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Seminararbeit_Uvarov.docx
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2.2. Orthodoxie.

Wenn man die beiden Berichte S. Uvarovs berücksichtigt, wird der Gehalt des Grundsatzes der Orthodoxie im Vergleich mit N. Karamzin sehr verschwommen dargestellt, da Minister ausschließlich vor dem Untergang des Volkes warnt, wenn es sich vom Glauben seiner Urahnen lossagte40 41. M. Ševčenko weist darauf hin, dass die Orthodoxie die Weltanschauung des europäischen Romantikers S. Uvarov nicht so tief beeinflusste, der die Orthodoxie bloß als „nationale Religion“ verstand42. Im Allgemeinen begriff S. Uvarov das Wesen des menschlichen Fortschritts als Einhergehen der Menschheit mit den Ideen des Christentums43. Ausgehend von diesem utilitären Verständnis der orthodoxen Religion und seiner Vorstellung des Wesens des menschlichen Fortschritts sollte die russische Orthodoxie die praktischen Funktionen im Leben des Volkes und des Staates ausüben, zwar die Bewahrung der innerlichen Integrität und des Einvernehmens zwischen allen Russen, indem sie allen bzw. dem Individuum, der Gesellschaft und dem Zaren im Namen des gemeinsamen Interesse die Verhaltens- und Weltanschauungsstandarte gewährt und das Zusammenwirken zwischen der Moral und der politischen Struktur herzustellen und die westliche Dichotomie zwischen dem Staat und der Religion, die zum Rationalismus, dem Atheismus und damit der Auflösung der Gesellschaft führen, zu vermeiden ermöglicht44. Nach Uvarov sollte die orthodoxe Religion als eine Klammer die Einigkeit zwischen dem Volk und dem Zaren in Krisenzeiten befestigen und andere Grundsätze wie Selbstherrschaft und Volkstümlichkeit füllen45. Zugleich weist S. Uvarov den Mystizismus in der Orthodoxie strikt zurück, den er als ein träumerisches Gespenst bezeichnete, das die Reinheit der heiligen kirchlichen Kanone verdüstere46. Vielleicht dürfte es noch als ein Beweis gelten, der die utilitäre Weltanschauung und das Religionsverständnis des Ministers bestätigen könnte. Dazu könnte man auch die private Meinung S.Solov’evs zur Kenntnis nehmen, dass der gegen dem protestantischen Atheismus kämpfende Uvarov tatsächlich ein Atheist wäre, der gleichzeitig für die Rechtgläubigkeit einträte47.

Fasst man die Vorstellungen S. Uvarovs zusammen, die sich auf den Grundsatz der Orthodoxie beziehen, dürfte die noch tiefere Instrumentalisierung der Religion im Interesse des absolutistischen Staates als seine Leitidee genannt werden, deren große Verwurzelung im Bewusstseins des russischen Volkes mit dem Bekenntnis der selbstherrschenden Monarchie gleichgesetzt und ausgenutzt werden sollte.

2.3 Selbstherrschaft.

Werden die Berichte von 1833 und 1843 und den Aufsatz von M. Ševčenko für die Ermittlung des Gehalts des Selbstherrschaftsgrundsatzes analysiert, soll die Selbstherrschaftsregierungsform nach S. Uvarov als die Hauptbedingung der politischen Existenz Russlands verstanden, die als durchaus berechtigt von allen Russen unabhängig von ihrer Standstellung und Bildungsniveau angenommen wird und deren Säulen von den von europäischen Theorien getäuschten Träumern nicht abgeschafft werden dürfen48 49 50.

