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5. Wertpapiere

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde dient der Sichtbarmachung und als Nachweis eines Rechtes. Ohne eine Urkunde kann das darin verbriefte Recht nicht geltend gemacht werden.

Beispiele von Wertpapieren sind :

  • Aktien

  • Anteilscheine

  • Verzinsliche Wertpapiere, wie z. B. Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfand-briefe, Kassenobligationen, Rentenpapiere

  • Optionsscheine oder andere verbriefte Derivate

  • Wandelanleihen

  • Zertifikate

  • Scheck

  • Wechsel

  • Theoretisch sind auch Briefmarken Wertpapiere, denn sie verbriefen das Recht zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung.

Keine Wertpapiere sind:

  • Ein Gutschein eines Kaufhauses ist kein Wertpapier, denn er verbrieft zwar das Recht, beim Herausgeber etwas im genannten Wert zu erhalten, kann aber nicht kraftlos erklärt werden.

  • Eine Banknote ist heute normalerweise kein Wertpapier, sondern ein Zahlungsmittel. Noch vor einigen Jahrzehnten war eine Banknote durch ihre Golddeckung durchaus häufig ein Wertpapier, weil sie jederzeit gegen eine festgelegte Menge Gold getauscht werden konnte.

  • Ein Pass oder eine Identitätskarte ist kein Wertpapier, da diese Urkunden eine öffentlich-rechtliche Rechtsposition, also kein Privatrecht verbriefen.

Sinn und Zweck von Wertpapieren

Im Schuldrecht sind Verträge grundsätzlich formfrei. Fixieren die Parteien die Rechte und Pflichten dennoch schriftlich, so erfolgt dies aus Gründen der leichteren Beweisbarkeit. Gewährt A also B ein Darlehen, kann er von B die Ausstellung eines Schuldscheines verlangen. Legt er nach Fälligkeit der Darlehensschuld diesen B vor, kann der damit die Schuld des B beweisen. Verliert er den Schuldschein, geht damit sein Recht auf Rückzahlung keineswegs unter – es obliegt ihm nur, es auf andere Art zu beweisen. Beim Schuldschein handelt es sich also bloß um eine Beweisurkunde.

Abgrenzung von anderen Urkunden

  • Keine Wertpapiere sind Beweisurkunden wie Schuldschein und Quittung. Derartige Urkunden haben bloß Beweisfunktion; das Recht ist völlig unabhängig von ihrem Bestehen.

  • Ebenfalls keine Wertpapiere sind einfache Legitimationsurkunden wie Garderobenmarken oder Reparaturscheine. Sie haben zwar wie Wertpapiere Liberationsfunktion, jedoch fehlt es an der Verbriefung des Rechtes (Urkunde = Recht). Diese Urkunden befreien somit den Schuldner von seiner Leistung, ändern aber nichts an den Rechten des Gläubigers. Beispielweise kann der Hinterleger der Kleidungsstücke sein Recht anderweitig beweisen, indem er z. B. die Kleidungsstücke und deren Inhalt genau beschreibt.

  • Wertpapiercharakter haben aber Fahrscheine und Eintrittskarten. Wer auch immer sie einlöst, hat das Recht auf die entsprechende Leistung.

Erlöschen von Recht bzw. Urkunde

Grundsätzlich erfordert ein Wertpapier ein bestehendes Recht und eine Urkunde, in der es verbrieft ist.

Erlöscht nun das Recht und ist die Urkunde noch im Umlauf, so kann es zum gutgläubigen Erwerb des Rechts durch einen Dritten kommen, wenn der Aussteller einen „äußeren Tatbestand“ setzt (z. B. ausgefüllter Wechsel wird liegen gelassen).

Geht die Urkunde (z. B. durch Brand, Diebstahl) unter, kann sie für kraftlos erklärt und eine neue Urkunde ausgefertigt werden.

Bestandteile

Ein Wertpapier besteht in der Regel effektiv aus:

  • dem Mantel: Das ist die Urkunde selbst. Sie verbrieft das Gläubiger- oder Teilhaberrecht.

  • dem Bogen: Das ist ein in mehrere gleichartige und nummerierte Abschnitte aufgeteiltes Papier. Die einzelnen Abschnitte werden Kupon genannt. Gegen die Abgabe eines Kupons bei einer Zahlstelle können Rechte aus der Urkunde geltend gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Gewinnausschüttungen bzw. Zinszahlungen, aber auch Wandlungen, Bezug neuer Aktien. Die Kupons verbriefen somit in erster Linie das Ertragsrecht.

  • dem Erneuerungsschein: Gegen Abgabe des Erneuerungsscheines bei einer Zahlstelle erhält der Inhaber einen neuen Bogen (wenn beispielsweise die Coupons des alten Bogens verbraucht sind). Häufig ist der Erneuerungsschein aber als besonderer Abschnitt im Bogen enthalten.

Einteilungen

Der Handelsrechtliche Wertpapierbegriff unterscheidet grundsätzlich zwischen Inhaberpapier und Orderpapier. Wertpapiere müssen fungibel, d. h. liquidierbar sein. Es müssen die Voraussetzungen für die Börsenzulassung erfüllt werden oder das Wertpapier an einer ausländischen Börse gehandelt werden. Bei einer Zulassung zum amtlichen Handel, dem geregelten Markt oder einer ausländischen Börse wird das Kriterium der Börsennotierung erfüllt.

  • Inhaberpapiere: Das sind Wertpapiere, bei denen Berechtigter der Vorleger ist. Die Übertragung erfolgt durch bloße (Vereinbarung und) Übergabe des Wertpapieres.

