Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
Задания_для_заочников.__.doc
Скачиваний:
1
Добавлен:
01.07.2025
Размер:
522.24 Кб
Скачать

Вариант VI

Die Bundesregierung

Die Bundesregierung ist ein Teil der vollziehenden Gewalt der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist ein selbständiges oberstes Verfassungsorgan des Bundes. Die Bundesregierung, «das Kabinett», ist ein Kollegialorgan, das aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern besteht. Andere Personen können nicht Mitglied der Bundesregierung sein. Als Teil der vollziehenden Gewalt ist die Bundesregierung ein «besonderes Organ», das die Staatsgewalt ausübt. Der Bundesregierung obliegt die politische Leitung des Staates, sie ist verantwortlich für die ganze innere und auβere Politik. Dieser Funktion teilt sich die Bundesregierung insbesondere mit dem Bundestag. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gibt einen sehr weiten Rahmen vor und regelt einige Kompetenzen der Bundesregierung. Alle wichtigen Bereiche der staatsleitenden Entscheidungen der Regierung sollen kollegial getroffen werden.

Die zentrale Stellung in der Bundesregierung nimmt der Bundeskanzler ein. Er allein wird laut Art. 63 auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt und laut Art. 67, 68 des GG auch abgewählt. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Seine führende Position in der Bundesregierung kommt dadurch zum Ausdruck, dass er die Richtlinien der Politik des Bundes bestimmt und die Verantwortung für die Auβenpolitik gegenüber dem Bundestag trägt. Er leitet die Geschäfte der Bundesregierung und verfügt auch über weitere wichtige Einzelbefugnisse. Die Sitzungen der Bundesregierung finden unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers, im Falle seiner Behinderung unter dem Vorsitz des Stellvertreters des Bundeskanzlers statt. Auf Grund dieser insgesamt dominanten Position des Bundeskanzlers spricht man auch vom «Kanzlerprinzip», das das Kollegialprinzip ergänzt. Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland wird auch als «Kanzlerdemokratie» bezeichnet.

Вариант VII

Das Staatsoberhaupt

Das Staatsoberhaupt ist ein Staatsorgan, das an der Spitze des Staates steht und als Representant der gesamten staatlichen Gemeinschaft integriert wirken soll. In der Regel ist das Staatsoberhaupt eine Einzelperson. In seltenen Fällen ist es ein Kollegium. In der Monarchie erlangt das Staatsoberhaupt sein Amt auf Grundlage der Erbfolge auf Lebenszeit.

In der Republik erfolgt seine Berufung durch die Wahl auf bestimmte Zeit. Die verfassungsrechtliche Stellung des Staatsoberhaupts, seine Aufgaben und Befugnisse werden in verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich ausgestaltet. Eine gewisse Einheitlichkeit kann lediglich in Bezug auf 2 Bereiche festgestellt werden: Zum Ersten gehört zu den Aufgaben des Staatsoberhauptes die völkerrechtliche Vertretung seines Staates. Zum Anderen hat er in der Regel das Recht und die Pflicht, Gesetze auszufertigen und zu verkünden, er ernennt und entlässt Minister, Richter, Beamte, Offiziere und übt das Begnedigungsrecht aus. Sehr oft tragen jedoch diese Befugnisse des Staatsoberhaupts einen formellen Charakter.

Die Unterschiede beginnen bei der Frage, ob diese Befugnisse mit echten politischen Entscheidungsrechten verbunden sind und ob das Staatsoberhaupt noch weitere rechtliche Kompetenzen besitzt. Sehr wichtig ist vor allem das Verhältnis von Staatsoberhaupt und Regierung. Gering sind rechtliche Befugnisse des Staatsoberhaupts z.B. im parlamentarischen Regierungssystem, dessen politisches und rechtliches Machtzentrum im Parlament und in der Regierung, die von diesem Parlament abhängt, liegt. In der Regel wird das Staatsoberhaupt in diesem Fall nicht vom Volk, sondern vom Parlament oder auch von einem besonderen Organ gewählt. Ein Beispiel dafür ist die Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland, die nur für die Wahl des Bundespräsidenten alle fünf Jahre zusammentritt.

Anders ist es in der Präsidialdemokratie, wie sie etwa in den USA oder in Frankreich besteht. Die politische Macht verteilt sich hier auf das volksgewählte Parlament einerseits und das ebenfalls volksgewählte Staatsoberhaupt, das die Regierungsgewalt innehat, andererseits. Es ist ganz egal, ob das Staatsoberhaupt direkt vom Volk (USA) oder über einen von ihm abhängigen Regierungschef (Frankreich) gewählt wird.