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Wechsel

Ein Wechsel ist eine schriftliche Aufforderung des Ausstellers (meist der Ver-käufer) an den Bezogenen (meist der Käufer), einen bestimmten Geldbetrag zu einem bestimmten Geldbetrag zu einem bestimmten Termin an einem bestimmten Ort an den Aussteller oder einen Dritten zu zahlen.

Der Wechsel hat im Geschäftsleben wesentliche Bedeutung. Er wird heute fast ausschließlich im kaufmännisch-gewerblichen Bereich verwendet. Der Vorgang läuft dabei nach folgendem Schema ab: ein Kaufmann kauft von einer anderen Fabrik Fahrräder. Der Fahrradhersteller stellt einen Wechsel auf den Kaufmann aus, der zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. nach 90 Tagen) fällig wird. Der Kaufmann unter-schreibt den Wechsel und verpflichtet sich, durch diese Unterschrift (Akzept) die Wechselsumme am Fälligkeitstag zu bezahlen.

Der Wechsel ist ein streng förmliches Wertpapier. Nur Urkunden, die den Form-vorschriften des Wechselgesetzes entsprechen sind Wechsel. Sie müssen acht bestimmte im Wechselgesetz Bestandteile enthalten; fehlt ein Bestandteil, so ist die Urkunde kein Wechsel:

l. Ausdrückliche Anweisung eine bestimmte Geldsumme zu zahlen.

2. Bezeichnung „Wechsel“ im Text der Urkunde.

3. Fälligkeitstag.

4. Name desjenigen, der die Wechselsumme bezahlen soll (Bezogener).

5. Ausstellungsort und Ausstellungsdatum.

6. Name und Adresse des Bezogenen.

7. Angabe des Zahlungsortes.

8. Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers.

Bestandteile des Wechsels graphisch dargestellt

Die Einhaltung dieser Anforderungen ist eine wichtige Voraussetzung für die wechselrechtliche Absicherung der Zahlungsanweisung, besonders in einem etwaigen Urkundenprozess. Abgesehen von Verfallzeit, Zahlungsort und Ausstellungsort sind alle Bestandteile wesentliche Bestandteile, fehlt ein solcher, liegt kein Wechsel vor. Radieren, Durchstreichen oder Zerreißen machen einen Wechsel ungültig, wenn dadurch ein wesentlicher Bestandteil vernichtet wird. Durch nachträgliche Fälschung wird die Gültigkeit des Wechsels jedoch nicht beeinträchtigt. Die Unterzeichner haften für die jeweilige Fassung, die sie unterschrieben haben.

Es gibt folgende Arten von Wechsel:

Solawechsel

Durch den Solawechsel verpflichtet sich der Aussteller, den Wechselbetrag zum angegebenen Zeitpunkt dem Wechselnehmer (Inhaber des Wechsels) zu zahlen. Als Zahlstelle wird meistens die Bank angegeben, bei der der Aussteller oder der Bezogene sein Konto hat.

Gezogener Wechsel (Tratte)

Der Aussteller weist den Bezogenen an, eine festgelegte Summe an einen Dritten oder dessen Order zu zahlen.

Handelswechsel

Wechsel, dem eine Warenlieferung zugrundeliegt.

Finanzwechsel

Wechsel, dem kein Warengeschäft zugrundeliegt, sondern den reinen Finanz-geschäften dient. Er dient ausschließlich der Geldbeschaffung. Finanzwechsel werden von der Bundesbank nicht diskontiert. (Ausnahme: Bankakzepte).

Akzept 

Ein gezogener akzeptierter Wechsel (aber auch die Unterschrift des Bezogenen auf dem Wechsel wird Akzept genannt!) – Ein auf eine Bank gezogener und von dieser akzeptierter Wechsel wird Bankakzept genannt.

Tagwechsel 

Der Wechsel ist an einem bestimmten Tag fällig.

Sichtwechsel 

Der Wechsel ist bei Sicht, also bei Vorlage beim Bezogenen bzw. bei der benannten Zahlstelle, fällig.

Nachsichtwechsel 

Der Wechsel ist nach Ablauf einer bestimmten Frist nach Vorlage fällig.

Datowechsel 

Der Wechsel ist nach einer bestimmten Zeit ab Ausstellung fällig.

Reitwechsel 

Wenn Personen auf sich gegenseitig Wechsel ziehen, um so Liquidität zu erhalten.

Umkehrwechsel (umgedrehter Wechsel)

Der Käufer bezahlt eine Warenlieferung sofort per Scheck unter Skontoabzug. Gleichzeitig lässt er vom Lieferanten einen Wechsel auf sich ziehen, akzeptiert diesen und lässt ihn bei seiner Bank diskontieren. Aus dem Diskonterlös wird der begebene Scheck eingelöst, die Warenlieferung ist –zunächst- bezahlt.

Rektawechsel 

Ein Wechsel, der nur durch förmliche Abtretung (Zession) weiter übertragen werden kann (Vermerk „nicht an Order“)

Domizilwechsel 

Wenn Zahlungsort und Wohnort nicht übereinstimmen, hat der Bezogene am Zahlungsort zu leisten.

Kellerwechsel 

Ein Wechsel, bei dem die als Bezogener bezeichnete Person nicht existiert (Namen und Unterschriften wurden also gefälscht)

Der Wechsel kann verschiedene Aufgaben erfüllen. Er kann sein:

Kreditmittel – zwischen Aussteller und Bezogenen, aber auch für jeden künfti-gen Wechselnehmer.

Sicherungsmittel – der Wechsel ist vom Grundgeschäft losgelöst und bietet jedem Wechselnehmer aufgrund der Wechselstrenge die Sicherheit, dass der Wechsel eingelöst wird.

Geldanlagemittel – für Kreditinstitute, die im Rahmen ihres Diskont-kreditgeschäftes Wechsel ankaufen oder ihre liquiden Mittel in Schatzwechseln anlegen. Schatzwechsel haben eine Laufzeit von 90 Tagen. Emittent sind der Bund oder die Sondervermögen des Bundes.

Zahlungsmittel – jeder Wechselbeteiligte kann zur Tilgung einer Schuld den Wechsel weitergeben. Die ursprüngliche Schuld ist jedoch erst bei der Einlösung des Wechsels getilgt.

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