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Seminararbeit_Uvarov.docx
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4. Zusammenfassung.

Es sollte die Tatsache berücksichtigt werden, dass die Theorie der „Offiziellen Volkstümlichkeit“ als die äußerst komplizierte historische Erscheinung anzunehmen ist. Deren Wesen wurde von einem vieldimensionalen Umfeld bestimmt, das sich aus der Vielzahl verschiedener Akteuren und deren Interessen, Vorstellungen und Gesinnungen zusammensetzte. Es gab verschiede Meinungen des Zaren, seines Ministers und des konservativen Publikums, die einander tolerierten und sahen als ein freier Denkaustausch aus. Darüber hinaus dürfte die „Offizielle Volkstümlichkeit“ als eine freie Verflechtung verschiedener Denkweisen mit dem konservativen royalistischen Hintergrund verstanden bzw. ein konservatives Konsens und nicht als eine Staatsideologie, für die ein einziges Verwaltungszentrum, eine einheitliche Linie und ein Kanon typisch gewesen wären. Der Zar konnte nur die Rahmen festlegen und war außerstande, selbst den Inhalt für eine mögliche Ideologie vorzuschlagen. S. Uvarov wurde von diesen Rahmen einerseits eingeengt und anderseits zu elitär ausgeprägt, um die die breiten Massen aufbringenden Ideen in sein Programm einzufügen. Die konservative intellektuelle Öffentlichkeit hatte schon damals die ersten ideologischen Entwürfe, aber verfügte über entweder keinen Zugang zum Monarchen wie Adel, oder zu den noch leibeigenen breiten Massen, um durch sie die Staatsmacht beeinflussen zu können.

Betrachtet man die historische Bedeutung der „Offiziellen Volkstümlichkeit“, dürfte sie als eine der Ausprägungen der damaligen Modernisierung Russlands bezeichnet werden, als absolutistische Denkweise mit dem Prozess der Nationsbildung, der Entwicklung des nationalen Bewusstseins, der allmählichen Emanzipation der feudalen Gesellschaft und der Ideenherausforderung des Westens stieß und wusste nicht, wie sie darauf reagieren sollte. Als es klar geworden ist, noch früh eine Staatsideologie ausarbeiten zu können und zu spät auf reinen Absolutismus zurückzugreifen89, erwies sich das konservative Konsens in der damaligen russischen Gesellschaft, als ein gesetzmäßiges Bindungsglied zwischen dem früheren Absolutismus und der Staatsideologien späterer Zeiten.

5.Quellen- und Literaturverzeichnis

5.1 Quelle

№ 36—Propaganda teorii “oficial`noj narodnosti” S. Ševyrevym, in: Sbornik dokumentov po istorii SSSR dlja seminarskich i praktičeskich zanjatij (period imperializma), hrsg. von Vladimir Fedorov. Moskau 1974. S. 267-269.

Karamzin, Nikolaj: Part Three: Recommendations, in: Karamzin’s Memoir on Ancient and Modern Russia, hrsg. von Richard Pipes, Cambridge, Mass. 1959.

Instrukcija dja putešestvija, vručennaja mne Gosudarem v Carskom Sele 2 maja 1838, in: Perepiska cesareviča Aleksandra Nikolaeviča s imperatorom Nikolaem I 1838 – 1839, hrsg. von Larisa Zacharova, Moskau 2008, S. 31-32.

Uvarov, Sergej: Desjatiletie Ministerstva Narodnogo Prosveščenija 1833-1843 gg., in: Epocha Nikolaja I, hrsg. von Michail Geršenzon, Moskau 1910, S. 115-118.

Uvarov, Sergej: O nekotorych obščich načalach, moguščih sluzhit` rukovodstvom pri upravlenii Ministerstvom Narodnogo Prosveščenija, 19 nojabrja 1833 goda, in: Reka vremjon 1 (1995), S. 70-72

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