
- •Einige fragen zur öffentlichen verwaltung Некоторые вопросы по государственному управлению
- •Inhaltsverzeichnis
- •Lektion 1 Das Wesen der öffentlichen Verwaltung
- •1. Merken Sie sich folgende Vokabeln, übersetzen Sie nachstehende Wörter und Wortgruppen ins Russische:
- •2. Mit welchen Verben sind folgende Substantive verwandt?
- •1. Lesen Sie die Titel der Texte. Worum wird es in den Texten gehen?
- •2. Lesen Sie die Texte und übersetzen Sie nachstehende Sätze ins Russische. Der Begriff der öffentlichen Verwaltung
- •Die Arten der öffentlichen Verwaltung
- •T räger der öffentlichen Gewalt
- •3. Setzen Sie untenstehende Wörter ein.
- •5. Hier stimmt etwas nicht, korrigieren Sie die Sätze.
- •6. Sind folgende Aussagen richtig oder falsch?
- •7. Antworten Sie auf die Fragen:
- •8. Übersetzen Sie ins Deutsche:
- •C. Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten
- •8. Wählen Sie eine Art der öffentlichen Verwaltung, in deren Behörde Sie arbeiten möchten. Begründen Sie Ihre Wahl.
- •9. Schreiben Sie eine Zusammenfassung aller Texte. Lektion 2
- •Verwaltungsmodelle
- •1. Merken Sie sich folgende Vokabeln, übersetzen Sie nachstehende Wörter und Wortgruppen ins Russische:
- •2. Mit welchen Verben sind folgende Substantive verwandt?
- •1. Lesen Sie die Titel der Texte. Worum wird es in den Texten gehen?
- •2. Lesen Sie die Texte und übersetzen Sie nachstehende Sätze ins Russische.
- •Verwaltungsmodelle
- •Verwaltung als Wissensnetz
- •Das Berufsbild des Verwaltungsbeamten
- •3. Setzen Sie untenstehende Wörter ein.
- •5. Hier stimmt etwas nicht, korrigieren Sie die Sätze.
- •6. Sind folgende Aussagen richtig oder falsch?
- •7. Antworten Sie auf die Fragen:
- •8. Übersetzen Sie ins Deutsche:
- •8. Beschreiben Sie das Berufsbild des Verwaltungsbeamten nach Ihrer persönlichen Meinung.
- •9. Schreiben Sie eine Zusammenfassung aller Texte. Lektion 3 Personalführung
- •1. Merken Sie sich folgende Vokabeln, übersetzen Sie nachstehende Wörter und Wortgruppen ins Russische:
- •2. Mit welchen Verben sind folgende Substantive verwandt?
- •4. Zerlegen Sie zusammengesetzte Substantive in ihre Bestandteile, übersetzen Sie jeden Bestandteil ins Russische.
- •1. Lesen Sie die Titel der Texte. Worum wird es in den Texten gehen?
- •2. Lesen Sie die Texte und übersetzen Sie nachstehende Sätze ins Russische. Personalführung
- •Führungsstile
- •Personalbeschaffung
- •Interne Stellenbesetzung
- •Personalausbildung und -fortbildung
- •3. Setzen Sie untenstehende Wörter ein.
- •4. Hier stimmt etwas nicht, korrigieren Sie die Sätze.
- •5. Sind folgende Aussagen richtig oder falsch?
- •6. Antworten Sie auf die Fragen zum Text “Personalführung”:
- •7. Übersetzen Sie ins Deutsche:
- •2. Vervollständigen Sie die Sätze:
- •8. Wählen Sie einen Führungsstil für Ihre zukünftige Arbeit und begründen Sie Ihre Wahl.
- •9. Schreiben Sie eine Zusammenfassung aller Texte. Lektion 4 Management
- •1. Merken Sie sich folgende Vokabeln, übersetzen Sie nachstehende Wörter und Wortgruppen ins Russische:
- •2. Bestimmen Sie das Geschlecht der Substantive:
- •3.Zerlegen Sie zusammengesetzte Substantive in ihre Bestandteile.
- •4. Wie lauten die Substantive von den Verben?
- •1. Lesen Sie die Titel der Texte. Worum wird es in den Texten gehen?
- •2. Lesen Sie die Texte und übersetzen Sie nachstehende Sätze ins Russische. Management
- •Produktmanagement
- •Personalmanagement
- •3. Setzen Sie untenstehende Verben ein.
- •4. Sind folgende Aussagen richtig oder falsch?
- •5. Antworten Sie auf die Fragen:
- •6. Übersetzen Sie ins Deutsche:
- •2. Vervollständigen Sie die Sätze:
- •3. Definieren Sie den Begriff “Management” als Funktion und Institution.
- •4. Fragen Sie Ihre Studienfreunde nach den Aufgaben des Produktmanagements; nach Verfahrenstechniken.
- •5. Charakterisieren Sie kurz Personalmanagement und Produktmanagement. Folgende Fragen helfen Ihnen dabei:
- •6. Sie möchten in der Zukunft als Manager arbeiten. Wählen Sie die Art des Managements für Ihre zukünftige Arbeit. Begründen Sie Ihre Wahl.
- •7. Schreiben Sie eine Zusammenfassung aller Texte.
- •8. Referieren Sie auf Deutsch:
- •Literaturverzeichnis
- •Учебное издание
- •Einige fragen zur öffentlichen verwaltung Некоторые вопросы по государственному управлению
- •Лопатина е.Н.
- •220007, Г. Минск, ул. Московская, 17.