  • Rektapapiere: Das sind Wertpapiere, bei denen Berechtigter (nur) der darauf Genannte ist.

  • Orderpapiere: Das sind Wertpapiere, die durch Indossament übertragen werden können. Berechtigter ist der darauf Genannte oder der, den dieser als neuen Berechtigten bezeichnet. Die Übertragung erfolgt durch Indossament und Übergabe.

nach dem verbrieften Recht:

  • Schuldrechtliche Wertpapiere (=Verbriefung von Forderungen)

    • Wechsel

    • Scheck,

    • Schuldverschreibung

  • Mitgliedschaftspapiere (=Verbriefung von Mitgliedschaft an einer Personen-vereinigung und der entsprechenden Rechte)

      • Aktie

        • Sachenrechtliche Wertpapiere (=Verbriefung von Sachenrechten)

          • Investmentzertifikat

          • Hypothekenbrief

  • Traditions- und Dispositionspapiere

    • Lagerschein/Ladeschein

nach der Beziehung zum Grundgeschäft:

  • abstrakte Wertpapiere (=Verbriefung eines vom Grundgeschäft losgelösten Rechts)

    • Wechsel

    • Scheck

  • kausale Wertpapiere (=sonstige)

    • Aktie

nach der wirtschaftlichen Funktion:

  • Effekten (Wertpapiere des Kapitalmarktes)

    • Schuldverschreibung

    • Aktie

  • Wertpapiere des Zahlungs- und Kreditverkehrs

    • Scheck

    • Wechsel

  • Wertpapiere des Güterumlaufs

    • Konnossement

    • Ladeschein

    • Lagerschein

nach dem Gegenwert:

  • Geldwertpapiere

    • Banknote

    • Zinsshein

    • Scheck

  • Kapitalwertpapiere

    • Gläubigerpapiere

      • Obligation

      • Pfandbrief

      • Rentenbrief

      • Genussschein

        • Beteiligungswertpapiere

          • Aktie

          • Kolonialgesellschaftsanteil

  • Warenwertpapiere

    • Konnossement

    • Ladeschein

    • Lagerschein

nach Vertretbarkeit:

  • vertretbare Wertpapiere:

    • Effekten

  • nicht vertretbare Wertpapiere

    • Darlehensbrief

    • Hypothekenbrief

    • Grundschuldbrief

nach dem Ertrag:

  • unverzinsliche Wertpapiere

    • Zero-Bond

  • verzinsliche Wertpapiere

    • klassische Schuldverschreibungen

  • Dividendenerträge

    • Aktien

Aufgabe 1. Welche Assoziationen verbinden Sie mit dem Begriff „Wertpapiere“?

Aufgabe 2. Stellen Sie die alphabetische Vokabelliste zum Thema „Wertpapiere“

auf.

Aufgabe 3. Halten Sie in der Gruppe einen Vortrag über die Arten der Wertpapiere.

Aufgabe 4. Machen Sie sich mit folgenden Definitionen bekannt.

Die Aktie ist ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilschein) verbrieft.

Der Anteilschein ist eine Urkunde, die dem Inhaber einen Anspruch gegen eine Kapitalanlagegesellschaft (Fonds) verbrieft. Anteilscheine für Fonds werden auch als Investmentzertifikat bezeichnet.

Bei einer Schuldverschreibung (Anleihe) handelt es sich um eine Urkunde, die dem Aussteller dazu verpflichtet, den Inhabern den aufgenommenen Geldbetrag inklusive Zinszahlung nach einem bestimmten Zeitraum wieder zurückzuzahlen. Es wird zwischen verschiedenen Schuldverschreibungen unterschieden, die jeweils unter anderen Namen laufen. Die bekannteste Schuldverschreibung in der Bundesrepublik Deutschland ist wohl die Bundesanleihe.

Pfandbriefe sind festverzinsliche Staatsanleihen, deren Ausgabe durch Real-kreditinstitute erfolgt. Bei Realkreditinstituten handelt es sich um Landesbanken, Hypothekenbanken und Pfandbriefbanken. Die Einnahmen dienen dazu, den Wohnungsbau zu finanzieren. Abgesichert werden Pfandbriefe in der Regel mit Grundstücken oder Immobilien. In der Hauptsache werden mit dieser Anleiheform bestehende Immobilien beliehen, wodurch Hypothekenrechte entstehen und Pfandbriefe herausgegeben werden können.

Bei Rentenpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen, deren Nennwert inklusive Zinsen zurückgezahlt werden. In Fachsprache werden diese Finanzpapiere auch Anleihen genannt, deren Herausgeber Unternehmen, Banken und der öffentliche Sektor (Bund, Länder, Gemeinden) sind. Die Rentenpapiere werden von Banken verkauft und sind ein langfristiges Finanzierungsmittel mit Fremdkapital.

Der Wechsel ist schriftliche Anweisung seitens des Ausstellers des Wechsels an eine andere Person oder ein anderes Unternehmen (den Bezogenen), mit der diese verpflichtet wird, an einem bestimmten Tag und an einem festgelegten Ort eine festgelegte Geldsumme an den Aussteller selbst oder an einen Dritten zu bezahlen.

Der Scheck ist eine Anweisung an ein Kreditinstitut (Bezogener) zu Lasten des Kontos des Ausstellers einen bestimmten Geldbetrag gegen Vorlage des Schecks zu zahlen.

Aufgabe 5. Lesen Sie den Text von einer der verbreitesten Formen von Wert-papieren durch und erfüllen Sie die untenstehenden Aufgaben.

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