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Ruhr-Universität Bochum

Hauptseminar

Modul VI. Ng.

Was heißt „Freiheit“ in Russland? (19./20.Jhd.)

Prof. Dr. S. Plaggenborg

SS 2015

Die Theorie der „Offiziellen Volkstümlichkeit“ als das konservative Konsens der Gesellschaft Russlands in der Regierungszeit Nikolaus I.

Markstr. 118a Mikita Merzlou

44801 Bochum Matrikelnr. 108014257403

Telefon: +375299600161 Geschichte, PWG (BA)

Mikita.Merzlou@rub.de 6. Fachsemester

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung…………………………………………………………………...3

  2. Herausbildung der Theorie der „Offiziellen Volkstümlichkeit“ durch deren Urheber……………………………………………………………………...5

2.1 Die Weltanschauung S. Uvarovs und die Leitidee seiner „Offiziellen Volkstümlichkeit“…………………………………………………………5

2.2 Orthodoxie………………………………………………………………8

2.3 Selbstherrschaft…………………………………………………………9

2.4 Volkstümlichkeit………………………………………………………11

2.5 Nikolaus I. und „Offizielle Volkstümlichkeit“………………………...14

3. Ergebnisse und Kontroversen im Bezug auf das Wesen und Bedeutung der Theorie der „Offiziellen Volkstümlichkeit“…………………………………..15

3.1 Ergebnisse…….……………….……………………………………....15

3.2 Kontroversen….……………………………………………………….17

4. Zusammenfassung………………………………………………………….19

5. Quellen-und Literaturverzeichnis…………………………………………..20

5.1 Quellen…………………………………………………………………20

5.2 Literatur………………………………………………………………...20

  1. Einleitung

Nach dem Niederlage des Napoleonischen Frankreichs hatte Kaiser Alexander I. nicht nur auf die Einhaltung der neuen französischen Verfassung durch die restaurierten Bourbonen bestanden und die Verfassung des zu Russland gehörenden Königreichs Polen unterzeichnet, sondern erklärte im März 1818 in absehbarer Zukunft bereit zu sein, die die Selbstherrschaft einschränkende eine Art der Charte constitutionnelle auch seinen russischen Untertanen oktroyieren zu wollen1.

Das spätere Abrücken Alexanders I. von dieser Idee und die Verstärkung der autokratischen Züge des Regimes durch den zugenommenen Einfluss des reaktionären Grafen A. Arakčeev lösten eine große Empörung unter den ausgebildeten, aufgeklärten und mit Europa vertrauten jungen adligen Offizieren aus, die sich seit dieser Zeit gezwungen sahen, die absolutistische Monarchie in Russland durch die Einführung der Verfassung oder die Schaffung der Republik zu beseitigen. Der unerwartete Tod Alexanders I. war von ihnen als ein Anlass genutzt worden, einen Staatsstreich zu vollziehen, der vom neuen Zaren Nikolaus I. tatkräftig und blutig niedergeschlagen wurde.

Der neue Monarch sah sich gezwungen, nicht nur gegen alte und neue Verschwörungen mit Polizeimaßnahmen anzukämpfen, sondern auch verpflichtet, einen Schirm gegen die von Europa ausgehenden gefährlichen Ideen zu errichten. Dass dieses Verfahren nicht nur durch Repressalien und Restriktionen umsetzbar war, wurde durch die Zustimmung Nikolaus I. bestätigt, die sogenannte Gusseisen-Zensursatzung von 1826 durch die viel weichere und liberalere Zensursatzung 1828 zu ersetzen und die Karriere derer befördern zu lassen, die gegen Ideen mit anderen Ideen bzw. der Schaffung einer sich auf der Grundlage der Loyalität der russischen Selbstherrschaft gestützten Gegenideologie kämpfen wollten.

Einer von ihnen war der gut ausgebildete und kaisertreue Adlige Sergej Uvarov, der im Kultusministerium tätig war und die Abschaffung der Gusseisen-Zensursatzung vermittelte. 1833 wurde S. Uvarov vom Zaren zum Kultusminister des Russischen Kaiserreichs ernannt und versuchte, durch seine eigenen Ideen und die Vorstellungen des Zaren im Rahmen einer Ideologie die russische Gesellschaft zu indoktrinieren. Im Laufe der 1830er Jahre hat S. Uvarov die sogenannte Theorie der „Offiziellen Volkstümlichkeit“ ausgearbeitet, die nach der Meinung R. Pipes den Anspruch hatte, die Staatsideologie der Regierung Nikolaus I. und damit die erste offizielle Staatsideologie Russlands in der Geschichte zu werden2.

Um das Wesen und die historische Bedeutung dieses ideologischen Konzepts verstehen zu können und genau zu definieren, ob es tatsächlich eine Staatsideologie war, sind zwei Aufgaben in dieser Arbeit zu lösen. In erster Linie sollten der Gehalt und die wichtigsten Positionen dieses Konzepts und die Intentionen dessen Urheber bzw. des Kultusministers S. Uvarov und des Kaisers Nikolaus I. auf der Grundlage der vorhandenen Quellen und Aufsätzen beleuchtet und dargestellt werden. Darunter werden zwei Berichte von 18333 und 18434 des Ministers S. Uvarov zur Verfügung gestellt, die als die wichtigsten Quellen für die Erörterung seiner Denkweise, Intentionen und Erwartungen einen großen Beitrag leisten. Als Vorläufer der von S. Uvarov entwickelten Theorie sollte man die Ideen von N. Karamzin5 berücksichtigen und analysieren. Der Artikel von M. Ševčenko6 und der Aufsatz von C. Whittaker7 sind die ausführlichsten Studien zu diesem Thema und wurden mit den Aufsätzen von M. Ševčenko 8, A. Polunov9, R. Pipes10,W. Bruce Lincoln11 und S. Solov’ev 12 als ein wichtiger Zusatz zu den obengenannten Quellen eingesetzt.

Als wichtigsten Befürworter dieses Konzepts sollte man den Kaiser Nikolai I. nennen. Der Zusammenhang des Schicksals der Theorie der „Offiziellen Volkstümlichkeit“ mit der Person des Zaren und seinen Vorstellungen ist unerlässlich. Kurz, aber eindeutig, lässt sich dieser Moment in der vom Zaren selbst gefassten Weisung13 beschreiben, die er seinem nach Europa gereisten Thronnachfolger Alexander zusandte. Dieses Thema erörtern auch die Aufsätze von W. Bruce Lincoln14, D. Saunders15, M. Geršenzon16 und R. Wittram17.

Als zweite Aufgabe sind die Ergebnisse und Akzeptanz der Theorie der „Offiziellen Volkstümlichkeit“ in der damaligen russischen Gesellschaft und Kontroversen, Meinungen, Kritiken unter den Historikern im Bezug auf diese Erscheinung darzustellen, die ihren Niederschlag in der Denkschrift von S. Ševyrev18, den Aufsätzen von A. Miller19, R. Wortman20, N. Riasonovsky21 und in den Artikel22 von M. Ševčenko fanden. Als Zusatz dazu gelten auch die Aufsätze von L. Trepanier23 und H. Seton-Watson24, die die Auswirkungen der Durchführung der Politik der „Offiziellen Volkstümlichkeit“ auf die einzelnen Bereiche wie Religion und Gesellschaft zeigen und ausgehend davon die historische Bedeutung der Theorie der „Offiziellen Volkstümlichkeit“ zusammenfassen.

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