bloßen Aufforderung an potentielle Vertragspartner, selbst ein Angebot abzugeben.
Eine solche Aufforderung bindet rechtlich nicht. So sind etwa Speisekarten oder Zeitungsinserate noch keine Angebote zum Abschluss eines Vertrages, weil der Erklärende sich hier offensichtlich noch nicht endgültig festlegen will. Liegt hingegen ein Angebot vor, so ist der Erklärende auch an seinen Antrag gebunden, es sei denn, er hat die Bindung ausgeschlossen (§ 145 BGB) oder sein Angebot ist nach § 146 BGB durch Ablehnung oder durch Fristablauf nach den §§ 147-149 BGB erloschen. (Томсон с. 42-43)
Texterläuterung:
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines jeden Rechtsgeschäfts.
Aufgabe 3.1 Antworten Sie auf die Fragen zum Text:
a. Wie viele Personen betrifft ein Vertrag?
b. Wie wird der Antrag auch bezeichnet?
c. Welche Aufforderungen binden rechtlich nicht?
Aufgabe 3.2 Lesen Sie den Text „Die Vertragsform“
Die meisten Rechtsgeschäfte sind gültig ohne Einhalten bestimmter Formen. Sie kommen formlos – mündlich, durch schlüssiges Verhalten zustande.
Schriftform bedeutet Unterschriftsform. Notwendig ist die selbstgefertigte Namensunterschrift. Lesbarkeit wird nicht gefordert, es genügt ein individueller Schriftzug mit charakteristischen Merkmalen. Der Text kann dagegen von einem anderen geschrieben, maschinell gefertigt oder fotokopiert sein.
Die öffentliche Beglaubigung setzt eigenhändige Unterschrift voraus, die zusätzlich von einem Notar beglaubigt wird. Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Unterschrift, nicht auf den Inhalt der Urkunde.
Bei der notariellen Beurkundung werden die Erklärungen der Parteien vom Notar aufgenommen und in einer Niederschrift festgehalten. Die Niederschrift muss den Beteiligten vor der Unterzeichnung vorgelesen und von ihnen genehmigt werden.
Die Parteien können für ein formfreies Geschäft einen bestimmte Form vereinbaren: gewillkürte Form.
Formverstoß führt bei gesetzlicher Formvorschrift zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts (§125 BGB). Das Einhalten gesetzlicher Formvorschriften ist im Interesse der Rechtssicherheit unerlässlich, § 125 ist zwingendes Recht. Der Verstoß gegen vereinbarten Formzwang führt ebenfalls zur Nichtigkeit, allerdings nur „im Zweifel“
(Томсон, с. 54-55)
Aufgabe 3.3 Setzen Sie die folgenden Sätze fort:
a. Ein Rechtsgeschäft, welches … (форма которой не соответствует предписаниям), ist nichtig.
b. Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so … (то документ должен быть подписан собственноручно или посредством нотариально заверенной подписи).
c. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so … (то будет достаточно, если каждая из сторон подпишет документ, предназначенный для другой стороны).
d. Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so … (то заявление должно быть составлено в письменной форме)
Aufgabe 3.4 Finden Sie Äquivalente zu den folgenden Wortverbindungen aus dem Text.
быть действительным; без соблюдения определенных форм; собственная подпись; собственноручная подпись; нотариальное заверение документа; заверение подписи; зачитывать заявления сторон до их подписания; договориться об определенной форме договора; самостоятельно установленная форма договора; делать договор недействительным; несоблюдение формы договора; предписания о форме договора; правовые гарантии.
Aufgabe 4. Übersetzen Sie den Text „Juristische Fachübersetzungen“
aus dem Deutschen ins Russische.
Die Internationalisierung erfordert auch im juristischen Bereich sprachliche Flexibilität. Auslandsvertretungen, ausländische Mitarbeiter und Handelsbeziehungen mit aller Welt verlangen juristische Texte in vielen Sprachen, bei denen eine genaue Kenntnis der Strukturen und Terminologien der verschiedenen Rechtsordnungen ausschlaggebend ist.
Juristische Fachtexte und Rechtsdokumente erfordern von unseren Übersetzern eine professionelle und absolut genaue und fachlich korrekte Übersetzungsarbeit, hierbei ist es notwendig, dass sich der juristische Fachübersetzer in den Rechtssystemen der Ziel- wie auch der Ausgangssprache auskennt. Nachfolgend sehen Sie eine Auswahl unserer Arbeiten für Unternehmen aller Branchen:
Übersetzungen von Vertriebsverträgen, Versicherungsverträgen, Darlehens- und Hypothekenverträgen, Arbeitsverträgen, Bezugsverträge, Verträge im Allgemeinen
Übersetzungen von Formularen und Urkunden
Übersetzungen von Bankbürgschaften
Fachübersetzung von Rechtstexten oder Gesetzestexten
Juristische Übersetzung von Urteilen, Gerichtsbeschlüssen, Gerichtsakten, Klageschriften
Übersetzungen von Sachverständigengutachten, Schadensberichten, Unfallberichten
Anfertigung amtlich beglaubigter Übersetzungen durch ermächtigte Übersetzer
Rechtsgebiete – Juristische Fachübersetzungen: Arbeitsrecht, Baurecht, EU-Recht, Handelsrecht, Internationales Recht, Kartellrecht, Markenrecht, Patentrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verträge und Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Zollrecht.
Alle Arten von juristischen Fachübersetzungen werden von den vereidigten Übersetzern angeboten, von denen die Übersetzungen von Beglaubigungen, Zeugnissen oder Urkunden für amtliche, geschäftliche und private Zwecke gemacht werden.