Im Vergleich mit der Anschauung S. Uvarovs bezüglich der Orthodoxie, die sich vom üblichen Glauben eines treuen Gläubigen unterschied, können keine Abweichungen vom traditionellen Verständnis des Bekenntnisses der selbstherrschenden Monarchie seitens S. Uvarovs herausgestellt werden, obwohl A. Miller dies in der Frage stellt51. Trotzdem verstand S. Uvarov die Aufgabe der Selbstherrschaft nicht wie ein Konservieren der rückständigen gesellschaftlichen Verhältnisse. Selbst als ein aufgeklärter Mensch betrachtete er sie keinesfalls als eine bloße Despotie, sondern als einen aufgeklärten Absolutismus, der sich in Russland seit den Zeiten Peter des Großen zu etablieren begann und nicht als eine reine Idee oder ein Prinzip, die nur für sich selbst existieren dürfen, sondern als ein effektives Mittel der Regierung, das unter Kontrolle die unausweichliche Modernisierung und Industrialisierung Russlands hielte und große sozialwirtschaftliche Disproportionen der Gesellschaft wie Elend und Verarmung der Arbeiterklasse im Westen zu vermeiden hülfe52.

In seiner Auseinandersetzung mit europäischer politischer Ökonomie legte Uvarov ihr die falsche Wirtschaftspolitik zur Schuld, die z.B. die Revolution 1830 in Frankereicht vermittelte und vertrat die Idee der gesteuerten Industrialisierung und Mechanisierung Russlands, die nur dann befördert werden sollten, wenn die Erweiterung der Produktion erforderlich wäre, damit deren unkontrollierbare Wachstum zur Verarmung und Arbeitslosigkeit wie in Europa und bzw. zur sozialen und politischen Umwälzungen nicht führte53. Darüber hinaus könnte nur Selbstherrschaftsregierungsform imstande sein, diese globale Moderation und allmähliche Reform in Russland durchzusetzen. Als Kultusminister und Präsident der Akademie der Wissenschaften versuchte S. Uvarov selbst neue wirtschaftliche Kenntnisse, Methoden, Handgriffe in russischer Industrie und Landwirtschaft zu befördern, die seiner Meinung nach erforderlich für den Fortschritt Russlands wären54.

Uvarov zufolge knüpfte auch die Frage der Leibeigenschaft sehr eng an die Selbstherrschaftsregierungsform:

“[…] The question about serfdom is closely linked to the question of autocracy and even one-man rule. There are two parallel forces that have developed together as a single historical principle, and they are equally legitimate. This tree took root long ago; it shades both church and throne. To rip it out by the roots is impossible“55

Ausgehend davon hieße die rasche Abschaffung der Leibeigenschaft sogar auf der Grundlage der landlosen Befreiung der Bauern das Ende der Selbstherrschaft, da der Adel die Enteignung der kostenlosen Arbeitskraft nicht annähme und als Wettmachung die Mitwirkung und Mittbestimmung der Regierungsgeschäfte aufforderte und die Bauernschaft ihre Befreiung ohne Grund und Boden nicht verstände und somit ein solches Szenario zum Einsturz des „Gebäudes Peter des Großen“ führte56.

Die einzige Lösung des Leibeieigenschaftsproblems war für S. Uvarov wie im Fall der Industrialisierung Russlands die Bewahrung der Selbstherrschaft, die nicht nur die künftigen Generationen auf der Grundlage der allmählichen Aufklärung zur Befreiung der Leibeigenen vorbereiten könnte, sondern auch sich selbst zur Umwandlung in einer konstitutionellen Monarchie vermittelte57.

Es dürften zwei Dimensionen dargestellt werden, durch die S. Uvarov den Selbstherrschaftsgrundsatz betrachtete und begriff. Die erste Dimension dürfte als axiomatisch und theoretisch im Sinne vom N. Karamzin bezeichnet werden, die die Selbstherrschaft als selbstverständliche Verkörperung Russlands und die Garantie dessen Existenz unterstellte. Die zweite Dimension dürfte sich durch einen angewandten Charakter auszeichnen, durch den die Selbstherrschaft als einziges Mittel auszeichnete, die notwendigen Reformen unter Kontrolle allmählich durchführen könnte und das Land von sozialen und gesellschaftlichen Umwälzungen schützte.

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