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Кучерова Ефимчук Белоусова.doc
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9. Definieren Sie nun folgende Begriffe:

die Straße der Verkehrsweg

der Wasserweg die Fahrbahnbefestigung

der Unterbau

10. Bilden Sie möglichst viele Fragen zum Textinhalt und stellen Sie sie an Ihre Kollegen in der Gruppe.

Lexik zum Text 1 „Was ist eine Straße?“

das Grundlagenfach, -es, -fächer

allgeimeinbildendes Fach

sich mit (Dat.) vertraut machen/

j-n mit (Dat.) vertraut machen

anlegen(legte an, angelegt)

pflastern (pflasterte, gepflastet)

befestigen (befestigte, befestigt)

innerhalb/ außerhalb

die Personen­beförderung, =, =

die Ortsveränderung von Gütern

aus (Dat.) bestehen(bestand, bestanden)

основной предмет

общеобразовательный предмет

знакомиться с чем/ кем-либо/

знакомить кого-либо с кем/чем либо

закладывать, основывать

мостить, выкладывать камнем

укреплять

внутри/ снаружи

перевозка пассажиров

перевозка грузов

состоять из чего/кого-либо

11. Lesen und übersetzen Sie den Text.

Verkehrsraum Tunnel

Tunnel sind Teile einer Straße. Die verkehrlichen Verhältnisse im Tunnel sollen daher grundsätzlich denen der Straße entsprechen. Tunnel sind jedoch besondere Abschnitte einer Straße, die hohen Aufwendungen für ihren Bau, Erhalt und Betrieb erfolgen. Tunnel müssen besondere Anforderungen an die Betriebsicherheit erfüllen.

Der Querschnitt, der den lichten Raum umfasst und darüber hinaus auch Platz bietet für alle Ausstattungselemente, ergibt den Tunnelregelquerschnitt. Der Tunnelquerschnitt ist abhängig von der Verkehrsstärke und den geologischen Verhältnissen. Der Tunnelquerschnitt muss Abmessungen erhalten, die es ermöglichen, die Ausstattung wie Beleuchtung, Lüftung, Verkehrseinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen in der Regel außerhalb des lichten Raumes unterzubringen.

Der lichte Raum ist der Raum des Straßenquerschnitts, der von festen Hindernissen freizuhalten ist. Er setzt sich zusammen aus dem Verkehrsraum und den oberen und seitlichen Sicherheitsräumen. Die notwendige Querschnittsfläche für den lichten Raum ergibt sich aus der Verkehrsaufgabe des Tunnels. Die Gesamtbreite des lichten Raumes ergibt sich aus dem jeweiligen Straßenquerschnitt des Tunnels. Die erforderliche Höhe beträgt für den Kfz – Verkehr 4,50 m.

Die Umgrenzung des lichten Raumes enthält Flächen, die ausschließlich dem Verkehr vorbehalten sind. Lediglich in einer Höhe von 2,50 m über den seitlichen Notgehwegen sind Tiefflächen ausgewiesen, in denen leicht verformbare Gegenstände, insbesondere Verkehrszeichen und Hinweisschilder, angebracht werden können, die allerdings nur bis zu 50 cm an den Verkehrsraum heranreichen dürfen.

Zur Lüftung erforderliche Strahlventilatoren müssen hierbei in Nischen bzw. Deckenvouten angeordnet werden. Leicht verformbare Beleuchtungskörper dürfen in einer Höhe von > 3,75 m bis zu 50 cm an den Verkehrsraum heranreichen.