Die Arten der öffentlichen Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung ist kein homogenes Gebilde; sie ist vielmehr organisatorisch gegliedert und in ihren Teilbereichen zumeist hierarchisch aufgebaut. Unterscheidungsmerkmale zwischen den Arten der Verwaltung sind auch ihre Aufgaben und die Rechtsformen ihres Handelns.
1. Die Unterscheidung nach dem Träger
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Sowohl der Bund (Gesamtstaat) als auch die Länder (Gliedstaaten) sind Staaten mit allen ihren Merkmalen und Funktionen. Für die Wahrnehmung der öffentlichen Verwaltungsaufgaben sind grundsätzlich die Landesbehörden zuständig, soweit das Grundgesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder zulässt. Bundesbehörden sieht das Grundgesetz dort vor, wo nach der Natur der Sache ein bundeseinheitlicher Verwaltungsvollzug sichergestellt werden muss.
Beispiele: Der Auswärtige Dienst, Bundeswehr, Zollverwaltung.
Neben der Bundes- und den Landesverwaltungen sind als dritte Gruppe von Verwaltungsträgern die kommunalen Selbstverwaltungen verfassungsrechtlich gewährleistet. Das Recht auf Selbstverwaltung beinhaltet die volle Handlungsfreiheit der Kommunen bei der Verwaltungstätigkeit in ihrem eigenen Wirkungskreis, d. h. bei der Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft.
T räger der öffentlichen Gewalt
Bundesverwaltung Landesverwaltung kommunale
Selbstverwaltung
2. Die Unterscheidung nach der Rechtsform des Handelns
Die Hoheitsverwaltung ist gekennzeichnet durch die Befugnis des Verwaltungsträgers, gestützt auf öffentlich-rechtliche Vorschriften verbindliche Regeln gegenüber dem Bürger zu treffen und diese Regelungen manchmal auch mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchzusetzen. Sie ist damit letztlich Ausfluss der staatlichen Hoheitsgewalt. Der Träger der öffentlichen Verwaltung tritt hier im Verhältnis der Über- und Unterordnung gegenüber dem Bürger auf.
V
erwaltung
Verhältnis der Über-
und Unterordnung
Bürger
Beispiele: Polizeiliche Vollzugsbehörden, Bau-, Gewerbe- oder Lebensmittelaufsicht, Ausländerbehörden, Enteignungsbehörden.
Die gestaltende öffentliche Verwaltung ist keineswegs nur auf öffentlich-rechtliche Handlungsformen beschränkt. Sie muss sich in manchen Fällen wie jedermann auch privatrechtlicher Handlungsformen bedienen. Man spricht dann von der sog. „Fiskalverwaltung”, denn der Staat wird in seiner Funktion als Privatrechtssubjekt genannt und ist seinem Handlungspartner gegenüber auch nicht mehr übergeordnet, sondern befindet sich mit ihm auf Gleichrangebene.
V
erwaltung
Bürger
Gleichrangebene
Beispiele: Beschaffung von Bürobedarf; die Behörde schliesst einen Arbeitsvertrag mit einer Angestellten; die Gemeinde erwirbt von einem Landwirt eine Wiese.
3. Unterscheidung nach den Aufgaben
Unter Eingriffsverwaltung versteht man denjenigen Bereich der Verwaltung, der in Rechtspositionen des Bürgers eingreift. Ein wesentlicher Bereich der Eingriffsverwaltung entfällt auf die behördliche Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Beispiele: Zurücknahme einer Gaststättenkonzession, Enteignung eines Grundstücks, baurechtliche Beseitigungsanordnung.
Die Leistungsverwaltung gewährt dem Bürger neue Rechtspositionen oder erweitert bereits bestehende Rechte. Das Gewährte kann vermögensrechtlicher wie auch nicht vermögensrechtlicher Art sein. Weite Teile der Daseinsvorsorge gehören damit in den Bereich der Leistungsverwaltung.
Beispiele: Ausbildungsförderung, Subventionierung der Landwirtschaft, Förderung privater Vermögensbildung.
Die Planungsverwaltung bezweckt die Vorbereitung der Ausführung eines bestimmten Vorhabens und dient dazu, den reibungslosen Ablauf der Ausführung sicherzustellen.
Beispiele: Planfeststellung einer Bundesautobahn, Aufstellung eines Regionalplans, gemeindliche Investitionsplanung.
Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung wird die Staatsgewalt von gesonderten Organen der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Verwaltung dient dazu, die innere Tätigkeit von Behörden, Organisationen (Parteien, Interessenverbänden), Industrieunternehmungen und Handel zu gewährleisten.
Die Zuständigkeiten innerhalb einer Behörde und zwischen Behörden sind genau geregelt; die Kompetenzen sind allgemein durch Gesetze und Rechtsverordnungen, intern durch Verwaltungsverordnungen festgelegt.
Für die Wahrnehmung der öffentlichen Verwaltungsaufgaben sind grundsätzlich die Landesbehörden zuständig, soweit das Grundgesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder zulässt.
Das Recht auf Selbstverwaltung beinhaltet die volle Handlungsfreiheit der Kommunen bei der Verwaltungstätigkeit in ihrem eigenen Wirkungskreis, d. h. bei der Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft.
Man spricht dann von der sog. „Fiskalverwaltung”, denn der Staat wird in seiner Funktion als Privatrechtssubjekt genannt und ist seinem Handlungspartner gegenüber auch nicht mehr übergeordnet, sondern befindet sich mit ihm auf Gleichrangebene.
Ein wesentlicher Bereich der Eingriffsverwaltung entfällt auf die behördliche Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Planungsverwaltung bezweckt die Vorbereitung der Ausführung eines bestimmten Vorhabens und dient dazu, den reibungslosen Ablauf der Ausführung sicherzustellen.