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Personalbeschaffung

Die Personalbeschaffung hat das im Rahmen der Personalbedarfsplanung ermittelte Personal nach Menge und Qualifikation auszuwählen, und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Mitarbeiter müssen angeworben, ausgewählt, eingestellt und eingearbeitet werden. Personalbeschaffung ist die wohl wichtigste Aufgabe betrieblicher Personalarbeit.

Grundsätzlich kann eine neu geschaffene oder frei gewordene Stelle auf zwei verschiedenen Wegen beschafft werden:

  • innerbetrieblich im Wege der internen Stellenausschreibung;

  • außerbetrieblich über den Arbeitsmarkt.

Interne Stellenbesetzung

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1972 ist jede freiwerdende Stelle im Betrieb intern auszuschreiben, wenn der Betriebsrat dies verlangt. In der Mobilisierung vorhandener Mitarbeiter liegen große Vorteile. Diesen Vorteilen stehen allerdings auch Nachteile gegenüber:

Vorteile:

Nachteile:

  • Motivation der Mitarbeiter durch Aufstiegsmöglichkeiten

  • schnelle Einarbeitung aufgrund der Kenntnisse des Betriebs

  • Einsparung von Personalwerbungskosten

  • Verwertung von Erfahrungen im Betrieb

  • psychologische Hemmnisse bei Bewerbern und abgebenden Vorgesetzten

  • Förderung nach dem Dienstaltersprinzip

  • fehlende Impulse durch neue externe Mitarbeiter (Gefahr der Betriebsblindheit)

Externe Personalbeschaffung

Die Beschaffung von Mitarbeitern auf dem freien Arbeitsmarkt kann über folgende Quellen und Kontakte erfolgen:

  • Arbeitsamt,

  • Stellenanzeigen in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften,

  • Kontakte zu Schulen und Lehrern,

  • Personalberater, sofern besonders qualifizierte Arbeitskräfte benötigt werden (z. B. Führungskräfte).

Erforderlich ist dabei in jedem Fall eine gründliche Auslese der Bewerber. Die Auswahl hat stets nach dem Grundsatz zu erfolgen: ,,den richtigen Mann/die richtige Frau auf den richtigen Platz”. Im wesentlichen läuft das Personalbeschaffungsverfahren unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Seite wie folgt ab:

Die Fachabteilung meldet einen Personalbedarf an die Personalabteilung. Anforderungsprofil und sonstige Informationen sind beizufügen.

Interne Ausschreibung der Stelle, sofern vom Betriebsrat verlangt.

Meldung der Stelle an das Arbeitsamt oder Stellenanzeige in Tages- oder Fachzeitschriften.

↓ ↓

Die eingehenden Berwerbungsunterlagen sind zu sichten und die Bewerber auszuwählen, die in die engere Wahl gezogen werden.

Absage an die Bewerber, die nicht genommen werden, unter Beifügung der Bewerbungsunterlagen.

Einladung zu einem Vorstellungsgespräch an die Bewerber, die in die engere Wahl kommen.

Information des Betriebsrates unter Beifügung geeigneter Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Personalfragebogen).

Führen von Vorstellungsgesprächen sowie Durchführung von Einstellungstests und Auswahl des geeigneten Bewerbers.

Absage an die Bewerber, die den Anforderungen nicht entsprechen.

Mitteilung an den ausgewählten Bewerber mit dem Hinweis darüber, dass der Betriebsrat noch nicht zugestimmt hat.

Information über den einzustellenden Bewerber an den Betriebsrat.

Der Betriebsrat widerspricht der Einstellung nicht oder akzeptiert den Bewerber.

Der Betriebsrat widerspricht der Einstellung nach §99(2) BetrVG. Frist: 1 Woche

Anrufung des Arbeitsgerichtes durch den Arbeitgeber mit dem Antrag, die Zustimmung des Betriebsrates durch Urteilsspruch zu ersetzen.

Das Arbeitsgericht stimmt der Einstellung zu.

Das Arbeitsgericht

lehnt den Antrag ab.

Neuer Vorschlag an den Betriebsrat.

Ausstellung eines Arbeitsvertrages und Zusendung an den Bewerber.

Einstellungstermin: Begrüßung und Einführung des neuen Mitarbeiters.