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Fragen zum Fall

  1. Hat der Fotohändler eine bestimmte Eigenschaft der Kamera zugesichert?

  2. Die gekaufte Kamera funktionierte mangelhaft. Ist dies ein Fehler im Sinne des §

459 BGB?

3. Der Fotohändler verweist darauf, dass die Belichtung ja von Hand eingestellt

werden könne. Fällt deshalb seine Haftung weg?

4. Der Verkäufer verweist den Kunden auf das Herstellerwerk. Ist das richtig? Wer

ist der Vertragspartner von dem Käufer: das Herstellerwerk oder der Verkäufer?

5. Kann der Fotohändler gegen der Hersteller (oder Großhändler) als Käufer

Ansprüche stellen?

6. Welchen Kauf würden Sie bevorzugen?

  • Kauf auf Probe - Billigung des Kaufes innerhalb der vereinbarten Frist,

  • Kauf zur Probe - Kauf von einer kleinen Menge oder eines übersandten Musters,

  • Kauf nach Probe - Kaufeiner weiteren Menge aufgrund des Kaufes zur Probe.

7. Der Fachausdruck „Schaden" umfasst sowohl den Vermögenschaden als auch den immateriellen Schaden. Bei der Verletzung der Rechte eines Urhebers entsteht ein Schaden. Welcher?

Zum Nachdenken

• Karl P., der seine Wohnung renoviert, kauft beim Händler L. einen Leim, mit dem man auch laut Zusicherung des L. Fliesen an die Wand kleben kann. Zu Hause stellt Karl P. fest, dass die Fliesen abfallen und zerbrechen, da der Leim für diesen Zweck ungeeignet ist. Kann der Kunde verlangen:

a. den Kaufpreis für den untauglichen Klebstoff, oder

b. nicht nur den Kaufpreis sondern auch den Ersatz der zerbrochenen Fliesen?

• Frau Buchholz beauftragt die Baufirma AA, ihre Gaststätte bis 1.5. umzubauen. An diesem Tag soll Wiedereröffnung sein. Da die Firma AA zu viele Verträge gleichzeitig ausführen muss, wird sie mit der Gaststätte erst zum 1.6. fertig. Geht es hier um:

a. die Unmöglichkeit der Leistung,

b. den Schuldnerverzug oder

c. die Schlechterfüllung?

• Der Schauspieler Horst W. fliegt mit der Fluggesellschaft FLG zu seinem Urlaubsort. Durch ein Versehen des Bedienungspersonals wurde sein Koffer in ein anderes Flugzeug verladen. Er muss sich am Urlaubsort neu einkleiden.

  1. muss die Fluggesellschaft die Kosten für die Ersatzkleidung bezahlen?

  2. Kann man in diesem Fall von einer schuldhaften Pflichtverletzung oder von einer Schlechterfüllung sprechen?