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Deutsches Bankwesen

Das deutsche Bankwesen zählt zu den größten der Welt. Internationale Großbanken aus Deutschland sind unter anderem die Deutsche Bank und die Commerzbank. Die Dresdener Bank gehörte bis zu ihrer Übernahme durch die Commerzbank im Jahre 2008 dazu.

Ungewöhnlich am deutschen Bankwesen ist der im internationalen Vergleich sehr niedrige Marktanteil der Privatbanken im Verhältnis zu den öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Kreditinstituten. Dies ist maßgeblich für die ungewöhnlichen Strukturen des deutschen Bankwesens verantwortlich.

Ein Unternehmen ist nach §1 des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG) dann ein Kreditinstitut, wenn es Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

In Deutschland übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aus, die die Ausübung von Bankgeschäften explizit genehmigen muss. Die Anzahl der berichtenden Institute laut Bundesbank beträgt für Ende 2008 2.277 Kreditinstitute. Die addierten Bilanzsummen belaufen sich auf 7.626 Milliarden Euro.

Unter Bankgeschäften im Sinne des KWG werden gefasst:

  • Einlagengeschäft: Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.

  • Kreditgeschäft: Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.

  • Diskontgeschäft: Der Ankauf von Wechseln und Schecks.

  • Finanzkommissionsgeschäft: Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.

  • Depotgeschäft: Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere.

  • Investmentgeschäft: Die in § 7 Abs. 2 des Investmentgesetzes bezeichneten Geschäfte.

  • Darlehenserwerbsgeschäft: Die Eingehung der Verpflichtung, Darlehens-forderungen vor Fälligkeit zu erwerben.

  • Garantiegeschäft: Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.

  • Girogeschäft: Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs.

  • Emissionsgeschäft: Die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.

  • E-Geld-Geschäft: Die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld.

Diese Geschäfte umfassen aber nur das „Außengeschäft“ des Kreditinstituts im Sinne der Volkswirtschaftslehre. Dazu kommen:

  • das Einlagengeschäft gegenüber anderen Kreditinstituten (Interbankenhandel),

  • das Kreditgeschäft gegenüber anderen Kreditinstituten (Interbankenhandel),

  • das Einlagengeschäft gegenüber der Notenbank (zur Refinanzierung).

Dieses ist Grundlage dafür, dass überhaupt Bargeld im Umlauf ist: die Notenbank überlässt Bargeld in einer bestimmten Höhe dem Kreditinstitut, was sich im Gegenzug verpflichtet, Geld in dieser Höhe später an die Notenbank zurückzuzahlen.

Das KWG definiert auch Ausnahmen: Die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit sind beispielsweise keine Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes.

Eine Geschäftsbank ist innerhalb des finanziellen Sektors eine Bank, die nicht Zentralbank ist. Den Geschäftsbanken stehen neben der Zentralbank die Nichtbanken als Kunden gegenüber.

Ende 2008 zählte die Deutsche Bundesbank 2.277 Geldinstitute mit 39.840 Zweigstellen. Hierhin eingeschlossen sind die Bausparkassen, aber keine Kapitalanlagegesellschaften. Charakteristisch für das Bankwesen in Deutschland ist die Drei-Säulen-Struktur. Damit wird die strikte Trennung in die Säulen Genossen-schaftsbanken (1.234 Kreditgenossenschaften und 2 genossenschaftliche Zentralbanken), öffentlich-rechtliche Institute (446 Sparkassen und 12 Landesbanken und Spezialinstitute) sowie 260 Privatbanken (5 Großbanken, 159 Regional- und sonstige Banken sowie 96 Zweigstellen ausländischer Banken) bezeichnet.

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